Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsabtretung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kreditwürdigkeit und Kredit... / 8 Sicherungszession

Bei einer Zession (Sicherungsabtretung) werden einem Gläubiger (Zessionar) zur Sicherung seiner Forderungen vom Schuldner (Zedent) Forderungen oder Rechte, die dieser gegenüber einem Dritten besitzt, übertragen. Bei der Forderungsabtretung handelt es sich um eine fiduziarische Sicherheit, da die Zession unabhängig vom Fortbestand eines gesicherten Anspruchs ist. Mögliche abt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Forderungsabtretung

Rz. 274 Die Abtretung der Forderungen nach § 398 BGB muss unbedingt erfolgen, damit der Sicherungszweck erfüllt werden kann. Die Forderungen müssen bestimmt bzw. bestimmbar sein. Bei einer Forderungsmehrheit genügt es nach der Rspr. für die Bestimmbarkeit, dass alle Forderungen aus einem bestimmten Geschäftsbereich, aus einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften oder aus eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Dingliches Recht im Sinne des BGB

Rz. 70 Dingliche Rechte haben ihre Rechtsgrundlage im materiellen Sachenrecht des BGB und unterscheiden sich von schuldrechtlichen Ansprüchen (§§ 194 Abs. 1, 241 BGB) und Rechten (Rücktritt, Minderung). Dingliche Rechte sind Rechte einer Person gegenüber anderen Personen, aber in Ansehung einer Sache.[127] Beim Eigentum ist die unmittelbare Herrschaft über die Sache grundsät...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Sicherheiten aus Gesellschaftsvermögen für Gesellschafterdarlehen

Rz. 430 Ist dem Gesellschafter innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft oder danach für ein Gesellschafterdarlehen oder eine gleichgestellte Forderung eine Sicherheit aus dem Vermögen der Gesellschaft gewährt worden, so kann der Insolvenzverwalter diese Rechtshandlung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechten. Rz. 431 Reichweite u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2023, Direktzahlung... / II. Der Antrag der leistungsberechtigten Person

Alternative 1: das Kooperationsmodell § 22 Abs. 7 S. 1 SGB II enthält die Regelung, dass das ALG II für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen ist. Der Antrag begründet eine nicht im Ermessen des Leistungsträgers stehende Verpflichtung, entsprechend zu verfahren (BT-D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Zurechnung

Rz. 301 [Autor/Zitation] Beim echten Factoring scheiden die verkauften Forderungen inklusive des Ausfall- bzw. Verzugsrisikos mit Wirksamkeit der Abtretung aus dem Vermögen des Factoring-Kunden aus und gehen auf den Factor über. Dieser wird sowohl zivilrechtlicher Inhaber als auch wirtschaftlicher Eigentümer der entsprechenden Forderungen. Sie sind daher nicht mehr in der Bil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Finanzierungsarten / 15 Lombardkredit

Der Lombardkredit ist ein Beleihungskredit, der in der Gewährung eines kurzfristigen, auf einen festen Betrag lautenden Darlehens, das durch Verpfändung marktgängiger, beweglicher Vermögensobjekte oder von Rechten des Schuldners besonders gesichert ist, besteht. Als Pfand können Wertpapiere, Waren, Forderungen oder Edelmetalle eingesetzt werden. Für die Entstehung des Pfandr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erleichterungen gem. § 43 UStDV

Rz. 422 Die Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Geldforderungen, die schon nach Abschn. F Teil IV Abs. 1 bis 3 des BdF-Einführungserlasses zu § 15 UStG 1967 von der Verwaltung zugelassen worden waren, sind ab dem 1.1.1980 – unter Anpassung an die Änderungen des § 15 UStG zu diesem Zeitpunkt – in § 43 UStDV übernommen worden, sodass sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung

Zusammenfassung Begriff Die Forderungsabtretung ist ein Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Abtretender = Zedent) und dem neuen Gläubiger (Abtretungsempfänger = Zessionar), durch den der Zedent die Forderung auf den Zessionar überträgt. Die Forderungsabtretung ist ein Verfügungsgeschäft und daher von dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Grundgeschäft zu unterscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3 Risiken einer Forderungsabtretung

3.1 Konflikte zwischen verschiedenen Sicherungsmitteln Treffen die beiden typischen Sicherungsmittel des Geldkreditgebers und des Warenkreditgebers, die Globalzession und der verlängerte Eigentumsvorbehalt, zusammen, ergeben sich regelmäßig Konflikte (vgl. bereits oben zu 1.4.). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehal...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / Zusammenfassung

Begriff Die Forderungsabtretung ist ein Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Abtretender = Zedent) und dem neuen Gläubiger (Abtretungsempfänger = Zessionar), durch den der Zedent die Forderung auf den Zessionar überträgt. Die Forderungsabtretung ist ein Verfügungsgeschäft und daher von dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Grundgeschäft zu unterscheiden. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.5 Inkassozession

Ein häufig anzutreffender Anlass für die Forderungsabtretung ist gerade bei Freiberuflern, insbesondere Ärzten oder Zahnärzten, sowie bei Kleingewerbetreibenden, den mit der Verwaltung und der Einziehung der Forderungen verbundenen Arbeitsaufwand auf Dritte als Dienstleister zu übertragen. Sie treten ihre Patienten-/Kundenforderungen an gewerbliche Einzugsstellen gegen Entge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1 Überblick

Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft, lassen Mängel des Grundgeschäftes die Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 2 Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu beachten?

2.1 Mindestvoraussetzungen Mindestvoraussetzungen, damit die Forderung vom Zedenten auf den Zessionar wirksam übergehen kann, sind: die abzutretende Forderung muss wirksam entstanden sein (kein gutgläubiger Erwerb von Forderungen), es muss ein Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar geschlossen werden, in dem die Person des Abtretenden, die Person des Abtretungsempfänge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.3 Einwendungen gehen bei der Abtretung grds. mit

Wird eine Forderung abgetreten, ist für den neuen Gläubiger zu beachten, dass ihm der Schuldner sämtliche Einwendungen entgegenhalten kann, die dieser auch dem bisherigen Gläubiger entgegensetzen konnte (§ 404 BGB). Diese Schuldnerschutzvorschrift beruht auf dem Gedanken, dass der Gläubigerwechsel den Inhalt der Forderung nicht verändert und deshalb zugleich die Interessen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.2 Abtretung künftiger Forderungen

Auch künftige Forderungen können bereits zu einem Zeitpunkt abgetreten werden, in dem das Rechtsverhältnis oder die Rechtsgrundlage, aus der die Forderung erwachsen soll, noch nicht besteht. Selbst die Ungewissheit über die Person des künftigen Schuldners schadet insoweit nicht. Erforderlich ist lediglich, dass die Entstehung der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.2 Ausschluss der Abtretbarkeit

Die grundsätzliche Abtretbarkeit jeder Forderung kann durch vertragliche Vereinbarung ohne weiteres ausgeschlossen werden (§ 399 BGB). Die Vereinbarung kann bei Begründung der Forderung, aber auch noch danach getroffen werden. Denkbar ist auch ein stillschweigender Ausschluss der Abtretbarkeit. Dieser ist regelmäßig in der Kontokorrentabrede enthalten, nicht aber in der Abre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.4 Rechtshandlungen gelten gegenüber dem neuen Gläubiger

Wird eine Forderung abgetreten, hat der neue Gläubiger ferner zu beachten, dass er sich grundsätzlich alle vom Schuldner in Unkenntnis der Abtretung vorgenommenen Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger, insbesondere auch die Zahlung an diesen, entgegenhalten lassen muss, § 407 Abs. 1 BGB. Dem neuen Gläubiger sollte deshalb stets daran gelegen sein, die Abtretung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / Wirtschaftsrecht

1 Überblick Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft, lassen Mängel des Grundgeschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.1 Die Teilabtretung

Die teilweise Abtretung einer Forderung ist zulässig, wenn die Forderung teilbar ist und die Parteien die Abtretbarkeit nicht durch Vereinbarung (§ 399 BGB) ausgeschlossen haben. Bloße, rechtlich unselbstständige Neben- und Hilfsrechte können demgegenüber nicht gesondert abgetreten werden; sie gehen (zumeist) automatisch mit der abgetretenen Hauptforderung über (vgl. unten 2.3).mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 2.1 Mindestvoraussetzungen

Mindestvoraussetzungen, damit die Forderung vom Zedenten auf den Zessionar wirksam übergehen kann, sind: die abzutretende Forderung muss wirksam entstanden sein (kein gutgläubiger Erwerb von Forderungen), es muss ein Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar geschlossen werden, in dem die Person des Abtretenden, die Person des Abtretungsempfängers und die abzutretende Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 3.1 Konflikte zwischen verschiedenen Sicherungsmitteln

Treffen die beiden typischen Sicherungsmittel des Geldkreditgebers und des Warenkreditgebers, die Globalzession und der verlängerte Eigentumsvorbehalt, zusammen, ergeben sich regelmäßig Konflikte (vgl. bereits oben zu 1.4.). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt der Grundsatz der Priorität maßgebend ist, d. h. die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 2.2 Form

Der Abtretungsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Dies gilt auch dann, wenn die abgetretene Forderung auf einem formpflichtigen Geschäft beruht oder das der Abtretung zugrunde liegende Kausalgeschäft formbedürftig ist (z. B. Kaufpreisforderung aus einen notariellen Grundstückskaufvertrag). Die Abtretung kann demnach auch stillschweigend erfolgen und konkludent im Kausalgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.3 Factoring

Beim Factoring überträgt ein Unternehmer seine sämtlichen oder einen Teil seiner Kundenforderungen aus Lieferungen oder Leistungen an den Factor (so genannte "Globalzession" = Abtretung einer Vielzahl abstrakt umschriebener, aber eindeutig bestimmter oder bestimmbarer, gegenwärtiger oder/und zukünftiger Forderungen). Nach Entstehung der einzelnen Forderung, belegt etwa durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.5 Die Inkassozession

Ebenso wie die Sicherungsabtretung ist die Inkassozession ein fiduziarisches (treuhänderisches) Rechtsverhältnis, d. h. der Zessionar erlangt im Außenverhältnis die volle Gläubigerstellung, nach der im Innenverhältnis getroffenen Abrede soll er die Forderung dagegen lediglich für den Auftraggeber und eigentlichen Gläubiger einziehen und den Erlös an den Zedenten abführen. Du...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 2.3 Übergang von Sicherungs- und Nebenrechten

Zu beachten gilt es, dass die Abtretung einer Forderung ausweislich § 401 BGB zwingend den Übergang sämtlicher für sie bestehender Hypotheken oder Pfandrechte sowie für sie bestellter Bürgschaften, also sämtlicher sogenannter akzessorischer Sicherungsrechte auf den neuen Gläubiger zur Folge hat. Diese gehen automatisch mit der abgetretenen Forderung auf den Zessionar über. I...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungsabtretung / 1.4 Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungsnehmer rechtlich die volle Gläubigerstellung erwirbt, nach der getroffenen Zweckabrede zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer (Sicherungsvertrag) ihm allerdings nur die Befugnisse ähnlich denen eines Pfandgläubigers zustehen sollen. Im Außenverhältnis zum Schuldner erlangt der Sicherungsnehmer alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsübereignung / 4.2 Forderungsabtretung

Wie bei der Sicherungsübereignung sind 3 Rechtsverhältnisse zu unterscheiden: die gesicherte Forderung, der Sicherungsvertrag und die eigentliche Rechtsübertragung (die Forderungsabtretung). Die Übertragung von Forderungen erfolgt gemäß § 398 BGB: Der Gläubiger der Forderung und der Forderungserwerber müssen sich darüber einigen, dass die Forderung übergeht. Nach allgemeiner A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensverträge zwischen ... / b) Besicherung des Rückzahlungsanspruchs

Eine ausreichende Besicherung liegt bei Hingabe banküblicher Sicherheiten vor. Dazu gehört vornehmlich die dingliche Absicherung durch Hypothek oder Grundschuld. Weitere Sicherheitsmöglichkeiten: Außerdem kommen alle anderen Sicherheiten, die für das entsprechende Darlehen banküblich sind, in Betracht, wie Bankbürgschaften, Sicherungsübereignung von Wirtschaftsgütern, Forderungs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 4.2 Forderungsabtretung

Keine "Titelumschreibung" Tritt der Gläubiger die zugrunde liegende titulierte Forderung an einen Dritten ab, geht das durch den Pfändungsbeschluss begründete Pfändungspfandrecht nach § 401 Abs. 1 BGB "automatisch" auf den Zessionar über. Einer Umschreibung des Pfändungsbeschlusses gemäß § 727 ZPO auf diesen bedarf es nicht.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollstreckungsvoraussetzungen / 2.6 Umschreibung der Klausel

Rechtsnachfolge Sollte vor Erfüllung des Anspruchs auf der Gläubiger- oder Schuldnerseite ein Wechsel eintreten (durch Tod, Vermögensübernahme, Forderungsabtretung), muss die Vollstreckungsklausel auf den Rechtsnachfolger umgeschrieben werden.[1] Praxis-Beispiel Umschreibungserfordernis Die Erblasserin hatte einen Mietrechtsstreit gewonnen. Nach ihrem Tod hat die Tochter als Al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 5.4 Risiken für Eigentümer

Vorsicht geboten Das für den Sicherungsgeber mit der Trennung von Forderung und Grundschuld verbundene Risiko liegt auf der Hand: Die isolierte Abtretung der Grundschuld bewirkt, dass der Grundstückseigentümer gegenüber dem Erwerber der Grundschuld in vollem Umfang dinglich haftet, obwohl er ihm persönlich nichts schuldet und die Forderung möglicherweise nicht (mehr) besteht....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 7.2 Vertrag klar formulieren

Man kann von seinem Berater nicht erwarten, dass er bei einem begrenzten, klar umrissenen Auftrag unbegrenzt Verantwortung auch für Dinge außerhalb dieses Auftrags trägt. Aber manchmal liegt kein klar umrissener Auftrag vor. Dabei ist ein hieb- und stichfester Vertrag im beiderseitigen Interesse: Der eine weiß, was er tun muss, der andere, was er erwarten kann und was er daf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1.3 Forderungsverkauf – echtes Factoring

Rz. 13 Bei einer Forderungsabtretung im Rahmen eines Forderungsverkaufs stellt sich die Frage, ob die Haftung des § 13c UStG eingreifen darf, weil der Abtretende dann eine ihm zufließende Gegenleistung in Geld erhält. Eine solche Abtretung ist z. B. bei der echten Forfaitierung und dem echten Factoring zu finden, u. U. auch bei entsprechend gestalteten Asset-Backet-Securitie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Auflagenvollzug

Rz. 106 Bei der Schenkung im Zusammenhang mit dem Vollzug einer vom Schenker angeordneten Auflage gilt: Gegeben sind grds. zwei Schenkungen: 1. Schritt: Schenkung durch den Schenker an den Auflagenbeschwerten und 2. Schritt: Schenkung infolge der Weitergabe durch den Auflagenbeschwerten an den Auflagenbegünstigten in Vollziehung der Auflage. Rz. 107 § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG knüp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / e) Abtretungsfälle

Rz. 46 Nach Auffassung des BGH[18] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensgeb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Rz. 43 Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gehören Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Banken und Sparkassen, Verbindlichkeiten gegenüber vergleichbaren ausländischen Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Bausparkassen, durch Solawechsel unterlegte und zusätzlich durch Forderungsabtretung gesicherte Kredite. Rz. 44 Auch die Zinsverbindlichkeiten gegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring: Die Funktionswei... / 5 Beispielsfall mit Buchungssätzen

So buchen Sie richtig Forderungen aus Factoring Ein Unternehmen hat einen Tagesumsatz von brutto 10.000 EUR. Es gewährt seinen Kunden ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Die Forderungen sollen an ein Factoringinstitut verkauft werden, das 80 % der Forderungen bereits 2 Tage nach der Abtretung auszahlt. Dafür verlangt der Factor eine Kreditgebühr von 1 %, eine Factoringgebühr von 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring: Die Funktionswei... / 4 Funktionsweise und Auswirkungen auf das Rechnungswesen

Beim Factoring sind grundsätzlich drei Parteien beteiligt. Zum einen das Unternehmen, das seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen veräußert (Anschlusskunde), der Kunde des Unternehmens, der die Lieferung oder Leistung erhalten hat (Endabnehmer) und die Factoringgesellschaft (Factor), die die Forderung des Unternehmens erwirbt. Sofern der Factor die Forderungen inklus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Forderungsabtretungen

Rn. 141 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grundsätzlich bleibt die Forderungsabtretung ohne Auswirkung auf den Zu- oder Abfluss. Ein Zufluss ist auch dann gegeben, wenn der Schuldner an den Zessionar für Rechnung des Zedenten leistet (BFH III R 32/92, BStBl II 1994, 179). Zu weiteren Einzelheiten zum Zufluss s § 11 Rn 412ff (Pust)). Beispiel: Entgeltliche Veräußerung von Mietzinsans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 3.5.2 Inhalt der Anzeige

Rz. 39 Nach Abs. 3 S. 1 muss die Anzeige die Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretungsgrundes enthalten. Der Abtretende und der Abtretungsempfänger müssen so genau bezeichnet werden, dass sie eindeutig erkennbar sind.[1] Bestehen keine Zweifel über die Identität, schaden ungenaue oder unvollständige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Zuordnung zu den Verwertungsrechten und Persönlichkeitsrechten

Rz. 86 Spricht man von Nutzungsrechten, so denkt man vorrangig an die vermögensrechtliche Seite des Urheberrechts, namentlich an die dem Urheber zugewiesenen Verwertungsrechte des § 15 UrhG. Diese sind sicher der Hauptanwendungsbereich. Allerdings kann es Situationen geben, in denen auch die Ausübung von Persönlichkeitsrechten zur "Nutzung" überlassen werden soll. In der Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsabtretung / 2.1 Forderungsabtretung und Sicherungsabrede

Bei einer Sicherungsabtretung, gleich in welchem Zusammenhang sie auftaucht, trifft eine Forderungsabtretung mit einer Sicherungsabrede zusammen. Um jeglichen Zweifelsfällen zu begegnen, ist in einer vertraglichen Regelung über eine Sicherungsabtretung auf beide Elemente einzugehen. 2.1.1 Abtretung Bei einer Sicherungsabtretung wird die Abtretung von Forderungen, also der Gläu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsabtretung / 2.1.2 Sicherungsabrede

Weiterhin treffen die Vertragsparteien einer Sicherungsabtretung eine Sicherungsabrede. In ihr sollten die wesentlichen Punkte geregelt werden, die das Innenverhältnis zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer betreffen. Die Sicherungsabrede schafft die Verknüpfung von gesichertem Anspruch und der als Sicherheit dienenden Forderung. Sie manifestiert damit die treuhänderi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsabtretung / 2.1.1 Abtretung

Bei einer Sicherungsabtretung wird die Abtretung von Forderungen, also der Gläubigerstellung vereinbart. Im Gegensatz dazu werden etwa bei der Sicherungsübereignung Sachen als Sicherheit gegeben. Da die Sicherungsabtretung einen Sonderfall der Abtretung darstellt, gelten hier auch die Anforderungen, die an eine wirksame Abtretung gestellt werden sowie die diesbezüglichen ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / IV. Schadensersatz in Abtretungsfällen

Rz. 105 Tritt der Gläubiger die Forderung ab, tritt nach § 398 S. 2 BGB der neue Gläubiger (Zessionar) mit dem Vertragsabschluss an die Stelle des alten Gläubigers (Zedenten), so dass für den weiteren Verzugseintritt ebenso wie für die Bestimmung des Verzugsschadens allein auf den neuen Gläubiger abzustellen ist.[261] Dem neuen Gläubiger stehen (auch) die Folgeansprüche aus ...mehr