Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsabtretung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Zurechnung

Rz. 301 [Autor/Zitation] Beim echten Factoring scheiden die verkauften Forderungen inklusive des Ausfall- bzw. Verzugsrisikos mit Wirksamkeit der Abtretung aus dem Vermögen des Factoring-Kunden aus und gehen auf den Factor über. Dieser wird sowohl zivilrechtlicher Inhaber als auch wirtschaftlicher Eigentümer der entsprechenden Forderungen. Sie sind daher nicht mehr in der Bil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Finanzierungsarten / 15 Lombardkredit

Der Lombardkredit ist ein Beleihungskredit, der in der Gewährung eines kurzfristigen, auf einen festen Betrag lautenden Darlehens, das durch Verpfändung marktgängiger, beweglicher Vermögensobjekte oder von Rechten des Schuldners besonders gesichert ist, besteht. Als Pfand können Wertpapiere, Waren, Forderungen oder Edelmetalle eingesetzt werden. Für die Entstehung des Pfandr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erleichterungen gem. § 43 UStDV

Rz. 422 Die Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Geldforderungen, die schon nach Abschn. F Teil IV Abs. 1 bis 3 des BdF-Einführungserlasses zu § 15 UStG 1967 von der Verwaltung zugelassen worden waren, sind ab dem 1.1.1980 – unter Anpassung an die Änderungen des § 15 UStG zu diesem Zeitpunkt – in § 43 UStDV übernommen worden, sodass sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsübereignung / 4.2 Forderungsabtretung

Wie bei der Sicherungsübereignung sind 3 Rechtsverhältnisse zu unterscheiden: die gesicherte Forderung, der Sicherungsvertrag und die eigentliche Rechtsübertragung (die Forderungsabtretung). Die Übertragung von Forderungen erfolgt gemäß § 398 BGB: Der Gläubiger der Forderung und der Forderungserwerber müssen sich darüber einigen, dass die Forderung übergeht. Nach allgemeiner A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensverträge zwischen ... / b) Besicherung des Rückzahlungsanspruchs

Eine ausreichende Besicherung liegt bei Hingabe banküblicher Sicherheiten vor. Dazu gehört vornehmlich die dingliche Absicherung durch Hypothek oder Grundschuld. Weitere Sicherheitsmöglichkeiten: Außerdem kommen alle anderen Sicherheiten, die für das entsprechende Darlehen banküblich sind, in Betracht, wie Bankbürgschaften, Sicherungsübereignung von Wirtschaftsgütern, Forderungs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 4.2 Forderungsabtretung

Keine "Titelumschreibung" Tritt der Gläubiger die zugrunde liegende titulierte Forderung an einen Dritten ab, geht das durch den Pfändungsbeschluss begründete Pfändungspfandrecht nach § 401 Abs. 1 BGB "automatisch" auf den Zessionar über. Einer Umschreibung des Pfändungsbeschlusses gemäß § 727 ZPO auf diesen bedarf es nicht.[1]mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollstreckungsvoraussetzungen / 2.6 Umschreibung der Klausel

Rechtsnachfolge Sollte vor Erfüllung des Anspruchs auf der Gläubiger- oder Schuldnerseite ein Wechsel eintreten (durch Tod, Vermögensübernahme, Forderungsabtretung), muss die Vollstreckungsklausel auf den Rechtsnachfolger umgeschrieben werden.[1] Praxis-Beispiel Umschreibungserfordernis Die Erblasserin hatte einen Mietrechtsstreit gewonnen. Nach ihrem Tod hat die Tochter als Al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 5.4 Risiken für Eigentümer

Vorsicht geboten Das für den Sicherungsgeber mit der Trennung von Forderung und Grundschuld verbundene Risiko liegt auf der Hand: Die isolierte Abtretung der Grundschuld bewirkt, dass der Grundstückseigentümer gegenüber dem Erwerber der Grundschuld in vollem Umfang dinglich haftet, obwohl er ihm persönlich nichts schuldet und die Forderung möglicherweise nicht (mehr) besteht....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 7.2 Vertrag klar formulieren

Man kann von seinem Berater nicht erwarten, dass er bei einem begrenzten, klar umrissenen Auftrag unbegrenzt Verantwortung auch für Dinge außerhalb dieses Auftrags trägt. Aber manchmal liegt kein klar umrissener Auftrag vor. Dabei ist ein hieb- und stichfester Vertrag im beiderseitigen Interesse: Der eine weiß, was er tun muss, der andere, was er erwarten kann und was er daf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1.3 Forderungsverkauf – echtes Factoring

Rz. 13 Bei einer Forderungsabtretung im Rahmen eines Forderungsverkaufs stellt sich die Frage, ob die Haftung des § 13c UStG eingreifen darf, weil der Abtretende dann eine ihm zufließende Gegenleistung in Geld erhält. Eine solche Abtretung ist z. B. bei der echten Forfaitierung und dem echten Factoring zu finden, u. U. auch bei entsprechend gestalteten Asset-Backet-Securitie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Auflagenvollzug

Rz. 106 Bei der Schenkung im Zusammenhang mit dem Vollzug einer vom Schenker angeordneten Auflage gilt: Gegeben sind grds. zwei Schenkungen: 1. Schritt: Schenkung durch den Schenker an den Auflagenbeschwerten und 2. Schritt: Schenkung infolge der Weitergabe durch den Auflagenbeschwerten an den Auflagenbegünstigten in Vollziehung der Auflage. Rz. 107 § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG knüp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / e) Abtretungsfälle

Rz. 46 Nach Auffassung des BGH[18] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensgeb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Rz. 43 Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gehören Verbindlichkeiten gegenüber inländischen Banken und Sparkassen, Verbindlichkeiten gegenüber vergleichbaren ausländischen Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Bausparkassen, durch Solawechsel unterlegte und zusätzlich durch Forderungsabtretung gesicherte Kredite. Rz. 44 Auch die Zinsverbindlichkeiten gegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring: Die Funktionswei... / 5 Beispielsfall mit Buchungssätzen

So buchen Sie richtig Forderungen aus Factoring Ein Unternehmen hat einen Tagesumsatz von brutto 10.000 EUR. Es gewährt seinen Kunden ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Die Forderungen sollen an ein Factoringinstitut verkauft werden, das 80 % der Forderungen bereits 2 Tage nach der Abtretung auszahlt. Dafür verlangt der Factor eine Kreditgebühr von 1 %, eine Factoringgebühr von 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Factoring: Die Funktionswei... / 4 Funktionsweise und Auswirkungen auf das Rechnungswesen

Beim Factoring sind grundsätzlich drei Parteien beteiligt. Zum einen das Unternehmen, das seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen veräußert (Anschlusskunde), der Kunde des Unternehmens, der die Lieferung oder Leistung erhalten hat (Endabnehmer) und die Factoringgesellschaft (Factor), die die Forderung des Unternehmens erwirbt. Sofern der Factor die Forderungen inklus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Forderungsabtretungen

Rn. 141 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grundsätzlich bleibt die Forderungsabtretung ohne Auswirkung auf den Zu- oder Abfluss. Ein Zufluss ist auch dann gegeben, wenn der Schuldner an den Zessionar für Rechnung des Zedenten leistet (BFH III R 32/92, BStBl II 1994, 179). Zu weiteren Einzelheiten zum Zufluss s § 11 Rn 412ff (Pust)). Beispiel: Entgeltliche Veräußerung von Mietzinsans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 3.5.2 Inhalt der Anzeige

Rz. 39 Nach Abs. 3 S. 1 muss die Anzeige die Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretungsgrundes enthalten. Der Abtretende und der Abtretungsempfänger müssen so genau bezeichnet werden, dass sie eindeutig erkennbar sind.[1] Bestehen keine Zweifel über die Identität, schaden ungenaue oder unvollständige ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Zuordnung zu den Verwertungsrechten und Persönlichkeitsrechten

Rz. 86 Spricht man von Nutzungsrechten, so denkt man vorrangig an die vermögensrechtliche Seite des Urheberrechts, namentlich an die dem Urheber zugewiesenen Verwertungsrechte des § 15 UrhG. Diese sind sicher der Hauptanwendungsbereich. Allerdings kann es Situationen geben, in denen auch die Ausübung von Persönlichkeitsrechten zur "Nutzung" überlassen werden soll. In der Pra...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.8 Aufrechnung

Gemäß § 94 InsO kann ein Insolvenzgläubiger, der im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits zur Aufrechnung befugt war, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechnen. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bereits eine Aufrechnungslage bestand. Die Aufrechnung ist grundsätzlich nur mit gleichartigen Forderungen möglich, in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsabtretung / 2.1 Forderungsabtretung und Sicherungsabrede

Bei einer Sicherungsabtretung, gleich in welchem Zusammenhang sie auftaucht, trifft eine Forderungsabtretung mit einer Sicherungsabrede zusammen. Um jeglichen Zweifelsfällen zu begegnen, ist in einer vertraglichen Regelung über eine Sicherungsabtretung auf beide Elemente einzugehen. 2.1.1 Abtretung Bei einer Sicherungsabtretung wird die Abtretung von Forderungen, also der Gläu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsabtretung / 2.1.2 Sicherungsabrede

Weiterhin treffen die Vertragsparteien einer Sicherungsabtretung eine Sicherungsabrede. In ihr sollten die wesentlichen Punkte geregelt werden, die das Innenverhältnis zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer betreffen. Die Sicherungsabrede schafft die Verknüpfung von gesichertem Anspruch und der als Sicherheit dienenden Forderung. Sie manifestiert damit die treuhänderi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sicherungsabtretung / 2.1.1 Abtretung

Bei einer Sicherungsabtretung wird die Abtretung von Forderungen, also der Gläubigerstellung vereinbart. Im Gegensatz dazu werden etwa bei der Sicherungsübereignung Sachen als Sicherheit gegeben. Da die Sicherungsabtretung einen Sonderfall der Abtretung darstellt, gelten hier auch die Anforderungen, die an eine wirksame Abtretung gestellt werden sowie die diesbezüglichen ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / IV. Schadensersatz in Abtretungsfällen

Rz. 105 Tritt der Gläubiger die Forderung ab, tritt nach § 398 S. 2 BGB der neue Gläubiger (Zessionar) mit dem Vertragsabschluss an die Stelle des alten Gläubigers (Zedenten), so dass für den weiteren Verzugseintritt ebenso wie für die Bestimmung des Verzugsschadens allein auf den neuen Gläubiger abzustellen ist.[261] Dem neuen Gläubiger stehen (auch) die Folgeansprüche aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 25 Das Mindeststammkapital einer bulgarischen OOD beträgt 2 BGN (ca. 1 EUR) (Art. 117 TZ). Die Summe der Stammeinlagen, die verschieden hoch sein können, muss das Stammkapital ergeben. Zur Eintragung der OOD muss das gesetzlich vorgesehene Mindeststammkapital eingezahlt sein. Wenn jedoch das Stammkapital höher als der gesetzliche Mindestbetrag ist, sind bei der Gründung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Verfahrensgebü... / II. Der Umstand, dass die Gläubigerin als Inkassounternehmen selbst Inhaberin der beizutreibenden Forderung ist, schließt den Erstattungsanspruch nicht aus

Bei der Gläubigerin handelt es sich um einen zugelassenen Rechtsdienstleister i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG. Dieser ist zur Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO berechtigt. § 4 Abs. 4 RDGEG umfasst den Begriff der Vertretung sowohl im Bereich der Fremd- als auch Eigenvertretung. Der Wortlaut der Vorschrift des § 4 Abs. 4 RDGEG lässt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Rechtslage seit 1.10.2021

§ 31b RVG in der seit 1.10.2021 geltenden Fassung findet im Gegensatz dazu auch dann Anwendung, wenn neben der Zahlungsvereinbarung durch Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen weitere Regelungen (z.B. Sicherungsabreden, ein teilweiser Forderungs- oder Zinsverzicht des Gläubigers, die Übernahme der mit der Einigung verbundenen Kosten durch den Schuldner oder Forderungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2021, Vergütungsrech... / a) Rechtslage bis 30.9.2021

Die Begrenzung des Gegenstandswerts in § 31b RVG in der bis zum 30.9.2021 geltenden Fassung gilt nur, wenn ausschließlich eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird (Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung…). Wenn der Vergleich in seiner Hauptsache über eine bloße Zahlungsvereinbarung, also Gewährung von Raten oder anderweitige Stundung, hinausgeht und z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / III. Exkurs: Freigabe des schuldnerischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter

Rz. 76 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Vermögensgegenstände und sogar ggf. den gesamten schuldnerischen Geschäftsbetrieb an den Schuldner freigeben. Die Freigabe von Vermögensgegenständen ist in der InsO nicht ausdrücklich geregelt. Die Zulässigkeit der Freigabeerklärung ist lediglich in § 32 Abs. 3 InsO erwähnt. Gibt der Insolvenzverwalter einen Massegegenstand frei, u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 59 Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber tritt hiermit folgende Forderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 61 Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, an die Bank laufend Forderungen abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2021, Abtretung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. in beiden Punkten unzutreffend. 1. Das LG zitiert zutreffend die Rspr. des BGH, wonach eine wirksame Forderungsabtretung voraussetzt, dass die abgetretene Forderung wenigstens bestimmbar gewesen ist. Warum es daran fehlen soll, erschließt sich nicht. Der Rechtsanwalt bezieht sich bei seinem Erstattungsantrag auf eine "anbei liegende Vollmacht mit Abt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Bei der Haftung gemäß § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsnachfolger des Anwalts

Rz. 33 Der Rechtsnachfolger des Rechtsanwalts kann den Antrag nach § 11 ebenfalls stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er den Vergütungsanspruch durch Forderungsabtretung im Rahmen eines Praxisübernahmevertrages erworben hat.[19]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abtretungsfälle

Rz. 107 Nach Auffassung des BGH[43] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Weitere anwendbare Bestimmungen der ZPO

Rn 35 Entsprechend anwendbar sind weiter die §§ 136–144, 156 ZPO über die mündliche Verhandlung, hier über die Leitung, und die Ausübung der Sitzungspolizei (§§ 176-183 GVG), des Weiteren die Vorschriften der §§ 159 ff. ZPO über die Protokollierung. Rn 36 §§ 166 ff. ZPO über Zustellungen sind mit den besonderen Maßgaben der §§ 8, 9, 307 Abs. 1 Satz 3 entsprechend anwendbar, G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungscontrolling: Das ... / 4.1 Forderungsabtretung

Die Banken als wichtigste Fremdkapitalgeber eines Unternehmens verlangen für ihr Engagement eine entsprechende Sicherheit. Die Regel sind Grundbucheinträge und Übereignungen von Anlagegütern. Für die Finanzierung des Umlaufvermögens, also auch der Forderungen, oder zur weiteren Absicherung der Bank werden oft auch die Warenbestände und die Forderungen an den Kreditgeber abge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungscontrolling: Das ... / 4.2 Factoring

Bei der Zession werden die Forderungen an die Bank als Sicherheit abgetreten. Sie bleiben aber im Verantwortungs- und Risikobereich des Unternehmens. Wegen der genannten Nachteile der Abtretung wird eine andere Form der Forderungsfinanzierung auch in Deutschland immer beliebter, und zwar der Verkauf der Forderung. Innerhalb des Factoring werden die einzelnen Forderungen, sel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

Zusammenfassung Eine GmbH kann aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Vermögenslosigkeit bestehen und die Gesellschaft trotz mehrfacher Aufforderung keine Vermögensnachweise erbringt. Hintergrund Gegen die betroffene GmbH wurde ein Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gestellt. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle (§ 178 Abs. 3 InsO) bewirkt auch unter Berücksichtigung von § 41 Abs. 1 InsO keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13c UStG. Normenkette § 13c UStG, §§ 41, 178 InsO Sachverhalt Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der D-AG, die als Kreditinstitut tätig war. Die B-KG (KG), ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Schutz nach Abs. 2

Rz. 14 Hat der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft über Nachlassmittel im eigenen Namen verfügt, z.B. einen Nachlassgegenstand verkauft, so steht die Forderung aus diesem Rechtsgeschäft (z.B. Kaufpreiszahlung) gegen den Erwerber des Nachlassgegenstands gem. § 2019 BGB dem Erben zu. Leistet nun der Schuldner an den Erbschaftsbesitzer, würde dies keine schuldbefreiende Lei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / N. Überweisung zur Einziehung und an Zahlungs statt

Rz. 64 Wichtigstes Kriterium bei der Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung ist, dass der Schuldner auch nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner noch Inhaber der Forderung bleibt . Sie bewirkt also keinen Forderungsübergang und steht somit auch nicht der Forderungsabtretung gleich. Die Forderung geht – im Gegensatz zur Überweisung an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / (3) Regelung des § 79 ZPO (Parteiprozess)

Rz. 63 Nach dieser Vorschrift dürfen Unternehmer auch bei wirksamer Forderungsabtretung diese im Prozess nur dann geltend machen, wenn dies auf eigene Rechnung geschieht. Dadurch soll der Kunde vor unsachgemäßer Prozessführung und einem Forderungsverlust geschützt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Novellierung des § 49b Abs. 4 BRAO

Rz. 511 Im Hinblick auf den vorstehend aufgezeigten Auslegungsstreit hat der Gesetzgeber in Art. 4 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007[1981] die Regelung des § 49b Abs. 4 BRAO novelliert. Zudem hat er die Mangelhaftigkeit des bisherigen § 49b Abs. 4 Satz 2 BRAO erkannt.[1982] § 49b Abs. 4 BRAO wurde daher wie folgt neu gefasst: § 49b A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse

Rn 50 Die Gleichstellung des ehemaligen Unternehmers mit dem Verbraucher scheidet aus, wenn seine Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt der Eröffnungsantragstellung nicht überschaubar sind (§ 304 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante). Die Auswertung der seit 1999 gemachten Erfahrungen hatte gezeigt, dass insbesondere eine hohe Zahl von Gläubigern einer einvernehmlichen Schuldenbereinigun...mehr