Dr. Matthias Michael Nelde
, Prof. Dr. Reinhold Hölscher
Bei einer Zession (Sicherungsabtretung) werden einem Gläubiger (Zessionar) zur Sicherung seiner Forderungen vom Schuldner (Zedent) Forderungen oder Rechte, die dieser gegenüber einem Dritten besitzt, übertragen. Bei der Forderungsabtretung handelt es sich um eine fiduziarische Sicherheit, da die Zession unabhängig vom Fortbestand eines gesicherten Anspruchs ist. Mögliche abtretbare Rechte sind dabei z. B. Rechte aus Gesellschaftsverhältnissen, aus Miet- und Pachtverträgen sowie aus Lohn- und Gehaltsforderungen. Die größte praktische Relevanz weist die Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf. Die übertragenen Forderungen können dabei sowohl schon entstanden sein als auch erst zukünftig entstehen (Vorausabtretung). Wichtig bei der Übertragung zukünftiger Forderungen ist, dass die einbezogene Forderung nach Gegenstand und Umfang klar bestimmbar ist. Die Zession wird durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar, ohne Mitwirken eines Dritten geschlossen, wobei der Zessionar Forderungen gegenüber dem Zedent besitzt und zur Sicherung dieser Forderungen eine Zession vereinbart. Die Sicherungszession ersetzt jedoch nicht die Hauptforderung, so dass diese uneingeschränkt bestehen bleibt. Der Drittschuldner, gegenüber dem der Zedent zuvor Ansprüche besaß, hat nun die an ihn gestellten Forderungen an den Zessionar zu leisten. Der Sachverhalt ist in Abb. 14 dargestellt.
Abb. 14: Sicherungszession
Für den Zessionsvertrag existieren keine gesetzlichen Vorgaben, in der Regel wird er jedoch schriftlich verfasst. Die Zession entspricht bezüglich ihrer rechtlichen Gestaltung und ihres wirtschaftlichen Gehaltes der Sicherungsübereignung beweglicher Gegenstände.
Während bei der Sicherungsübereignung bewegliche Sachen als Sicherungsgegenstände dienen, werden bei der Sic...