Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsabtretung

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 8 Sicherungszession

Bei einer Zession (Sicherungsabtretung) werden einem Gläubiger (Zessionar) zur Sicherung seiner Forderungen vom Schuldner (Zedent) Forderungen oder Rechte, die dieser gegenüber einem Dritten besitzt, übertragen. Bei der Forderungsabtretung handelt es sich um eine fiduziarische Sicherheit, da die Zession unabhängig vom Fortbestand eines gesicherten Anspruchs ist. Mögliche abt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Forderung, geleistete Anzahlung, Forderungsabtretung, Factoring

Schrifttum: Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Veräußerungsbegriff

Rn. 1272 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH vom 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Eine unentgeltliche Übertragung eines Anspruchs auf Gewinnausschüttung zB durch Schenkung oder Erbfolge fällt nicht unter § 20 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Sonstige Ansprüche

Rn. 1262 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wurden Dividendenansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung eines sonstigen Anspruchs iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG vor, wenn der Anspruch Gewinnausschüttung durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Rn. 1263 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Zinsforderungen

Rn. 1282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wurden Zinsansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung einer Zinsforderung iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG vor, wenn der Zinsanspruch durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Die Veräußerung sonstiger Rechte, die keine Zinsforderungen sind, zB Optionsrechte, sind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mayer-Wegelin, Der Teilwert von unverzinslichen … Darlehen, BB 1990, 23; Groh, Unverzinsliche Darlehen in der HB u StB, StuW 1991, 297; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 1210 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Forderungen erscheinen in der handelsrechtlichen Gliederungssystematik des § 266 HGB sowohl im AV als auch im UV. Im AV handelt es sich idR um Ausleihungen, im UV um Forde...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.1 Überblick, Zielsetzung der Vorschrift

Rz. 387 Abs. 8 sieht Möglichkeiten für die Erbringung von Leistungen zur Begleichung von Schulden vor. Es handelt sich um eine gemischte Soll- und Kann-Vorschrift, die der Grundsicherungsstelle eine Ermessensentscheidung erlaubt. Die notwendige Übernahme von Mietschulden folgt Sachverhalten, die nicht mit Zahlungen nach Abs. 7 gelöst werden konnten oder wenn es für die Anwen...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

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Finanzvermögen / 2 Bilanzansatz: Zurechnung von Finanzaktiva bei Factoring und vergleichbaren Fällen

Die Ansatzfrage stellt sich bei finanziellen Vermögenswerten insbesondere unter dem Aspekt der persönlichen Zurechnung. Wenn etwa eine Forderung zivilrechtlich von Unternehmen A auf Unternehmen B übertragen wird, aber bei Forderungsverkäufer A bedeutsame Risiken verbleiben, wer hat dann die Forderung zu bilanzieren? Die Regelungen von IFRS 9 stellen hier auf drei Grundfragen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.4 Die Vertragsübernahme

Rz. 59 Die Vertragsübernahme ist im GrEStG nicht angesprochen. Sie ist daher unter die bestehenden Tatbestände zu subsumieren. Bei der Vertragsübernahme tritt der neue Vertragspartner an die Stelle des bisherigen Vertragspartners und übernimmt dessen gesamte vertragliche Rechtsposition. Die Vertragsübernahme ist vom Neuabschluss eines Vertrags zu unterscheiden. Eine Vertrags...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Factoring

Rz. 53 Unter dem Begriff Factoring wird der regelmäßige Forderungsverkauf vor Fälligkeit durch Abtretung an einen Dritten (Factor) – hauptsächlich mit dem Ziel einer Liquiditätsverbesserung des Forderungsverkäufers (Factoring-Kunde) – verstanden. Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor neben der Finanzierungsfunktion, auch das Delkredererisiko (Übernahme des Ausfallr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsfälle der Schuldenkonsolidierung

Rz. 8 Die SchuldenKons erschöpft sich nicht in der Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten. Gegenstand dieser Konsolidierungsmaßnahme sind vielmehr alle Bilanzposten des Summenabschlusses sowie Angabepflichten, die das Ergebnis von Schuldverhältnissen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt sind. Sprachlich genauer geht es damit bei der Sc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 15 Lombardkredit

Der Lombardkredit ist ein Beleihungskredit, der in der Gewährung eines kurzfristigen, auf einen festen Betrag lautenden Darlehens, das durch Verpfändung marktgängiger, beweglicher Vermögensobjekte oder von Rechten des Schuldners besonders gesichert ist, besteht. Als Pfand können Wertpapiere, Waren, Forderungen oder Edelmetalle eingesetzt werden. Für die Entstehung des Pfandr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erleichterungen gem. § 43 UStDV

Rz. 422 Die Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit Geldforderungen, die schon nach Abschn. F Teil IV Abs. 1 bis 3 des BdF-Einführungserlasses zu § 15 UStG 1967 von der Verwaltung zugelassen worden waren, sind ab dem 1.1.1980 – unter Anpassung an die Änderungen des § 15 UStG zu diesem Zeitpunkt – in § 43 UStDV übernommen worden, sodass sie...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 2.2 Erfüllung an Zahlung statt: Bei erloschener Geldforderung durch Lieferung oder Leistung

Der Tausch ist abzugrenzen von der Erfüllung an Zahlung statt. Letztere liegt vor, wenn für eine Lieferung/Leistung statt des ursprünglich vereinbarten Geldbetrags die Gegenleistung in Form einer Lieferung/Leistung erfolgt. Die Geldforderung gilt damit als erloschen.[1] Tausch darf auch nicht mit einem Doppelkauf verwechselt werden. Ein solcher liegt vor, wenn 2 Unternehmer s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Umsätze im Geschäft mit Forderungen

Rz. 96 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG befreit die Übertragung von Geldforderungen ohne Rücksicht auf ihren Entstehungsgrund. Die Befreiung gilt z. B. für die Übertragung von Kaufpreis-, Werklohn- und Darlehensansprüchen, von "abstrakten" Forderungen aus Wechseln, Schecks und anderen auf Zahlung von Geld gerichteten Orderpapieren. Bei nicht verbrieften Forderungen (sog. Buchforderu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Steuerfreie Leistungen – Kreditgewährung

Rz. 47 Steuerfrei ist die Gewährung von Krediten und die Kreditbereitschaft einschließlich der Lombard- und Diskontgeschäfte gegen Zahlung eines besonderen Entgelts (Zinsen, Provisionen, Damnum, Gebühren usw.). Die Steuerbefreiung erfasst auch die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, insbesondere den Auslagenersatz, z. B. Fernsprechgebühren, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vor gelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo de...mehr

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Verbindlichkeitenspiegel / 3 Erläuterungen und Beispiele zu Verbindlichkeiten im Anhang

In folgenden Beispielen wird die Angabe der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten nach den Restlaufzeiten im Anhang vorgenommen.[1] Die Angaben zu den Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorschrift. Die Angaben zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr und Restlaufzeiten von 1 bis zu 5 Jahren werden freiwillig gemach...mehr

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Sicherungsübereignung / 4.2 Forderungsabtretung

Wie bei der Sicherungsübereignung sind 3 Rechtsverhältnisse zu unterscheiden: die gesicherte Forderung, der Sicherungsvertrag und die eigentliche Rechtsübertragung (die Forderungsabtretung). Die Übertragung von Forderungen erfolgt gemäß § 398 BGB: Der Gläubiger der Forderung und der Forderungserwerber müssen sich darüber einigen, dass die Forderung übergeht. Nach allgemeiner A...mehr

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Darlehensverträge zwischen ... / b) Besicherung des Rückzahlungsanspruchs

Eine ausreichende Besicherung liegt bei Hingabe banküblicher Sicherheiten vor. Dazu gehört vornehmlich die dingliche Absicherung durch Hypothek oder Grundschuld. Weitere Sicherheitsmöglichkeiten: Außerdem kommen alle anderen Sicherheiten, die für das entsprechende Darlehen banküblich sind, in Betracht, wie Bankbürgschaften, Sicherungsübereignung von Wirtschaftsgütern, Forderungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Forderungsabtretung.

Rn 2 I betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Zedent u Zessionar. Sie unterliegen der Rechtsordnung, die auf den der Abtretung zugrunde liegenden Vertrag anwendbar ist. Diese wird wiederum nach Art 3 ff ermittelt. Sie ist anders als nach Art 12 I EVÜ (= ex Art 33 I EGBGB ) nicht mehr nur für die ›Verpflichtungen‹ der Vertragspartner maßgebend, sondern für ihr ›Verhältnis‹ in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Forderungsabtretung.

Rn 9 Die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen ist in Formularmietverträgen wegen Verstoßes gegen § 307 unwirksam (LG Lübeck WuM 86, 14). In Betracht kommt die Abtretung von Forderungen aus einem etwaigen Untermietverhältnis oder des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens auf einem Kautionskonto des Mieters. Eine auf einem Formular der Beitrittserklärung zu einer Wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Mitteilung oder fehlender Nachweis.

Rn 3 Erforderlich ist ferner, dass der Kl dem Beklagten vor Klageerhebung nicht mitgeteilt hat, dass der geltend gemachte Anspruch auf ihn übergegangen ist. Die Mitteilung kann formlos geschehen oder auch konkludent dadurch, dass der Anspruch vorgerichtlich geltend gemacht wird. Die bloße Mitteilung reicht dann nicht aus, wenn der Schuldner einen Nachweis des Anspruchsübergan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Betätigung des Annahmewillens.

Rn 7 Nach § 151 1 ist nur der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich. Es bedarf daher auch in diesen Fällen einer Willenserklärung, so dass die Vorschriften über Willenserklärungen anwendbar sind. Da es allerdings am Zugangserfordernis fehlt, kommt auch eine Widerrufsmöglichkeit analog § 130 I 1 nicht in Betracht (Staud/Bork Rz 22). Der Annahmewille muss in jedem Fall objek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1157 BGB – Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek.

Gesetzestext 1Eine Einrede, die dem Eigentümer auf Grund eines zwischen ihm und dem bisherigen Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnisses gegen die Hypothek zusteht, kann auch dem neuen Gläubiger entgegengesetzt werden. 2Die Vorschriften der §§ 892, 894 bis 899, 1140 gelten auch für diese Einrede. Rn 1 Bei der Forderungsabtretung sorgt § 404 dafür, dass der Schuldner dem neue...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrechtliche Ermächtigung.

Rn 34 Veräußert der Kl die streitbefangene Sache oder tritt er die Klageforderung nach Rechtshängigkeit ab, verliert er zwar die Aktivlegitimation, ist aber gem § 265 berechtigt, in Prozessführungsbefugnis des Erwerbers bzw Zessionars den Rechtsstreit fortzusetzen. Zur Vermeidung einer Klageabweisung ist der Antrag auf Leistung an den nunmehr Berechtigten umzustellen (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Parteivernehmung als Beweismittel.

Rn 1 Die Parteivernehmung ist ein zwar subsidiäres, jedoch vollwertiges Beweismittel. Zweck der Parteivernehmung ist es, die Wahrnehmungen der Parteien über streitige Tatsachen einer förmlichen Beweisaufnahme zugänglich zu machen. Regelmäßig sind die Parteien am besten über den im Prozess zu verhandelnden Sachverhalt informiert; nicht selten verfügen sie als einzige über unm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliche Erfordernisse.

Rn 7 Die Anforderungen an die Bewirkung der versprochenen Leistung richten sich nach materiellem Recht. Rn 8 Bei Forderungen ist zwischen Begründung und Übertragung zu unterscheiden. Die Schenkung einer bestehenden Forderung wird durch Abtretungserklärung geheilt (BGH NJW 65, 1913: Bausparvertrag); bei einer Wechselforderung bedarf es zusätzlich noch der Besitzübergabe. Die Q...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Briefhypothek: Abtretungserklärung, Briefübergabe.

Rn 2 Die Abtretung der Forderung erfordert eine Einigung zwischen Zedenten und Zessionar; seitens des Letzteren genügt die Entgegennahme des Hypothekenbriefs in der Absicht, das Recht zu erwerben. Dagegen bedarf die Erklärung des Zedenten der Schriftform (§ 126). Die Erklärung muss ›erteilt‹, aber nicht notwendig im Original ausgehändigt werden (Celle OLGRep 08, 163) und die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Schutz des gutgläubigen Erwerbers (Abs 2).

Rn 55 Von der Rechtskrafterstreckung zu Lasten des Rechtsnachfolgers macht § 325 II eine Ausnahme zu Gunsten des gutgläubigen Erwerbers. Anwendbar ist § 325 II daher nur bei solchen Erwerbsvorgängen, bei denen ein gutgläubiger Erwerb des Rechtsnachfolgers möglich ist, dh nicht geschützt ist der Erwerber bei der Forderungsabtretung und im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge. Fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eltern-Kind-Verhältnis.

Rn 7 Art 21 gilt für alle zum Eltern-Kind-Verhältnis gehörenden Regelungsgegenstände. Erfasst werden damit sämtliche Formen umfassender oder teilw Sorgezuweisung, -beschränkung oder -entziehung (iS von §§ 1628, 1629 II 3 iVm 1796, 1632 IV, 1666–1667, 1671, 1672, 1674, 1678 II, 1680 II u III, 1684 III u IV, 1687 II, 1687a, 1687b III, 1688 III u IV BGB, 9 III LPartG). Auch die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verfügungen.

Rn 8 Sehr zweifelhaft ist, ob § 328 auf Verfügungen erweitert werden kann. (1) Sachenrechtliche Verfügungen zugunsten Dritter, also zB eine Übereignung, scheitern für den Erwerb von Grundstücken schon an § 925 II. Denn das Zurückweisungsrecht des Dritten nach § 333 würde ähnl wie eine Bedingung zu einer Ungewissheit führen, die § 925 II gerade verhindern soll (MüKo/Gottwald ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Teilbarkeit.

Rn 15 Die aus einer anderen Rechtsnorm resultierende Nichtigkeit muss sich auf einen abtrennbaren Teil des Rechtsgeschäfts beziehen. Erforderlich ist ein teilbares Rechtsgeschäft. Teilbarkeit liegt vor, wenn der nach Entfernung (›Herausstreichen‹) des nichtigen Teils verbleibende Rest als selbstständiges Rechtsgeschäft bestehen kann (BGH NJW 62, 913 [BGH 09.02.1962 - IV ZR 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 5.4 Risiken für Eigentümer

Vorsicht geboten Das für den Sicherungsgeber mit der Trennung von Forderung und Grundschuld verbundene Risiko liegt auf der Hand: Die isolierte Abtretung der Grundschuld bewirkt, dass der Grundstückseigentümer gegenüber dem Erwerber der Grundschuld in vollem Umfang dinglich haftet, obwohl er ihm persönlich nichts schuldet und die Forderung möglicherweise nicht (mehr) besteht....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.4 Abtretung von Forderungen

Rz. 118 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Abtretung einer Forderung unter dem Nennwert ist für sich im Hinblick auf die Berichtigungspflichten des § 17 UStG unerheblich. Entscheidend für die Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist allein, ob und inwieweit die Forderung gegen den Leistungsempfänger (Kunde) uneinbringlich ist. Insbesondere ist die Unterscheidung zwis...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8 Abtretung von Forderungen

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 7.2 Vertrag klar formulieren

Man kann von seinem Berater nicht erwarten, dass er bei einem begrenzten, klar umrissenen Auftrag unbegrenzt Verantwortung auch für Dinge außerhalb dieses Auftrags trägt. Aber manchmal liegt kein klar umrissener Auftrag vor. Dabei ist ein hieb- und stichfester Vertrag im beiderseitigen Interesse: Der eine weiß, was er tun muss, der andere, was er erwarten kann und was er daf...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.4.3.1 Informationsquellen/Handlungsempfehlungen

Die Bundesländer haben ein gemeinsames Portal zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte eingerichtet. Jeder kann hier Veröffentlichungen in Insolvenzverfahren recherchieren, die nach dem Beitritt des jeweiligen Bundeslandes zu dem gemeinsamen Portal erfolgt sind. Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de/ap kann bezüglich des betreffenden S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1.3 Forderungsverkauf – echtes Factoring

Rz. 13 Bei einer Forderungsabtretung im Rahmen eines Forderungsverkaufs stellt sich die Frage, ob die Haftung des § 13c UStG eingreifen darf, weil der Abtretende dann eine ihm zufließende Gegenleistung in Geld erhält. Eine solche Abtretung ist z. B. bei der echten Forfaitierung und dem echten Factoring zu finden, u. U. auch bei entsprechend gestalteten Asset-Backet-Securitie...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Auflagenvollzug

Rz. 106 Bei der Schenkung im Zusammenhang mit dem Vollzug einer vom Schenker angeordneten Auflage gilt: Gegeben sind grds. zwei Schenkungen: 1. Schritt: Schenkung durch den Schenker an den Auflagenbeschwerten und 2. Schritt: Schenkung infolge der Weitergabe durch den Auflagenbeschwerten an den Auflagenbegünstigten in Vollziehung der Auflage. Rz. 107 § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG knüp...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Formerfordernisse (Abs. 1)

Rz. 2 Die Überweisung ersetzt nach Abs. 1 ZPO die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Berechtigung zur Einziehung der Forderung abhängig ist (BGH, Rpfleger 2017, 99 = DGVZ 2017, 35 = ZIP 2017, 399 = JR 2019, 25 = IBR 2017, 53 = MDR 2017, 14 = Vollstreckung effektiv 2017, 22). Die Regelung stellt klar, dass eventu...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / e) Abtretungsfälle

Rz. 46 Nach Auffassung des BGH[18] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensgeb...mehr