Fachbeiträge & Kommentare zu Forderungsabtretung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Sonstige Ansprüche

Rn. 1262 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wurden Dividendenansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung eines sonstigen Anspruchs iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG vor, wenn der Anspruch Gewinnausschüttung durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Rn. 1263 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Veräußerungsbegriff

Rn. 1272 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Eine unentgeltliche Übertragung eines Anspruchs auf Gewinnausschüttung zB durch Schenkung oder Erbfolge fällt nicht unter § 20 Abs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.8 Besonderheiten der Kettenabtretung (§ 13c Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hat der Abtretungsempfänger die abgetretene Forderung ganz oder teilweise an einen Dritten abgetreten, gilt (Fiktion) dieses Rechtsgeschäft insoweit als Vereinnahmung, d. h. der Abtretungsempfänger kann für die im Gesamtbetrag der weiter übertragenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer in Haftung genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, wel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Zinsforderungen

Rn. 1282 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wurden Zinsansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung einer Zinsforderung iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG vor, wenn der Zinsanspruch durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde. Die Veräußerung sonstiger Rechte, die keine Zinsforderungen sind, zB Optionsrechte, sind...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 13c UStG begründet unter bestimmten Voraussetzungen einen Haftungstatbestand für die Fälle, in denen ein Unternehmer eine Kundenforderung abtritt und der Abtretungsempfänger die Forderung einzieht oder an einen Dritten überträgt (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 1 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.1, Tz. 1). Die Rechtsfolgen de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Verpfändung und Pfändung (§ 13c Abs. 3 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Rechtsfolgen des § 13c für die Forderungsabtretung treten auch bei der Verpfändung oder Pfändung von Forderungen ein (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 5 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.2.1, Tz. 5). Ursprünglich beabsichtigte der Gesetzgeber die gesamtschuldnerische Haftung nach § 13c UStG-Entwurf nur für den Fall der Abtre...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.4 Abtretung von Forderungen

Rz. 122 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Abtretung einer Forderung unter dem Nennwert ist für sich im Hinblick auf die Berichtigungspflichten des § 17 UStG unerheblich. Entscheidend für die Berichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist allein, ob und inwieweit die Forderung gegen den Leistungsempfänger (Kunde) uneinbringlich ist. Insbesondere ist die Unterscheidung zwischen echtem u...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bös, Umsatzsteueraspekte beim Forderungsverkauf, Stbg 2004, 367. Giehl/Vana, ABS-Transaktionen – Haftung der Zweckgesellschaft nach § 13c UStG? Folgen und Risiken durch die Neuregelung, UStB 2004, 357. Hahne, Der Haftungstatbestand nach § 13c UStG n. F./Zugleich Nachweis der Notwendigkeit einer teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs der Vorschrift, DStR 2004, 210. Hahn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung des § 15a EStG

Rn. 10a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 15a Abs 1 S 1 EStG (die außenhaftungsbezogene Erweiterung durch S 2 wird hier außen vorgelassen) schließt den horizontalen und den vertikalen Verlustausgleich sowie auch den Verlustrück- und -vortrag insoweit aus, als das Kapitalkonto iSv § 15a EStG (dazu im Einzelnen s Rn 6a) negativ wird oder sich der bereits bestehende Negativsaldo des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 5.1.1 Bilanzielle Behandlung des echten Factorings nach HGB

Rz. 31 Die Literaturmeinung zur Bilanzierung des echten Factorings ist eindeutig. Rechtlich wird das echte Factoring als Kauf eingestuft. Dabei ist entscheidend, dass das Ausfall-/Delkredererisiko auf den Factor übergeht. Der Factoring-Kunde haftet lediglich für das rechtliche Bestehen der Forderungen. Es handelt sich rechtlich um einen Forderungsverkauf. Da mit Wirksamkeit ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 3.2 Ablauf einer Asset-Backed-Finanzierung

Rz. 12 Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Auch ...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.3 Funktionen des Factorings und Kategorisierung

Rz. 6 Beim Factoring werden in der Regel 3 Funktionen unterschieden: Finanzierungsfunktion, Dienstleistungsfunktion, Delkrederefunktion. Diese Funktionen können in verschiedener Weise kombiniert sein. Gerade die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor hat entscheidende Rückwirkung auf die bilanzielle und steuerliche Behandlung des Factorings. Rz. 7 Die Finanzierungsfunkt...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 7.2 Vertrag klar formulieren

Man kann von seinem Steuerberater nicht erwarten, dass er bei einem begrenzten, klar umrissenen Auftrag unbegrenzt Verantwortung auch für Dinge außerhalb dieses Auftrags trägt. Aber manchmal liegt kein klar umrissener Auftrag vor. Dabei ist ein hieb- und stichfester Vertrag im beiderseitigen Interesse: Der eine weiß, was er tun muss, der andere, was er erwarten kann und was ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.8 Aufrechnung

Gemäß § 94 InsO kann ein Insolvenzgläubiger, der im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits zur Aufrechnung befugt war, auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechnen. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bereits eine Aufrechnungslage bestand. Die Aufrechnung ist grundsätzlich nur mit gleichartigen Forderungen möglich, in ...mehr

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Forderungsübergang / 2 Forderungsabtretung an Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann eine Forderung, die er gegen einen Dritten hat, an den Arbeitnehmer abtreten. Auch in diesem Fall liegt in der Abtretung allein noch keine Lohnzahlung; erst in der Tilgung der Forderung durch den Dritten. Zu diesem Zeitpunkt ist die Lohnsteuer einzubehalten. Insoweit bestimmt der Drittschuldner den Zufluss des Arbeitslohnes.mehr

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Forderungsübergang / 1 Forderungsabtretung durch Arbeitnehmer

Tritt der Arbeitnehmer seine Forderung auf Arbeitslohn an Dritte ab (z. B. bei Vorfinanzierung des Arbeitslohns oder bei Lohnpfändung), ändert dies grundsätzlich nichts an der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug im Zeitpunkt der Lohnzahlung. Folglich ist die Lohnsteuer auch bei Auszahlung des abgetretenen Arbeitslohns an den Dritten einzubehalten; insoweit gel...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.4 Die Vertragsübernahme

Rz. 59 Die Vertragsübernahme ist im GrEStG nicht angesprochen. Sie ist daher unter die bestehenden Tatbestände zu subsumieren. Bei der Vertragsübernahme tritt der neue Vertragspartner an die Stelle des bisherigen Vertragspartners und übernimmt dessen gesamte vertragliche Rechtsposition. Die Vertragsübernahme ist vom Neuabschluss eines Vertrags zu unterscheiden. Eine Vertrags...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Schutz nach Abs. 2

Rz. 14 Hat der Erbschaftsbesitzer durch Rechtsgeschäft über Nachlassmittel im eigenen Namen verfügt, z.B. einen Nachlassgegenstand verkauft, so steht die Forderung aus diesem Rechtsgeschäft (z.B. Kaufpreiszahlung) gegen den Erwerber des Nachlassgegenstands gem. § 2019 BGB dem Erben zu. Leistet nun der Schuldner an den Erbschaftsbesitzer, würde dies keine schuldbefreiende Lei...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _________________________ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1...mehr

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§ 8 Bankrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Exkurs: Freigabe des schuldnerischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter

Rz. 77 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Vermögensgegenstände und sogar ggf. den gesamten schuldnerischen Geschäftsbetrieb an den Schuldner freigeben. Die Freigabe von Vermögensgegenständen ist in der InsO nicht ausdrücklich geregelt. Die Zulässigkeit der Freigabeerklärung ist lediglich in § 32 Abs. 3 InsO erwähnt. Gibt der Insolvenzverwalter einen Massegegenstand frei, u...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgebe...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte aus dem Handel – Abs. 1 Nr. 4 (ab Wirtschaftsjahr der ausländischen Gesellschaft 2003 geltende Fassung)

Rz. 114.alt [Autor/Stand] Gesetzesänderung. § 8 Abs. 1 Nr. 4 wurde mit Wirkung ab den nach dem 31.12.2002 beginnenden Wirtschaftsjahren einer ausländischen Zwischengesellschaft geändert, für das Zwischeneinkünfte zu ermitteln sind, die einer Hinzurechnung gem. §§ 7 ff. unterliegen. Die Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen in den Buchst. a und b der Nr. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (§ 6 Abs 1 S 1, 1. Alt UmwStG)

Tz. 7 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, erlöschen diese mit der Eintragung der Verschmelzung in das öff Reg durch Konfusion, weil Berechtigter und Verpflichteter in sich zusammenfallen (für eine Inl-Verschmelzung s § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG). Ein Übernahmefolgegewinn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Zu einzelnen Bankgeschäften:

Rz. 91.alt [Autor/Stand] Wertpapiergeschäft. Der Begriff Wertpapier ist weder im KWG noch in einem anderen Gesetz[2] abschließend definiert. Nach Habersack [3] ist unter dem Wertpapier eine Urkunde zu verstehen, die ein subjektives Recht derart verbrieft, dass es nur von dem Inhaber der Urkunde ausgeübt werden kann. Unter diesen Wertpapierbegriff fallen Schecks, Wechsel, Schul...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

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Finanzvermögen / 2 Bilanzansatz: Zurechnung von Finanzaktiva bei Factoring und vergleichbaren Fällen

Die Ansatzfrage stellt sich bei finanziellen Vermögenswerten insbesondere unter dem Aspekt der persönlichen Zurechnung. Wenn etwa eine Forderung zivilrechtlich von Unternehmen A auf Unternehmen B übertragen wird, aber bei Forderungsverkäufer A bedeutsame Risiken verbleiben, wer hat dann die Forderung zu bilanzieren? Die Regelungen von IFRS 9 stellen hier auf drei Grundfragen...mehr

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Aktuell – Verfahrensübersic... / 2. Tabellarische Übersicht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG in der seit 1.1.1996 geltenden Fassung beruht im Wesentlichen auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Gewährung und Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Krediten durch die Kreditgeber. Auch Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist als unionsrechtliche Basis zu nennen. Danach befreien die Mitg...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.8.1 Abtretung durch Mandant

Der Mandant kann eigene Forderungen, die er an Dritte hat, zur Sicherheit oder Erfüllung an den Steuerberater abtreten. Hierfür gelten die §§ 398 ff. BGB. Der Steuerberater muss sich dabei überlegen, dass der Dritte auch ihm gegenüber die Leistung verweigern kann, wenn er z. B. gegenüber dem Mandanten berechtigterweise wegen Mängeln Entgelte einbehält. Die Abtretung nutzt le...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4 Factoring

Rz. 53 Unter dem Begriff Factoring wird der regelmäßige Forderungsverkauf vor Fälligkeit durch Abtretung an einen Dritten (Factor) – hauptsächlich mit dem Ziel einer Liquiditätsverbesserung des Forderungsverkäufers (Factoring-Kunde) – verstanden. Je nach Vertragsgestaltung übernimmt der Factor neben der Finanzierungsfunktion, auch das Delkredererisiko (Übernahme des Ausfallr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsfälle der Schuldenkonsolidierung

Rz. 8 Die SchuldenKons erschöpft sich nicht in der Aufrechnung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten. Gegenstand dieser Konsolidierungsmaßnahme sind vielmehr alle Bilanzposten des Summenabschlusses sowie Angabepflichten, die das Ergebnis von Schuldverhältnissen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unt sind. Sprachlich genauer geht es damit bei der Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Forderungsabtretung.

Rn 2 I betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Zedent u Zessionar. Sie unterliegen der Rechtsordnung, die auf den der Abtretung zugrunde liegenden Vertrag anwendbar ist. Diese wird wiederum nach Art 3 ff ermittelt. Sie ist anders als nach Art 12 I EVÜ (= ex Art 33 I EGBGB ) nicht mehr nur für die ›Verpflichtungen‹ der Vertragspartner maßgebend, sondern für ihr ›Verhältnis‹ in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Forderungsabtretung.

Rn 9 Die Abtretung von Lohn- oder Gehaltsansprüchen ist in Formularmietverträgen wegen Verstoßes gg § 307 unwirksam (LG Lübeck WuM 86, 14). In Betracht kommt die Abtretung von Forderungen aus einem etwaigen Untermietverhältnis oder des Anspruchs auf Auszahlung des Sparguthabens auf einem Kautionskonto des Mieters. Eine auf einem Formular der Beitrittserklärung zu einer Wohnu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Betätigung des Annahmewillens.

Rn 7 Nach § 151 1 ist nur der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich. Es bedarf daher auch in diesen Fällen einer Willenserklärung, sodass die Vorschriften über Willenserklärungen anwendbar sind. Da es allerdings am Zugangserfordernis fehlt, kommt auch eine Widerrufsmöglichkeit analog § 130 I 1 nicht in Betracht (Staud/Bork Rz 22). Der Annahmewille muss in jedem Fall objekt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1157 BGB – Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek.

Gesetzestext 1Eine Einrede, die dem Eigentümer auf Grund eines zwischen ihm und dem bisherigen Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnisses gegen die Hypothek zusteht, kann auch dem neuen Gläubiger entgegengesetzt werden. 2Die Vorschriften der §§ 892, 894 bis 899, 1140 gelten auch für diese Einrede. Rn 1 Bei der Forderungsabtretung sorgt § 404 dafür, dass der Schuldner dem neue...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliche Erfordernisse.

Rn 7 Die Anforderungen an die Bewirkung der versprochenen Leistung richten sich nach materiellem Recht. Rn 8 Bei Forderungen ist zwischen Begründung und Übertragung zu unterscheiden. Die Schenkung einer bestehenden Forderung wird durch Abtretungserklärung geheilt (BGH NJW 65, 1913: Bausparvertrag); bei einer Wechselforderung bedarf es zusätzlich noch der Besitzübergabe. Die Q...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eltern-Kind-Verhältnis.

Rn 7 Art 21 gilt für alle zum Eltern-Kind-Verhältnis gehörenden Regelungsgegenstände. Erfasst werden damit sämtliche Formen umfassender oder teilw Sorgezuweisung, -beschränkung oder -entziehung (iS von §§ 1628, 1629 II 3 iVm 1796, 1632 IV, 1666–1667, 1671, 1672, 1674, 1678 II, 1680 II u III, 1684 III u IV, 1687 II, 1687a, 1687b III, 1688 III u IV BGB, 9 III LPartG). Auch die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Teilbarkeit.

Rn 15 Der Fortbestand eines teilnichtigen Rechtsgeschäfts verlangt weiterhin, dass ein abtrennbarer Teil des Rechtsgeschäfts für sich bestehen kann und die Parteien dies mutmaßlich wollen (BeckOGK BGB/Jackl § 139 Rz 58). Die aus einer anderen Rechtsnorm resultierende Nichtigkeit muss sich auf einen abtrennbaren Teil des Rechtsgeschäfts beziehen. Erforderlich ist ein teilbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verfügungen.

Rn 8 Sehr zweifelhaft ist, ob § 328 auf Verfügungen erweitert werden kann. (1) Sachenrechtliche Verfügungen zugunsten Dritter, also zB eine Übereignung, scheitern für den Erwerb von Grundstücken schon an § 925 II. Denn das Zurückweisungsrecht des Dritten nach § 333 würde ähnl wie eine Bedingung zu einer Ungewissheit führen, die § 925 II gerade verhindern soll (MüKo/Gottwald ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Briefhypothek: Abtretungserklärung, Briefübergabe.

Rn 2 Die Abtretung der Forderung erfordert eine Einigung zwischen Zedenten und Zessionar; seitens des Letzteren genügt die Entgegennahme des Hypothekenbriefs in der Absicht, das Recht zu erwerben. Dagegen bedarf die Erklärung des Zedenten der Schriftform (§ 126). Die Erklärung muss ›erteilt‹, aber nicht notwendig im Original ausgehändigt werden (Celle OLGRep 08, 163) und die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 15 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG erfasst im Gegensatz zu den Inhaberpapieren nur die in den Order- bzw. Rektapapieren verbrieften Rechte. Bei den Inhaberpapieren ist der Eigentümer des Papiers jeweils Gläubiger der Forderung. Das Gläubigerrecht kann nur mit dem nach sachenrechtlichen Grundsätzen zu übertragenden Eigentum an der Urkunde auf einen anderen übergehen. Demzufolge ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Einziehung von Forderungen, z. B. durch Inkassobüros, ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für Forderungseinziehungen nicht, sodass diese U...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.2.1 Anlagesicherheit

Rz. 2 Bereits die Formulierung "erscheint" verdeutlicht, dass im Rahmen der Mittelverwaltung der völlige Ausschluss eines Verlustes nicht zu erreichen ist. Es ist ausreichend, aber auch erforderlich, dass bei vernünftiger prognostischer Betrachtung ein Verlustrisiko so weit wie möglich gemindert und eine im Verhältnis zu anderen Anlagemöglichkeiten vorteilhafte Sicherheit ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Mitteilung oder fehlender Nachweis.

Rn 3 Erforderlich ist ferner, dass der Kl dem Beklagten vor Klageerhebung nicht mitgeteilt hat, dass der geltend gemachte Anspruch auf ihn übergegangen ist. Die Mitteilung kann formlos geschehen oder auch konkludent dadurch, dass der Anspruch vorgerichtlich geltend gemacht wird. Die bloße Mitteilung reicht dann nicht aus, wenn der Schuldner einen Nachweis des Anspruchsübergan...mehr