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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 2.2 Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit (§ 6 Abs 1 S 1, 1. Alt UmwStG)

Alexandra Pung, Torsten Werner
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Tz. 7

Stand: EL 120 – ET: 10/2025

Wenn zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, erlöschen diese mit der Eintragung der Verschmelzung in das öff Reg durch Konfusion, weil Berechtigter und Verpflichteter in sich zusammenfallen (für eine Inl-Verschmelzung s § 20 Abs 1 Nr 1 UmwG). Ein Übernahmefolgegewinn/-verlust kann nur dann entstehen, wenn Forderung und Verbindlichkeit bei der Überträgerin und bei der Übernehmerin mit unterschiedlichen Werten bilanziert sind. Hierzu s Tz 5 ff.

Ein Forderungsverzicht der Übernehmerin gegenüber der übertragenden Kö, der erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag erfolgt, ist wegen der zum stlichen Übertragungsstichtag erfolgenden Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit (s Tz 16 und Tz 22) stlich irrelevant. Dh ein Übernahmefolgegewinn kann durch einen solchen Forderungsverzicht nicht vermieden werden (s § 4 UmwStG Tz 54). GlA s Schnitter (in F/D, § 6 UmwStG Rn 20), s Martini (in W/M, § 6 UmwStG Rn 125) und s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 6 UmwStG Rn 25).

Martini (in W/M, § 6 UmwStG Rn 51) weist uE zutr darauf hin, dass Forderungen und Verbindlichkeiten, die erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag begründet werden, nicht zu einem Übernahmefolgegewinn führen können, da sie stlich aufgrund der Rückwirkung nach § 2 UmwStG stlich nicht existent sind. Ebenso s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 6 UmwStG Rn 76), s Schmitt (in S/H, 10. Aufl, § 6 UmwStG Rn 4) und s Bron (DStZ 2012, 609, 612).

Pyszka/Jüngling (BB-Special 1.2011, 4, 10) wollen auch in dem Fall von einer stlichen Konfusion ausgehen, wenn die Forderung im stlichen Rückwirkungszeitraum an einen Dritten übertragen wird. Ebenso s Bron (DStZ 2012, 609, 612). Rechtsfolge hiervon ist, dass für einen evtl ent...

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