Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Formen der Private Equity-Finanzierung

Rz. 240 Private Equity-Investoren beteiligen sich an Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Investiert wird – je nach Spezialisierung der konkreten Private Equity-Gesellschaft – in verschiedene Zielunternehmen und Vorhaben. Beteiligungsgesellschaften stellen Unternehmen bspw. Eigenkapital für die folgenden Vorhaben zur Verfügung:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 8. Finanzierung

Rz. 1416 Kapital ist für die Gründung der Vereinigung nicht erforderlich. Eine Vereinigung kann mit oder ohne Bar- oder Sacheinlagen bzw. sonstige einlagefähige Gegenstände gegründet werden. Als sonstige einlagefähige Gegenstände kommen Dienstleistungen, Rechte, Patente, besonderes Wissen (Know-how), Geschäftsverbindungen oder eine Aufrechnung des Mitgliedes gegen seine etwa...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Finanzierung bei Gründung

aa) Überblick Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgr...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Beiträge der Partner (Finanzierung)

Rz. 40 Bei einem Equity Joint Venture regelt der Joint Venture-Vertrag auch Fragen der Finanzierung. Festzulegen sind mindestens Form und Umfang.[43] Verschiedene Finanzierungsformen stehen zur Auswahl. In aller Regel – bei Kapitalgesellschaften notwendigerweise – leisten die Partner einen Teil der Finanzierung als Eigenkapital. Sodann müssen sie überlegen, ob und in welchem...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / IV. Finanzierung aus Sicht des Investors

Rz. 11 Während aus Sicht der Unternehmung die Kapital- bzw. Liquiditätsbeschaffung sowie die Kosten der Kapitalbeschaffung (einschließlich der steuerlichen Behandlung) im Vordergrund stehen, stellt sich die Finanzierung aus Sicht des Investors anders dar. Der Investor ist bereit, ein bestimmtes Risiko einzugehen, und erwartet als Ausgleich hierfür eine bestimmte Rendite bzw....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / if) Finanzierung der Fonds

Rn. 1517f Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Beteiligungen werden ausschließlich mit Eigenmitteln des Fonds – mit Ausnahme der Inanspruchnahme staatlicher Förderung – erworben; die Verwaltung der Beteiligungen erfolgt idR nur über die Ausübung von gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Rechten von Gesellschaftern; für wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen bei den Portfolio-G...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Sonstige gesellschaftsrechtliche Formen der Finanzierung

Rz. 1796 Neben Kapitalerhöhungen bestehen noch andere Formen der Kapitalbeschaffung. Rz. 1797 Die AG kann zunächst Fremdkapital generieren. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Soweit Darlehensgeber allerdings ein Aktionär oder ein diesem nahestehender Dritter ist, bestehen besondere Risiken im Fall der Insolvenz der Gesellschaft: Ein Aktionärsdarlehen ist als Gese...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 7. Mezzanine-Finanzierungen

Rz. 309 Ein weiterer Baustein der Unternehmensfinanzierung von nicht unerheblicher Bedeutung ist die Mezzanine-Finanzierung. Der Begriff stammt aus dem Italienischen (mezzanino = Zwischengeschoss). Wirtschaftlich betrachtet bietet Mezzanine-Kapital eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital.[229] Es wird daher häufig auch von hybrider Finanzierung gesprochen.[230] Durch e...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / n) Finanzierung des Kaufpreises (Teil II § 3)

Rz. 22 Der Bauträger hat Interesse daran, dass der Erwerber seine Finanzierung nachweist. Sofern dieses nicht vor Abschluss des Bauträgervertrags geschieht, können dazu Regelungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Anders als im hier vorgeschlagenen Formular könnte ein Rücktrittsrecht des Bauträgers für den Fall vorgesehen werden, dass der Erwerber seine Finanzierung nic...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Finanzierung der Betriebs-GmbH mittels einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 236 Ein Besitzunternehmer, der Gesellschafter der Betriebs-GmbH ist, kann sich zugleich an der Betriebs-GmbH atypisch still unter Leistung einer Bareinlage beteiligen und hierdurch die Betriebs-GmbH finanzieren. Wenn der Besitzunternehmer sich zusätzlich atypisch still an der Betriebs-GmbH beteiligt, entsteht eine Mitunternehmerschaft als Innengesellschaft ("Innen-KG"), ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 6. Finanzierung des Angebots (§ 13 WpÜG)

Rz. 300 Nach § 13 Abs. 1 WpÜG hat der Bieter vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. Zweck der Vorschrift ist es, unseriöse Angebote zu verhindern und d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / Literaturtipps

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / III. Abgrenzung zwischen Außen- und Innenfinanzierung

Rz. 8 Nach dem Kriterium der Mittelherkunft (aus der Sicht der Unternehmung) wird zwischen Außen- und Innenfinanzierung unterschieden. Bei der Außenfinanzierung erfolgt eine Zuführung finanzieller Mittel durch Einlagen der Anteilseigner oder durch Zuführung von Kreditkapital durch Gläubiger. Zur Außenfinanzierung zählt auch die Finanzierung über staatliche und sonstige Subve...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Einsatzbereich

Rz. 310 Mezzanine-Finanzierungen eignen sich besonders, wenn das Unternehmen mit Kapitalbedarf sein Eigenkapital nicht weiter belasten kann und die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals wegen einer zu geringen Eigenkapitalquote ausgeschlossen ist. Mit einer intelligent gestalteten Mezzanine-Finanzierung kann das zu finanzierende Unternehmen erreichen, dass das Mezzanine-Kapital...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ia) Ziel und Zweck von Venture Capital-Fonds/Private Equity-Fonds

Rn. 1517 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In sog Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds (zu Letzteren s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) schließen sich Kapitalanleger insbesondere zu folgenden Zwecken zusammen (vgl Tz 1 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2003, 40): Finanzierung junger Unternehmen Finanzierung des Wachstums mittelständischer Unternehmen Finanzierung der A...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Gestaltungsformen und Einflussfaktoren

Rz. 314 In der Praxis sind verschiedene Gestaltungsformen mit mehr oder weniger deutlicher Ausrichtung zu Eigen- oder Fremdkapital sowie Mischformen (hybride Formen) zu beobachten. Zu den gängigsten gehören an Fremdkapital angenäherte Finanzierungen durch Nachrangdarlehen, Wandel- und Optionsanleihen und typisch stille Beteiligungen, Genussrechte als hybride Finanzierungsfor...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / aa) Eigenkapitalfinanzierung

Rz. 302 Für den Fall der Angebotsfinanzierung durch eine reguläre Kapitalerhöhung ist in der Literatur umstritten, ob die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage sichergestellt sein muss.[683] Nach Auffassung der BaFin ist dies nicht erforderlich. Um die Finanzierung des Angebots sicherzustellen, gestattet die BaFin, das...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / A. Einleitung

Rz. 1 Das Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland hat im dritten Quartal 2019 den ersten größeren Rückschlag seit Längerem erlebt.[1] Dies hatte sich angesichts der schon seit einem Jahr anhaltenden Konjunkturdelle abgezeichnet. Besonders der deutsche Mittelstand mit seinen im internationalen Vergleich traditionell eher niedrigen Eigenkapitalquoten ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: Gründungsvertrag einer EWIV

Rz. 1429 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.117: Gründungsvertrag einer EWIV Die Unterzeichneten[1777] 1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1 und 2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in ____________...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / I. Finanzierungsbegriff

Rz. 3 In der juristischen und betriebswirtschaftlichen Literatur sowie in der Praxis existiert kein einheitlicher Finanzierungsbegriff. Grds. wird zwischen einem engen und einem weiten Finanzierungsbegriff unterschieden. Der enge Finanzierungsbegriff bezieht sich nur auf die Vorgänge der Kapitalbeschaffung, während Finanzierung im weiteren Sinne neben der Kapitalbeschaffung ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / c) Wesentliche Rechtsgrundlagen

Rz. 285 Die Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen im Alleingang im Wege der Projektfinanzierung wird wegen des hohen Strukturierungsaufwandes höchstwahrscheinlich auch in Zukunft eher die Ausnahme bleiben. Nicht so fern liegend ist jedoch die Beteiligung eines Unternehmens an einer Projektfinanzierung in der einen oder anderen Form, sei es als Auftragnehmer...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 337 Die Besteuerung von Wandel- und Optionsanleihen ist insgesamt umstritten.[264] Die damit verbundene Rechtsunsicherheit dürfte sich in vielen Fällen als Hindernis bei der Verwendung als mezzanines Finanzierungsinstrument erweisen. Unstreitig ist, dass der Kapitalnehmer die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen kann.[265] Gewerbesteuerlich erfolgt eine Gewinnr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Einsatzbereich

Rz. 279 Die Projektfinanzierung eignet sich insb. für Großprojekte, bei denen die Projektträger nicht die volle Haftung für Risiken und die gesamten Kosten übernehmen können oder wollen. Für mittelständische Unternehmen eignet sich die Projektfinanzierung oft nicht, da die Untergrenze für (angesichts des Aufwandes lohnende) Investitionsvolumina bei etwa 30 Mio. EUR – 50 Mio....mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / A. Ausgangslage

Rz. 1 Auch wenn einschlägige statistische Erhebungen fehlen, wird man davon ausgehen müssen, dass die Trennungsrate bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften diejenige bei Eheleuten noch übersteigt und diese Verbindungen instabil sein können. Das Trennungsszenario muss daher stets bedacht werden. Da nur solche Partner zum Kautelarjuristen kommen, die sich auch finanziell eng v...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ff) Vereinbarungen mit Abnehmern

Rz. 291 Um einen nachhaltigen und sicheren Erfolg des Projektes zu garantieren, muss von vornherein feststehen, dass ausreichend Abnehmer der vom Projekt zu liefernden Waren oder Dienstleistungen bereitstehen bzw. dass die geschaffene Infrastruktur ausreichend genutzt wird. Erstrebenswert ist daher i.d.R. der Abschluss langfristiger Abnahmeverträge bereits im Vorfeld des Pro...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgründung kann d...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Bedeutung

Rz. 64 Mit der Einführung des § 648a BGB a.F. (jetzt § 650f BGB) durch das Bauhandwerkersicherungsgesetz vom 27.4.1993[62] sollte die nur unzulänglich durch § 648 BGB a.F. (jetzt § 650e BGB) gewährleistete Absicherung des zur Vorleistung verpflichteten Unternehmers verbessert werden. Aufgrund der oft mangelnden Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer sowie ein...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Grundlagen

Rz. 295 Als Akquisitionsfinanzierung wird die Finanzierung des Erwerbs von Anteilen und/oder Vermögensgegenständen einer Zielgesellschaft durch einen Investor – meist durch die Zwischenschaltung einer Zweckgesellschaft[221] – verstanden. Zur Unternehmensfinanzierung kann sie also immer dann eingesetzt werden, wenn Wachstumskapital zur Ausweitung der operativen Möglichkeiten ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / II. Überlegungen zur Rechtsformwahl

Rz. 372 Der zivilrechtliche Anwendungsbereich der Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist weit gefächert. In der Praxis haben sich verschiedene Kategorisierungen der Treuhand mit jeweils unterschiedlichen Anwendungsbereichen herausgebildet.[445] Rz. 373 Bei der Verwaltungstreuhand (ausführlicher u. Rdn 384) übt der Treuhänder die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil im Interesse ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 43 WpHG

Rz. 237 § 43 WpHG sieht eine Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen vor. Nach dieser Regelung muss ein Meldepflichtiger i.S.d. §§ 33, 34 WpHG, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Eigenkapitalfunktion

Rz. 353 Gem. § 232 Abs. 2 HGB nimmt der stille Gesellschafter einer typisch stillen Gesellschaft am Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seiner eingezahlten oder rückständigen Einlage teil. Zu Nachschüssen ist er also nicht verpflichtet. Auch muss er den bezogenen Gewinn nicht wegen späterer Verluste zurückzahlen. Im Insolvenzfall und in der Liquidation besteht ein sc...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) IFRS

Rz. 343 Nach IFRS kommt ein Ausweis als Eigenkapital nur bei unbefristeter Kapitalüberlassung und bei gleichzeitiger Ausgestaltung des Rückzahlungsanspruchs als Residualanspruch nach Abzug aller dazugehörigen Schulden in Betracht.[276] Zusätzlich darf der Kapitalgeber keine Möglichkeit haben, die Rückzahlung des Kapitals zu verlangen.[277] Es liegt auf der Hand, dass diese V...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (c) Vergütung

Rz. 355 Die Vergütungsabrede mit dem typisch stillen Gesellschafter muss gem. § 231 Abs. 2 Halbs. 2 HGB zwingend eine gewinnabhängige Komponente aufweisen.[298] Ein Ausschluss der Verlustbeteiligung ist hingegen gem. § 231 Abs. 2 Halbs. 1 HGB ohne weiteres möglich. Meist wird daher eine feste Verzinsung in Kombination mit einer gewinnabhängigen Komponente vereinbart. Möglich...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 369 Die Qualifizierung der atypisch stillen Gesellschaft als steuerliche Mitunternehmerschaft führt dazu, dass die Ausschüttungen an den Kapitalgeber für den Kapitalnehmer Gewinnverwendung darstellen und nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.[308] Der atypisch stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die Abzugsfähigkeit...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Exkurs: Kicker-Vereinbarungen

Rz. 325 Zusätzlich zu anderen Vergütungskomponenten sind bei sämtlichen mezzaninen Finanzierungsinstrumenten sog. Kicker-Vereinbarungen möglich. Sie sollen eine geringere, feste und relativ sichere Zinskomponente durch eine überproportional höhere, variable, relativ unsichere Kicker-Komponente kompensieren. Rz. 326 Zu unterscheiden ist im Wesentlichen zwischen dem sog. Equity...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 358 Dem stillen Gesellschafter stehen gesetzlich normierte Kontroll- und Informationsrechte im begrenzten Umfang nach Maßgabe des § 233 HGB zu. Insb. ist er berechtigt, Einsicht in den Jahresabschluss und die Bücher der Gesellschaft zu nehmen.[301] § 230 HGB spricht von einem "Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt". Daraus ergibt sich, dass der stille Gesellschafter i....mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Bilanzierung

Rz. 363 Ob die Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters nach den Bilanzierungsvorschriften des HGB als Eigen- oder Fremdkapital zu qualifizieren ist, hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der Einlage ab.[304] Soll sie als Eigenkapital gelten, muss sie zunächst längerfristig überlassen worden sein, wobei die Längerfristigkeit in Anlehnung an die vom Hauptfachausschuss des I...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Nachrangdarlehen

Rz. 317 Das Nachrangdarlehen ist ein Finanzierungsinstrument, mit dem Fremdkapital von Kreditinstituten, Gesellschaftern oder sonstigen institutionellen Anlegern zur Verfügung gestellt wird.[235] Prägend ist nicht die für gesellschaftsrechtliche Beziehungen typische Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes. Rechtlich handelt es sich vielmehr um einen Austauschvertrag zur Wahrneh...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bilanzierung

Rz. 333 Die bilanzielle Behandlung von Wandel- und Optionsanleihen ist grds. gleich.[259] Während der Anleiheanteil in der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen werden muss, ist der Erlös, der für das Wandlungs- oder Optionsrecht erzielt wird, gem. § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB als erfolgsneutrales Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen.[260] Handelsrechtlich bleibt diese Ka...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / II. Abgrenzung zwischen Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung

Rz. 5 Bei der Eigenfinanzierung wird dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Dies kann im Wege der Außenfinanzierung durch neues Eigenkapital erfolgen, welches zum einen die Altgesellschafter des Unternehmens oder zum anderen neu eintretende dritte Gesellschafter zur Verfügung stellen. Die Außeneigenfinanzierung erfolgt zunächst bei der Gründung des...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Vertraulichkeitsregelung

Rz. 164 Üblicherweise verpflichten sich die Parteien des Unternehmenskaufvertrages, den Vertragsinhalt vertraulich zu behandeln und diesen Dritten nur unter besonderen Umständen zu offenbaren. Solche besonderen Umstände können zum einen gesetzliche Offenlegungspflichten (z.B. ggü. Finanzbehörden), zum anderen die Finanzierung der Transaktion durch Dritte sein. Darüber hinaus...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / B. Erwerb durch beide Partner

Rz. 6 Treten beide Partner auf Käuferseite auf, so stellen sich stets die Fragen, Es verbietet sich – wie bei Eheverträgen – jede schematische Regelung, weil stets der individuellen Ausgestaltung der Lebensgemeinschaft Rechnung zu tragen ist, insbesondere der Rolle...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Sinngemäße Anwendung der Betriebsaufspaltungsgrundsätze bei der Nutzungsüberlassung ab BgA

Rz. 212 Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Trägerkörperschaft) an einen Eigen- oder Regiebetrieb zur Nutzung überlassen werden, der als rechtlich unselbstständiger Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. § 4 KStG besteuert wird.[420] Problematisch ist in dieser Konstellation jedoch, dass nur e...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Gründung der AG

Rz. 74 Auch die AG ist aufgrund der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AktG) strengen Gründungsvorschriften unterworfen (vgl. dazu § 10 Rdn 572). Zur Errichtung bedarf es der Feststellung der Satzung durch die Gründer. Die Satzung muss notariell beurkundet werden (§ 23 Abs. 1 AktG) und im Zusammenhang mit der Finanzierung des Unternehmens fo...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / gg) Vereinbarungen mit den Kreditgebern

Rz. 292 Mit den Kreditgebern des Projektes sind die entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen zu schließen. In ihnen werden zunächst Umfang und Art und Weise der Bereitstellung von Finanzmitteln geregelt. Üblich ist die gestaffelte Auszahlung von Mitteln nach Projektfortschritt, geknüpft an von der Projektgesellschaft nachzuweisende Auszahlungsvoraussetzungen. Rz. 293 Zur Ab...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Allgemeines

Rz. 110 Wie bereits ausgeführt, fallen beim Unternehmenskauf der Vertragsabschluss (Signing) und der dingliche Vollzug (Closing) i.d.R. zeitlich auseinander (s. Rdn 31 f.). Dies liegt daran, dass die Voraussetzungen für den Vollzug (z.B. kartellrechtliche Freigabe der Transaktion, Finanzierung der Transaktion, Vorliegen bestimmter Genehmigungen, insb. Gremienzustimmungen) zu...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Arrangement

Rz. 302 Zunächst werden die Investoren, die sich für den Erwerb einer Gesellschaft im Wege der LBO interessieren, an verschiedene Banken herantreten, die als Arrangeure der LBO in Betracht kommen. Der Arrangeur wird dann die Akquisitionsfinanzierung auf der Grundlage eines Term Sheet arrangieren, d.h. die Finanzierung strukturieren. Potenziellen Arrangeuren wird das Vorhaben...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Strukturierungsvorschlag

Rz. 304 Kommt die Bank nach der Prüfung zu dem Schluss, dass die Akquisition finanzierbar ist, wird sie einen Vorschlag zur Strukturierung der Finanzierung erarbeiten und die wesentlichen Konditionen in einem Term Sheet festhalten. Der Inhalt dieses Term Sheets wird zwischen dem Investor und der Bank verhandelt und schließlich von beiden unterschrieben.mehr