Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Private Kapitaleinkünfte in... / g) Ausnahmen vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG in den Fällen des § 32d Abs. 2 EStG

Die Pflicht zur Erklärung von Kapitaleinkünften liegt über die o.g. Fallvarianten hinaus vor, wenn die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 EStG verbindlich vorgeschrieben nicht in Betracht kommt. Hiervon sind folgende Konstellationen betroffen: § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a EStG: Nahestehende Personen als Gläubiger und Schuldner bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 2.2 Finanzierung (Abs. 2)

Rz. 11 Der MD Bund wird durch seine Mitglieder und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) mittels einer Umlage finanziert (Satz 1). Die Umlagefinanzierung entspricht der körperschaftlichen Struktur und legt den Mitgliedern die Finanzierungsverantwortung auf. Rz. 12 Die DRV KBS ist an der Finanzierung des MD Bund beteiligt, wie sie auch an der Finanzier...mehr

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Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Damit wurde der politischen Forderung nach einer einheitlichen Finanzierung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entsprochen. Rz. 2 Erste Änderungen ergaben sich durch das G...mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) v. 21.7.2014 (BGBl. I S. 1133) zum 1.8.2014 eingeführt. Die Norm enthält Sonderregelungen für die Zuweisungen für Krankengeld und für Versicherte, die während des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Wagniskapitalfonds

Rz. 80g Ab 1.7.2021 gilt die Steuerbefreiung auch für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds (Rz. 9b). Der Gesetzgeber hat sich nicht die Mühe gemacht, zu definieren, was genau unter diesen (offensichtlich sehr weit gehenden) Begriff fällt. Schon allein dies könnte gegen eine unionsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbefreiung[1] sprechen, da die Mitgliedstaaten nach Art. 135 A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, sondern auch auf OGAW anz...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4 Finanzierung der Pflichtversicherung

Ein Ziel der Reform der Zusatzversorgung ist es, den Wechsel von der bisherigen Umlagefinanzierung auf eine kapitalgedeckte Finanzierung einzuleiten. Die finanzielle Situation ist jedoch bei den einzelnen Zusatzversorgungskassen sehr unterschiedlich. Der derzeitige Grad der Kapitaldeckung der vorhandenen Leistungsansprüche und Anwartschaften weicht bei den jeweiligen Kassen ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2 Finanzierung bei der VBL

Der Altersvorsorgeplan 2001 vom 13.11.2001 regelt in Nr. 1.4, dass die Umlagefinanzierung auch nach dem Systemwechsel beibehalten wird; sie kann schrittweise nach den Möglichkeiten der einzelnen Zusatzversorgungseinrichtungen durch Kapitaldeckung abgelöst werden. Bei der VBL wird die Zusatzversorgung weiterhin vollständig im Umlageverfahren finanziert. Hinsichtlich der Umlag...mehr

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FF 03/2022, Freistellung von Darlehenshaftung bei Finanzierung einer dem anderen Ehegatten gehörenden Immobilie

BGB § 257 § 426 662, ZPO § 93 § 99 Abs. 2, FamFG § 113 Leitsatz 1. Übernimmt ein Ehegatte die Mithaftung für Darlehen zur Finanzierung einer dem anderen Ehegatten gehörenden Immobilie, wird hiermit stillschweigend ein Auftragsverhältnis begründet. 2. Die endgültige Trennung der Ehegatten, die bereits in dem Auszug aus der Ehewohnung und nicht erst in der Zustellung des Scheidun...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.6 Arbeitnehmereigenbeteiligung

Die Finanzierung der Zusatzversorgungskassen ist sehr unterschiedlich. So müssen sich bei einigen Zusatzversorgungskassen die Beschäftigten aufgrund tarifvertraglicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen an den Kosten zur Zusatzversorgung beteiligen. Ist eine Beteiligung der Beschäftigten an der Finanzierung tarifvertraglich nicht vorgesehen, können tarifgebundene Arbeitgeb...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.2.4 Gegenwert

Wichtig Der aus der Beteiligung ausscheidende Arbeitgeber bzw. sein Rechtsnachfolger hat für die aus seiner Beteiligung hervorgegangenen derzeitigen und künftigen Rentenlasten an die VBL einen sog. Gegenwert zu zahlen. Wesen des Umlageverfahrens ist es, dass die eingezahlten Umlagen zur Finanzierung der gegenwärtig zu leistenden Renten verwendet werden. Ein Deckungskapital zu...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.2 Abrechnungsverband West

Im Abrechnungsverband West liegen die Verhältnisse anders. Aufgrund der hohen Rentenlasten und Anwartschaften, die nach dem bisherigen Umlagesystem bei Weitem nicht durch vorhandenes Kapital gedeckt sind, kommt eine Umstellung auf ein kapitalgedecktes System auf absehbare Zeit nicht in Betracht; dies bleibt ein langfristiges Ziel. Die Umlagefinanzierung muss daher zunächst b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.2 Vergleichsgröße 1: Vergütungen für Gesellschafterfremdkapital

Tz. 165 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 3 S 1 KStG ist nur für Zinsaufwendungen auf konzernexterne Gesellschafterfremdfinanzierungen anzuwenden. Das sind Fremdfinanzierungen, die im vollkonsolidierten Konzernabschluss nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ausgewiesen sind und im Falle einer Finanzierung durch einen Dritten einen Rückgriff gegen einen nicht zum Konzern gehören...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.1 Zusätzliche Umlage nach § 39 Abs. 2 ATV

Danach gilt in den sog. "Altfällen" für Beschäftigte, für die am 31.12.2001 schon und am 1.1.2002 noch eine zusätzliche Umlage nach § 29 Abs. 4 VBL-Satzung a. F. gezahlt wurde, das bisherige Recht fort: Soweit das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt das 1,133-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD/VKA Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost übersteigt, i...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.1 Abrechnungsverband Ost

In dem seit 1997 bestehenden Abrechnungsverband Ost ist das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bzw. zwischen vorhandenem Vermögen und Leistungsansprüchen und Anwartschaften wesentlich günstiger als im Abrechnungsverband West. Der Umlagesatz liegt bei 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Sanierungsgelder werden im Abrechnungsverband Ost nicht erhoben. Bis 31.1...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.7 Sanierungsgelder

Zusätzlich zur Umlage sind bei der VBL und einigen anderen Zusatzversorgungseinrichtungen von den Arbeitgebern steuerfreie Sanierungsgelder zu entrichten. Die Sanierungsgelder dienen zur Deckung des infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell zusätzlichen Finanzbedarfs, der über die am 1.11.2001 jeweils geltende Umlage hinausgeht. Be...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Geschäftsleitende Funktionen

Rz. 446 [Autor/Stand] Wahrnehmung geschäftsleitender Funktionen gegenüber mindestens zwei Tochtergesellschaften. Hat die Körperschaft mindestens zwei Beteiligungen von einigem Gewicht erworben (dazu ausf. Rz. 439 ff.), muss zur Annahme einer aktiven Beteiligungsverwaltung hinzukommen, dass gegenüber mindestens zwei Tochtergesellschaften geschäftsleitende Funktionen wahrgenom...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3 Sonderregelung für Entgelte über der Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O nach § 39 ATV

§ 39 ATV wurde durch den 2. Änderungstarifvertrag zum ATV vom 12.3.2003 neu gefasst. Insbesondere wurde dabei geregelt, dass künftig im Bereich des Bundes und der Länder entweder eine zusätzliche Umlage nach § 39 Abs. 2 ATV oder ein Beitrag von 8 % in die freiwillige Versicherung nach § 39 Abs. 1 TV zu entrichten ist. Neu ist ferner, dass auch für Beschäftigte, deren Startgu...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.2.3.2 Beitrag zur freiwilligen Versicherung für "Neufälle" ab 2002

Im Übrigen – d. h. in den von § 39 Abs. 2 ATV nicht erfassten "Neufällen" – gilt nach § 39 Abs. 1 ATV Folgendes: Für Arbeitnehmer, deren Entgelt erst ab 2002 die Entgeltgrenzen übersteigt, ist keine zusätzliche Umlage mehr zu entrichten. Übersteigt aber das monatliche ZVE das 1,181-Fache des Betrags der Entgeltgruppe 15 Stufe 5 TVöD/Bund Tarifgebiet West bzw. Tarifgebiet Ost,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.1 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (ZVE)

Grundlage für die Bemessung der Umlage und auch des Sanierungsgelds ist das ZVE. Das ZVE entspricht im Wesentlichen dem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Es gilt das steuerrechtliche Zuflussprinzip, d. h. das ZVE ist dem Monat zuzuordnen, in dem der steuerpflichtige Arbeitslohn dem Beschäftigten zufließt; so ist z. B. ein Nachzahlungsbetrag dem Monat der Auszahlung an den...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.5 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beiträgen

Beiträge sind Aufwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung im Rahmen einer Pensionskasse (die Zusatzversorgungskassen sind rechtlich wie Pensionskassen zu behandeln). In der Zusatzversorgung unterscheidet man Pflicht- und Zusatzbeiträge. Wird die betriebliche Altersversorgung alleine durch Beiträge finanziert, spricht man von...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Begriff und Bedeutung

Tz. 1 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Der hohe Investitionsbedarf für Infrastrukturprojekte (wie bspw. der Bau von Straßen, Tunneln, Gefängnissen, Krankenhäusern, Flughäfen, Wasserversorgung, Kläranlagen sowie Telekommunikationsnetzen oder Müllentsorgung – vgl. IFRIC 12.1) stellt aufgrund der angespannten Haushaltslage der meisten Gebietskörperschaften die öffentliche Hand seit Ja...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Aufteilung der Gegenleistung

Tz. 38 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Weil jede einzelne Phase oder jedes einzelne Element einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung unterschiedliche Fähigkeiten, Anforderungen und Risiken hat, sollte eine Aufteilung der Gesamtleistung in die separaten Dienstleistungen "Bauleistungen", "Modernisierungsleistungen" oder "Betriebsleistungen" erfolgen (siehe IFRIC 12.BC31). Die Au...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 3.1 Sachverhalt

Unternehmer D aus Singen (Deutschland) betreibt in Singen ein Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel. Aufgrund der Corona-Pandemie hat er sich auf Wunsch diverser Kunden auch eine Online-Plattform eingerichtet, auf der seine Kunden frische Lebensmittel bestellen und auch zugestellt bekommen können. Aus zollrechtlichen Gründen liefert er aber nur an Kunden in Deutschland. Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Geschäfte, die den nicht begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind

Tz. 17 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nicht zu den begünstigten Tätigkeiten gehören die Vermietung von Wohnungen sowie von Räumen in Wohnheimen, soweit sie an Nichtmitglieder erfolgen. Ebenfalls nicht begünstigte Tätigkeiten sind die Herstellung, der Erwerb und der Betrieb der Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen dann, wenn die Anlagen und Einrichtungen nicht überwiegend f...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Checkliste)

Rz. 456 [Autor/Stand] Konkretisierung geschäftsleitender Funktionen. Was unter geschäftsleitenden Funktionen bzw. strategischen Führungsentscheidungen zu verstehen ist, hat die FinVerw bislang noch nicht näher konkretisiert (s. aber Rz. 454 für die Ausübung nur "einzelner Geschäftsfunktionen"). Auch in der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff der "geschäftsleitenden Holdin...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1 Steuerfreie Umlagen

Seit dem 1.1.2008 werden Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG schrittweise steuerfrei gestellt. Der Steuerfreibetrag beläuft sich seit dem 1.1.2020 auf 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und steigt weiter ab 2025 auf 4 % an (2008: 1 %; 2014: 2 %; 2020: 3 %; 2025: 4 %). Auf die steuerfreien Teile der Umlage sind Beiträge, die bereits nach § 3 Nr. ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.2 Pauschal versteuerte Umlage

Soweit die Umlage nicht steuerfrei ist, ist sie zu versteuern. Dabei hat zunächst der Arbeitgeber die Umlage – bis zu einem Grenzbetrag – pauschal zu versteuern. Über den Grenzbetrag hinausgehende Umlagen sind vom Beschäftigten individuell zu versteuern, erhöhen also sein steuerpflichtiges Entgelt. Eine Pauschalversteuerung von Umlagen nach § 40b EStG kann nur im ersten Diens...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.1.2 Grenzwert für die Bemessung der Umlage

Kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist der Teil des steuerpflichtigen Arbeitsentgelts, das den 2,5-fachen Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 159 SGB VI in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten übersteigt. Im Monat der Zuwendung ist der Grenzbetrag zu verdoppeln. Zunächst galt für die beiden Abrechnungsverbände West und Ost einheitlich d...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.1.3 ZVE bei Altersteilzeit und geringfügiger Beschäftigung

Bei einer nach dem 31.12.2002 vereinbarten Altersteilzeitarbeit ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt das 1,8-Fache der Bezüge, die nach § 4 TV ATZ zur Hälfte zustehen. Alle sonstigen Bezüge sind in der Höhe zu berücksichtigen, in der sie tatsächlich geleistet werden (§ 15 Abs. 2 Satz 2 ATV). Dabei ist zu beachten, dass nur solche steuerpflichtigen Bezüge berücksichtig...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.3 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gilt der Grenzbetrag für die Steuerfreiheit der Umlage (2.538 EUR – Wert für 2022) für jeden Arbeitgeber; d. h., dass in jedem Arbeitsverhältnis der volle Betrag von 2.538 EUR für die Steuerfreiheit der Umlage zur Verfügung steht, sofern es sich um ein steuerrechtlich erstes Dienstverhältnis handelt. Im neuen Arbeitsverhältnis g...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.1 Verteil- oder Aufzehrmodell

Die Steuerfreiheit der Umlage kann im Rahmen der Lohnabrechnung sowohl im Wege eines Verteilmodells als auch als sog. Aufzehrmodell berücksichtigt werden. a) Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Betrag in gleichen Monatsraten auf die zur Verfügung stehenden Monate verteilt. Damit sind jeden Monat grundsätzlich die ersten (2.538 : 12 =) 211,50 EUR (Wert für 2022) der Umlage...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.2.2 Rechtsprechung zur Versteuerung der Umlage

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die vorgelagerte Besteuerung der Umlagezahlungen rechtmäßig ist.[1] Der BFH hat in seinem Urteil bestätigt, dass die bisher geübte Praxis rechtens ist. Das bedeutet, dass Arbeitgeber weiterhin zur Übernahme der Pauschalversteuerung (gem. § 16 Abs. 2 ATV-K, § 40b EStG) in Höhe von monatlich 89,48 EUR bzw. 92,03 EUR oder 146 EUR ...mehr

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FF 03/2022, Freistellung vo... / Leitsatz

1. Übernimmt ein Ehegatte die Mithaftung für Darlehen zur Finanzierung einer dem anderen Ehegatten gehörenden Immobilie, wird hiermit stillschweigend ein Auftragsverhältnis begründet. 2. Die endgültige Trennung der Ehegatten, die bereits in dem Auszug aus der Ehewohnung und nicht erst in der Zustellung des Scheidungsantrags zu sehen ist, stellt einen wichtigen Grund für die K...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.3 Rechtliche Rahmenbedingungen nach dem BetrAVG

Wie § 26 ATV feststellt, erfolgt die freiwillige Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zu. Die in § 26 enthaltene Zusage des Arbeitgebers auf betriebliche Altersversorgung erfüllt damit die Voraussetzungen des § 1 Be...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.2 Steuerfreiheit bei Ende des Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Jahres

Der Grenzbetrag nach § 3 Nr. 56 EStG für die Steuerfreiheit der Umlage ist ein Jahresbetrag (2.538 EUR im Jahr 2022), der lediglich im Verteilmodell wie ein Monatsbetrag behandelt – also aufgeteilt – wird: 2.538 EUR : 12 = 211,50 EUR. Das bedeutet, dass beim Ausscheiden eines Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. zum 31.5.2022) nicht nur 5 × 211,50 EUR als Steuerfrei...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geebnet. Die freiwillige, steuerlich geförderte E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.3 Steuerliche Behandlung der Umlage

Umlagen sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Beschäftigten i. S. d. Steuerrechts. Sie sind daher lohnsteuerpflichtiger Bezug. Grundlagen für die steuerrechtliche Behandlung der Umlage sind §§ 40b und 3 Nr. 62 Satz 2 Buchst. c EStG. Damit sind die Umlagen grundsätzlich vom Arbeitgeber bis zu einem Grenzbetrag pauschal zu versteuern; darüber hinaus m...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.1.1 Ausnahmen

Die Entgeltbestandteile, die kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt sind, sind in der Anlage 3 zum ATV aufgeführt. Kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt i. S. d. § 15 Abs. 2 ATV sind: 1. Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bezeichnet sind, 2. Bestandteile des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Bedeutung der Neuregelung

Tz. 10 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anlass der Einf der Zinsschranke waren vor allem einige "Schwächen" des § 8a KStG aF. Die Fin-Verw hatte den Anwendungsbereich dieser Regelung in Fällen der Finanzierung durch außenstehende Dritte (§ 8a Abs 1 S 3 KStG aF) auf sog Back-to-Back-Sachverhalte begrenzt. Diese einschr Auslegung wurde vom Ges-Geber als zu großzügig empfunden. Vor a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zinsaufwendungen sind lt Gesetz die für die Überlassung des FK im og Sinne gezahlten Vergütungen (grundlegend zum Zinsbegriff iSd Zinsschranke s Häuselmann, FR 2009, 401ff und FR 2009, 506ff). Dabei ist der Zinsbegriff der Zinsschranke nach Verw-Auff nicht zwingend deckungsgleich mit dem in § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Insoweit ist der Auff von Häu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.1 Rechtsbeziehungen in der Zusatzversorgung

Aufgabe der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes ist es, den Beschäftigten der an der Zusatzversorgungseinrichtung beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung nach Maßgabe der Versorgungstarifverträge und der Satzung der jeweiligen Einrichtung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen. Dementsprechend wird di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 1.1 Das Wesen der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung für den öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst. Nach den Bestimmungen der Manteltarifverträge (z. B. § 25 TV-L, § 25 TVöD) haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines besonderen Tarifvertrags. Der Grund für die Ein...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.8 Besteuerung und Sozialversicherungspflicht der Leistungen

Grundnorm für die Besteuerung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bildet die durch das Jahressteuergesetz 2007 neu gefasste Regelung des § 22 Nr. 5 EStG – sowohl für die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung als auch für die umlagefinanzierte betriebliche Altersversorgung. Die Differenzierung nach Art der Besteuerung (z. B. mit dem Ertragsanteil, na...mehr

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zfs 03/2022, Gefahrerhöhung... / 2 Aus den Gründen:

… 1. Die Kl. ist zur Durchsetzung der Forderung aktivlegitimiert. Als VN ist sie dazu befugt, Ansprüche aus der Kaskoversicherung geltend zu machen. Da sich der Versicherungsschutz gem. Ziffer A.1.2 AKB 2014 sowohl auf den Fahrzeughalter als auch auf den Fahrzeugeigentümer erstreckt, ist es unerheblich, dass das streitgegenständliche Fahrzeug vom Ehemann der Kl. genutzt und f...mehr