Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.1 Finanzierung bei der VBL

Bei der Finanzierung im Bereich der VBL ist zwischen dem Abrechnungsverband West (alte Bundesländer) und dem Abrechnungsverband Ost (neue Bundesländer) zu unterscheiden. Die finanzielle Ausgangslage ist bei den beiden Abrechnungsverbänden äußerst unterschiedlich. 14.1.1 Abrechnungsverband West Aufgrund der hohen Rentenlasten und Anwartschaften, die nach dem bisherigen Umlagesy...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigungsverhältnis Finanzierung, Steuer- und Sozialversicherungspflicht

1 Was ist nach einer Anmeldung zu beachten? Nach der Anmeldung eines Beschäftigten muss der Arbeitgeber der Zusatzversorgungseinrichtung alle Umstände und Verhältnisse mitteilen, die für die späteren Rentenleistungen von Bedeutung sind und die Umlagen/Beiträge rechtzeitig abführen (§ 13 MS, AB IV Abs. 2 VBL-S). Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet im Rahmen der Jahres-...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.2 Finanzierung bei den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen

Je nachdem bereits zum Beginn des Jahres 2002 bestehenden Kapitaldeckungsgrades, verläuft die Finanzierung sehr unterschiedlichen. In aller Regel sind die kommunalen Zusatzversorgungskassen nicht in ein kapitalgedecktes Verfahren gewechselt, sondern haben das bisherige Umlageverfahren beibehalten. Daneben wurde in den meisten Fällen ein zweiter – nunmehr kapitalgedeckter – ei...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14 Finanzierung der Betriebsrente

Ein Ziel der Reform der Zusatzversorgung war es, den Wechsel von der bisherigen Umlagefinanzierung auf eine kapitalgedeckte Finanzierung einzuleiten. Die neuen Leistungen aus der Zusatzversorgung sollen vom Arbeitgeber mit 4 % aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt finanziert werden. Allerdings bestehen bei den jeweiligen Kassen aus den Zeiten vor der Systemumstellung zu...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 3 Reform der Zusatzversorgung – Kapitalgedeckte Finanzierung

Bis zum 31.12.2001 galt in der Zusatzversorgung ein sog. Gesamtversorgungssystem, wonach die gesetzliche Rente durch die Leistung aus der Zusatzversorgung bis zu einer beamtenähnlichen Versorgung aufgestockt wurde. Dabei wurden die Renten so finanziert, dass für die jeweils Versicherten Umlagen gezahlt wurden und diese Beträge dann zur Finanzierung der jeweils laufenden Rent...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.3 Sanierungsgeld

Sanierungsgelder sind generell steuerfrei, da sie zur Finanzierung des durch den Systemwechsel entstandenen Sanierungsbedarfs der Zusatzversorgungskassen und nicht zur Finanzierung der Leistung der einzelnen Versicherten dienen. Sanierungsgelder kommen in Betracht, wenn der zum 1.11.2001 maßgebende Umlagesatz weiterhin erhoben wird, aber die Umlage zur Deckung der entstehend...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 4 Unterschiedliche Finanzierungsmodelle

Die Finanzierung bei den verschiedenen Zusatzversorgungseinrichtungen (vgl. Teil I 15) kann sehr unterschiedlich sein. Nachdem es nicht möglich ist, für jedes Meldebeispiel alle Fallvarianten der unterschiedlich finanzierten Zusatzversorgungseinrichtungen darzustellen, sind in den folgenden Punkten exemplarische Darstellungen zusammengefasst. In den in Teil V dargestellten Mel...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.4 Eigenbeteiligung

Bei verschiedenen Zusatzversorgungseinrichtungen ist neben der Finanzierung durch Umlagen und/oder (Zusatz-)Beiträgen, die vom Arbeitgeber geleistet werden, satzungs- oder tarifrechtlich auch eine Eigenbeteiligung durch die Versicherten vorgesehen. Durch den Ergänzungstarifvertrag zum ATV vom 28.3.2015 wurde für den Bereich der Länder eine Eigenbeteiligung ab dem 1.7.2015 ein...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2.1 Versteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG

Ab dem 1.1.2018 ist der Pflicht-/oder Zusatzbeitrag in einem ersten Dienstverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Grenze, so dass es nicht auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die Zusage für die Altersversorgung getroffen wurde. Sozialversicherungsfreiheit besteht – wie bisher schon – bis zu 4 % der Beitragsbemes...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1 Begriff

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Dies sind die ihrer Art nach der Einkommensteuer und damit auch der Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Steuerfreie Lohnbestandteile (§ 3 EStG) gehören – mit Ausnahme von Entgeltbestandteilen, die aufgrund einer Entgeltumwandlung das steuerpflichtige Entge...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.3 Fälligkeit der Umlagen, Beiträge, Eigenbeiträge und Sanierungsgelder

Umlagen, (Zusatz-)Beiträge, Eigenbeteiligungen und Sanierungsgelder sind zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem das zusatzversorgungspflichtige Entgelt dem Beschäftigten zufließt (§ 65 MS, § 64 Abs. 6 VBL-S). Zahlungen, die nicht bis zum Ende des Kalendermonats der Fälligkeit bei der Zusatzversorgungskasse eingehen, sind ab diesem Zeitpunkt zu verzinsen. Entrichtet der Arbeitgeber di...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3 Wie werden Umlage, Beiträge etc. berechnet?

Was ist eine Umlage? In einem umlagefinanzierten Altersversorgungssystem werden mit den laufenden Einnahmen im Wesentlichen die laufenden Rentenleistungen finanziert. Die von den Arbeitgebern eingezahlten Umlagen werden also nicht für zukünftig zu leistende Renten angespart, sondern zum Großteil für die laufenden Rentenzahlungen verwendet. Die Umlage ist mit Versicherungsmerk...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2 Was ist zusatzversorgungspflichtiges Entgelt?

2.1 Begriff Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Dies sind die ihrer Art nach der Einkommensteuer und damit auch der Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Steuerfreie Lohnbestandteile (§ 3 EStG) gehören – mit Ausnahme von Entgeltbestandteilen, die aufgrund einer Entgeltumwandlung das steuerpflic...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 6 Wie werden Umlagen und Beiträge sozialversicherungsrechtlich behandelt?

6.1 Umlagen Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Umlage richtet sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Alle Umlagen, die der Beschäftigte individuell versteuert, sind dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt hinzuzurechnen. Darüber hinaus muss das Entgelt, aus dem die Umlagen steuerfrei gestellt oder pauschal versteuert wurden – jedoch m...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5 Wie werden Umlagen und Beiträge steuerrechtlich behandelt?

5.1 Umlagen Umlagen sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Beschäftigten i. S. d. Steuerrechts. Sie sind daher lohnsteuerpflichtiger Bezug. Grundlagen für die steuerrechtliche Behandlung der Umlage sind §§ 40 b und 3 Nr. 62 Satz 2 Buchst. c EStG. Umlagen sind grundsätzlich bis zu einem bestimmten Prozentsatz (2018: bis zu 2 % der Beitragsbemessungsgre...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2 (Zusatz)Beitrag

(Zusatz)Beiträge sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Beschäftigten i. S. d. Steuerrechts. 5.2.1 Versteuerung nach § 3 Nr. 63 EStG Ab dem 1.1.2018 ist der Pflicht-/oder Zusatzbeitrag in einem ersten Dienstverhältnis bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Es handelt sich dabei um eine einheitliche Grenze, so dass es nicht auf den Zeitpun...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 7 (Zusatz)Beiträge

(Zusatz)Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Ab 1.1.2018 liegt der Grenzbetrag für die Steuerfreiheit einheitlich bei 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuzusage entfällt); Sozialabgabenfreiheit besteht bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Soweit der Grenzbetrag für die Sozialversicherungsfreiheit überschrit...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.3 Berichtigung und Nachmeldung

Eine Namens- bzw. Adressänderung kann über eine berichtigte An- oder Abmeldung erfolgen. Innerhalb der Jahresmeldung kann nur die Adresse geändert werden, jedoch nicht der Name. 9.3.1 Berichtigungsmeldung Die Jahresmeldung ist insbesondere dann zu berichtigen, wenn bereits abgerechnete Versicherungsabschnitte für Vorjahre berichtigt werden müssen, z. B. bei Berichtigung des zus...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.1 Manuelle Jahresmeldung

In aller Regel erfolgen die Meldungen im Wege eines elektronischen Meldeverfahrens. Bei Arbeitgebern, die die Jahresmeldung im manuellen Verfahren durchführen, ist für jeden im Kalenderjahr angemeldeten versicherten Beschäftigten eine Jahresmeldung mit Vordruck zu erstellen.mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.3.2 Nachmeldung

Eine Nachmeldung fällt an, wenn bei einem Versicherten für bereits abgerechnete Geschäftsjahre zusatzversorgungspflichtige Entgelte nachzumelden sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Mitglied die Anmeldung nicht rechtzeitig vorgenommen hat und deshalb zusatzversorgungspflichtige Entgelte gemeldet werden müssen, die dem Beschäftigten bereits im Vorjahr zugeflossen sind, ode...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.2.4 Ausscheiden während eines Kalenderjahres

Scheidet ein Beschäftigter während eines Kalenderjahres zum Monatsende aus dem Arbeitsverhältnis aus und übersteigt das zusatzversorgungspflichtige Entgelt im Monat des Ausscheidens die satzungsrechtliche Grenze, so erhöht sich der Grenzbetrag nur dann, wenn der Beschäftigte eine zusatzversorgungspflichtige Jahressonderzahlung – Teilzuwendung – erhält.mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.4 Eigenbeteiligung

Auch für die Arbeitnehmereigenbeteiligung am (Zusatz)Beitrag ist § 3 Nr. 63 EStG einschlägig. Die Beiträge sind also aus dem Bruttoentgelt der Beschäftigten zu entnehmen und damit steuer- und sozialabgabenfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Musterverfahren entschieden (Entscheidung des BFH v. 9.12.2010, I R 57/08). Damit widerspricht das Gericht der Auffassung der Fin...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.4.2 Eigenbeteiligung am (Zusatz-)Beitrag

Soweit eine Eigenbeteiligung an dem (Zusatz-)Beitrag erfolgt – was tarifrechtlich z. B. bei der Eigenbeteiligung Ost so geregelt ist –, sind die Eigenbeiträge aus dem Bruttoentgelt des Beschäftigten zu entnehmen und sind damit – wie auch die Beiträge des Arbeitgebers – nach § 3 Nr. 63 EStG grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (V...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1 Umlagen

Umlagen sind Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Beschäftigten i. S. d. Steuerrechts. Sie sind daher lohnsteuerpflichtiger Bezug. Grundlagen für die steuerrechtliche Behandlung der Umlage sind §§ 40 b und 3 Nr. 62 Satz 2 Buchst. c EStG. Umlagen sind grundsätzlich bis zu einem bestimmten Prozentsatz (2018: bis zu 2 % der Beitragsbemessungsgrenze) steuer...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.1.1 Verteilmodell oder Aufzehrmodell

Die Steuerfreiheit der Umlage kann im Rahmen der Lohnabrechnung sowohl im Wege eines Verteilmodells als auch als sog. Aufzehrmodels berücksichtigt werden. a) Beim Verteilmodell wird der steuerfreie Betrag in gleichen Monatsraten auf die zur Verfügung stehenden Monate verteilt. Damit sind jeden Monat grundsätzlich die ersten (2.556 : 12 =) 213 EUR (Wert für 2021) der Umlage st...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 1 Was ist nach einer Anmeldung zu beachten?

Nach der Anmeldung eines Beschäftigten muss der Arbeitgeber der Zusatzversorgungseinrichtung alle Umstände und Verhältnisse mitteilen, die für die späteren Rentenleistungen von Bedeutung sind und die Umlagen/Beiträge rechtzeitig abführen (§ 13 MS, AB IV Abs. 2 VBL-S). Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet im Rahmen der Jahres-, Berichtigungs- und Nachmeldung Angaben üb...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1.2 Höchstgrenze für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist nicht nur der Art, sondern auch der Höhe nach begrenzt. So ist der Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohnes kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, der den 2,5-fachen Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt (§ 62 Abs. 2 Satz 3 MS, AB VIII Abs. 2 VBL-S). Es ist jedoch darauf ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1.3 Grenzbetrag im Monat der Zahlung der Jahressonderzahlung

Einmal jährlich kann der Grenzbetrag in dem Monat, in dem die Jahressonderzahlung gezahlt wird, verdoppelt werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherte tatsächlich eine zusatzversorgungspflichtige Jahressonderzahlung erhält. Eine nicht zusatzversorgungspflichtige Jahressonderzahlung (§ 62 Abs. 2 Buchst. d und e MS, AB VIII Abs. 1 Nr. 13, 14 VBL-S) eröffnet diese M...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.2.1 Höhe der pauschal versteuerten Umlage

Ein tarifgebundener Arbeitgeber im Bereich des ATV-K hat die Umlage bis zu einem Betrag von monatlich 89,48 EUR pauschal zu versteuern (§ 16 Abs. 2 ATV-K). Dieser Betrag gilt auch für das Tarifgebiet Ost. Für den Versichertenbereich der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gilt ein pauschal zu versteuernder Betrag vom monatlich 92,03 EUR. Dies sind Monatsbeträge und ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1.4 Teilvergütung

Steht dem Beschäftigten während eines Monats nur eine Teilvergütung zu (z. B. weil der Zeitraum endet, für den wegen Krankheit die Vergütung weitergezahlt wurde), ist der Grenzbetrag tageweise aufzuteilen. Die Teilvergütung ist bis zu dem Teil des Grenzbetrages zusatzversorgungspflichtig, der dem Verhältnis der angefallenen Kalendertage zu den Tagen des vollen Monats entspri...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.4 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht in der Regel das Arbeitsverhältnis, so dass Nachzahlungen bzw. Verrechnungen im laufenden Jahr – auch nach Rentenbeginn – zu berücksichtigen sind. Beispiel: Nachzahlung im laufenden Jahr Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Zeitmehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.5 Nachteilsausgleich

Im Rahmen des Zuflussprinzips werden Nachzahlungen für Vorjahre im Jahr der Auszahlung der Zusatzversorgungskasse gemeldet. Diese gemeldeten Entgelte werden bei der Rentenberechnung in Versorgungspunkte umgerechnet. Bei der Ermittlung der Versorgungspunkte im kapitalfinanzierten Punktesystem werden die gemeldeten Entgelte durch ein gleich bleibendes Referenzentgelt dividiert...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 8.1 Versicherungsabschnitte

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Daten in Versicherungsabschnitten zu melden (§ 13 Abs. 5 MS, AB IV Abs. 2 Buchst. b VBL-S). Versicherungsabschnitt ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Mit Beginn eines neuen Kalenderjahres beginnt daher stets ein neuer Versicherungsabschnitt. Wird innerhalb eines Kalenderjahrs die Zahlung vom laufenden zusatzversorgungspflichtigen Entgelt...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.2 Jahresmeldung im Datenträgeraustausch

Meldungen durch den Arbeitgeber an die Zusatzversorgungseinrichtungen sind im Wege des elektronischen Datenaustauschs zu erstellen. Soweit der Arbeitgeber sich bei seinen Meldungen eines Rechenzentrums bedient, werden die Daten von den Rechenzentren auch dem Arbeitgeber mitgeteilt. In diesem Fall sollten die Arbeitgeber im Interesse einer korrekten Jahresmeldung die gemeldet...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.1 Berechnung von Umlagen und Beiträgen

Der Arbeitgeber hat zur Deckung des Versorgungsaufwandes Umlagen, Sanierungsgelder, Eigenbeteiligungen der Beschäftigten und/oder Beiträge/Zusatzbeiträge an die Zusatzversorgungseinrichtung zu entrichten. Bemessungsgrundlage für die jeweiligen Zahlungen ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt des einzelnen Versicherten (vgl. Teil VI 2). Der zu zahlende Betrag ergibt sich...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9 Was ist nach Ablauf eines Kalenderjahres zu beachten?

Nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der Arbeitgeber der Zusatzversorgungskasse für jeden pflichtversicherten Beschäftigten eine Jahresmeldung zu übersenden. Die Jahresmeldung ist in allen Angaben nach Versicherungsabschnitten zu gliedern (§ 13 Abs. 5 MS, AB IV Abs. 2 Buchst. b VBL-S). Die Jahresmeldungen müssen den aktuellen Richtlinien für das Melde- und Abrechnungsverfahr...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.3.1 Berichtigungsmeldung

Die Jahresmeldung ist insbesondere dann zu berichtigen, wenn bereits abgerechnete Versicherungsabschnitte für Vorjahre berichtigt werden müssen, z. B. bei Berichtigung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, der zusätzlichen Umlage, des Zeitraums des jeweiligen Buchungsschlüssels. Zu melden sind jeweils nur die neuen berichtigten Daten bzw. Versicherungsabschnitte. Hinweis Im ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.2.1 Gelegentliches Überschreiten des Grenzbetrages

Übersteigt das zusatzversorgungspflichtige Entgelt den Grenzbetrag nur in einigen Monaten des Jahres, so ist die zusätzliche Umlage für diese Monate jeweils gesondert zu ermitteln. Ein Ausgleich durch die Bildung eines jährlichen Monatsdurchschnittsbetrages ist nicht zulässig.mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.2.5 Ausscheiden während eines Monats

Scheidet ein Beschäftigter während eines Monats aus dem Beschäftigungsverhältnis aus und erhält der Versicherte eine Teilvergütung, ist der Grenzbetrag (ggf. der erhöhte Grenzbetrag) nicht auf die entsprechenden Tage umzurechnen, für die Anspruch auf Vergütung besteht. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte scheidet zum 15.6. aus dem Arbeitsverhältnis aus und beginnt am 1.7. bei ei...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.4 Jahresabrechnung

Nach Ablauf eines Jahres hat der Arbeitgeber eine Jahresmeldung für jeden Versicherten, für den im abgelaufenen Jahr eine Pflichtversicherung bestand, für die Umlagen und Beitragsabrechnung zu übersenden. Die Jahresmeldung ist in Versicherungsabschnitten zu gliedern, die die Berechnung der Anwartschaften erlaubt. Die Zusatzversorgungskassen geben teilweise zur Vorbereitung de...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.2.3 Jahressonderzahlung

Im Monat der Zahlung der Jahressonderzahlung kann der Grenzbetrag erhöht werden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherte tatsächlich eine zusatzversorgungspflichtige Jahressonderzahlung erhält. Selbst wenn lediglich ein Teil der Jahressonderzahlung zusatzversorgungspflichtig ist, darf der Grenzbetrag um die tarifvertragliche Jahressonderzahlung erhöht werden (z. B. i...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.4.1 Eigenbeteiligung an der Umlage

Soweit eine Eigenbeteiligung an der Umlage vereinbart ist, muss dies der Zusatzversorgungseinrichtung separat gemeldet werden, soweit ein Teil der vom Arbeitgeber zu zahlenden Umlage steuerfrei ist. Ist die Umlage nicht steuerfrei, wird der nicht steuerfreie Teil der Umlage vom Arbeitgeber pauschal bzw. vom Beschäftigten individuell versteuert (vgl. Teil IV 5.1.2). Da die Ei...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 4.1 Rein umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung

Beispiel: Umlage, Sanierungsgeld, Eigenbeteiligung an der Umlagemehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 4.2 Rein kapitalgedeckte Zusatzversorgungseinrichtung

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 4.4 Zusatzversorgungseinrichtungen im Tarifgebiet Ost

Die Tarifvertragsparteien haben im Zuge der Lohnrundeneinigung vom 9.1.2003 eine Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost vereinbart, sodass die Beschäftigten ab dem 1.1.2003 einen eigenen Beitrag zur Zusatzversorgung leisten müssen. Die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost zahlten einen Eigenbeitrag in Höhe von 0,2 Prozent des zusatzversorgungspflichtig...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.1 Steuerfreie Umlage

Seit dem 1.1.2008 werden Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG schrittweise steuerfrei gestellt. Der Steuerfreibetrag beläuft sich seit 1.1.2020 auf 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und steigt im Jahr 2025 bis auf 4 % (2008: 1 %; 2014: 2 %; 2020: 3 %; 2025: 4 %). Auf die steuerfreien Teile der Umlage sind allerdings Beiträge, die bereits nach § ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1.1 Steuerpflichtiges, aber nicht zusatzversorgungspflichtiges Entgelt

Bestimmte Entgeltbestandteile sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, obwohl sie lohnsteuerpflichtig sind. Sie sind in § 62 Abs. 2 MS, AB VIII VBL-S) abschließend aufgeführt. Kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt sind demnach insbesondere Jubiläumszuwendungen, vermögenswirksame Leistungen, Krankengeldzuschüsse (während des Zeitraumes, in dem Anspruch auf Krankengeldz...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.5 Grenzgänger und Entsendung ins Ausland

Mit mehreren Schreiben (z. B. vom 23.12.2013 und 23.1.2015) hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die steuerliche Behandlung der Beiträge zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bei Grenzgängern und Entsendungen ins Ausland genauer erläutert. Danach werden die Umlagen und Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung bei Grenzgängern und...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.1.2 Steuerfreiheit bei Ende des Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Jahres

Der Grenzbetrag nach § 3 Nr. 56 EStG für die Steuerfreiheit der Umlage ist ein Jahresbetrag (2.556 EUR im Jahr 2021), der lediglich im Verteilmodell wie ein Monatsbetrag behandelt – also aufgeteilt – wird: 2.556 EUR : 12 = 213 EUR. Das bedeutet, dass beim Ausscheiden eines Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. zum 31.5.2021) nicht nur 5 × 213 EUR als Steuerfreibetrag...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.1.3 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber gilt der Grenzbetrag für die Steuerfreiheit der Umlage (2.556 EUR – Wert für 2021 für jeden Arbeitgeber; d. h. dass in jedem Arbeitsverhältnis der volle Betrag von 2.556 EUR für die Steuerfreiheit der Umlage zur Verfügung steht, sofern es sich um ein steuerrechtlich 1. Dienstverhältnis handelt. Im neuen Arbeitsverhältnis gilt al...mehr