Fachbeiträge & Kommentare zu Ertragsteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 9.1 Rechtslage bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2018

Das Deutschland in den vorgenannten Fällen zugewiesene abkommensrechtliche Besteuerungsrecht (nach den neueren DBA) konnte in der Vergangenheit in Ermangelung eines umfassenden Besteuerungstatbestandes in § 49 EStG nicht wahrgenommen werden, da nur bei Veräußerungen von Anteilen an Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland unter den Voraussetzungen des § 17 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 163. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 37, Änderungen des REITG

Rn. 183 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Zum REITG auch s Rn 176. Das REITG wurde im Weiteren mit der Abgeltungsteuer abgestimmt, u eine Vorbelastung der Ausschüttungen wurde berücksichtigt. §§ 1, 13, 15 REITG: Betr Abschlussprüfung (hierzu auch s Prüfungshinweis IDW PH 9.950.2., FN/IDW 2008, 511 zu § 21 Abs 3 REITG), Ausschüttungsermittlung u EK-Ausweis. § 19 Abs 3 REITG: Vorbehaltlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.3 Steuerbarkeit und Steuerfreiheit der Mitunternehmer

Rz. 137 Für die Frage, ob eine gewerblich tätige Personengesellschaft Organträger sein kann, kommt es nur auf die Verhältnisse der Personengesellschaft an; die Ebene der Gesellschafter wird seit Vz 2003 grundsätzlich nicht mehr einbezogen. In der Regel werden die Gesellschafter einer inl. Personengesellschaft auch im Inland steuerpflichtig sein, und zwar entweder unbeschränk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.5 Reformüberlegungen

Rz. 64 Das Institut der Organschaft kommt mit der steuerlichen Zusammenfassung von verbundenen Unternehmen zu einem "Steuerverbund" der Idee eines Konzernsteuerrechts näher als z. B. die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage. Die Organschaft führt dennoch nicht zu einem echten Konzernsteuerrecht. Defizite bestehen insbes. in folgenden Bereichen[1]: Notwendigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025 (estb 2025, Heft 11, S. 417)

Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden wer...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / II. Wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung

1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStGmehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden. Spannende Entscheidungen erwarten Sie auch in Ausgabe 12/2025 des ES...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / I. Gesetzgebung

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 6. Sonstige Einkünfte

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 3. Gewerbesteuer

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Darlehensaufnahme und Darle... / c) Darlehensaufnahme zur Weiterreichung als Darlehen an andere Steuerpflichtige – Abgrenzung zur Zweckverwirklichungsmaßnahme

Anstatt die Mittel zur Finanzierung eines eigenen Investments zu verwenden, könnte die Stiftung die Mittel aus dem Darlehen auch an eine andere Organisation in Form eines Darlehens weiterreichen. Ist diese Organisation nicht ebenfalls gemeinnützig (dann handelt es sich um eine Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 AO), sondern steuerpflichtig, verwirklicht die Stiftung damit ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Steuerbefreiung für U... / 3. Konsequenzen für die Praxis

Indem das FG Niedersachsen eine Steuerbefreiung für NFT-Transaktionen verneint, wird nun zumindest vorläufig für die Zukunft Rechtssicherheit geschaffen. Für Sachverhalte aus der Vergangenheit ist die Entscheidung gerade im Hinblick auf die Frage der Ansässigkeit der Leistungsempfänger brisant. Lückenlos dokumentierte Datensätze dürften hierbei die absolute Ausnahme, Schätzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.11 Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen → Zeilen 39–42

Kosten für gemietete oder eigene Räume sind Betriebsausgaben, soweit diese auf den betrieblich genutzten Teil entfallen. Betreiben Sie Ihr Gewerbe in eigenen Räumen bzw. auf eigenen Grundstücken, sind die hierfür anfallenden Kosten (ohne AfA Zeile 31 und Schuldzinsen Zeile 55 f.) in Zeile 41 einzutragen. Soweit darin Erhaltungsaufwendungen enthalten sind, müssen diese in Zeil...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Rechtsfolge partielles Abzugsverbot

Die Regelung ist so ausgestaltet, dass sich das Abzugsverbot nach der ertragsteuerlichen Belastung beim Empfänger richtet (von 100 % Abzugsverbot bei einer Ertragsteuerbelastung beim Empfänger von 0 % bis zu einem Abzugsverbot von 0 % bei einer Ertragsteuerbelastung beim Empfänger von 25 % oder mehr). Die entsprechende Formel in § 4j Abs. 3 EStG a. F., nach der der nicht abz...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.2 Betriebsstättengewinne im DBA-Staat

Rz. 91 Für inländische Unternehmer[1] gilt das Welteinkommensprinzip. Unilateral sieht die Bundesrepublik eine Anrechnung der im Ausland gezahlten Ertragsteuern auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor, § 34c EStG, § 26 KStG. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 59 Abs. 2 GG, § 2 AO) kann es zu einer Freistellung, also einer sachlichen Steuerbefreiung kommen.[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.9.2 Außerbilanzielle Korrekturen als Treiber der Konzernsteuerquote

Rz. 47 Die Konzernsteuerquote ergibt sich aus dem Anteil der Ertragsteuern unter der Berücksichtigung von latenten Steuereffektenam Jahresergebnis vor Steuern. Gerade kapitalmarktorientierte Unternehmen bemühen sich um eine niedrige Konzernsteuerquote. Es gilt also, die sog. Treiber der Konzernsteuerquote zu reduzieren. Dies sind insbesondere außerbilanzielle Korrekturen. Abb...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 16.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Währungsumrechnung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 29): Neues ... / IV. Bestätigung durch BFH und BMF für Zwecke der Ertragsteuer

Der BFH hat erfreulicherweise bei der Frage des Zuflusses inzwischen jedenfalls Gesellschafterbeschlüsse über inkongruente Gewinnausschüttungen[8] und gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen[9] als zivilrechtlich wirksam – und damit steuerlich anzuerkennen – beurteilt. Die Finanzverwaltung hat die BFH-Rechtsprechung bestätigt und ihr Erfordernis einer satzungsmäßigen Ermächtig...mehr

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Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Bewertung der Nutzungsentnahme von E-Autos

Für die private Benutzung von reinen Elektrofahrzeugen (ohne jegliche Kohlendioxidemission)[11] gelten sowohl bei der Listenpreismethode als auch bei der Fahrtenbuchmethode verminderte Entnahmewerte. Bruttolistenpreis: Sofern der Bruttolistenpreis des E-Autos bestimmte Grenzen nicht übersteigt, wird für die Entnahmebewertung der bei der Listenpreismethode anzusetzende Bruttolist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.5 Fiktion einer Veräußerung (§ 2 Abs. 5 S. 3, S. 4)

Rz. 197 § 2 Abs. 5 S. 3 UmwStG fingiert bestimmte Vorgänge als eine Veräußerung i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1, S. 2 UmwStG. Unter diese fiktiven Veräußerungen fallen die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung, Entnahme und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft oder ein sonstiger einer Veräußerung ertragsteuerlich gleichgestellter Vorgang. Durch diese Fiktion soll sichergestell...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.18 Bilanzanalyse

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.2 Strukturelle Unterschiede der Umwandlungen nach dem UmwStG zum UmwG

Rz. 49 Die Anknüpfung des UmwStG an das UmwG hat ein wesentliches Problem zu berücksichtigen. Während das Unternehmensrecht Personengesellschaften und Körperschaften grundsätzlich gleich behandeln kann, weil beide zivilrechtlich Rechtsträger sind, ist dies steuerrechtlich nicht möglich. Steuerrechtlich sind Körperschaften für alle Steuerarten Steuersubjekte; Personengesellsc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 34 In persönlicher Hinsicht gilt die steuerliche Rückwirkung auf den Stichtag der Übertragungsbilanz für den übertragenden und für den übernehmenden Rechtsträger. Wird das gesamte Vermögen einer Körperschaft übertragen, gilt die übertragende Körperschaft mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag als aufgelöst. Sie ist ab diesem Zeitpunkt für die Ertragsteuern kein Steuer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung zum HGB / 2.80 Latente Steuern

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2 Steuerrechtliche Anerkennung

2.1 Anforderungen an den Vertragsinhalt Die folgenden Ausführungen betreffen primär den Inhalt des Gesellschaftsvertrags. Die grundsätzlichen Anforderungen – insbesondere die aus der Fremdüblichkeit abgeleiteten Grundsätze – lassen sich aber auch auf andere vertragliche Regelungen übertragen. 2.1.1 Fremdvergleich Jedem Steuerpflichtigen – und damit auch einer Familiengesellscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 1 Grundsätze

1.1 Dualität im Steuerrecht Die Gesellschafter einer Familien-Personengesellschaft unterliegen mit ihren aus dem gemeinsamen Betrieb erzielten Einkünften – wie bei jeder anderen Personengesellschaft auch – der Einkommensteuer. Ist die Familiengesellschaft dagegen eine Kapitalgesellschaft, unterliegt das erzielte Einkommen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftsteuerrecht ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1 Anforderungen an den Vertragsinhalt

Die folgenden Ausführungen betreffen primär den Inhalt des Gesellschaftsvertrags. Die grundsätzlichen Anforderungen – insbesondere die aus der Fremdüblichkeit abgeleiteten Grundsätze – lassen sich aber auch auf andere vertragliche Regelungen übertragen. 2.1.1 Fremdvergleich Jedem Steuerpflichtigen – und damit auch einer Familiengesellschaft – steht es frei, unter welcher Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2.3 Korrektur

Ist eine Gewinnverteilung nach den obigen Grundsätzen unangemessen, wird diese für die Besteuerung nicht herangezogen. Vielmehr wird der Gewinn den Gesellschaftern in einer Weise zugerechnet, dass sich eine angemessene Gewinnverteilung ergibt.[1] Überhöhte und damit unangemessene Gewinnanteile für einen Gesellschafter werden den anderen Gesellschaftern zugeordnet.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 1.2 Geteilter Gewinn

Typisch für eine Gesellschaft ist nicht nur das geteilte Risiko, sondern dementsprechend auch ein zu teilender Gewinn. Doch gerade dies kann bei einer Familiengesellschaft ganz gezielt steuerlich vorteilhaft genutzt werden. Meist weisen Familienangehörige, z. B. Kinder oder Großeltern, einen deutlich geringeren persönlichen Steuersatz auf. Damit wird eine Teilung des Gewinns...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2.2 Geschenkter Anteil

Auch unentgeltlich aufgenommenen Familiengesellschaftern wird neben einer fremdüblichen Tätigkeits- oder Haftungsvergütung eine angemessene Verzinsung der Kapitaleinlage zugebilligt. Konkret wird eine Gewinnverteilung von den Finanzämtern bei einem unentgeltlich übertragenen Gesellschaftsanteil nicht beanstandet, wenn sich nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2.4 Unterbeteiligung

Relativ genau gefasste Regeln für die "richtige" Gewinnverteilung gibt es für Unterbeteiligungen an Mitunternehmerschaften. Der Gewinnanteil ermittelt sich prozentual aus dem Gewinnanteil der Hauptbeteiligung. Praxis-Beispiel Unterbeteiligung eines Kindes Der Vater hat sein Kind an seiner Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft unterbeteiligt. Diese Unterb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.1 Fremdvergleich

Jedem Steuerpflichtigen – und damit auch einer Familiengesellschaft – steht es frei, unter welcher Gesellschaftsform die Tätigkeit ausgeübt wird. Da die gesetzlichen Vorschriften zu den Gesellschaftsformen in weitem Umfang dispositiv sind, können die Rahmenbedingungen für die relevanten Normen von den Gesellschaftern durch eigene, maßgeschneiderte Regelungen ersetzt bzw. erg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2 Gewinnverteilung

Kann eine Familiengesellschaft als solche nach den bisherigen Ausführungen steuerrechtlich anerkannt werden, stellt sich eine weitere Hürde in den Weg. Die gesellschaftsvertraglich vereinbarte und entsprechend umgesetzte Ergebnisverteilung steht noch auf dem Prüfstand. Hierbei wird insbesondere der jeweilige Gewinnanteil in ein Verhältnis zum Kapitaleinsatz bzw. zum Wert des...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 1.1 Dualität im Steuerrecht

Die Gesellschafter einer Familien-Personengesellschaft unterliegen mit ihren aus dem gemeinsamen Betrieb erzielten Einkünften – wie bei jeder anderen Personengesellschaft auch – der Einkommensteuer. Ist die Familiengesellschaft dagegen eine Kapitalgesellschaft, unterliegt das erzielte Einkommen der Körperschaftsteuer. Das Körperschaftsteuerrecht stellt insoweit auf die zivilr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.1.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zunächst ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag oder ein anderer Vertrag zivilrechtlich wirksam sein muss. Hierzu gilt es insbesondere zu beachten, dass die zutreffenden Personen den Vertrag abschließen, eine ggf. erforderliche wirksame Vertretung vorliegt, bestehende Formvorschriften eingehalten werden. Zwar hat das Steuerrecht im Allgemeinen keine Probleme damit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2.2.1 Angemessenheit

In welcher Höhe ein Gewinnanteil (noch) angemessen ist, lässt sich nur nach den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilen. Maßgebend sind dabei insbesondere die Höhe der Kapitaleinlage, der Umfang einer Arbeitsleistung oder eines sonstigen Gesellschafterbeitrags sowie in erheblichem Umfang auch das mit der Gesellschafterstellung verbundene Haftungsrisiko. Besonder...mehr