Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in einem Hospiz

Allein der Wechsel in ein Hospiz ist nicht geeignet, dort den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen zu begründen, da der Aufenthalt dort – auch wenn er willentlich geschieht und mit einer Rückkehr nicht gerechnet werden kann – i.d.R. auf der palliativmedizinischen Notwendigkeit beruht, durchschnittlich nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt und damit nicht geeignet ist, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 6. Ersatzerbe

Der Ersatzerbe (§ 2096 BGB), der die Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich die Belastung des Nachlasses mit der Testamentsvollstreckung und damit auch die Vergütungspflicht.[22] Die Auslegung des Testaments kann ergeben, dass die Testamentsvollstreckung nachlassbezogen (nur wegen der Besonderheiten des Nachlasses) angeordnet wurde oder personenbezogen (nur eine bestimmt...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Tod des Hausgeldschuldners

Der verstorbene Eigentümer hinterlässt neben seinem Wohnungseigentum auch einen Hausgeldrückstand. Wenn keine Erben ermittelt werden können, an wen wendet sich der Verwalter bzw. welche Schritte unternimmt er? Verstirbt ein Wohnungseigentümer, ohne sofort feststellbare gesetzliche oder testamentarische Erben zu hinterlassen, setzt das Amtsgericht auf Antrag der Gemeinschaft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung (FAQs) /   Tod eines Wohnungseigentümers

Wie sieht es aus mit der Vertretung in der Versammlung, wenn der Wohnungseigentümer kurz zuvor verstorben ist? Wie weist der Erbe seine Stellung nach, wenn es noch keinen Erbschein gibt? Im Fall des Erbfalls sind sämtliche Erben dazu berufen, an der Versammlung teilzunehmen. Sie sind jetzt "der Wohnungseigentümer", sie vertreten diesen nicht. Daher sind sämtliche Erben zu l...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.12 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beginn der Festsetzungsfris... / Hintergrund

Der Kläger war der Neffe der verstorbenen Erblasserin. Diese hatte den Kläger und dessen Schwester mit Testament zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Mit weiterem Testament hatte sie den Kläger zum Alleinerben bestimmt. Da die Testamente zunächst nicht bekannt waren, wies ein erteilter Erbschein den Kläger und dessen Schwester als Erben zu je 50 % aufgrund gesetzlicher E...mehr

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A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 6. Voreintragung des Schuldners

Rz. 29 Die Eintragung einer Zwangshypothek ist grundsätzlich nur möglich, wenn der im Titel bzw. der Klausel genannte Schuldner als Eigentümer in Abteilung I des Wohnungsgrundbuchs eingetragen ist (§ 39 GBO). Rz. 30 Gemäß § 40 GBO bedarf es dieser Voreintragung nicht, wenn die Vollstreckung sich materiell gegen den Erben des eingetragenen Eigentümers richtet und der Titel geg...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Zusammensetzung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 16 Der Verwaltungsbeirat besteht gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 WEG aus einer nunmehr frei bestimmbaren Zahl von Wohnungseigentümern; bei mehreren Beiratsmitgliedern muss ein Vorsitzender und ein Beisitzer bestellt werden. Dies kann bereits durch Beschluss der Eigentümerversammlung geschehen, subsidiär durch die Beiratsmitglieder selbst. Die Zahl der Beiratsmitglieder und die Zu...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Schuldner = Eigentümer

Rz. 52 Die Zwangsverwaltung darf grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn der Schuldner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen oder wenn der Schuldner Erbe des eingetragenen Eigentümers ist (§ 17 Abs. 1 ZVG). Rz. 53 Lautet der Titel gegen den Erblasser und hatte der Gläubiger bereits eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Erblasser durchgeführt, z.B. eine Kontenpfändun...mehr

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Erbauseinandersetzung über ... / 6. Musterformulierung zur Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteile

Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteilemehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / III. Bedeutung für die Praxis

Seit vielen Jahren ist umstritten, welche Vergütung dem Verfahrensbevollmächtigten in bestimmten Notar-Verfahren anfällt. So hat das OLG Köln für Beschwerdeverfahren nach § 111 BNotO die Auffassung vertreten, dem Verfahrensbevollmächtigten fielen die Gebühren nach Nrn. 3200 und 3202 VV an (AGS 2008, 543 = ErbR 2009, 13 m. Anm. N. Schneider). Für das Notarbeschwerdeverfahren ...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 1 Gründe

I. Die Kläger begehren von der Beklagten Auskunft über die Konten und Wertpapierdepots des am 6.1.1933 geborenen und am 14.8.2022 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die drei Kläger und Frau … . In zweiter Ehe war der Erblasser verheiratet mit Frau … . Mit Ehevertra...mehr

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AGS 11/2025, Ermäßigte Gebü... / I. Der Sachverhalt

Die hiesige Beschwerdeführerin hatte gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, mit dem ihr ein Erbschein erteilt worden war, Beschwerde zum OLG erhoben und diese begründet. Der Verfahrensbevollmächtigte der hiesigen Beschwerdegegnerin hatte sich daraufhin im Beschwerdeverfahren bestellt, ansonsten aber keine weiteren Tätigkeiten entfaltet. Das OLG hat die Beschwerde zurückge...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

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ZErb 11/2025, Zu der Möglic... / 1 Gründe

I. Zwischen dem 8.3.2024 und dem 25.3.2024 verstarb in Köln Frau I. B. G. (im Folgenden: Erblasserin); sie war geschieden und hatte keine Kinder. Ihre Erben sind unbekannt. Zuvor war am 18.2.2024 Herr H.-R. R. vorverstorben, er war der Lebensgefährte der Erblasserin (im Folgenden: Lebensgefährte). Dieser wird laut gemeinschaftlichem Erbschein des AG Recklinghausen vom 5.7.202...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

A. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Beendigung des Verfahrens über die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Notar. Der Beschwerdeführer ist Alleinerbin der am 3.12.2018 verstorbenen Ehefrau … Die Erblasserin war Inhaberin einer Zahnarztpraxis. Im März 2018 schloss die Erblasserin und der Beschwerdeführer einen "Leihevertrag", mit dem festgestellt wurde,...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Unrichtiger Erbschein

Rz. 2 Die Unrichtigkeit des Erbscheins kann zeitlich in zwei Phasen vorliegen. Ursprüngliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn bei Erteilung des Erbscheins dieser bereits unrichtig war. Nachträgliche Unrichtigkeit tritt ein, wenn die für die Erteilung des Erbscheins erforderlichen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt – nach der zunächst richtigen Erteilung – nicht mehr ge...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Erbschein

Rz. 8 Ein dem Vorerben erteilter Erbschein wird mit Eintritt des Nacherbfalls unrichtig und ist einzuziehen, § 2361 BGB. Der Nacherbe kann die Herausgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht verlangen (§ 2363 BGB) und einen Erbschein für sich beantragen.[17]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. Grundbuch/Erbschein

Rz. 70 Da mit einer Wiederverheiratungsklausel eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis des überlebenden Ehegatten verbunden ist, ist dies sowohl im Erbschein als auch im Grundbuch einzutragen.[183] Der Inhalt des Vermerks wird dabei von der jeweiligen Fassung der Wiederverheiratungsklausel vorgegeben.[184]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Erbschein, Grundbuch

Rz. 13 Die Befreiung, auch die von einzelnen Beschränkungen und Verpflichtungen, ist im Erbschein anzugeben, § 352b Abs. 1 S. 2 FamFG.[42] Im Grundbuch ist die Befreiung von Amts wegen einzutragen (§ 51 GBO).mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / I. Erbschein

Rz. 23 Der Erbschaftskauf macht den Erwerber nicht zum Erben. Ein bereits erteilter Erbschein wird durch den Erbteilserwerb nicht unrichtig. Der Erbschaftserwerber kann in dem Erbschein auch nicht angeführt werden.[43] Gleiches gilt beim Erwerb des Anwartschaftsrechts vom Nacherben.[44] Rz. 24 Während der dingliche Erbteilserwerber (§ 2033 BGB) berechtigt ist, einen Erbschein...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Ansprüche des Vermieters, Erbschein

Rz. 80 Das Versterben des Erblassers in einer von ihm angemieteten Wohnung ist keine Überschreitung des vertragsmäßigen Gebrauchs, so dass dem Vermieter gegenüber dem Rechtsnachfolger des Erblassers auch kein Schadensersatzanspruch zusteht für die Reinigung und Befreiung von Leichengeruch.[250] Für den Nachweis der Rechtsnachfolge genügt nach Ansicht des LG Köln grundsätzlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Grundbuch, Erbschein

Rz. 5 Das künftige Nacherbenrecht ist gem. § 51 GBO in das Grundbuch einzutragen. Die noch nicht gezeugte Person wird dabei durch ihre Eltern individualisiert.[14] Entsprechendes gilt für den Erbschein.[15]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Erbschein

Rz. 31 Im Erbschein für den Vorerben ist das Nacherbenrecht nebst etwaigen Beschränkungen von Amts wegen zu vermerken, § 352b Abs. 1 FamFG (zuvor: § 2363 BGB); Einzelheiten siehe dort. Dies gilt nicht, wenn die Nacherbschaft bereits gegenstandslos geworden ist, weil der Vorerbe die Anwartschaft des Nacherben durch Rechtsgeschäft erworben hat.[117]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Erbschein und Grundbuch

Rz. 6 Im Erbschein muss angegeben werden, dass das Recht des Nacherben sich nicht auf den Gegenstand des Vorausvermächtnisses bezieht.[12] Das kann in Form einer positiven oder negativen Formulierung geschehen.[13] Das Vorausvermächtnis ist im Erbschein aber nur dann auszuweisen, wenn es einen einzigen Vorerben gibt.[14] Denn bei mehreren Vorerben besteht ein schuldrechtlich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Begriff und Bedeutung des Erbscheins

Rz. 1 Der Erbschein dient als Zeugnis über die Erfolge. Er dokumentiert die Erbberechtigung und den Anteil des jeweiligen Erben am Nachlass; hingegen dürfen in den Erbschein keine Angaben über konkrete einzelne Gegenstände des Nachlasses aufgenommen werden. Ebenso dürfen im Erbschein keine Angaben über vorhandene Verbindlichkeiten verzeichnet werden.[1] Die wichtigste Aufgab...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Inhalt des Erbscheins

I. Zeugnis der Erbfolge Rz. 4 Der Inhalt des Erbscheins soll die konkrete Erbfolge mit oder ohne Beschränkungen durch den Erblasser bezeugen. Durch den Erbschein als amtliches Zeugnis über das Erbrecht wird dem Erben der Nachlass zugeordnet. Es wird dem oder den Erben bescheinigt, dass er/sie Erbe/n eines bestimmten Erblassers, also dessen Rechtsnachfolger, geworden ist/sind....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2365 Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins

Gesetzestext Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sei. A. Rechtsvermutung Rz. 1 Der erteilte Erbschein erzeugt die Rechtsvermutung, dass das ausgewiesene Erbrecht richtig ist, sowohl hinsichtlich des ausgewie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

Rz. 23 Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist formlos möglich. Jedoch bestimmt § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG, dass der Antragsteller die Richtigkeit der nach § 352 Abs. 1 und 2 FamFG zu erteilenden Angaben an Eides Statt vor Gericht oder einem Notar versichert. Da das Nachlassgericht jedoch auf die Versicherung an Eides Statt verzichten kann, empfiehlt es sich, vor Antragst...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins

Gesetzestext 1Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. 2Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos. A. Allgemeines Rz. 1 Die Einziehung eines wirksam erteilten, aber unrichtigen Erbscheins dient einzig und allein dem Schutz des Rechtsverkehrs i.S.d. § 2366 BGB. Denn der erteilte Erbschein ist mit öffentlichem Glaub...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2366 Öffentlicher Glaube des Erbscheins

Gesetzestext Erwirbt jemand von demjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, durch Rechtsgeschäft einen Erbschaftsgegenstand, ein Recht an einem solchen Gegenstand oder die Befreiung von einem zur Erbschaft gehörenden Recht, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins, soweit die Vermutung des § 2365 reicht, als richtig, es sei denn, dass er die Un...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / B. Erbscheinsarten

Rz. 2 Das Gesetz unterscheidet mehrere Arten von Erbscheinen, bspw. den Alleinerbschein, als Erbschein des Alleinerben nach § 2353 Hs. 1 BGB, der das Erbrecht des Allein- oder Universalerben ausweist, oder den Teilerbschein nach § 2353 Hs. 2 BGB, der das Erbrecht eines von mehreren Miterben bezeugt. Der einzelne Miterbe kann sowohl über seinen Erbteil als auch über den Erbte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Herausgabeanspruch

Rz. 1 Der Herausgabeanspruch nach § 2362 BGB ist ein direkter Anspruch des wirklichen Erben gegenüber dem bisherigen durch den Erbschein ausgewiesenen Erben. Dieser Anspruch auf Herausgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht stellt für den wirklichen Erben eine Möglichkeit dar, die schädlichen Wirkungen eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden, ohne ein ggf. zeitlich läng...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 18 Nach § 18 Abs. 2 HöfeO besteht eine ausschließliche Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts für die Klärung der Frage, wer Hoferbe geworden ist.[34] § 1 Nr. 5 LwVG korrespondiert insoweit mit § 18 Abs. 2 HöfeO, indem die sachliche Zuständigkeit dort ebenfalls ausschließlich für die dort aufgeführten Fälle bestimmt wird. Landwirtschaftsgericht ist das AG nach § 2 LwV...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Rechtsvermutung

Rz. 1 Der erteilte Erbschein erzeugt die Rechtsvermutung, dass das ausgewiesene Erbrecht richtig ist, sowohl hinsichtlich des ausgewiesenen Erben als auch bzgl. der ausgewiesenen Größe des Erbteils. Ebenfalls wird dadurch die Rechtsvermutung bezeugt, dass keine weiteren Beschränkungen des Erben bestehen als die in dem Erbschein ausgewiesenen.[1] Str. ist, ob die Rechtsvermut...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. Erbscheinserteilung

Rz. 41 Die Erteilung des Erbscheins ist vom Nachlassgericht vorzunehmen, sofern es die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet nach § 352e Abs. 1 FamFG. Das Nachlassgericht entscheidet nach § 352 Abs. 1 S. 2 FamFG durch Feststellungsbeschluss über die antragsgemäße Erteilung des Erbscheins. Durch den Feststellungsbeschluss nach § 352 Abs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Beweiskraft

Rz. 2 Der Umfang der Beweiskraft des Erbscheins ist umstritten. Zwar stellt das Nachlassgericht durch die Ausstellung des Erbscheins gerade ausdrücklich amtlich fest, dass der in dem Erbschein aufgeführte Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist, mit oder ohne Beschränkungen, jedoch ist im Erbprozess der Erbschein kein ausreichendes Beweismittel zum Nachweis des gel...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / A. Einführung

Rz. 1 Das deutsche Zivilgesetzbuch hat den Erbschein als amtliches Zeugnis in Anlehnung an das Gesetz über die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen v. 12.3.1869 übernommen.[1] Ziel war es, ein Legitimationspapier für den oder die Erben zu schaffen, durch welches das Erbrecht und der Umfang des jeweiligen Erbteils amtlich dokumentiert werden soll.[2] Der Erbschein hat...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Umfang des Erbrechts

Rz. 6 Inhaltlich hat der Erbschein genau zu bezeichnen, welchen Umfang der Erbe am Nachlass hat. Dies bezieht sich jedoch bei einer Mehrheit von Erben lediglich auf eine bestimmte Quote am Gesamtnachlass. Konkret wird dies durch den gemeinschaftlichen Erbschein ausgedrückt, der nach § 352a FamFG (früher § 2357 Abs. 2 BGB) ausdrücklich den Erbteil, also die Quote des einzelne...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Reichweite des öffentlichen Glaubens

Rz. 2 Der öffentliche Glaube ist nur für den tatsächlich erteilten und in Kraft befindlichen Erbschein gegeben. Wurde der Erbschein eingezogen oder für kraftlos erklärt, genießt er keinen öffentlichen Glauben mehr. Nach Hs. 2 ist der redliche Erwerb bereits ausgeschlossen, sofern der Dritte Kenntnis von der Unrichtigkeit, also einer Einziehungsvoraussetzung des Erbscheins, h...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2353 ff.... / I. Ausländische Rechtsordnungen

Rz. 15 Die Legitimationsnachweise eines Erben sind in vielen Rechtsordnungen ganz unterschiedlich geregelt. Auch in Europa sind die Unterschiede ganz erheblich. Das österreichische Recht setzt positiv nach §§ 797–799 AGBGB, §§ 116 ff. AußStrG zunächst einmal voraus, dass eine sog. Erberklärung abgegeben wird, der Erbe also erklärt, dass er die Erbschaft annimmt; zeitgleich o...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / E. Einstweiliger Rechtsschutz/Sichernde Maßnahmen

Rz. 14 In der Praxis stellt sich häufig die Frage, welche vorläufig sichernden Maßnahmen bis zum tatsächlichen Kraftloswerden des Erbscheins möglich sind. Denn solange ein Erbschein noch nicht eingezogen oder für kraftlos erklärt wurde, entfaltet er seine volle Wirksamkeit, sehr zum Nachteil u.U. für denjenigen, der ggf. der eigentliche Erbe wäre. Da die anzustellenden Ermit...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Weitere Verfügungsbeschränkungen

Rz. 11 Beschränkungen des Erben können sich auch dadurch ergeben, dass sich im Nachlass bspw. ein Grundstück befindet, welches im Ausland liegt. Soll für diesen Fall der Erbschein nur für das Inland geltend, ist das gesondert zu vermerken. Dies ist auch unter Kostengesichtspunkten von Bedeutung, da dann für den Erbschein nur die sich im Inland befindlichen Vermögenswerte zug...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Vor- und Nacherbfolge/Ersatzerbeneinsetzung für den Nacherben

Rz. 8 Der Erblasser kann durch eine Verfügung von Todes wegen eine sog. Vor- und Nacherbschaft anordnen. Häufig kann sich eine solche Anordnung auch durch eine entsprechende Auslegung der letztwilligen Verfügung von Todes wegen ergeben, wobei auf die Kommentierung der §§ 2100 ff. BGB verwiesen sei. Da eine Nacherbenanordnung den Vorerben erheblich in seiner Verfügungsmacht e...mehr