Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Einstweilige Verfügung gegen den Bevollmächtigten

Rz. 72 Zeigen sich die Banken unwillig und ist das Nachlassgericht zu langsam oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, den Verfügungen des unlauteren Vertreters einen Riegel vorzuschieben, kommt weiter die Möglichkeit in Betracht, gegen den Bevollmächtigten eine einstweilige Verfügung, verbunden mit einer Erbenfeststellungsklage nebst Streitverkündung gegen die Bank, zu b...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt

Rz. 116 Falls die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, kann der Miterbe die Leistung nur an alle Erben fordern. Dies geschieht gem. § 2039 S. 2 BGB durch Hinterlegung[62] oder Ablieferung an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer. Rz. 117 Beispiel Die vier Töchter A, B, C und D werden gesetzliche Erben zu je ¼ nach Ihrer verwitweten Mutter. Nach dem Tod s...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Zahlungsklage gegen den Bevollmächtigten

Rz. 106 Soweit die Zahlungsansprüche des Vollmachtgebers nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, sind die Ansprüche bei einem erfüllten Auskunftsanspruch im Wege einer ganz normalen Zahlungsklage geltend zu machen. Rz. 107 Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Klage auf Herausgabe gegen den Bevollmächtigten

Rz. 108 Neben Zahlungsklagen spielen Klagen auf Herausgabe in der Mandatspraxis eine bedeutsame Rolle. Insbesondere kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die dingliche Berechtigung an Pkws von Personen, die ihr Fahrzeug krankheitsbedingt nicht mehr fahren können und den Gebrauch Dritten überlassen. Diese tragen in aller Regel vor, dass sie für den Vollmachtgeber Chauf...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / IV. Erbschein für den Gläubiger nach § 792 ZPO

Rz. 249 Benötigt der Gläubiger des Erblassers zur Durchführung der Zwangsvollstreckung einen Erbschein, so ist er insoweit nach § 792 ZPO antragsberechtigt. Wurde dem Erben bereits ein Erbschein erteilt, kann der Gläubiger eine Ausfertigung gem. § 357 Abs. 2 FamFG verlangen.[152] Ein Erbschein nach § 792 ZPO ist bei dieser Fallkonstellation entbehrlich. Zuständig für die Ert...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Erbschein als Nachweis

Rz. 11 Im Gegensatz zum Grundbuchrecht (dort § 35 GBO) wird der Erbschein als Beweismittel nicht ausdrücklich genannt. Trotzdem ist er die zum Nachweis des Erbrechts beim Registergericht am besten geeignete öffentliche Urkunde.[9] Die für die Erteilung eines Erbscheins entstehenden Kosten führen im Grundsatz nicht dazu, dessen Vorlage als untunlich anzunehmen.[10] Rz. 12 Der ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 5. Erbschein über mehrere Erbfälle (Sammelerbschein)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 247 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, das ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammeler...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Gemeinschaftlicher Erbschein, § 352a FamFG

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 239 Bei mehreren Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Erbschein von einem, mehreren oder sämtlichen Miterben beantragt werden. Wird der Antrag nicht von allen Miterben gestellt, muss dargetan werden, dass alle übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben, § 352a Abs. 3 FamFG . Die Annahme kann durch eigene Erklärung der Miterben, durch Urkunden o...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Notwendige Angaben im Erbschein

Rz. 49 Wird ein Erbschein erteilt, ist auch die Testamentsvollstreckung darin als Beschränkung der Verfügungsmacht der Erben zu vermerken, § 352b Abs. 2 FamFG, und wird dadurch gegenüber Dritten bekannt gemacht. Abweichend vom Gesetzeswortlaut muss die Angabe der angeordneten Testamentsvollstreckung auch dann erfolgen, wenn in den Fällen des §§ 2198, 2199 BGB ein Testamentsv...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / b) Ausländischer Erbschein bzw. Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 22 Ausländische Erbscheine haben nur eine Beweiswirkung, nicht jedoch die Legitimationswirkung und Vermutungswirkung des § 2365 BGB;[16] sie können nach § 108 FamFG anerkannt werden; darüber entscheidet das Registergericht im Amtsverfahren der §§ 26, 29, 30 FamFG. Auf der Grundlage des ausländischen Erbscheins kann aber auch das deutsche Nachlassgericht einen Fremdrechts...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Ausländischer Erbschein kein Unrichtigkeitsnachweis i.S.v. § 35 GBO

Rz. 51 Erbschein i.S.v. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO ist nur der von einem deutschen Nachlassgericht erteilte Erbschein und nicht die Erbbescheinigung eines ausländischen Nachlassgerichts.[49] Insofern würde nur dann etwas anderes gelten, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat staatsvertragliche Regelungen über die Anerkennung von Erbnachweisen geschlossen worden wären...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erbschein

Rz. 32 Die Erbfolge ist grundsätzlich mittels eines Erbscheins nachzuweisen (§ 35 Abs. 1 GBO). Bei gesetzlicher Erbfolge – die in etwa 75 % der Fälle eintritt – ist der Erbschein der einzig mögliche Unrichtigkeitsnachweis.[26] Rz. 33 Seit der Neuregelung des § 352a Abs. 2 FamFG zum 17.8.2015 können Erben einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, wenn alle Ant...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / hh) Muster: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine

Rz. 273 Muster 7.57: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine Muster 7.57: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins In der Nachlasssache ____...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Unrichtige Eintragungen im Erbschein

Rz. 52 Der Nichteintritt einer angeordneten Testamentsvollstreckung nach bereits erfolgter Erbscheinserteilung oder deren Erledigung führt dazu, dass der Erbschein unrichtig und daher einzuziehen ist, § 2361 BGB i.V.m. § 353 FamFG.[133] Dies gilt auch bei sonstigen Unrichtigkeiten, also wenn der Erbschein trotz angeordneter Testamentsvollstreckung diese nicht ausweist bzw. B...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Primärer Unrichtigkeitsnachweis: Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis

a) Erbschein Rz. 32 Die Erbfolge ist grundsätzlich mittels eines Erbscheins nachzuweisen (§ 35 Abs. 1 GBO). Bei gesetzlicher Erbfolge – die in etwa 75 % der Fälle eintritt – ist der Erbschein der einzig mögliche Unrichtigkeitsnachweis.[26] Rz. 33 Seit der Neuregelung des § 352a Abs. 2 FamFG zum 17.8.2015 können Erben einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, w...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Bekanntmachung im Erbschein

1. Notwendige Angaben im Erbschein Rz. 49 Wird ein Erbschein erteilt, ist auch die Testamentsvollstreckung darin als Beschränkung der Verfügungsmacht der Erben zu vermerken, § 352b Abs. 2 FamFG, und wird dadurch gegenüber Dritten bekannt gemacht. Abweichend vom Gesetzeswortlaut muss die Angabe der angeordneten Testamentsvollstreckung auch dann erfolgen, wenn in den Fällen des...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / g) Muster: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins

Rz. 132 Muster 10.5: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins Muster 10.5: Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund neu erteilten Erbscheins nach Einziehung des ersten Erbscheins An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Grundstück Flst. Nr. _________________________ der Gemarkung ______________________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen formeller Fehlerhaftigkeit

Rz. 263 Muster 7.55: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen formeller Fehlerhaftigkeit Muster 7.55: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen formeller Fehlerhaftigkeit An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins In der Nachlasssache ______________________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins)

Rz. 323 Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) An das Amtsgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. In der Nachlasssache _________________________, verstorben am ____________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: "Antrag" auf Kraftloserklärung eines Erbscheins

Rz. 279 Muster 7.58: Antrag auf Kraftloserklärung eines Erbscheins Muster 7.58: "Antrag" auf Kraftloserklärung eines Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Kraftloserklärung des Erbscheins In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________ ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Einziehung des unrichtigen Erbscheins und Neuerteilung eines richtigen Erbscheins

Rz. 123 Wird nach den Erbscheinsvorschriften ein unrichtiger Erbschein eingezogen (§ 2361 BGB) und ein neuer erteilt, der die Erbfolge nunmehr anders ausweist, so ist die ursprünglich vorgenommene Grundbuchberichtigung zu korrigieren durch eine Zweitberichtigung (vgl. Fall Rdn 124). Minderjährige Erbprätendenten sind in Bezug auf ihre gesetzliche Vertretung ordnungsgemäß zu ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / dd) Muster: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen materieller Unrichtigkeit

Rz. 269 Muster 7.56: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen materieller Unrichtigkeit Muster 7.56: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins wegen materieller Unrichtigkeit An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins In der Nachlasssache ________________________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Berichtigung eines Erbscheins oder dessen Einziehung?

Rz. 127 Ob Erbscheine überhaupt und ggf. in welchem Umfang einer Berichtigung nach § 42 FamFG zugänglich sind, ist umstritten. Teilweise wird vertreten, Schreibfehler, unerhebliche Falschbezeichnungen oder "ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" könnten im Erbschein berichtigt werden, sofern dessen sachlicher Gehalt nicht berührt wird.[139] Nach anderer Ansicht scheidet eine Be...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: "Antrag" (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins

Rz. 49 Muster 7.9: Antrag (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins Muster 7.9: "Antrag" (Anregung) auf Einziehung eines Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. ______________________...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins

Rz. 240 Muster 7.49: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins Muster 7.49: Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, folg...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / gg) Widersprechende Erbscheine

Rz. 272 Eine Einziehung wird auch ausgesprochen, wenn mehrere widersprechende Erbscheine in Umlauf sind.mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / II. Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 87 Im Falle des § 2362 BGB "begegnen" sich Erbscheinsverfahren und das Verfahren auf Klärung der Erbfolge im Zivilprozess und damit in einem etwaigen Schiedsgerichtsverfahren. Der wirkliche Erbe muss, wenn er der Ansicht ist, ein Erbschein sei unrichtig, nicht abwarten, bis das Nachlassgericht dessen Einziehung anordnet, vielmehr kann er von dem Besitzer des unrichtigen ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Grundsatz: Grundbuchamt hat von der Richtigkeit des Erbscheins auszugehen

Rz. 49 Dem Grundbuchamt kommt nicht die Aufgabe zu, die Richtigkeit des Erbscheins bzw. ENZ nachzuprüfen. Es hat lediglich zu überprüfen, ob der Erbschein bzw. das ENZ vom sachlich zuständigen Nachlassgericht bzw. von der sachlich zuständigen Nachlassbehörde erteilt wurde und ob er bzw. es das Erbrecht, das Grundlage der Grundbucheintragung werden soll, eindeutig bezeugt. Di...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / f) Widerspruch nach Einziehung des Erbscheins ohne Neuerteilung eines anders lautenden Erbscheins

Rz. 130 Denkbar ist der Fall, dass die Unrichtigkeit eines Erbscheins relativ leicht festzustellen ist, während unklar bleibt, wie die richtige Erbfolge auszusehen hat. In einem solchen Fall ist der unrichtige Erbschein einzuziehen, einen neuen, anders lautenden gibt es aber noch nicht. Rz. 131 Ist der im Ersterbschein ausgewiesene Erbe im Grundbuch eingetragen worden, so dro...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Kosten des Erbscheins

Rz. 104 Für die Erteilung des Erbscheins entsteht beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine 1,0-Gebühr. Nach § 40 Abs. 3 GNotKG bemisst sich die Gebühr für einen Erbschein nur nach dem Wert des Grundstücks, wenn der Erbschein ausschließlich für Grundbuchberichtigungszwecke benötigt wird.[117] Im Erbscheinserteilungsverfahren ist in aller Regel eine...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / III. Verschiedene Arten des Erbscheins

Rz. 236 Inhaltlich und bezüglich ihres Geltungsbereichs lassen sich Erbscheine wie folgt differenzieren: 1. Alleinerbschein, § 2353 Alt. 1 BGB a) Typischer Sachverhalt Rz. 237 Der gesetzliche Grundfall sieht einen einzigen zur Rechtsnachfolge berufenen Erben vor (siehe nachfolgend entsprechender Antrag Rdn 238). b) Muster: Antrag auf Erteilung eines Alleinerbscheins Rz. 238 Muste...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Muster: "Antrag" auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks

Rz. 60 Muster 13.9: Antrag auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks Muster 13.9: "Antrag" auf Einziehung des Erbscheins wegen Fehlens des Testamentsvollstreckervermerks An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft __________________...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / VI. Einziehung des Erbscheins, § 2361 BGB, § 353 FamFG

Rz. 257 Unrichtige Erbscheine "hat" das Nachlassgericht von Amts wegen einzuziehen. Das Gericht ist dabei nach § 26 FamFG verpflichtet, Ermittlungen über die Richtigkeit eines Erbscheins anzustrengen, soweit Anhaltspunkte für einen Einziehungsgrund gegeben sind. 1. Voraussetzungen der Einziehung a) Zuständigkeit Rz. 258 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nach...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 25. Einziehung eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 458 Wegen der Rechtsscheinwirkung des Erbscheins (§ 2366 BGB) müssen unrichtige Erbscheine so schnell wie möglich "aus dem Verkehr gezogen" werden. Deshalb sieht § 2361 BGB vor, dass unrichtige Erbscheine von Amts wegen einzuziehen sind ("… so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen"). Damit ist auch klar, dass ein Erbschein nicht in Rechtskraft erwächst. Dies gilt auch ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Kosten der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und Kosten eines Erbscheins

Rz. 407 Kosten für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen sind nicht als nachlassmindernd zu berücksichtigen, denn Kosten, die überhaupt nur wegen des Vorhandenseins einer letztwilligen Verfügung entstehen, können von vornherein nicht zu Lasten des Pflichtteilsgläubigers in Rechnung gestellt werden.[448] In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Kosten für...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Anspruch auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 15 Im Falle des § 2362 BGB "begegnen" sich Erbscheinsverfahren und das Verfahren auf Klärung der Erbfolge im Zivilprozess. Der wirkliche Erbe muss, wenn er der Ansicht ist, ein Erbschein sei unrichtig, nicht abwarten, bis das Nachlassgericht dessen Einziehung gem. § 2361 BGB anordnet, vielmehr kann er von dem Besitzer des unrichtigen Erbscheins dessen Herausgabe an das N...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / f) Sind die Kosten des Erbscheins erstattungsfähig?

Rz. 85 Betreibt einer der Miterben ein Erbscheinserteilungsverfahren, so ist fraglich, ob er die Kosten für die Erteilung des Erbscheins von den anderen Erben erstattet bekommt. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[102] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven Interesse des den Erbschein beantragenden Erben erteilt. Deshalb trägt dieser ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Vorläufiger Rechtsschutz bei Einziehung eines Erbscheins

Rz. 134 Das Nachlassgericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht, § 49 Abs. 1 FamFG. Eine einstweilige Anordnung setzt kein gleichartiges Hauptsacheverfahren voraus. Für den Erlass einer ei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 16. Sind die Kosten des Erbscheins Nachlassverbindlichkeit?

Rz. 146 Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[153] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven Interesse des den Erbschein beantragenden Erben erteilt. Deshalb trägt dieser sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis nach § 14 Abs. 1 GNotKG die entstehenden Kosten. M.E. ist jedoch im Einzelfall eine Anspruchsgrundlage für einen Erstattungs...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsak...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / I. Begriff und Wesen des Erbscheins

1. Funktion Rz. 201 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / e) Keine Abänderung eines erteilten Erbscheins

Rz. 129 OLG Stuttgart: § 2361 BGB verdrängt § 48 Abs. 1 FamFG mit der Folge, dass nach Erteilung eines Erbscheins nur noch dessen Einziehung, nicht aber die Abänderung des Beschlusses über seine Erteilung in Betracht kommt.[142]mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Einziehung des Erbscheins wegen Unrichtigkeit

Rz. 390 Der Erbschein, dem nach § 35 GBO volle Beweiskraft zukam, bewies das Bestehen des Erbrechts in dem bezeugten Umfang, also das Erbrecht des Vorerben.[416] Wird er später wegen Eintritts des Nacherbfalls als unrichtig von Amts wegen eingezogen (§ 2361 BGB), ist es Sache der Beteiligten, eine Grundbuchberichtigung herbeizuführen.[417] Durch Löschung des Nacherbenvermerk...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Vorlage eines Erbscheins

a) Grundsatz: Grundbuchamt hat von der Richtigkeit des Erbscheins auszugehen Rz. 49 Dem Grundbuchamt kommt nicht die Aufgabe zu, die Richtigkeit des Erbscheins bzw. ENZ nachzuprüfen. Es hat lediglich zu überprüfen, ob der Erbschein bzw. das ENZ vom sachlich zuständigen Nachlassgericht bzw. von der sachlich zuständigen Nachlassbehörde erteilt wurde und ob er bzw. es das Erbrec...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Funktion

Rz. 201 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VII. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 117 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein ENZ erforderlich.[124] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erworben, so war dies im Grundbuch ei...mehr