Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / IV. Schlussbetrachtung und Ausblick

Ausgehend von der Erkenntnis, dass der historische Legislativwille für die Frage des "richtigen" Erbnachweises keine Gültigkeit beansprucht, und unter Analyse der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Wertungen wird deutlich, dass der für den Privatrechtsverkehr vorgesehene Erbnachweis der Erbschein ist. Aus diesem Grund steht Kreditinstituten grundsätzlich ein Leistungsverweiger...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 2 Anmerkung

Der dem Beschwerdesenat zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalt ist schnell zusammengefasst: Die verwitwete und kinderlose Erblasserin ist verstorben. Mit notariellem Testament vom 9.3.2018 hat sie einen Großneffen des vorverstorbenen Ehemanns zum Alleinerben bestimmt. Das Nachlassgericht, dort der Rechtspfleger, lehnt die Erteilung des Erbscheins mit der Begründung ab, dass...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Öffentliche Verfügungen von Todes wegen

Notarielle Verfügungen von Todes wegen sind mit besonderen Verfahrensgarantien, vgl. §§ 11, 17, 28, 30, 34 BeurkG, sowie mit der besonderen Beweiskraft der §§ 415, 418 ZPO, ausgestattet,[62] wodurch dem Rechtsgeschäft des Erblassers eine besondere (Nachweis-)Qualität verliehen wird. Dies ist der Grund, warum die Rechtsordnung, namentlich in § 35 Abs. 1 S. 2 GBO, öffentliche ...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / c) Analogieschluss

Die Wertung des Sukzessionsrechts sowie der Blick auf den allgemeinen und schließlich in den §§ 2365 ff. BGB ausgedrückten Verkehrsschutz verdeutlichen, dass der für den Privatrechtsverkehr vorgesehene Erbnachweis der Erbschein ist und bis zu diesem Nachweis nach der legislativen (idealen) Regelungskonzeption berechtigterweise die Leistung verweigert werden darf.[53] Diese L...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / c) Abschließend zur Verbindlichkeit des Legislativwillens

Es wurde deutlich, dass der Legislativwille, auf welchen die Rechtsprechung rekurriert, sich zwar deutlich gegen ein Leistungsverweigerungsrecht bei fehlendem Nachweis der Erbfolge durch Erbschein positioniert. Allerdings wurde diesem durch die zeitlich nachfolgende Änderung des Rechtszustands im BGB die Grundlage entzogen, sodass er keine Gültigkeit in dem Sinne mehr beansp...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / bb) Verkehrsschutz

Die durch das Zessionsrecht gefundene und verallgemeinerungsfähige legislative Wertentscheidung zugunsten des Schuldnerschutzes wird des Weiteren durch die Überlegung unterstrichen, dass eine derartige Handhabe letztlich auch Ausfluss des allgemeinen Rechtsprinzips[34] des Verkehrsschutzes ist.[35] Letzterer ist ein "zentraler Gedanke der Zivilrechtsordnung"[36] und u.a. in ...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin (E) war mit dem 1983 verstorbenen … verheiratet. Sie hatte keine Abkömmlinge. Der Bruder der E soll kinderlos vorverstorben sein. Der Beteiligte zu 1 (B 1) ist der Großneffe des verstorbenen Ehemanns der E. B 1 hat am 4.12.2023 einen Erbschein des Inhalts beantragt, dass er Alleinerbe der E geworden ist. Er hat sich dazu auf ein notarielles Testament der E v...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die seit dem […].2012 verwitwete Erblasserin verstarb am […].2019. Aus ihrer Ehe gingen zwei Kinder hervor, eine bereits im Jahr 2010 vorverstorbene Tochter und der im Laufe des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahren verstorbene Beteiligte zu 2). Die Tochter hinterließ drei Kinder, die Beteiligten zu 1) und 3) und einen am Verfahren nicht beteiligten Sohn. Der Beteiligte zu...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / a) Abweichendes Regelungsumfeld: Einführung des eigenhändigen Testaments als ordentliche Testamentsform

Bei der Lektüre der Aussage in den Protokollen, dass ein Leistungsverweigerungsrecht nicht gewollt sei, wird augenfällig, dass die II. Kommission ausführt, dass gerade bei letztwilligen Verfügungen die Sachlage "so klar und einfach" und deshalb ein Erbschein völlig überflüssig sei.[20] Dies erscheint auf den ersten Blick recht widersprüchlich, wenn man die rege Kritik an der...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 6

Auf einen Blick Die Analyse des gesetzgeberischen Regelungsplans zeigt, dass ein Wechsel in der Rechtszuständigkeit auf Gläubigerseite zu einem besonderen Schutzbedürfnis auf Schuldnerseite führt. Dies gilt in besonderem Maße für die Konstellation des Nachlassschuldners: Aufgrund der Grundprinzipien des deutschen Erbrechts – Gesamtrechtsnachfolge und Vonselbsterwerb – besteh...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1

Zu beinahe jedem Nachlass gehört Bankvermögen, worauf die (vermeintlichen) Erben im Erbfall rasch und kostengünstig zugreifen wollen oder müssen. Umgekehrt sind die Kreditinstitute darauf bedacht, sich rechtssicher von der Erbeneigenschaft zu überzeugen, um der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme zu entgehen. Deshalb verlangen Banken vorzugsweise einen mit besonderen Rech...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / b) Kostenargument

Die II. Kommission führte ebenfalls ins Feld, dass der Kostenaufwand des Erbscheinsverfahrens in den Fällen klarer Erbfolge ein unnötiger sei. Auch wenn man dieses "Kostenargument" ohne Weiteres mit den vorausgegangenen Ausführungen – gleichsam mit der geänderten "Geschäftsgrundlage" der Stellungnahme – entkräften könnte, soll der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen we...mehr

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ZErb 05/2026, Zuständigkeit... / Leitsatz

Ein Rechtspfleger bleibt im Erbscheinsverfahren für die Bearbeitung funktionell zuständig, wenn er Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers hat und keiner der am Erbscheinsverfahren Beteiligten Einwendungen gegen den beantragten Erbschein erhoben hat. Eine Richtervorlage hat in diesem Fall nicht zu erfolgen (wie OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.1.2025 – 20 W 169/23, ZEV 20...mehr

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ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.4.1 In der GmbH

Rn 42 (Ersatz-)Adressat der Antragspflicht im Falle der Führungslosigkeit ist hier "jeder Gesellschafter". Die Gesellschafterstellung bestimmt sich in erster Linie nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Letztlich kommt es aber nicht auf den Eintrag in die Gesellschafterliste an. Vielmehr sind alle Gesellschafter vom Zeitpunkt des Erwerbs der Gesellschafterstellung bis zu deren Beendigung v...mehr

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ZErb 05/2026, Fehlende Erbs... / 2 Anmerkung

Das OLG Naumburg befasst sich in dieser Entscheidung mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Testamentsvollstreckers i.S.d. § 2227 BGB im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer. Das OLG ist der Auffassung, dass ein wichtiger Grund in der Nichtentrichtung der Erbschaftsteuer liegt und bestätigt damit seine bisherige Auffassung.[1] Dies verdient Zustimmun...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / aa) Zessionsrecht

Die Konstellation zwischen Zessionar und Zedent stimmt mit derjenigen zwischen Nachlassschuldner und Erbe bzw. Erbprätendent insoweit überein, als es in beiden Konstellationen zu einem Wechsel in der Rechtszuständigkeit ohne Mitwirkung oder überhaupt Kenntnis des Schuldners kommt. Aufgrund ebendieser fehlenden Beteiligung an dem Rechtsübergang sieht das Zessionsrecht als sac...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.2.3 Erben

Zwar geht das ("werdende") Eigentum an einer Sondereigentumseinheit im Wege der Universalsukzession des § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf den Erben über. Dieser muss aber den Nachweis führen, dass es sich bei ihm tatsächlich um einen Erben handelt. Diesen Nachweis führt er am einfachsten durch Vorlage eines Erbscheins oder im Fall bereits erfolgter Grundbucheintragung du...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 1. Längste Dauer der Abwicklungs-Testamentsvollstreckung

Eine Abwicklungsvollstreckung ist der Regelfall (§§ 2203–2206 BGB). Dafür gilt die Zeitgrenze von 30 Jahren nicht, wie die Verweisung auf § 2209 BGB bei § 2210 BGB zeigt. Die Abwicklungsvollstreckung kann also länger als 30 Jahre dauern; sie endet (ohne dass eine Niederlegung des Amts oder Anzeige an das Nachlassgericht nötig wäre) von selbst, wenn der Testamtsvollstrecker s...mehr

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ZAP 4/2026, Die Anordnung d... / 2. Der Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Der Erblasser kann einseitig im Testament „in gesetzlich statthafter Weise” ein Schiedsgericht einsetzen (§ 1066 ZPO) und dabei den Testamentsvollstrecker zum Schiedsrichter ernennen. Das ist aber selten zweckmäßig. Die entsprechende Anwendung der allgemeinen Vorschriften hat zur Folge, dass alle Regelungen aus §§ 1025–1065 ZPO, die durch die Übereinstimmung der Streitsteile...mehr

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ZErb 04/2026, Werkvertragli... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Rechte aus einem Bestattungsvorsorgevertrag. Die Antragsteller sind die leiblichen Kinder der verstorbenen Eheleute [Erblasser A], verstorben am 5.1.2025, und [Erblasserin B], verstorben am 1.11.2025. Sie befinden sich in ungeteilter Erbengemeinschaft. Der Antragsgegner ist Inhaber eines Bestattungsunternehmens, mit dem die verstorbenen Eheleute [...mehr

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Tod eines Wohnungseigentümers

Wie sieht es aus mit der Vertretung in der Versammlung, wenn der Wohnungseigentümer kurz zuvor verstorben ist? Wie weist der Erbe seine Stellung nach, wenn es noch keinen Erbschein gibt? Im Fall des Erbfalls sind sämtliche Erben dazu berufen, an der Versammlung teilzunehmen. Sie sind jetzt "der Wohnungseigentümer", sie vertreten diesen nicht. Daher sind sämtliche Erben zu l...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.3 Verschulden des Mieters

Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet (§ 286 Abs. 4 BGB). Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[1] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 3 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber i. S. d. Erbschaftsteuergesetzes. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie orientiert sich an den Erbquoten, d...mehr

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ZErb 03/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist der gemeinsame Sohn des am … 2023 verstorbenen Erblassers und seiner am … 2023 vorverstorbenen Ehefrau ("Name 01"). Der weitere Sohn der Eheleute, ("Name 02"), verstarb am … 2018 und hinterließ als einziges Kind die Beteiligte zu 2. In einem handschriftlich verfassten Schriftstück vom 20.9.2018 (Bl. 5 der Akte über die Verfügung von Todes wegen, Az.:...mehr

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ZErb 03/2026, Keine Versäum... / 1 Gründe

I. Nach dem Erbfall der 2012 in D. verstorbenen Erblasserin hat das Nachlassgericht mit Beschluss vom 10.3.2014 Nachlasspflegschaft angeordnet und die Beteiligte zu 10 als Nachlasspflegerin bestellt. Am 18.3.2014 wurde der Beteiligten zu 10 die Bestellungsurkunde überreicht. Mit Schriftsatz v. 25.3.2014 hat die Beteiligte zu 10 beantragt, entsprechend § 1835 Abs. 1a, § 1836 BG...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer

1. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am Stichtag zu versteuern hat, ihn jedoch kein Verschulden daran trifft, dass er trotz des Erwerbs von Todes wegen letztendlich nicht bereichert ist. 2. Dafür hat der Erbe zum einen darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen,...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 1. Eintragung im Grundbuch

Rz. 56 Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geben dem Nachlass grundsätzlich Inhalt und Wert. Eine Verfügung über ein Grundstück, die der Schuldner zusammen mit seinen Miterben trotz der bestehenden Pfändung trifft, ist dem Pfändungsgläubiger gegenüber unwirksam. Der Dritte, der das Grundstück oder das Recht am Grundstück erwirbt, ist jedoch gutgläubig. Zwar geht das P...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / I. Erbenermittlung

Rz. 1 Zwangsvollstreckungen dauern oft über Jahre und Jahrzehnte an. Hin und wieder kommt es zu der Situation, dass der Schuldner verstirbt, bevor der Gläubiger seinen titulierten Anspruch beitreiben konnte. Zwar kann der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung, die zzt. des Todes des Schuldners bereits begonnen hat, ohne Klauselumschreibung und erneute Zustellung in seinen Nachl...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / b) Antragsrecht

Rz. 83 Aufgrund des Überweisungsbeschlusses hat der Pfändungsgläubiger ein Antragsrecht (§ 181 Abs. 2 ZVG).[76] Rz. 84 Zum Nachweis muss er den zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorlegen und, falls die Erbengemeinschaft im Grundbuch noch nicht eingetragen ist, einen Erbschein oder ein öffentliches Testament mit öffentlich beglaubigtem Eröffnungsprotokoll. Rz. ...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / VII. Grundbucheintragung

Rz. 45 Beantragt der Gläubiger die Eintragung der Pfändung im Grundbuch (beim Buchrecht zwingend, beim Briefrecht nur deklaratorisch) und ist der Schuldner als Betroffener noch nicht voreingetragen (§ 39 GBO), hat der Gläubiger ein Antragsrecht zur Grundbuchberichtigung (§ 14 GBO). Ist z.B. noch der Erblasser im Grundbuch als Gläubiger des Rechts eingetragen, kann der Vollst...mehr

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ZErb 02/2026, Einwände gege... / Leitsatz

Im Fall von Einwänden anderer Beteiligter ist das Beschwerdegericht wie zuvor das Nachlassgericht an der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses jedenfalls dann gehindert, wenn das Beschwerdegericht die Einwände nicht sogleich durch einfach und zügig zu erledigende Maßnahmen aufklären kann. Dies gilt selbst dann, wenn zuvor ein dem beantragten Inhalt des Europäischen...mehr

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ZErb 02/2026, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagte wendet sich nach erstinstanzlich übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich der Hauptforderung in Gestalt eines Erstattungsanspruchs bezüglich Beerdigungskosten gegen die daraus folgende Kostenentscheidung zu ihren Lasten, gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Zinsen auf die erledigte Hauptforderung sowie zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanw...mehr

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ZErb 02/2026, Einwände gege... / 1 Gründe

I. Der am XX.XX.2017 in Stadt1 verstorbene Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und mit der zuvor am XX.XX.2001 verstorbenen U verheiratet. Er selbst hatte keine Kinder. Bei den Beteiligten zu 1) und 2) handelt es sich um die Töchter der vorverstorbenen Ehefrau, die diese – neben einem ebenfalls vorverstorbenen Sohn – in die Ehe einbrachte. Die Eheleute errichteten am 16....mehr

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GmbH: Tod eines Gesellschaf... / 3 Sofortmaßnahmen

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Erbschein

Rz. 8 Ein dem Vorerben erteilter Erbschein wird mit Eintritt des Nacherbfalls unrichtig und ist einzuziehen, § 2361 BGB. Der Nacherbe kann die Herausgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht verlangen (§ 2363 BGB) und einen Erbschein für sich beantragen.[17]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Unrichtiger Erbschein

Rz. 2 Die Unrichtigkeit des Erbscheins kann zeitlich in zwei Phasen vorliegen. Ursprüngliche Unrichtigkeit liegt vor, wenn bei Erteilung des Erbscheins dieser bereits unrichtig war. Nachträgliche Unrichtigkeit tritt ein, wenn die für die Erteilung des Erbscheins erforderlichen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt – nach der zunächst richtigen Erteilung – nicht mehr ge...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. Grundbuch/Erbschein

Rz. 70 Da mit einer Wiederverheiratungsklausel eine Beschränkung der Verfügungsbefugnis des überlebenden Ehegatten verbunden ist, ist dies sowohl im Erbschein als auch im Grundbuch einzutragen.[183] Der Inhalt des Vermerks wird dabei von der jeweiligen Fassung der Wiederverheiratungsklausel vorgegeben.[184]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Erbschein

Rz. 31 Im Erbschein für den Vorerben ist das Nacherbenrecht nebst etwaigen Beschränkungen von Amts wegen zu vermerken, § 352b Abs. 1 FamFG (zuvor: § 2363 BGB); Einzelheiten siehe dort. Dies gilt nicht, wenn die Nacherbschaft bereits gegenstandslos geworden ist, weil der Vorerbe die Anwartschaft des Nacherben durch Rechtsgeschäft erworben hat.[117]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Erbschein, Grundbuch

Rz. 13 Die Befreiung, auch die von einzelnen Beschränkungen und Verpflichtungen, ist im Erbschein anzugeben, § 352b Abs. 1 S. 2 FamFG.[42] Im Grundbuch ist die Befreiung von Amts wegen einzutragen (§ 51 GBO).mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Ansprüche des Vermieters, Erbschein

Rz. 80 Das Versterben des Erblassers in einer von ihm angemieteten Wohnung ist keine Überschreitung des vertragsmäßigen Gebrauchs, so dass dem Vermieter gegenüber dem Rechtsnachfolger des Erblassers auch kein Schadensersatzanspruch zusteht für die Reinigung und Befreiung von Leichengeruch.[250] Für den Nachweis der Rechtsnachfolge genügt nach Ansicht des LG Köln grundsätzlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Grundbuch, Erbschein

Rz. 5 Das künftige Nacherbenrecht ist gem. § 51 GBO in das Grundbuch einzutragen. Die noch nicht gezeugte Person wird dabei durch ihre Eltern individualisiert.[14] Entsprechendes gilt für den Erbschein.[15]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Erbschein und Grundbuch

Rz. 6 Im Erbschein muss angegeben werden, dass das Recht des Nacherben sich nicht auf den Gegenstand des Vorausvermächtnisses bezieht.[12] Das kann in Form einer positiven oder negativen Formulierung geschehen.[13] Das Vorausvermächtnis ist im Erbschein aber nur dann auszuweisen, wenn es einen einzigen Vorerben gibt.[14] Denn bei mehreren Vorerben besteht ein schuldrechtlich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Begriff und Bedeutung des Erbscheins

Rz. 1 Der Erbschein dient als Zeugnis über die Erfolge. Er dokumentiert die Erbberechtigung und den Anteil des jeweiligen Erben am Nachlass; hingegen dürfen in den Erbschein keine Angaben über konkrete einzelne Gegenstände des Nachlasses aufgenommen werden. Ebenso dürfen im Erbschein keine Angaben über vorhandene Verbindlichkeiten verzeichnet werden.[1] Die wichtigste Aufgab...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Inhalt des Erbscheins

I. Zeugnis der Erbfolge Rz. 4 Der Inhalt des Erbscheins soll die konkrete Erbfolge mit oder ohne Beschränkungen durch den Erblasser bezeugen. Durch den Erbschein als amtliches Zeugnis über das Erbrecht wird dem Erben der Nachlass zugeordnet. Es wird dem oder den Erben bescheinigt, dass er/sie Erbe/n eines bestimmten Erblassers, also dessen Rechtsnachfolger, geworden ist/sind....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2365 Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins

Gesetzestext Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sei. A. Rechtsvermutung Rz. 1 Der erteilte Erbschein erzeugt die Rechtsvermutung, dass das ausgewiesene Erbrecht richtig ist, sowohl hinsichtlich des ausgewie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

Rz. 23 Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist formlos möglich. Jedoch bestimmt § 352 Abs. 3 S. 2 FamFG, dass der Antragsteller die Richtigkeit der nach § 352 Abs. 1 und 2 FamFG zu erteilenden Angaben an Eides Statt vor Gericht oder einem Notar versichert. Da das Nachlassgericht jedoch auf die Versicherung an Eides Statt verzichten kann, empfiehlt es sich, vor Antragst...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2366 Öffentlicher Glaube des Erbscheins

Gesetzestext Erwirbt jemand von demjenigen, welcher in einem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, durch Rechtsgeschäft einen Erbschaftsgegenstand, ein Recht an einem solchen Gegenstand oder die Befreiung von einem zur Erbschaft gehörenden Recht, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins, soweit die Vermutung des § 2365 reicht, als richtig, es sei denn, dass er die Un...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2361 Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins

Gesetzestext 1Ergibt sich, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen. 2Mit der Einziehung wird der Erbschein kraftlos. A. Allgemeines Rz. 1 Die Einziehung eines wirksam erteilten, aber unrichtigen Erbscheins dient einzig und allein dem Schutz des Rechtsverkehrs i.S.d. § 2366 BGB. Denn der erteilte Erbschein ist mit öffentlichem Glaub...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Herausgabeanspruch

Rz. 1 Der Herausgabeanspruch nach § 2362 BGB ist ein direkter Anspruch des wirklichen Erben gegenüber dem bisherigen durch den Erbschein ausgewiesenen Erben. Dieser Anspruch auf Herausgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht stellt für den wirklichen Erben eine Möglichkeit dar, die schädlichen Wirkungen eines unrichtigen Erbscheins zu vermeiden, ohne ein ggf. zeitlich läng...mehr