Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ein Schiff wird kommen - 26. Erbrecht-Symposium der DVEV in Heidelberg

Am 22.9.2023 um 8.45 Uhr war es soweit: Der Kollege Michael Rudolf, Ehrenkapitän der Erbrechts, eröffnete im Heidelberger Marriott Hotel das 26. Erbrecht-Symposium und ließ das Erbrechtsschiff mit launigen Worten vom Stapel. Unter den zahlreichen Teilnehmern waren sich dem Erbrecht nähernde, junge Leichtmatrosen, erbrechtserfahrene Seebären und alles dazwischen. Viele hatten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterliste / 2 Verantwortung des Geschäftsführers

Geschäftsführer, die nach Veränderungen der Gesellschafter der GmbH keine neue Gesellschafterliste einreichen, haften gegenüber Gläubigern der GmbH für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner. Als Pflichtverletzung gelten auch das verspätete Einreichen und das Einreichen einer unrichtigen Liste. Die neue Liste ist unverzüglich einzureichen, d. h. ohne schuldhafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 3 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber i. S. d. Erbschaftsteuergesetzes. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie orientiert sich an den Erbquoten, di...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

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ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 16.3.2019 verstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne, die hiesige Beteiligte zu 1 seine Ehefrau, die er am 12.3.2019 geheiratet hatte. Der Erblasser hatte am 18.2.2019 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beteiligten 2 und 3 als seine Erben eingesetzt hatte. Am 14.3.2019 errichtete der Erblasser ein weiteres Testament als Nott...mehr

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ZErb 10/2023, Es kann nur einen Zerberus geben!

Und es begab sich, dass ein deutsches Gericht seinen Unmut niederschrieb und folgender amtlichen Leitsatz entstand: Zitat Dem Senat drängt sich seit Jahren zunehmend der Eindruck auf, dass die vom Land Niedersachsen genutzte Möglichkeit der weitestmöglichen Übertragung von Nachlassangelegenheiten auf den Rechtspfleger (§§ 16, 19 RPflG) dazu geführt hat, dass insbesondere bei d...mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 2 Gründe

II. Über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann entschieden werden. Gem. § 155 S. 1 FGO i.V.m. § 246 Abs. 1 Hs. 2 ZPO hatte der Senat mit Beschl. v. 16.6.2021 – X B 47/20 das Verfahren auf Antrag der Bevollmächtigten des V nach dessen Tod ausgesetzt. Mit Schreiben vom 9.9.2021 hat der Kläger durch seinen Prozessbevollmächtigten sinngemäß die Aufnahme des Verfahrens er...mehr

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Fallstricke beim Tod des Alleingesellschafters und -geschäftsführers einer GmbH

Zusammenfassung Auch wenn der Erbe eines Gesellschafters mit dem Erbfall vollumfänglich in dessen Rechtsposition eintritt, kann er aufgrund von § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG bis zu seiner Eintragung in die beim Handelsregister hinterlegte Gesellschafterliste keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse fassen. Dies kann im Todesfall eines Alleingesellschafters und -geschäftsführers z...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.13 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Erbschein

Rz. 10 Muster 7.5: Erbschein Muster 7.5: Erbschein _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Angehöriger ist verstorben und hat kein Testament oder ein handschriftlich verfasstes Testament hinterlassen. Sie sind entweder als gesetzlicher Erbe oder aufgrund des Testaments mit anderen Personen (Mit-)Erbe geworden. Zum Nachweis der...mehr

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§ 7 Erbrecht / E. Erbschein

I. Muster: Erbschein Rz. 10 Muster 7.5: Erbschein Muster 7.5: Erbschein _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Angehöriger ist verstorben und hat kein Testament oder ein handschriftlich verfasstes Testament hinterlassen. Sie sind entweder als gesetzlicher Erbe oder aufgrund des Testaments mit anderen Personen (Mit-)Erbe geword...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste Erbschein

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 11 An der Vorlagepflicht eines Erbscheins gegenüber Banken hat sich leider auch durch die Entscheidung des BGH, Urt. v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12, praktisch nicht wirklich etwas geändert. Für Erbfälle, die sich allein im deutschen Inland abspielen, bleibt es auch nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung zum 17.8.2015 (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) da...mehr

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ZErb 09/2023, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb am 30.3.2019. Sie war in erster Ehe mit H. P. verheiratet. Die Ehe wurde mit Urt. v. 9.5.1974 geschieden. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1), zu 2) und zu 3) hervor. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit H. A.F. B. verheiratet, der vorverstorben ist. Aus dieser Ehe gingen keine Kinder hervor. Aus der ersten Ehe des Herbert B. gingen die Betei...mehr

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ZErb 09/2023, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. I. Es sind die Tatsachen für festgestellt zu erachten (§ 352e Abs. 1 S. 1 FamFG), die erforderlich sind, der Beteiligten zu 1 den von ihr mit notarieller Urkunde vom 8.6.2021 beantragten Erbschein zu erteilen, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist. Der Erblasser ist nicht im Wege gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau, der Beteiligten...mehr

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ZErb 09/2023, Anfechtung, W... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin ist die Witwe des am 0.0.1959 geborenen und am 0.0.2016 verstorbenen Erblassers. Die Antragsgegner sind dessen Brüder. Die Beteiligte zu 4) ist eine Nichte der Antragstellerin. Die Antragstellerin ging Anfang 2016 eine außereheliche Beziehung ein, trennte sich im Spätsommer 2016 von dem Erblasser und zog aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Ein Scheidungs...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 2. Besonderheiten im Erbscheinsverfahren

Das Erbscheinsverfahren ist ein Antragsverfahren mit einer Verpflichtung des Nachlassgerichts, die für die Erteilung des Erbscheins maßgeblichen Umstände selbst zu ermitteln (§ 26 FamFG). Das einmal entstandene Erbrecht unterliegt nicht der Disposition der Parteien und kann daher auch nicht Gegenstand eines Vergleichs oder Anerkenntnisses sein. Auch ist das Gericht nicht an ...mehr

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ZErb 09/2023, Testamentsaus... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten sind die ehegemeinschaftlichen Kinder des Erblassers und seiner am 0.0.2004 vorverstorbenen Ehefrau E. B. Der Erblasser und seine Ehefrau waren zu je ½ Miteigentümer der mit einem Zweifamilienhaus bebauten Immobilie F-Straße #, … # A, die im Jahr 2003 in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde. Den Eheleuten B wurde die Wohnung im Erdgeschoss zugewiesen. Dem Bete...mehr

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ZErb 09/2023, Bindende Erbe... / 1 Gründe

I. Am XXX2022 ist A (im Folgenden: Erblasser) verstorben. Die Ehefrau des Erblassers ist am XXX2006 vorverstorben. Die Beteiligte zu 2) ist das einzige Kind des Erblassers und seiner vorverstorbenen Ehefrau. Die Beteiligte zu 3), … , ist die Ehefrau des am XXX2021 vorverstorbenen Bruders des Erblassers, D. Am XXX.2005 errichteten der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau ...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens an die durch rechtskräftiges Versäumnisurteil ausgesprochene Erbunwürdigkeitserklärung der Beteiligten zu 2 gebunden ist. Die Beteiligte zu 1 ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers, die Beteiligte zu 2 seine Ehefrau. Das Nachlassgericht eröffnete ein von der...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags und gegen die Erteilung des von dem Beteiligten zu 1 beantragten Alleinerbscheins. Die Beteiligten streiten um die wirksame Errichtung eines den Beteiligten zu 1 begünstigenden Testaments sowie dessen Widerruf durch Zerreißen. Der am … verstorbene Erblasser war mit der am … vorverstorbenen Frau ...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten erstreben eine Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren. Der Erblasser ist am 3.7.2018 verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Die Beteiligte zu 1 ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2 ein gemeinsames Kind. Sämtliche Abkömmlinge des Erblassers schlugen durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 3 Anmerkung

Mit seiner Entscheidung vom 22.3.2023 hat der BGH nun die bis dahin hoch umstrittene Frage entschieden, inwieweit ein Irrtum bei der sog. "lenkenden Ausschlagung" über die Person, welche aufgrund der Ausschlagung zum nächsten Erben berufen sein wird, zur Anfechtung der Ausschlagungserklärung berechtigt oder nicht. In dem vorliegenden Fall war der Erblasser ohne Hinterlassung ...mehr

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Unwirksame Pflichtteilsentziehung macht Enterbung nicht unwirksam

Zusammenfassung Ist eine Pflichtteilsentziehung unwirksam, z. B. wegen Verzeihung durch den Erblasser, so führt dies nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer im gleichen Testament verfügten Enterbung. Entziehung des Pflichtteils wegen groben Undanks In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte ein Vater seinen 3 Kindern durch testamentarische Verfügung den Pflichtteil wegen groben...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / VI. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 50 Zitat "Im gewöhnlichen zivilprozessualen Verfahren über Beschwerden gegen Kostenentscheidungen gemäß § 91a Abs. 1 ZPO verdient der Rechtsanwalt nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Es ist kein Sachgrund ersichtlich, der eine gebührenrechtlich andere Behandlung in Familienstreitsachen rechtfertigen könnte. Daher erwächst auch im Verfahren nach übereinstim...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 502 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG beträgt ebenfalls 0,8. Sie wurde mit dem FGG-Reform-Gesetz erheblich geändert.[336] Zitat "3. … soweit in einer Familiensache, die nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat, oder in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit lediglich ein Antrag gestellt und eine...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 6 Tabellarische Übersicht von erbrechtlichen Verjährungsregelungen

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Verjährung erbrechtlicher A... / Zusammenfassung

Überblick Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wurde durch die Erbrechtsreform 2010 grundsätzlich neu geregelt. Die frühere Sonderverjährung von 30 Jahren ist entfallen. Es gilt grundsätzlich die Regelverjährung nach §§ 195, 199 BGB. Allerdings sieht § 199 Abs. 3a BGB eine gesonderte absolute Höchstfrist von 30 Jahren vor. Damit ist das System der Regelverjährung für die e...mehr

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Verjährung erbrechtlicher A... / 1 Beibehaltung der 30jährigen Verjährungsfrist für einzelne erbrechtliche Ansprüche (§§ 2018, 2130 und 2362 BGB)

§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB belässt es hinsichtlich der 30jährigen Sonderverjährung bei folgenden Ansprüchen: Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB); Herausgabeanspruch gegen den Vorerben (§ 2130 BGB) und Herausgabeanspruch gegen den Besitzer eines unrichtigen Erbscheins (§ 2362 BGB). Die Verjährung beginnt nach § 200 BGB mit der Entstehung des Anspruchs. Auf de...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / I. Recherche

Rz. 6 Ein Vollmachtgeber, der anwaltliche Beratung sucht, wird in der Regel alle Informationen über die erteilten Vollmachten bereithalten können bzw. die fehlenden oder abhanden gekommenen Unterlagen leicht besorgen können.[3] Die Erben wissen zwar in den meisten Fällen, wer bevollmächtigt wurde und im Verdacht steht, eigenmächtig gehandelt zu haben, gleichwohl sind Kopien d...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / III. Antrag auf Nachlassverwaltung

Rz. 69 Steht offenkundig fest, wer Erbe geworden ist, kann man allenfalls versuchen, eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Die Nachlassverwaltung ist gem. § 1975 BGB eine Sonderform der Nachlasspflegschaft, die zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger angeordnet wird. Antragsberechtigt ist gem. § 1981 Abs. 1 BGB der Erbe. Hierzu muss man also substantiiert vortragen, dass ...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Erben

Rz. 30 Mit dem Tod des Vollmachtgebers treten die Erben in seine Rechtsposition ein und sind daher grundsätzlich zum Widerruf der Vollmacht berechtigt. Neben dem mangelnden Wissen, wer Bevollmächtigter war, haben die Erben regelmäßig ein Zeitproblem, weil eine Legitimation z.B. in Form eines Erbscheins manchmal erst nach Monaten vorliegt und in dieser Zeit zum Schaden des Na...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / 2. Widerruf durch einen Miterben

Rz. 35 Erbengemeinschaften sind häufig Konfliktgemeinschaften, die auch in der Frage des Widerrufs einer Vollmacht zerstritten sein können. Dies gilt umso mehr, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft Bevollmächtigter ist und sich erwartungsgemäß gegen die Absetzung wehrt. Die nach wie vor überwiegend vertretene Auffassung[26] seit dem Reichsgericht[27] gibt jedem Miterben ei...mehr

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§ 2 Widerruf der Vollmacht / IV. Einstweilige Verfügung gegen den Bevollmächtigten

Rz. 72 Zeigen sich die Banken unwillig und ist das Nachlassgericht zu langsam oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, den Verfügungen des unlauteren Vertreters einen Riegel vorzuschieben, kommt weiter die Möglichkeit in Betracht, gegen den Bevollmächtigten eine einstweilige Verfügung, verbunden mit einer Erbenfeststellungsklage nebst Streitverkündung gegen die Bank, zu b...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / a) Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt

Rz. 116 Falls die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist, kann der Miterbe die Leistung nur an alle Erben fordern. Dies geschieht gem. § 2039 S. 2 BGB durch Hinterlegung[62] oder Ablieferung an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer. Rz. 117 Beispiel Die vier Töchter A, B, C und D werden gesetzliche Erben zu je ¼ nach Ihrer verwitweten Mutter. Nach dem Tod s...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 2. Zahlungsklage gegen den Bevollmächtigten

Rz. 106 Soweit die Zahlungsansprüche des Vollmachtgebers nicht im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht werden, sind die Ansprüche bei einem erfüllten Auskunftsanspruch im Wege einer ganz normalen Zahlungsklage geltend zu machen. Rz. 107 Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten Muster 4.5: Zahlungsklage des Alleinerben gegen den Bevollmächtigten...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 3. Klage auf Herausgabe gegen den Bevollmächtigten

Rz. 108 Neben Zahlungsklagen spielen Klagen auf Herausgabe in der Mandatspraxis eine bedeutsame Rolle. Insbesondere kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über die dingliche Berechtigung an Pkws von Personen, die ihr Fahrzeug krankheitsbedingt nicht mehr fahren können und den Gebrauch Dritten überlassen. Diese tragen in aller Regel vor, dass sie für den Vollmachtgeber Chauf...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / IV. Erbschein für den Gläubiger nach § 792 ZPO

Rz. 249 Benötigt der Gläubiger des Erblassers zur Durchführung der Zwangsvollstreckung einen Erbschein, so ist er insoweit nach § 792 ZPO antragsberechtigt. Wurde dem Erben bereits ein Erbschein erteilt, kann der Gläubiger eine Ausfertigung gem. § 357 Abs. 2 FamFG verlangen.[152] Ein Erbschein nach § 792 ZPO ist bei dieser Fallkonstellation entbehrlich. Zuständig für die Ert...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 5. Erbschein über mehrere Erbfälle (Sammelerbschein)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 247 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, das ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammeler...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Gemeinschaftlicher Erbschein, § 352a FamFG

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 239 Bei mehreren Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Erbschein von einem, mehreren oder sämtlichen Miterben beantragt werden. Wird der Antrag nicht von allen Miterben gestellt, muss dargetan werden, dass alle übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben, § 352a Abs. 3 FamFG . Die Annahme kann durch eigene Erklärung der Miterben, durch Urkunden o...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Erbschein als Nachweis

Rz. 11 Im Gegensatz zum Grundbuchrecht (dort § 35 GBO) wird der Erbschein als Beweismittel nicht ausdrücklich genannt. Trotzdem ist er die zum Nachweis des Erbrechts beim Registergericht am besten geeignete öffentliche Urkunde.[9] Die für die Erteilung eines Erbscheins entstehenden Kosten führen im Grundsatz nicht dazu, dessen Vorlage als untunlich anzunehmen.[10] Rz. 12 Der ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Notwendige Angaben im Erbschein

Rz. 49 Wird ein Erbschein erteilt, ist auch die Testamentsvollstreckung darin als Beschränkung der Verfügungsmacht der Erben zu vermerken, § 352b Abs. 2 FamFG, und wird dadurch gegenüber Dritten bekannt gemacht. Abweichend vom Gesetzeswortlaut muss die Angabe der angeordneten Testamentsvollstreckung auch dann erfolgen, wenn in den Fällen des §§ 2198, 2199 BGB ein Testamentsv...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / b) Ausländischer Erbschein bzw. Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 22 Ausländische Erbscheine haben nur eine Beweiswirkung, nicht jedoch die Legitimationswirkung und Vermutungswirkung des § 2365 BGB;[16] sie können nach § 108 FamFG anerkannt werden; darüber entscheidet das Registergericht im Amtsverfahren der §§ 26, 29, 30 FamFG. Auf der Grundlage des ausländischen Erbscheins kann aber auch das deutsche Nachlassgericht einen Fremdrechts...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / c) Ausländischer Erbschein kein Unrichtigkeitsnachweis i.S.v. § 35 GBO

Rz. 51 Erbschein i.S.v. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO ist nur der von einem deutschen Nachlassgericht erteilte Erbschein und nicht die Erbbescheinigung eines ausländischen Nachlassgerichts.[49] Insofern würde nur dann etwas anderes gelten, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat staatsvertragliche Regelungen über die Anerkennung von Erbnachweisen geschlossen worden wären...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erbschein

Rz. 32 Die Erbfolge ist grundsätzlich mittels eines Erbscheins nachzuweisen (§ 35 Abs. 1 GBO). Bei gesetzlicher Erbfolge – die in etwa 75 % der Fälle eintritt – ist der Erbschein der einzig mögliche Unrichtigkeitsnachweis.[26] Rz. 33 Seit der Neuregelung des § 352a Abs. 2 FamFG zum 17.8.2015 können Erben einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, wenn alle Ant...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / hh) Muster: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine

Rz. 273 Muster 7.57: Antrag auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine Muster 7.57: "Antrag" auf Einziehung eines Erbscheins bei Vorliegen widersprechender Erbscheine An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins In der Nachlasssache ____...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Unrichtige Eintragungen im Erbschein

Rz. 52 Der Nichteintritt einer angeordneten Testamentsvollstreckung nach bereits erfolgter Erbscheinserteilung oder deren Erledigung führt dazu, dass der Erbschein unrichtig und daher einzuziehen ist, § 2361 BGB i.V.m. § 353 FamFG.[133] Dies gilt auch bei sonstigen Unrichtigkeiten, also wenn der Erbschein trotz angeordneter Testamentsvollstreckung diese nicht ausweist bzw. B...mehr