Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgebe...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Nachweis der Erbfolge bei Pflichtteilsstrafklausel

Gegenüber dem Grundbuchamt kann im Falle eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments mit Pflichtteilsstrafklausel, sofern kein Erbschein vorgelegt wird, die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall nur durch von einem Notar aufgenommene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden. OLG Frankfurt v. 12.9.2024 – 20 W 212/23 GBO § 29, § 35 Beraterhinwei...mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage meh... / 1 Gründe

I. Die am … 2022 verstorbene Erblasserin war in erster und einziger Ehe verheiratet gewesen mit dem am … 2019 vorverstorbenen B.B … Aus der Ehe sind die folgenden Kinder hervorgegangen: a) B.H.B., vorverstorben am … 2009 b) D.B., vorverstorben am … 2022 c) A.B., vorverstorben am … 1954 d) W.D., geb. B., (= Beteiligter zu 1) e) G.O., geb. B., vorverstorben am … 2022. Der vorverstorbe...mehr

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ZErb 07/2025, Internationales Erbrecht

Erbennachweis im Ausland: Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis? Im Berichtszeitraum standen einmal mehr Erbennachweise auf der Agenda der Gerichte. Nachdem der EuGH zum Europäischen Nachlasszeugnis in einem Urt. v. 23.1.2025 – C-187/23 (Albausy)[1] inzident – er erklärte das Vorabentscheidungsersuchen für unzulässig – Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a EuErbVO[2] dahin a...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / A. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 362 Bei Verpflichtungsgeschäften im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung hat die Mehrheit der Miterben bei der Abstimmung kraft Gesetzes die Vertretungsmacht, (auch) für die überstimmten oder von der Abstimmung ausgeschlossenen Miterben zu handeln.[29] Dies wird mit § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB begründet: Es ist notwendig, dem Mehrheitsbeschluss gem. zu handeln.[30] Wür...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / C. Das zugewandte Vermögen mit Bestimmung nach § 1638 Abs. 1 BGB

Rz. 277 Bei der Erbschaft (Alleinerbschaft, Miterbschaft) steht das Recht zur Annahme und Ausschlagung als erster Akt der Verwaltung der Zuwendung durch den Zuwendungspfleger gem. § 1638 BGB nicht den Eltern zu.[52] Der Begriff "Verwaltung" erstreckt sich nach Sinn und Zweck des § 1638 BGB auf die gesamte Vermögenssorge bezüglich des Erwerbs von Todes wegen und damit auch au...mehr

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ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Erbfolge nach der am 4.5.2023 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin, ihr am 21.6.2021 verstorbener Ehemann und ihr am 2.3.2022 verstorbener gemeinsamer Sohn, dessen einzige Kinder die Beteiligten zu 1 und 2 sind, schlossen am 12.3.1994 einen notariellen Erbvertrag, in dem die Erblasserin und ihr Ehemann sich gegenseitig zu Alleinerben und...mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten, zwei von insgesamt sieben Geschwistern, streiten über die vom Beteiligten zu 1 an den Beteiligten zu 2 zu erstattenden außergerichtlichen Kosten in einem vorangegangenen Verfahren betreffend die Einziehung eines dem Beteiligten zu 2 erteilten Erbscheins. Mit Schriftsatz vom 13.5.2022 beantragte der Beteiligte zu 1, anwaltlich vertreten, den am 10.5.2021 dem...mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage meh... / Leitsatz

1. Die Abänderung eines früher gestellten Erbscheinsantrags durch den Antragsteller ist, insbesondere bei inhaltlich deutlicher Abweichung (Alleinerbe anstatt Miterbe zu 1/3), als Rücknahme des früheren und ausschließlich Stellung des jüngeren Antrags zu sehen. 2. Aufgrund der im Erbscheinsverfahren geltenden strikten Antragsbindung kann das Nachlassgericht nur über den konkr...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / B. Der Zuwendungspfleger (§ 1811 BGB n.F.; § 1917 Abs. 2 BGB a.F.)

Rz. 252 Der Erblasser kann sich darauf beschränken, durch letztwillige Verfügung die Eltern (bzw. den Vormund) von der Verwaltung des dem Minderjährigen zugewandten Vermögens auszuschließen (§ 1638 Abs. 1 BGB). Dann erhält der Minderjährige einen "Zuwendungspfleger" (§ 1811 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1909 Abs. 2 BGB a.F.: "Ergänzungspfleger"), den das Familiengericht auswählt...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 24 Die Willensbildung in der Miterbengemeinschaft

Rz. 346 Die Verwaltung des Nachlasses obliegt der Erbengemeinschaft (§ 2038 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Verwaltung umfasst alle Handlungen, die die Miterben mit Wirkung für den Nachlass vornehmen, um diesen zu erhalten, zu nutzen oder zu mehren.[1] Das können Verpflichtungsgeschäfte, tatsächliches Handeln und auch Verfügungsgeschäfte sein. Zur Verwaltung des Nachlasses gehört es a...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / I. Der Minderjährige gehört zur überstimmten Minderheit

Rz. 375 Beispiel Die Erbengemeinschaft besteht aus dem minderjährigen Erben, der zu ⅛ am Nachlass beteiligt ist, sowie aus drei anderen Miterben, die zu ⅜, 2/8 und 2/8 beteiligt sind. Gegen die Stimme des Minderjährigen, vertreten durch seine Eltern, wird beschlossen, eines der beiden Nachlass-Häuser zu verkaufen, um mit dem Erlös Schulden zu begleichen. Bei Verkauf und Aufla...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtlic... / B. Die Anfechtung von Erbverträgen

Rz. 188 Heutzutage sind Ehen mit Minderjährigen nicht mehr möglich (siehe Rdn 3). Die Fälle möglicher Anfechtungen von Erbverträgen mit Minderjährigen als Erblasser haben sich somit durch Zeitablauf erledigt. Rz. 189 § 2281 BGB sieht nur die Anfechtung durch den Erblasser vor. Daher kann dessen Vertragspartner seine eigene Annahmeerklärung im Erbvertrag (siehe Rdn 8 ff.) nur ...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / II. Der Minderjährige scheidet durch Abschichtung aus der Erbengemeinschaft aus

Rz. 571 Beispiel Es gibt vier Miterben zu je ¼: zwei minderjährige Kinder, deren Vater und den Bruder des Vaters. Beide Kinder sollen aus der Erbengemeinschaft im Wege der Abschichtung ausscheiden. Sie sollen dafür Zahlungen aus dem Nachlass erhalten. Zum Nachlass gehört auch ein Grundstück. Rz. 572 Scheidet (wie im Beispiel Rdn 571) ein Minderjähriger aus der Erbengemeinscha...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / F. Erbenmehrheit, Minderjährige und das Grundbuch

Rz. 396 Wie lässt sich das Vertretungsrecht der Erbenmehrheit für alle Miterben grundbuchrechtlich umsetzen? Ob eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung vorliegt, setzt eine Nachprüfung der tatsächlichen Verhältnisse voraus, die im Grundbuchverfahren nicht stattfindet. Beispielsweise die Auflassung, die die Erbenmehrheit, zugleich die Erbenminderheit vertretend, vornimmt...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / 2. Vorsorgevollmacht

Gem. § 260 ABGB ist eine Vorsorgevollmacht eine Vollmacht, die nach ihrem Inhalt dann wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Auch nach österreichischem Recht kann somit – wie nach deutschem Recht[18] – im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für den Fall der Entscheidungsunfähig...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 26 Der Schutz des Geschäftsgegners der Erbengemeinschaft

Rz. 414 Wenn alle Erben beim Abschluss des Rechtsgeschäfts mitgewirkt haben, ist der Geschäftsgegner geschützt: Ihn braucht es nicht zu interessieren, ob das Geschäft auf der Seite der Erbengemeinschaft den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung eingehalten hat (so dass eine Mehrheit der Stimmen genügte; siehe Rdn 362) oder ob es eine außerordentliche Maßnahme war, die auf Seiten...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments

Leitsatz 1. Für die Kenntnis von dem Erwerb im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht. 2. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zei...mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / D. Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis, § 40 GNotKG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 40 GNotKG selbst ist nicht geändert worden. Mittelbar ergibt sich aber eine wichtige Änderung, da für den Fall, dass in einem Erbschein lediglich die Hoferbfolge zu bescheinigen ist, nach § 40 Abs. 1 Satz 3 GNotKG hinsichtlich des Geschäftswerts auf den Wert des Hofes abzustellen ist. Den Wert eines Hofes wiederum regelt § 48 GNotKG, der umfassend ...mehr

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ZErb 06/2025, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Der am … 08.2021 verstorbene Erblasser war zweimal verheiratet gewesen. Aus einer ersten (1969 geschlossenen und 1999 geschiedenen) Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, nämlich die Beteiligten zu 1), der Beteiligte zu 3) sowie ein weiterer Bruder, der Zeuge L. P.-W., geb. K.. Die zweite Ehe (geschlossen 2000) des Erblassers mit der Beteiligten zu 2) ist kinderlos geblieben....mehr

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ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.6.2 Anlaufhemmung bei einem Erwerb von Todes wegen, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 64 Bei einem Erwerb von Todes wegen ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO bis zum Ablauf des Kalenderjahrs gehemmt, in dem der Erwerber von dem Erwerb Kenntnis erlangt. Dies betrifft Erben, Miterben, Vor- und Nacherben, Pflichtteilsnehmer und Vermächtnisnehmer. Damit soll verhindert werden, dass die Festsetzungsfrist für die ErbSt abgelaufen ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsanteil / 3 Vererblichkeit von Geschäftsanteilen

Außerdem sind die Geschäftsanteile vererblich. Mit dem Tode des Inhabers stehen dem oder den Erben bzw. der Erbengemeinschaft alle Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsanteil unmittelbar zu. Praxis-Tipp Rechtsnachfolge anzeigen Es ist sinnvoll, die Rechtsnachfolge der GmbH z. B. durch Vorlage des Erbscheins anzuzeigen, weil die Geschäftsführer eine aktualisierte Liste der Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Gesellschafterliste / 2 Verantwortung des Geschäftsführers

Geschäftsführer, die nach Veränderungen der Gesellschafter der GmbH keine neue Gesellschafterliste einreichen, haften gegenüber Gläubigern der GmbH für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner (§ 40 Abs. 3 GmbHG). Als Pflichtverletzung gelten auch das verspätete Einreichen und das Einreichen einer unrichtigen Liste. Die neue Liste ist unverzüglich einzureichen, d....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5.5 Notwendige Differenzierung im Sterbemonat

Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Sterbegeld und dem Anspruch auf Entgelt als Anspruch des verstorbenen Beschäftigten seit Beginn des Kalendermonats bis einschließlich des Sterbetags. Ist das Entgelt noch nicht an den Beschäftigten ausgezahlt worden, gehört der Anspruch auf Entgelt zum Nachlass und steht dem bzw. den Erben zu. Wer Erbe ist, bestimmt sich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5.1 Tabellenentgelt als Sterbegeld, Zulagen

Als Sterbegeld wird für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für weitere 2 Kalendermonate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gewährt. Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Sterbegeld und dem Anspruch auf Entgelt als Anspruch des verstorbenen Beschäftigten seit Beginn des Kalendermonats bis einschließlich des Sterbetages. Ist das Entgelt noch ...mehr

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Grundbesitz und Insolvenz: ... / 2.2 Verfahren

Zuständigkeit Zuständig für die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens ist nicht das Nachlassgericht, sondern ausschließlich das Insolvenzgericht. Einleitung des Verfahrens Im Regelfall wird das Nachlassinsolvenzverfahren nach dem Tod des Erblassers beantragt. Es kommt aber auch dann zur Anwendung, wenn ein Schuldner im laufenden Insolvenz(antrags)verfahren verstirbt; das Ve...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Wesentliche Inhalte

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die als solche der Ernennung des individuellen Testamentsvollstreckers vorgelagert ist, geschieht in der Form eines Testaments (§ 2197 BGB), ohne dass dort weitere Bestimmungen enthalten sein müssen. Ohne Belang ist, dass der Erblasser nicht ausdrücklich den Begriff der Testamentsvollstreckung gebrauchte. Für deren Anordnung genüg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers gem. § 22...mehr

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ZErb 05/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in einziger, kinderlos gebliebener Ehe mit der Beteiligten zu 1. verheiratet. Diese beantragte mit notariell beurkundetem Antrag vom 8.12.2022 die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin nach dem Erblasser ausweise. Hierzu stützte sie sich auf ein privatschriftliches Ehegattentestament vom 12.3.2019. Im Erbscheinsverfahren erhob der als Neffe d...mehr

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ZErb 05/2025, § 65 Abs. 4 F... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten sich darum, ob das Nachlassgericht des AG X. für die Erteilung eines Erbscheins nach § 343 FamFG zuständig ist, nachdem der zuletzt in Y. wohnhaft gewesene Erblasser in einem Hospiz in X. verstorben ist. Der Erblasser wohnte seit 2012 in Y. Die Wohnung wurde in Y. erst nach dem Tod des Erblassers aufgelöst. Der Erblasser war nicht verheiratet und ki...mehr

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AGS 05/2025, Kosten des erf... / II. Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Voraussetzung für die Kostenfestsetzung ist eine vollstreckbare – hier gegen den erstinstanzlich und im Beschwerdeverfahren unterliegenden Beteiligten zu 2) – Kostengrundentscheidung zugunsten der früheren Beteiligten zu 1). Diese Kostengrundentscheidung legt fest, welcher Beteiligte an wen Kosten zu erstatten hat. Die Kostengrunde...mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / III. Das Problem

Privatschriftliche Testamente sind oft missverständlich und unklar. Vielfach werden die Bedachten nicht eindeutig benannt oder man weiß prima vista nicht so recht, wer Erbe sein soll und wer Vermächtnisnehmer. Oder man weiß nicht, welches von mehreren gleich datierten oder zum Teil gar nicht mit einem Datum versehenen Testamenten nun gelten soll, u.v.m. Das bedauernswerte Ger...mehr

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AGS 05/2025, Kosten des erf... / I. Sachverhalt

Die im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem BGH verstorbene frühere Beteiligte zu 1) war die Witwe des Erblassers und wurde von der gemeinsamen Tochter, der jetzigen Beteiligten zu 1, beerbt. Der weitere Beteiligte zu 2), der Sohn des Erblassers und der früheren Beteiligten zu 1, hatte beim Nachlassgericht, dem AG Oranienburg, durch seinen Verfahrensbevollmächtigten ...mehr

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Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens

Leitsatz 1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 der Abgabenordnung führen (Festhalten am Senatsurteil vom 01.06.2016 – X R 66/14, BFH/NV 2016, 1688, Rz 29 f.). 2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vo...mehr

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ZErb 04/2025, Unzulässigkei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 67 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung ein...mehr

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ZErb 04/2025, Unzulässigkei... / 2 Anmerkung

Einwände gegen den zu bescheinigenden Sachverhalt im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren – Besprechung von EuGH, Urt. v. 23.1.2025 – C-187/23 (Albausy) Mit Urt. v. 23.1.2025[1] hat der EuGH in der Sache Albausy ein Vorabentscheidungsersuchen des AG Lörrach vom 21.3.2023[2] zur Auslegung von Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a) EuErbVO[3] für unzulässig erklärt. Das Nachlassgerich...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 213 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 214 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / E. Anzeigefrist

Rz. 10 Die Anzeige muss binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist (siehe § 9 Rdn 1 ff.). Wurde ein Pflichtteil (noch) nicht geltend gemacht (siehe § 3 Rdn 12 ff.) oder liegt lediglich ein Schenkun...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / c) Bodenrichtwerte

Rz. 26 Die Bodenrichtwerte werden für jedes Gemeindegebiet von den jeweiligen gem. § 192 BauGB zu bildenden Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt, § 196 BauGB. Grundlage sind die Kaufpreissammlungen, mithin die tatsächlich bezahlten Kaufpreise für Grundvermögen. Grundlage der Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Entwicklungszustand des Grundstücks i...mehr

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ZErb 04/2025, Zugang der Er... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über den Zugang zu einem Benutzerkonto des sozialen Netzwerks I … Die Beklagte betreibt I … Über das Netzwerk können die Nutzer miteinander internetbasiert über die Server der Beklagten kommunizieren und Inhalte teilen. Für die Nutzung des Netzwerks ist nach einer Registrierung die Eingabe von Kontozugangsdaten erforderlich. Die Klägerin ist die Ehefrau...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 146 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 156 ff.) übersteigt. Rz. 147 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[122] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, d...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / I. Verwaltung des Nachlassvermögens

Ungeachtet seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist der Interimserbe jedenfalls, solange nicht feststeht, ob die Stiftung anerkannt wird oder nicht, als sog. vorläufiger Erbe nicht verpflichtet, sich um den Nachlass zu kümmern und muss daher auch keine Schadensersatzansprüche wegen Untätigkeit befürchten.[39] Andernfalls stünde der vorläufige Erbe vor einem Dilemma: Ei...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.1 Erbanfall

Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen kraft Gesetzes auf den oder die Erben über (Erbrecht). Deren Vermögenserwerb durch Erbanfall unterliegt der Erbschaftsteuer, unabhängig davon, ob er sich aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament, Erbvertrag) vollzieht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Selbst ein zivilrechtlich ungültiges Testament, z. B. nicht eigenhändi...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Befreiungstatbestände

Rz. 54 Der Erblasser kann den Vorerben gem. § 2136 BGB von den gesetzlichen Beschränkungen ganz oder teilweise befreien. Nicht befreit werden kann der Vorerbe jedoch von dem Verbot der unentgeltlichen Verfügung gem. § 2113 Abs. 2 BGB; von der Pflicht zur Vorlage des (notariellen) Verzeichnisses der Erbschaftsgegenstände gem. § 2121 BGB und von dem Surrogationsgrundsatz des §...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und ohne Abkömmlinge am … 10.2021. Sie stand seit April 2020 unter Betreuung; ihre Eltern sind vorverstorben. Mit eigenhändigem Testament vom 29.1.2020 setzte die Erblasserin die Beschwerdeführerin, die Tochter eines Cousins, als Alleinerbin ein. Den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin wies das Nachlassg...mehr

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ZErb 03/2025, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist seit dem 00.00.1987 aufgrund Auflassung vom 00.00.1987 als Eigentümerin des im Beschlusskopf bezeichneten Grundbesitzes eingetragen. Ihre Mutter, Frau W. M. W., verstarb laut einem mit der Beschwerde in einfacher Kopie vorgelegten Erbschein des AG Heinsberg (Bl. 132) am 00.00.2003 und wurde von der Beteiligten beerbt. Weiter heißt es dort: Zitat Nacherbfolg...mehr

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AGS 03/2025, Bestimmung der... / III. Umfang der Tätigkeiten

Das LG verweist darauf, dass drei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerte Sachverhalte den Tatvorwurf gebildet haben. Zwar habe der Verteidiger insofern Recht, als er sich trotz der vorangehenden Tätigkeit für den Mandanten im Nachlassverfahren in den Strafvorwurf gesondert habe einarbeiten müssen. Die Tatsache, dass er sich einarbeiten musste, sei dadurch gedeckt, dass ...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Im Erbscheinsverfahren ist oft die Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers Gegenstand einer Beweisaufnahme. Vorliegende Entscheidung äußert sich dabei zu drei Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten: (1.) Wer ist für die Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme zuständig ist; (2.) wer besitzt die zur Feststellung nötige Sachkunde und (3.) wie ist die Bewei...mehr