Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Reichweite der Verwaltungsbefugnis

Rz. 2 Grundsätzlich unterliegt der gesamte Nachlass ausschließlich und ohne Beschränkung dem Verwaltungsrecht durch den Testamentsvollstrecker. Hierdurch werden alle Erben von ihrer Verfügungsmöglichkeit ausgeschlossen. Lediglich durch das Schenkungsverbot aus S. 3 wird die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers eingeschränkt. Ebenso hat er sich an Anordnungen des E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 5 Die dem Testamentsvollstrecker als solchem obliegenden Beschränkungen gelten nicht, wenn er aufgrund einer vom Erblasser erteilten Generalvollmacht handelt.[13] Die Kosten der Klage trägt zunächst der Nachlass, sofern die Beschreitung des Gerichtsweges der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung nach § 2216 Abs. 1 BGB entspricht. Im Interesse des Verkehrsschutzes sind richt...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Voraussetzungen für die Scheidung

Rz. 18 Für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts ist weiterhin erforderlich, dass zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren. Der Scheidungsantrag muss begründet gewesen sein. Dies ist für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren anhand der §§ 124, 133 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 FamFG i.V.m. §§ 1564 ff. BGB zu prüfen. Im Rahme...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Die Inbesitznahme des Nachlasses

Rz. 5 Der Nachlassverwalter hat den Nachlass i.d.R. alsbald in Besitz zu nehmen (Umkehrschluss aus § 1986 Abs. 1 BGB). Durch die Besitzergreifung erlangt er unmittelbaren, der Erbe den mittelbaren Besitz.[14] Der Nachlassverwalter darf den Besitz nicht eigenmächtig ergreifen. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zu Dritten, die keine Erbenstellung innehaben, sondern lediglich u...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Abschichtung

Rz. 9 Durch den BGH ist seit 1998 neben dem Auseinandersetzungsvertrag (siehe Rdn 8) und der Erbteilsübertragung (siehe Rdn 22) eine weitere Möglichkeit der Auseinandersetzung anerkannt, die zu einer Teilauseinandersetzung führt: Miterben scheiden einverständlich gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus.[19] Dies wird allg. als "Abschichtung" bezeichnet, ein Begriff, de...mehr

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ZErb 01/2026, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 5. Auflage 2025 1824 Seiten, 199 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-150-6 Der von Rembert Süß herausgegebene Band "Erbrecht in Europa" ist kurz vor dem Jahresende 2024 in der 5. Auflage erschienen und damit bereits ein Klassiker auf dem Gebiet des Internationalen Erbrechts. Das Buch gliedert sich in zwei Hauptteile, nämlich einen Allgemeinen Teil und in die Lä...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Das gesamte Vermögen wird verteilt

Rz. 20 Die Zuwendung bestimmter Gegenstände (z.B. konkrete Immobilie, Pkw, Geldbetrag, Erbschaft) oder bestimmter Gruppen von Gegenständen (z.B. Bar- und Sparvermögen bzw. Bankvermögen,[45] Immobilien, Auslandsvermögen) ist gem. Abs. 2 im Zweifel als Vermächtnisanordnung und nicht als Erbeinsetzung anzusehen.[46] Dies hat jüngst das OLG Karlsruhe bekräftigt: Zuwendungen einz...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Privaturkunde

Rz. 28 Das Dreizeugentestament stellt eine Privaturkunde dar. Damit ist zum Nachweis der Erbfolge stets die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich.[32] Die besondere amtliche Verwahrung des Testaments ist auf Verlangen des Erblassers möglich (§ 2248 BGB).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Aufteilungsmaßstab

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Aufteilungsmaßstab ist dem jeweiligen Steuergesetz zu entnehmen. Liegt eine entsprechende Regelung nicht vor, gelten die vertraglichen Vereinbarungen der Beteiligten, ansonsten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz. 26 [Autor/Stand] Bei einer Erbengemeinschaft richtet sich die Aufteilung regelmäßig nach den Erbquoten. Denn wer als Erbe in welch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Erteilung einer postmortalen Vollmacht

Rz. 29 Diese wird mit Zugang beim Adressaten wirksam (§§ 130 Abs. 2, 167 Abs. 1 BGB). Durch derartige Vollmachten ist es möglich, die Zeit zwischen Eintritt des Erbfalls und Erteilung des Erbscheins zu überbrücken.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beweislast

Rz. 12 Die Darlegungs- und Beweislast für die Annahmeerklärung trifft die Nachlassgläubiger, wenn diese in Verfolgung ihrer Ansprüche gegen den Erben vorgehen (§ 1958 BGB). Das gilt auch, wenn gegen den Erben ein unterbrochener Prozess fortgesetzt (§ 239 ZPO), aufgrund von Nachlassverbindlichkeiten in das Vermögen des Erben vollstreckt (§ 778 ZPO) oder wegen persönlicher Ans...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Aufwendung für die Besitzerlangung an der Erbschaft

Rz. 13 Aufwendungen, die der Erbschaftsbesitzer gemacht hat, um in den Besitz der Erbschaft zu gelangen, wie z.B. die Kosten eines unrichtigen Erbscheins, können von seiner Bereicherung nicht abgezogen werden.[18] Nach Bereicherungsrecht können nur diejenigen Aufwendungen haftungsmindernd berücksichtigt werden, die durch das Erhalten der bereits erlangten Erbschaft verursach...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. § 206 BGB

Rz. 25 Eine Hemmung kommt bei höherer Gewalt in Betracht. Unter höherer Gewalt ist hierbei ein Ereignis zu verstehen, das auch durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte, wobei schon das geringste Verschulden die höhere Gewalt ausschließt.[49] Es ist auf das "Maß der Sorgfalt abzustellen, das von einer beteiligten Person aus dem jewei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beweislast

Rz. 30 Die Beweiskraft dieser Privaturkunde ergibt sich aus §§ 416, 419, 440 ZPO. Derjenige, der sich auf die Gültigkeit des Dreizeugentestaments beruft, trägt hierfür die Beweislast.[35] Ebenso trägt derjenige die Beweislast dafür, dass ein unter Verstoß gegen einfache Formvorschriften zustande gekommenes Testament den Erblasserwillen zuverlässig wiedergibt, der sich auf Wi...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Rechtsgeschäfte des Unwürdigen gegenüber Dritten

Rz. 11 Im Verhältnis zu Dritten hat der Erbunwürdige als Nichtberechtigter verfügt. Ist der Dritte in gutem Glauben (bspw. wegen der Besitzlage, des Grundbuchs oder eines Erbscheins), ist er gem. §§ 892 f., 932 ff., 2366 f. BGB geschützt. Bösgläubigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Erwerber die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste. Die Nachlassgegenstände sind dem Erben...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Grundbuch

Rz. 9 Das Grundbuch, in dem der Vorerbe als Grundstückseigentümer oder Inhaber eines Grundstücksrechts eingetragen ist, wird durch den Nacherbfall ebenfalls unrichtig. Der Nacherbe kann seine Eintragung als Berechtigter verlangen. Zur Eintragung des Nacherben bedarf es der Vorlage eines das Erbrecht des Nacherben nach dem Nacherbfall ausweisenden Erbscheins bzw. Europäischen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Erbschaftsgegenstand

Rz. 3 Der Begriff des Erbschaftsgegenstandes ist weit gefasst; er bezieht sich sowohl auf das bewegliche als auch auf das unbewegliche Vermögen, insbesondere auch auf Forderungen und Mitgliedschaftsrechte.[4] Bei dem Erwerb eines Grundstückes ist danach zu differenzieren, ob der Erbscheinserbe bereits im Grundbuch eingetragen war; dann gelangen für den Erwerber ausschließlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Verjährung

Rz. 47 Durch die Erbrechtsreform 2010 wurde auch für den Pflichtteilsanspruch die dreijährige Regelverjährung eingeführt. Die Sonderregelung des § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit ihrer 30-jährigen Verjährungsfrist gilt nur noch für bestimmte Sonderfälle, wie den Anspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB), den Anspruch des Nacherben gegen den Vorerben auf Herausgab...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Nachlassinsolvenz

Rz. 7 Auch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens führt zur Haftungssonderung.[10] Das in der Insolvenzordnung geregelte Verfahren ist an die Stelle des Nachlasskonkurses und Nachlassvergleichsverfahrens getreten. Das Nachlassinsolvenzverfahren ist eines der Sonderinsolvenzverfahren. Es betrifft ausschließlich den Nachlass und nicht etwa (auch) das Eigenvermögen des E...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Zwischenverfügungen

Rz. 40 Eine Zwischenverfügung kann vom Nachlassgericht erlassen werden, wenn objektiv für die Erteilung des Erbscheins Unterlagen fehlen (Geburts-, Sterbeurkunde). Das Gericht verbindet auch eine solche Zwischenverfügung in der Praxis mit einer Frist. Im Lichte von § 28 Abs. 2 FamFG hat das Nachlassgericht zur Förderung des Verfahrens dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsgrundverweisung

Rz. 2 § 2025 BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf die Vorschriften des Deliktsrechts.[1] Der Surrogationsgrundsatz des § 2019 BGB wird durch § 2025 BGB nicht ausgeschlossen, so dass nur dann Raum für Schadensersatzansprüche des Erben ist, wenn der entstandene Schaden über den Wert des erhaltenen Surrogates hinausgeht.[2] Der Fall der Erlangung von Erbschaftsgegenstände...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einfache, unmittelbare oder erläuternde Auslegung

Rz. 30 Ziel der einfachen Auslegung ist es, den Inhalt einer einzelnen Verfügung oder ihrer Gesamtheit festzustellen. Der wirkliche, aktuelle oder reale Wille des Erblassers ist zu erforschen.[97] Dieser wird dabei wie folgt ermittelt: Rz. 31 Maßgeblich ist der Wortlaut.[98] Von diesem ist zunächst auszugehen. Der Wortlaut ist jedoch nicht bindend, da der wirkliche Wille des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Aufgebotsverfahren

Rz. 4 Das Verfahren selbst ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt (§§ 433–451 und 454–464 FamFG). Sachlich zuständig ist nach § 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 7 GVG stets das Amtsgericht. Das Verfahren ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die örtliche Zuständigkeit richtet s...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Bankrechtliche Ansprüche

Rz. 20 Die Forderungsrechte des Erblassers aus Giro-, Spar- und Depotkonten gehen, wenn keine Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall vorliegt, auf die Erben über und fallen in den Nachlass.[45] Im Hinblick auf Einzelkonten ist die Rechtslage grundsätzlich unstreitig. Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers mit der Bank ein.[46] War der Erblasser ver...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Beweislast

Rz. 32 Erhebt der Erbe die Herausgabeklage (Erbschaftsklage) aus § 2018 BGB, so muss er zum Beweis seines Erbrechts den Tod des Erblassers und den Berufungsgrund, auf den er sich stützt, beweisen. Stützt er sich auf ein gesetzliches Erbrecht, so muss er sein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bzw. seine Ehe mit ihm beweisen, nicht hingegen, dass keine näheren oder gleic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Abs. 1 Nr. 4 (Urkundsdelikte)

Rz. 27 Die Tatbestände der fälschlichen Anfertigung oder Verfälschung der Verfügung von Todes wegen ergeben sich aus §§ 267, 271–274 StGB. Die Handlungen können auch nach dem Erbfall begangen worden sein. Die Fälschung einer anderen, mittelbar wirkenden Urkunde erfüllt die Voraussetzung nicht.[45] Denkbar ist z.B. die Beantragung eines Erbscheins.[46] Das soll aber nicht bei...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / IV. Beerdigungskosten – Blanko-Muster

Rz. 145 Beerdigungskosten von 10.000,00 EUR bis 15.000,00 EUR sind durchaus üblich und in diesem Umfang auch zu erstatten. Nachfolgend ist ein Blanko-Muster abgedruckt, welches die Einzelpositionen enthält, die nach der Rechtsprechung erstattungsfähig sind. Ansonsten wird auf die Literatur (Teda, DAR 1985, 10 ff. sowie Wenker, VersR 1998, 557; Pardey/Balke/Link, Schadenrecht...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Aufwendungsersatz

Rz. 13 Nach den §§ 669, 670, 1877, 1888 BGB hat der Nachlassverwalter außerdem Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch ist von dem Vergütungsanspruch streng zu unterscheiden. Der Nachlassverwalter kann für die zwecks Führung der Verwaltung zu machenden Aufwendungen, einen Vorschuss und Ersatz verlangen, wenn er sie den Umständen nach für er...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Übersicht über die wichtigsten Auskunftsansprüche des Erben

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ZErb 01/2026, Nachweis der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Köln hatte im Kern über zwei Rechtsfragen zu entscheiden. 1. Bestellt der Testamentsvollstrecker bezüglich einer Nachlassimmobilie ein Grundpfandrecht, verfügt er über einen Nachlassgegenstand (§ 2205 S. 2 Alt. 2 BGB). Hierbei ist das sog. Schenkungsverbot zu beachten (§ 2205 S. 3 BGB). Das OLG Köln hat sich in der nun vorliegenden Entscheidung der Auffassung mehrerer...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zulässigkeit des Antrages

Rz. 7 Der Antrag ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 25 FamFG) des zuständigen Nachlassgerichtes (§ 343 FamFG) zu stellen. Der Antragsteller hat den Antragsgegner als Beteiligten zu benennen,[23] wobei die Bezeichnung als "Erbe" nicht genügt.[24] Auch der Antrag, der sich gegen einen Antragsgegner richtet, der nicht Erbe ist, ist unzulässig.[25] Er hat s...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Aufhebung der Nachlasspflegschaft

Rz. 124 Die Nachlasspflegschaft endet gem. § 1886 Abs. 2BGB grundsätzlich erst mit ihrer Aufhebung durch Beschluss des Nachlassgerichts und wird mit dessen Bekanntmachung an den Nachlasspfleger wirksam (§ 40 Abs. 1 FamFG).[380] Anderes gilt nur dann, wenn die Nachlasspflegschaft auf die Besorgung einer bestimmten einzelnen Angelegenheit beschränkt wurde. In diesem Fall endet...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Verfahren

Rz. 13 Zuständig für die Anordnung der Nachlassverwaltung ist – vorbehaltlich abweichender landesrechtlicher Regelungen (Art. 147 EGBGB) – das Nachlassgericht. Die Nachlassverwaltung gehört zu den in § 342 Abs. 1 FamFG aufgezählten Nachlasssache im Sinne des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 342 Abs. 1 Nr. 8 FamFG). Funktionell zuständig für die Anordnung und Au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Überblick über Irrtumskonstellationen

Rz. 6 Im Überblick lassen sich die verschiedenen Anfechtungsgründe wie folgt darstellen:[10]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Unaufschiebbare Verfügungen (Abs. 2)

Rz. 6 Im Unterschied zu Abs. 1 stellt Abs. 2 auf Verfügungen und damit richtigerweise lediglich auf dinglich wirkende Rechtsgeschäfte ab, die – bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 2 – gegen Dritte und den endgültigen Erben wirksam bleiben.[14] Über Abs. 2 wird der endgültige Erbe schuldrechtlich nicht gebunden. Unter Verfügungen werden allgemein Übertragungen, Belastu...mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Todesfall / 1 Tod des Arbeitnehmers

Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gemäß § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über (Lohn- und Gehaltsansprüche). Hinweis Nachweis der Erbenstellung Die Erbenstellung wird gewöhnlich durch Vorlage des beim ...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 11. Verfahren/Veranlagung

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Überblick über die erbrecht... / c) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in einem Hospiz

Allein der Wechsel in ein Hospiz ist nicht geeignet, dort den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen zu begründen, da der Aufenthalt dort – auch wenn er willentlich geschieht und mit einer Rückkehr nicht gerechnet werden kann – i.d.R. auf der palliativmedizinischen Notwendigkeit beruht, durchschnittlich nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt und damit nicht geeignet ist, die...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 6. Ersatzerbe

Der Ersatzerbe (§ 2096 BGB), der die Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich die Belastung des Nachlasses mit der Testamentsvollstreckung und damit auch die Vergütungspflicht.[22] Die Auslegung des Testaments kann ergeben, dass die Testamentsvollstreckung nachlassbezogen (nur wegen der Besonderheiten des Nachlasses) angeordnet wurde oder personenbezogen (nur eine bestimmt...mehr

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ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

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Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Tod des Hausgeldschuldners

Der verstorbene Eigentümer hinterlässt neben seinem Wohnungseigentum auch einen Hausgeldrückstand. Wenn keine Erben ermittelt werden können, an wen wendet sich der Verwalter bzw. welche Schritte unternimmt er? Verstirbt ein Wohnungseigentümer, ohne sofort feststellbare gesetzliche oder testamentarische Erben zu hinterlassen, setzt das Amtsgericht auf Antrag der Gemeinschaft...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.12 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

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Beginn der Festsetzungsfris... / Hintergrund

Der Kläger war der Neffe der verstorbenen Erblasserin. Diese hatte den Kläger und dessen Schwester mit Testament zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Mit weiterem Testament hatte sie den Kläger zum Alleinerben bestimmt. Da die Testamente zunächst nicht bekannt waren, wies ein erteilter Erbschein den Kläger und dessen Schwester als Erben zu je 50 % aufgrund gesetzlicher E...mehr