Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments

Leitsatz 1. Für die Kenntnis von dem Erwerb im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht. 2. Maßgebender Zeitpunkt, zu dem ein testamentarisch eingesetzter Erbe sichere Kenntnis im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO von seiner Erbeinsetzung hat, ist der Zei...mehr

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§ 5 Änderungen im GNotKG (A... / D. Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft und Testamentsvollstreckerzeugnis, § 40 GNotKG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 40 GNotKG selbst ist nicht geändert worden. Mittelbar ergibt sich aber eine wichtige Änderung, da für den Fall, dass in einem Erbschein lediglich die Hoferbfolge zu bescheinigen ist, nach § 40 Abs. 1 Satz 3 GNotKG hinsichtlich des Geschäftswerts auf den Wert des Hofes abzustellen ist. Den Wert eines Hofes wiederum regelt § 48 GNotKG, der umfassend ...mehr

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ZErb 06/2025, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Der am … 08.2021 verstorbene Erblasser war zweimal verheiratet gewesen. Aus einer ersten (1969 geschlossenen und 1999 geschiedenen) Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, nämlich die Beteiligten zu 1), der Beteiligte zu 3) sowie ein weiterer Bruder, der Zeuge L. P.-W., geb. K.. Die zweite Ehe (geschlossen 2000) des Erblassers mit der Beteiligten zu 2) ist kinderlos geblieben....mehr

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ZErb 06/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Breyer/Najdecki Beck'sches Formularbuch GmbH-Recht 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-66301-7, 159 EUR Die be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.6.2 Anlaufhemmung bei einem Erwerb von Todes wegen, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 64 Bei einem Erwerb von Todes wegen ist der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO bis zum Ablauf des Kalenderjahrs gehemmt, in dem der Erwerber von dem Erwerb Kenntnis erlangt. Dies betrifft Erben, Miterben, Vor- und Nacherben, Pflichtteilsnehmer und Vermächtnisnehmer. Damit soll verhindert werden, dass die Festsetzungsfrist für die ErbSt abgelaufen ist...mehr

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GmbH-Geschäftsanteil / 3 Vererblichkeit von Geschäftsanteilen

Außerdem sind die Geschäftsanteile vererblich. Mit dem Tode des Inhabers stehen dem oder den Erben bzw. der Erbengemeinschaft alle Rechte und Pflichten aus dem Geschäftsanteil unmittelbar zu. Praxis-Tipp Rechtsnachfolge anzeigen Es ist sinnvoll, die Rechtsnachfolge der GmbH z. B. durch Vorlage des Erbscheins anzuzeigen, weil die Geschäftsführer eine aktualisierte Liste der Ges...mehr

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GmbH: Gesellschafterliste / 2 Verantwortung des Geschäftsführers

Geschäftsführer, die nach Veränderungen der Gesellschafter der GmbH keine neue Gesellschafterliste einreichen, haften gegenüber Gläubigern der GmbH für den daraus entstandenen Schaden als Gesamtschuldner (§ 40 Abs. 3 GmbHG). Als Pflichtverletzung gelten auch das verspätete Einreichen und das Einreichen einer unrichtigen Liste. Die neue Liste ist unverzüglich einzureichen, d....mehr

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Sterbegeld / 5.5 Notwendige Differenzierung im Sterbemonat

Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Sterbegeld und dem Anspruch auf Entgelt als Anspruch des verstorbenen Beschäftigten seit Beginn des Kalendermonats bis einschließlich des Sterbetags. Ist das Entgelt noch nicht an den Beschäftigten ausgezahlt worden, gehört der Anspruch auf Entgelt zum Nachlass und steht dem bzw. den Erben zu. Wer Erbe ist, bestimmt sich ...mehr

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Sterbegeld / 5.1 Tabellenentgelt als Sterbegeld, Zulagen

Als Sterbegeld wird für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für weitere 2 Kalendermonate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gewährt. Für den Sterbemonat ist zu unterscheiden zwischen dem Sterbegeld und dem Anspruch auf Entgelt als Anspruch des verstorbenen Beschäftigten seit Beginn des Kalendermonats bis einschließlich des Sterbetages. Ist das Entgelt noch ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Braunschweig, Beschluss v. 11.2.2025, 10 W 2/25 : Geschäftswert für das Verfahren über die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers beträgt jeweils 10 % des Werts des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei Nachlassverbindlichkeiten nicht abgezogen werden. BGH, Beschluss v. 15.1.2025, IV ZR 166/24 : Die Auskunftspflicht gegenüber dem Pflichtteilsberechtig...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Wesentliche Inhalte

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die als solche der Ernennung des individuellen Testamentsvollstreckers vorgelagert ist, geschieht in der Form eines Testaments (§ 2197 BGB), ohne dass dort weitere Bestimmungen enthalten sein müssen. Ohne Belang ist, dass der Erblasser nicht ausdrücklich den Begriff der Testamentsvollstreckung gebrauchte. Für deren Anordnung genüg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers gem. § 22...mehr

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ZErb 05/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war in einziger, kinderlos gebliebener Ehe mit der Beteiligten zu 1. verheiratet. Diese beantragte mit notariell beurkundetem Antrag vom 8.12.2022 die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin nach dem Erblasser ausweise. Hierzu stützte sie sich auf ein privatschriftliches Ehegattentestament vom 12.3.2019. Im Erbscheinsverfahren erhob der als Neffe d...mehr

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ZErb 05/2025, § 65 Abs. 4 F... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten sich darum, ob das Nachlassgericht des AG X. für die Erteilung eines Erbscheins nach § 343 FamFG zuständig ist, nachdem der zuletzt in Y. wohnhaft gewesene Erblasser in einem Hospiz in X. verstorben ist. Der Erblasser wohnte seit 2012 in Y. Die Wohnung wurde in Y. erst nach dem Tod des Erblassers aufgelöst. Der Erblasser war nicht verheiratet und ki...mehr

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ZErb 05/2025, Auf zum Notar... / III. Das Problem

Privatschriftliche Testamente sind oft missverständlich und unklar. Vielfach werden die Bedachten nicht eindeutig benannt oder man weiß prima vista nicht so recht, wer Erbe sein soll und wer Vermächtnisnehmer. Oder man weiß nicht, welches von mehreren gleich datierten oder zum Teil gar nicht mit einem Datum versehenen Testamenten nun gelten soll, u.v.m. Das bedauernswerte Ger...mehr

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AGS 05/2025, Kosten des erf... / II. Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

1. Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Voraussetzung für die Kostenfestsetzung ist eine vollstreckbare – hier gegen den erstinstanzlich und im Beschwerdeverfahren unterliegenden Beteiligten zu 2) – Kostengrundentscheidung zugunsten der früheren Beteiligten zu 1). Diese Kostengrundentscheidung legt fest, welcher Beteiligte an wen Kosten zu erstatten hat. Die Kostengrunde...mehr

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AGS 05/2025, Kosten des erf... / I. Sachverhalt

Die im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens vor dem BGH verstorbene frühere Beteiligte zu 1) war die Witwe des Erblassers und wurde von der gemeinsamen Tochter, der jetzigen Beteiligten zu 1, beerbt. Der weitere Beteiligte zu 2), der Sohn des Erblassers und der früheren Beteiligten zu 1, hatte beim Nachlassgericht, dem AG Oranienburg, durch seinen Verfahrensbevollmächtigten ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens

Leitsatz 1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 der Abgabenordnung führen (Festhalten am Senatsurteil vom 01.06.2016 – X R 66/14, BFH/NV 2016, 1688, Rz 29 f.). 2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vo...mehr

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ZErb 04/2025, Unzulässigkei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 67 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung ein...mehr

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ZErb 04/2025, Unzulässigkei... / 2 Anmerkung

Einwände gegen den zu bescheinigenden Sachverhalt im Europäischen Nachlasszeugnisverfahren – Besprechung von EuGH, Urt. v. 23.1.2025 – C-187/23 (Albausy) Mit Urt. v. 23.1.2025[1] hat der EuGH in der Sache Albausy ein Vorabentscheidungsersuchen des AG Lörrach vom 21.3.2023[2] zur Auslegung von Art. 67 Abs. 1 UAbs. 2 lit. a) EuErbVO[3] für unzulässig erklärt. Das Nachlassgerich...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 213 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 214 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / E. Anzeigefrist

Rz. 10 Die Anzeige muss binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall des Erwerbs oder von dem Eintritt der Verpflichtung erfolgen, § 30 Abs. 1 ErbStG. Voraussetzung ist, dass die Steuer gem. § 9 ErbStG entstanden ist (siehe § 9 Rdn 1 ff.). Wurde ein Pflichtteil (noch) nicht geltend gemacht (siehe § 3 Rdn 12 ff.) oder liegt lediglich ein Schenkun...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / c) Bodenrichtwerte

Rz. 26 Die Bodenrichtwerte werden für jedes Gemeindegebiet von den jeweiligen gem. § 192 BauGB zu bildenden Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ermittelt, § 196 BauGB. Grundlage sind die Kaufpreissammlungen, mithin die tatsächlich bezahlten Kaufpreise für Grundvermögen. Grundlage der Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Entwicklungszustand des Grundstücks i...mehr

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ZErb 04/2025, Zugang der Er... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über den Zugang zu einem Benutzerkonto des sozialen Netzwerks I … Die Beklagte betreibt I … Über das Netzwerk können die Nutzer miteinander internetbasiert über die Server der Beklagten kommunizieren und Inhalte teilen. Für die Nutzung des Netzwerks ist nach einer Registrierung die Eingabe von Kontozugangsdaten erforderlich. Die Klägerin ist die Ehefrau...mehr

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ZErb 04/2025, Der praktisch... / I. Verwaltung des Nachlassvermögens

Ungeachtet seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist der Interimserbe jedenfalls, solange nicht feststeht, ob die Stiftung anerkannt wird oder nicht, als sog. vorläufiger Erbe nicht verpflichtet, sich um den Nachlass zu kümmern und muss daher auch keine Schadensersatzansprüche wegen Untätigkeit befürchten.[39] Andernfalls stünde der vorläufige Erbe vor einem Dilemma: Ei...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 146 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 156 ff.) übersteigt. Rz. 147 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[122] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, d...mehr

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Erbschaftsteuer / 1.1 Erbanfall

Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen kraft Gesetzes auf den oder die Erben über (Erbrecht). Deren Vermögenserwerb durch Erbanfall unterliegt der Erbschaftsteuer, unabhängig davon, ob er sich aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament, Erbvertrag) vollzieht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Selbst ein zivilrechtlich ungültiges Testament, z. B. nicht eigenhändi...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / 2. Befreiungstatbestände

Rz. 54 Der Erblasser kann den Vorerben gem. § 2136 BGB von den gesetzlichen Beschränkungen ganz oder teilweise befreien. Nicht befreit werden kann der Vorerbe jedoch von dem Verbot der unentgeltlichen Verfügung gem. § 2113 Abs. 2 BGB; von der Pflicht zur Vorlage des (notariellen) Verzeichnisses der Erbschaftsgegenstände gem. § 2121 BGB und von dem Surrogationsgrundsatz des §...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und ohne Abkömmlinge am … 10.2021. Sie stand seit April 2020 unter Betreuung; ihre Eltern sind vorverstorben. Mit eigenhändigem Testament vom 29.1.2020 setzte die Erblasserin die Beschwerdeführerin, die Tochter eines Cousins, als Alleinerbin ein. Den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin wies das Nachlassg...mehr

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ZErb 03/2025, Eintragung ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist seit dem 00.00.1987 aufgrund Auflassung vom 00.00.1987 als Eigentümerin des im Beschlusskopf bezeichneten Grundbesitzes eingetragen. Ihre Mutter, Frau W. M. W., verstarb laut einem mit der Beschwerde in einfacher Kopie vorgelegten Erbschein des AG Heinsberg (Bl. 132) am 00.00.2003 und wurde von der Beteiligten beerbt. Weiter heißt es dort: Zitat Nacherbfolg...mehr

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AGS 03/2025, Bestimmung der... / III. Umfang der Tätigkeiten

Das LG verweist darauf, dass drei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerte Sachverhalte den Tatvorwurf gebildet haben. Zwar habe der Verteidiger insofern Recht, als er sich trotz der vorangehenden Tätigkeit für den Mandanten im Nachlassverfahren in den Strafvorwurf gesondert habe einarbeiten müssen. Die Tatsache, dass er sich einarbeiten musste, sei dadurch gedeckt, dass ...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Im Erbscheinsverfahren ist oft die Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers Gegenstand einer Beweisaufnahme. Vorliegende Entscheidung äußert sich dabei zu drei Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten: (1.) Wer ist für die Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme zuständig ist; (2.) wer besitzt die zur Feststellung nötige Sachkunde und (3.) wie ist die Bewei...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war geschieden. Die Eltern sind vorverstorben. Der Beteiligte zu 1) ist der einzige Sohn des Erblassers. Der Beteiligte zu 1) hat neben seinen am XX.XX.2013 ehelich geborenen Sohn einen weiteren Sohn, Vorname1 A, aus einer vorhergehenden Beziehung. Mit Erklärung vom 20.12.2023 gegenüber dem Nachlassgericht hat der Beteiligte zu 1) zugleich mit seiner Ehefrau f...mehr

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ZErb 03/2025, Kosten im Zus... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist testamentarisch eingesetzte Miterbin nach der im Jahr 2017 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war Alleinerbin ihres im selben Jahr vorverstorbenen Ehemanns. Die Eheleute hatten in einem Testament aus dem Jahr 2004 verschiedene Familienmitglieder angeführt, die nach dem Tod des letztverstorbenen Ehegatten Erben oder V...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von N. des AG Wermelskirchen, Bl. … , ist als Eigentümerin die Erblasserin verzeichnet. Zur Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben ist die Beteiligte zu 1) bestellt worden. Mit Vertrag vom 18.4.2024 (UVZ-Nr. …) verkaufte die Beteiligte zu 1) den Grundbesitz mit Wirkung und auf Rechnung des Nachlasses an die Beteiligten zu 2) und 3). Abschnitt VI der Urkund...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.4.3 Erben

Zwar geht das ("werdende") Eigentum an einer Sondereigentumseinheit im Wege der Universalsukzession des § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf den Erben über. Dieser muss aber den Nachweis führen, dass es sich bei ihm tatsächlich um einen Erben handelt. Diesen Nachweis führt er am einfachsten durch Vorlage eines Erbscheins oder im Fall bereits erfolgter Grundbucheintragung du...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.2 Erbschein (Zeile 12)

Ist ein Erbschein beantragt worden, so ist dies in Zeile 12 unter Angabe des Namens, des Aktenzeichens des Gerichts bzw. der Urkundenrollen-Nummer des Notars einzutragen. Der Erbe kann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, welcher Zeugnis gibt über sein Erbrecht und bei mehreren Erben über die Größe des Erbteils. Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher im Erbsch...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.2 Annahme der Erbschaft

Die Erbschaft kann in der folgenden Weise angenommen werden: Der Erbe erklärt die Erbschaft ausdrücklich als angenommen. Der Erbe nimmt die Erbschaft durch ein schlüssiges Verhalten an. Dies kann z. B. in der Weise geschehen, dass er einen Erbschein beantragt oder dass er die Erbschaft verkauft. Der Erbe lässt die Ausschlagungsfrist verstreichen. Praxis-Beispiel 6 Wochen Ausschl...mehr

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ZErb 02/2025, Vorrang einer... / 1 Gründe

I. Der am … 1934 geborene Erblasser verstarb am … 2022 im Alter von 87 Jahren in B. Aus der geschiedenen Ehe des Erblassers sind drei Kinder, die Beteiligten zu 1) – 3) hervorgegangen. Bereits 2008 übertrug der Erblasser allen seinen Kindern verschiedenen Immobilienbesitz, ließ sich bezüglich dieser Immobilien jedoch ein Nießbrauchsrecht und eine Rückauflassungsvormerkung ein...mehr

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Kann die Ausschlagung einer... / Hintergrund

Die Erblasserin war im Alter von 106 Jahren gestorben. Sie befand sich vor ihrem Tod längere Zeit in einem Seniorenheim. Für die Heim- und Pflegekosten kam die Kriegsopferfürsorgestelle in Form der Gewährung eines Darlehens an die Erblasserin auf. Das Darlehen der Kriegsopferfürsorgestelle wurde durch Eintragung einer Grundschuld auf einem der Erblasserin gehörenden Hausgrun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.3 Tod der Frau oder des Kindes

Rz. 152a Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet mit dem Tod der Frau. Für den Todestag besteht noch ein Anspruch auf die Leistung. Für das bis zum Todestag fällige, aber noch nicht gezahlte Mutterschaftsgeld gelten die Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung (§ 56 SGB I). Gibt es keine Rechtsnachfolger oder verzichten alle Rechtsnachfolger, tritt die Verer...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitale Transformation in ... / 2 Bürgerorientierte Service-Erbringung am Beispiel "Neuer Reisepass"

E-Government als Weg zur bürgerorientierten Service-Erbringung E-Government haben wir als Bürger und Einwohner wenig nachgefragt und wenig angeboten erhalten. Die rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagen für ein E-Government oder gar ein Smart Government sind noch nicht vollständig geschaffen. Dies attestieren Fromm und andere in ihrer Studie mit den Worten: ...mehr

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Ungarn / 2. Der Erbschein

Rz. 306 Ebenso wie das deutsche Recht kennt auch das ungarische Recht das Rechtsinstitut des Erbscheins.[265] Der Erbschein[266] kann vom Notar zum Nachweis der Erbeneigenschaft erteilt werden. Der Erbschein enthält Angaben über die Person des Erben, die Bezeichnung des Berufungsgrundes und des ideellen Anteils der Nachlassbeteiligung. Der häufigste Fall der Erteilung eines ...mehr

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Bulgarien / 1. Erbschein

Rz. 83 Der Erbschein wird von der Gemeinde erstellt, in welcher sich der letzte Wohnsitz des Erblassers befand. Er ergeht anhand eines Fragebogens über die Familienverhältnisse des Verstorbenen, den der antragstellende Erbe unter eidesstattlicher Versicherung der Richtigkeit der Angaben abgibt.mehr

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Litauen / II. Erbschein

Rz. 71 Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die das Recht auf die Erbschaft bestätigt. Der Erbschein wird auf schriftlichen Antrag vom Notar sowohl für die testamentarischen als auch für die gesetzlichen Erben ausgestellt. Neben dem Antrag muss der Erbe die Sterbeurkunde sowie die Bescheinigung über den letzten Wohnsitz des Erblassers und das Dokument über die Annahme...mehr

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Luxemburg / 2. Erbschein

Rz. 164 Es ist zu unterscheiden: Hatte der luxemburgische Staatsangehörige seinen letzten Wohnsitz in Deutschland, findet deutsches Erbrecht Anwendung (siehe näher Rdn 12). Es ist ein Eigenrechtserbschein gem. § 2353 BGB zu erteilen. Rz. 165 Hatte der Luxemburger seinen letzten Wohnsitz dagegen nicht in Deutschland, sondern z.B. in Luxemburg, hinterlässt aber ein Grundstück i...mehr

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Lettland / III. Erbschein

Rz. 56 Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die das Recht auf die Erbschaft bestätigt. Der Erbschein wird auf schriftlichen Antrag vom Notar sowohl für die testamentarischen als auch für die gesetzlichen Erben erstellt. Rz. 57 Ausstellungsvoraussetzung ist neben dem Antrag die Vorlage der Sterbeurkunde sowie die Bescheinigung über den letzten Wohnsitz des Erblassers un...mehr

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Griechenland / 2. Abwicklung mit einem griechischen Erbschein

Rz. 85 Die materiellrechtlichen Regelungen des griechischen Rechts über den Erbschein entsprechen grundsätzlich den Regelungen des deutschen BGB, aus dem sie übernommen wurden. Der wichtigste Unterschied liegt jedoch darin, dass der griechische Erbschein ab 1.9.2024 vom zuständigen Beamten der Geschäftsstelle aufgrund eines entsprechenden Beschlusses eines Rechtsanwalts erte...mehr

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Italien / 4. Erbschein/Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 284 Mit Art. 62 ff. EuErbVO wurde nun auch in Italien für Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug, also insbesondere bei in Italien verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen, das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt. Gemäß G. 30 ottobre 2014, n. 161., Art. 32 Abs. 1 sind die Notare zuständig. Für das Erbscheinsverfahren und dessen Inhalt gilt nach Art. 32 dieses Geset...mehr

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Türkei / III. Widerspruch gegen den Erbschein und Annullierung des Erbscheins

Rz. 110 Der Erbe kann gegen die Erteilung eines Erbscheins, der einen anderen begünstigt, Widerspruch erheben, falls das Erbscheinsurteil noch nicht rechtskräftig ist (Veraset ilamina itiraz davasi). Rz. 111 Ist das Erbscheinsurteil jedoch bereits rechtskräftig geworden, wird eine Anfechtungsklage erhoben (Veraset ilaminin iptali davasi).[186] Die Klage kann bei jedem Frieden...mehr