Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 2. Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Vorlage eines Erbscheins

a) Grundsatz: Grundbuchamt hat von der Richtigkeit des Erbscheins auszugehen Rz. 49 Dem Grundbuchamt kommt nicht die Aufgabe zu, die Richtigkeit des Erbscheins bzw. ENZ nachzuprüfen. Es hat lediglich zu überprüfen, ob der Erbschein bzw. das ENZ vom sachlich zuständigen Nachlassgericht bzw. von der sachlich zuständigen Nachlassbehörde erteilt wurde und ob er bzw. es das Erbrec...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Funktion

Rz. 201 Gemäß § 2353 BGB stellt der Erbschein ein Zeugnis des Nachlassgerichts dar, das bekundet, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein bezeugt als amtliche Bescheinigung folgende Punkte:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Formelle Fehlerhaftigkeit

Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157] Beispiele aus der Rechtsprechung:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / VII. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 117 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein ENZ erforderlich.[124] Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstandes erworben, so war dies im Grundbuch ei...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 5. Muster: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde

Rz. 326 Muster 7.70: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde Muster 7.70: Schriftsatz als Stellungnahme zu einer Beschwerde An das[207] Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Das Nachlassgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Erbschein durch den Tod der in ihm als Nacherbin ausgewiesenen...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Entscheidung

Rz. 274 Die Ablehnung erfolgt durch Beschluss, falls eine Anregung vorlag. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine beschwerdefähige Entscheidung nach § 58 Abs. 1 FamFG. Soweit kein Beteiligter die Einziehung des Erbscheins angeregt hatte, wird das Einziehungsverfahren durch einen Aktenvermerk eingestellt. Rz. 275 Ist der Erbschein unrichtig, so ergeht der Einziehungsbesc...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Sondererbfolge in den Kommanditanteil

Rz. 53 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein.[51] Diese Rechtsprechung wurde im Jahr 1956 vom ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 239 Bei mehreren Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Erbschein von einem, mehreren oder sämtlichen Miterben beantragt werden. Wird der Antrag nicht von allen Miterben gestellt, muss dargetan werden, dass alle übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben, § 352a Abs. 3 FamFG . Die Annahme kann durch eigene Erklärung der Miterben, durch Urkunden oder durch eidesstattlich...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Vermutungswirkung

Rz. 203 Entsprechend einer Grundbucheintragung kommt auch dem erteilten Erbschein eine Vermutungswirkung nach § 2365 BGB zu:[118] Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist. Als Beschränkungen kommen in Betracht ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG

Rz. 284 Muster 7.60: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG Muster 7.60: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG An das Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweilige...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Feststellungsbeschluss bei unstreitigen Sachverhalten

Rz. 233 Wenn keiner der Beteiligten dem beantragten Erbschein widersprochen hat, stellt das Nachlassgericht, wenn es die Tatsachen für erwiesen hält, welche für die Erteilung des Erbscheins vorliegen müssen, dies durch Beschluss fest, § 352e Abs. 1 FamFG. Dem Feststellungsbeschluss folgt sogleich die Erteilung des Erbscheins.[144] Rz. 234 Hinweis Vom Feststellungsbeschluss is...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Öffentlicher Glaube

Rz. 204 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Zuständigkeit

Rz. 258 Zuständig für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht, das den Erbschein erteilt hat.[155] Dies gilt sowohl für die örtliche, die internationale als auch die funktionelle Zuständigkeit. Insoweit ist der Richter, der einen Erbschein erteilt hat, auch für das Einziehungsverfahren zur Entscheidung berufen, § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG . Hat ein örtlich unzustä...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Inhalt

Rz. 209 Der Antrag muss das behauptete Erbrecht genau bezeichnen, und zwar nach Eine nur beaufsichtigende Testamentsvollstreckung ist nicht im Erbschein zu vermerken.[129] Rz. 210 Hinweis Der Antrag ist sorgf...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 5. Fehlender Nacherbenvermerk im Grundbuch

Rz. 367 Sollte in einem Erbschein fälschlicherweise der Nacherbenvermerk fehlen und wäre dieser deshalb nicht im Grundbuch eingetragen worden, so wäre insofern das Grundbuch unrichtig. Die Nacherben hätten einen Grundbuchberichtigungsanspruch, § 894 BGB i.V.m. § 892 Abs. 1 S. 2 BGB. Liegt ein Erbschein vor, der eine Nacherbschaft nicht ausweist, so ist es dem Grundbuchamt we...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / g) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 286 Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Materielle Unrichtigkeit

Rz. 264 Der Erbschein ist einzuziehen, wenn er sachlich unrichtig ist, § 2361 BGB. In der Praxis kann sich die materielle Unrichtigkeit vor allem ergeben, wenn ein Testament vom Gericht falsch ausgelegt, nachträglich ein jüngeres widersprechendes Testament gefunden oder eine wirksame Anfechtung erklärt wurde. Rz. 265 Beispiele Falscher Erbe oder Erbteil, fehlende Beschränkung...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG

Rz. 282 Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 4...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Allgemeines

Rz. 280 Nach h.M. sind einstweilige Anordnungen im Einziehungsverfahren zwar zulässig. Möglich ist eine einstweilige Anordnung des Nachlassgerichts, § 49 FamFG , auf Rückgabe des Erbscheins zu den Nachlassakten. Dasselbe Ziel lässt sich auch mit einer einstweiligen Verfügung im ZPO-Verfahren nach § 2362 Abs. 1 BGB, § 935 ZPO erreichen. Mangels gesetzlicher Grundlage beseitigen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Erstberichtigung des Grundbuchs

Rz. 121 Nach Eintritt des Erbfalls kann eine Grundbuchberichtigung vorgenommen worden sein, die sich nachträglich als nicht richtig herausstellt, weil bspw. ein unrichtiger Erbschein aufgrund eines ungültigen Testaments erteilt worden war. Rz. 122 Fall Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Einziehung

Rz. 321 Der im Erbschein bezeichnete Erbe kann sich gegen die Einziehung des Erbscheins wie folgt wehren: Rz. 322 Vollzogen ist die Einziehung, wenn sämtliche Ausfertigungen und Urschriften des Erbscheins beim Nachlassgericht abgeliefert sind.[203] Ist eine Erbscheinseinziehung tatsächlich noch nicht erfolgt, so ist die Beschwerde gegen den Einziehungsbeschluss mit dem Ziel st...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Ausnahme: Dem Grundbuchamt werden neue Tatsachen bekannt

Rz. 50 Das Grundbuchamt braucht seiner Eintragung nur dann den Erbschein bzw. das ENZ nicht zugrunde zu legen, wenn ihm neue Tatsachen bekannt geworden sind, die dem Nachlassgericht bei der Erbscheinserteilung bzw. der Erteilung des ENZ offenbar noch nicht bekannt waren und die der sachlichen Richtigkeit des Erbscheins bzw. ENZ entgegenstehen, und wenn das Grundbuchamt anneh...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Endentscheidungen

Rz. 297 Anfechtbare Verfügungen sind Endentscheidungen, wie z.B. Rz. 298 Sie müssen allerdings bereits erlassen sein, d.h. mit Willen des Gerichts aus dessen Verfügungsgewalt entlassen worden sein. Nicht notwendig ist d...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / I. Erbenfeststellung

Rz. 84 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / l) Sonderfälle

Rz. 99 Der Erbschein kann durch ein Zeugnis nach §§ 36, 37 GBO ersetzt werden. Im Bereich des Höferechts muss der Erbschein den Hoferben als solchen bezeichnen (§ 18 Abs. 2 S. 2 HöfeO). Dem Erben wird auf Antrag ein auf die Hoffolge beschränkter Erbschein erteilt (sog. Hoffolgezeugnis, vgl. § 18 Abs. 2 S. 2 und 3 HöfeO).mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / h) Zu beachtende evtl. Ersitzung

Rz. 133 Soll eine Eigentümereintragung, die auf einem erteilten Erbschein beruht, berichtigt werden, nachdem dieser Erbschein eingezogen und ein neuer Erbschein anderen Inhalts erteilt worden ist, muss das Grundbuchamt eine Berichtigungsbewilligung des eingetragenen Eigentümers anfordern, wenn infolge des Zeitablaufs die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, dass der einget...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erweiterte Prüfungskompetenz

Rz. 63 Bei der Vorlage von beglaubigten Abschriften der Verfügungen von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift gehen die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts weiter als bei der Vorlage eines Erbscheins. Das Grundbuchamt hat Formgültigkeit und Inhalt der ihm vorgelegten Verfügung zu prüfen. Es kann aber keine eigenen Ermittlungen anstellen, weil das Grundbuchverfahren ein ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / f) Muster: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung

Rz. 64 Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung An das Landgericht[56] _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen die _________________________-Lebensversicherung-AG, Schadenstr. 1, 50667 Köln, vertreten dur...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 247 Verstirbt der Erbe B des Erblassers A nach Erbschaftsannahme seinerseits, so muss dessen Erbe C für beide Erbfälle einen Erbschein beantragen, wenn er ein amtliches Zeugnis will, das ihn als Berechtigten hinsichtlich beider Vermögensmassen ausweist. Diese beiden Erbscheine können äußerlich in einer Urkunde zusammengefasst werden (sog. Sammelerbschein). Was die Erteil...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Stufenklage gegen den Erbschaftsbesitzer

Rz. 258 Es gehört zu den Pflichten des Nachlasspflegers, den Nachlass zu erhalten und zu verwalten und die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben wahrzunehmen. Dazu hat er die Nachlasssachen in Besitz zu nehmen. Dafür kann er von jedem, der Nachlassgegenstände in Besitz hat, deren Herausgabe verlangen und dieses Recht notfalls gerichtlich einfordern. Der Aktivpr...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / XIII. Kosten und Gebühren

Rz. 155 Das ENZ wurde gebührenrechtlich dem Erbschein gleichgestellt. Für das Verfahren auf Ausstellung eines ENZ fällt eine 1,0-Gebühr nach KV 12210 Abs. 1 GNotKG, Tabelle B, an. Es handelt sich um eine Pauschalgebühr, mit der sämtliche Tätigkeiten des Nachlassgerichts abgedeckt sind, darunter auch die erstmalige Ausstellung einer oder mehrerer beglaubigter Abschriften.[192]...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Muster: Antrag auf Grundbuchberichtigung zur Eintragung des Nacherben und Löschung des Nacherbenvermerks

Rz. 395 Muster 10.23: Antrag auf Grundbuchberichtigung zur Eintragung des Nacherben und Löschung des Nacherbenvermerks Muster 10.23: Antrag auf Grundbuchberichtigung zur Eintragung des Nacherben und Löschung des Nacherbenvermerks An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _______________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Erbscheinsvorlage bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

Rz. 84 OLG Hamm:[91] Zitat 1. Wenn das Grundbuchamt aus den Akten Kenntnis davon erhält, dass für den Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des notariellen Testaments ein Betreuer bestellt war, liegt ein hinreichend konkreter Anlass dafür vor, die Betreuungsakten im Hinblick darauf auszuwerten, ob Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. 2. Die Beurteilung des ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Antragsberechtigung

Rz. 212 Antragsbefugt ist der Erbe (auch der Miterbe, § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG, der Anteilserwerber oder der Erbeserbe).[132] Dabei genügt die formelle (schlüssige) Behauptung, ein Erbrecht zu besitzen. Daneben sind noch der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter und der Nachlassinsolvenzverwalter antragsbefugt. Dagegen besitzen Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechti...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 260 aa) Formelle Fehlerhaftigkeit Rz. 261 Bei schweren Verfahrensfehlern, insbesondere beim Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen, ist auch ein materiell richtiger Erbschein einzuziehen (h.M., die über den Wortlaut des § 2361 BGB hinausgeht; vgl. Muster Rdn 263).[157]...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 241 Neben der Möglichkeit, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, kann ein Miterbe aber auch einen Teilerbschein erlangen. Er bezeugt als Einzelerbschein eines Miterben dessen Erbrecht.[146] Dieser ist vor allem bedeutsam, wenn z.B. die anderen Miterben nicht feststellbar sind oder deren Erbschaftsannahme nicht nachgewiesen werden kann.[147] In Verbindung mit ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 21 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Titels ist – sogar das Erbscheinserteilungsverfahren betreiben.[16] Er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 352 Abs. 3 FamFG erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. Muster Rdn 43).[17] Dies gilt...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Kosten

Rz. 40 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Kopien und deren Beglaubigung gilt Nr. 31000 KV GNotKG. Für die Erteilung eines Erbscheins wird beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine Gebühr von 1,0 erhoben. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[54] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven In...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 276 Stellt sich die Unrichtigkeit des Erbscheins heraus, ist die Konsequenz zwar im Regelfall die Einziehung, es kann jedoch auch die Kraftloserklärung nach § 2361 BGB, § 353 FamFG notwendig werden. Diese ist dann anzuregen, wenn der Erbschein nicht sogleich erlangt werden kann. Rz. 277 Auch die Kraftloserklärung erfolgt durch einen mit Gründen zu versehenden Beschluss, d...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker

Rz. 343 Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker Muster 10.20: Grundbuchberichtigungsantrag durch Testamentsvollstrecker An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Heft _________________________ ist Herr ________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / Literaturtipps

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / III. Muster: Grundbuchberichtigungsantrag durch Erben bei bestehender Testamentsvollstreckung

Rz. 344 Muster 10.21: Grundbuchberichtigungsantrag durch Erben bei bestehender Testamentsvollstreckung Muster 10.21: Grundbuchberichtigungsantrag durch Erben bei bestehender Testamentsvollstreckung An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, He...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Verfahren

Rz. 216 Abwendungsbefugnis: Die gerichtliche Verwaltung dauert bis zum Nacherbfall. Sie ist jedoch aufzuheben, wenn die Sicherheitsleistung erbracht wird, § 2128 Abs. 2 i.V.m. § 1052 Abs. 3 BGB. Rz. 217 Grundbucheintragung: Um einen gutgläubigen Erwerb eines Dritten von dem nicht mehr verfügungsbefugten Vorerben zu verhindern (§§ 2129 Abs. 2, 892 Abs. 1 S. 2 BGB), ist die Ein...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG

Rz. 300 Muster 7.64: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG Muster 7.64: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss nach § 352e Abs. 2 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Beschwerdeschrift Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen ________...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Fehlende Rechtsscheinwirkung

Rz. 70 Weil im Gegensatz zum Erbschein bzw. dem ENZ dem notariellen Testament bzw. dem Erbvertrag und der Eröffnungsniederschrift nicht die inhaltliche Richtigkeitsvermutung nach § 2365 BGB und auch nicht die Rechtsscheinwirkung nach § 2366 BGB zukommen, gehen, wenn der Unrichtigkeitsnachweis auf die bezeichnete Weise geführt wird, die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts w...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Direkterwerb – kein Durchgangserwerb

Rz. 124 Die dingliche Surrogation sorgt dafür, dass die Rechtsinhaber des ursprünglichen Nachlassgegenstands, also die Miterben, keine Schmälerung ihrer Rechtsposition erleiden. Die Miterben erhalten kraft Gesetzes eine gleichwertige Rechtsposition am Ersatzgegenstand und sind nicht auf die Durchsetzung schuldrechtlicher Ansprüche angewiesen. Es findet also kein Durchgangser...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / j) Muster: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB)

Rz. 162 Muster 13.36: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB) Muster 13.36: Stufenklage des Erben auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe des Nachlasses bei Beendigung des Amtes (§§ 2218 Abs. 1, 666, 667, 259, 260 BGB) An das Landgericht – ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift

Rz. 39 Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist in beglaubigter Abschrift vorzulegen; sie hat Richtigkeitsvermutung und Rechtsschein gem. Art. 69 EuErbVO. Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Die Schwelle ist also niedriger (berechtigtes Interesse) als für die Erteilung einer Ausfertigung eines Erbs...mehr