Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 27 Auslandsberührung / c) Legs Universel

Rz. 160 Stellt das Universalvermächtnis lediglich eine andere Einkleidung der Erbfolge dar, so besteht kein Grund, dies nicht im Erbschein aufzuführen. Der Universalvermächtnisnehmer ist sodann als Erbe aufzuführen.[351] Gleiches gilt, wenn durch Erbteilvermächtnisse der Nachlass insgesamt verteilt wird.[352] Das Einzelvermächtnis mit rechtsübertragender Wirkung (Vindikation...mehr

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§ 20 Mietrecht / 3. Legitimation der Erben

Rz. 83 Benötigen die Erben für die Kündigung eine gesonderte Legitimation? Diese Frage wird häufig gestellt, insbesondere auf Seiten des Vermieters, denn dieser fordert regelmäßig eine solche, um sich zu vergewissern, dass er es auch tatsächlich mit den Erben zu tun hat. Er stellt sich dabei vor, dass die Erben die Kündigung nur dann aussprechen können, wenn sie sich auch du...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Nachweis von Tatsachen im Erbscheinsverfahren

a) Ausländische Urkunden Rz. 164 Was den Nachweis der Richtigkeit der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben anbelangt, ist noch verfahrensrechtlich bedeutsam, ob dies durch ausländische Urkunden erfolgen kann.[362] Die Vorlage der Originale ist im Erbscheinsverfahren in der Regel nicht notwendig. Ausreichend ist es, wenn beglaubigte Abschriften gefertigt werden. Dies gilt auc...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / IV. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 9 Nach § 352a Abs. 4 FamFG müssen alle Erben, die in dem beantragten Erbschein aufgeführt werden sollen, die eidesstattliche Versicherung nach § 352 Abs. 3 S. 3 FamFG abgeben. Das alleinige Antragsrecht eines Miterben wird dabei auf den ersten Blick "aufgehoben": Es hilft nur wenig weiter, wenn zwar lediglich ein Miterbe den Erbscheinsantrag stellen darf, jedoch alle Erb...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / III. Antrag

Rz. 7 Nach § 352a Abs. 2 S. 1 FamFG sind bei der Antragstellung die Erbteile anzugeben. Diese Angabe muss in Quoten und nicht in Werten erfolgen.[27] Die Feststellung der Quoten kann Schwierigkeiten bereiten. Beispiele:[28]mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Erbengemeinschaft im Grundbuch

Rz. 87 Die Eintragung einer Erbengemeinschaft in ein inländisches Grundbuch erfolgt gem. § 13 GBO auf Antrag eines Miterben. Der Antrag kann von einem Miterben allein gestellt werden. Die Erbfolge ist prinzipiell durch einen Erbschein nachzuweisen. Ein notarielles oder holographisches Testament ist dann ausreichend, wenn die Erbfolge aus ihm eindeutig hervorgeht und nicht an...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 4. Teilungsversteigerung

Rz. 77 Gehören Immobilien, grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht, Schiffe, Schiffsbauwerke oder Luftfahrzeuge zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen der Erbengemeinschaft, werden diese nicht durch Auseinandersetzungsklage, sondern durch Teilungsversteigerung gem. § 180 ZVG auseinandergesetzt. Würde mit einer Auseinandersetzungsklage die Aufteilung von Immobilien begehr...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / c) Gerichtliche Zuständigkeit und Verfahrensvorschriften

Rz. 135 Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hof und seiner Auseinandersetzung ist gemäß § 18 Abs. 1 HöfeO unter Verweis auf die Vorschriften des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, das Landwirtschaftsgericht beim Amtsgericht erstinstanzlich, in zweiter Instanz das OLG und in dritter Instanz der BGH zuständig. Die örtliche Zustä...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / e) Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses im Grundbuchverfahren

Rz. 151 Änderungen im Grundbuch werden durch die Vorlage einer öffentlichen Urkunde i.S.v. § 29 GBO geführt. In Erbfällen erfolgt der Nachweis des Erbrechts in aller Regel zum einen gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO durch ein beurkundetes Testament in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift oder zum anderen gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO bislang durch Vorlage eines Erbscheines.[330] M...mehr

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§ 25 Strafrecht / cc) Mittelbare Falschbeurkundung einer öffentlichen Urkunde

Rz. 21 Schutzgut des § 271 StGB ist die inhaltliche Richtigkeit einer öffentlichen Urkunde. Legaldefiniert von § 415 ZPO werden damit nur Urkunden erfasst, die von einer öffentlichen Behörde/Amtsperson (z.B. Notar) im Rahmen ihrer Amtsbefugnisse errichtet wurden.[37] Da die öffentliche Urkunde vor allem öffentliche Beweiswirkung haben muss, ist ein Erbschein taugliches Tatobj...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / Literaturtipps

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§ 27 Auslandsberührung / b) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 165 Zur Abgabe der im Erbscheinsverfahren erforderlichen eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers gem. § 352 Abs. 3 FamFG sind im Inland der Notar sowie das Nachlassgericht[366] zuständig. Gemäß § 3 Nr. 2 RPflG ist der Rechtspfleger anstelle eines Richters auch zur Protokollierung eines Erbscheinsantrages nebst Abnahme der eidesstattlichen Versicherung sowie der...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / a) Ausländische Urkunden

Rz. 164 Was den Nachweis der Richtigkeit der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben anbelangt, ist noch verfahrensrechtlich bedeutsam, ob dies durch ausländische Urkunden erfolgen kann.[362] Die Vorlage der Originale ist im Erbscheinsverfahren in der Regel nicht notwendig. Ausreichend ist es, wenn beglaubigte Abschriften gefertigt werden. Dies gilt auch für ausländische öffen...mehr

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§ 25 Strafrecht / dd) Betrug

Rz. 55 Beispiel 17 Sohn S des Erblassers E vernichtet dessen einziges Testament, in dem er S enterbt und dessen Bruder B als Alleinerben eingesetzt hat. S erwirkt anschließend die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins. Dass es sich hierbei um eine mittelbare Falschbeurkundung handelt, ist bereits oben festgestellt worden (siehe Rdn 22 f.). Zurückgehend auf eine Entsch...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / c) Nachweis der Unrichtigkeit

Rz. 23 Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder letztwilliger Verfügung kann nur durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, oder durch Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abschrift einer notariellen Verfügung von Todes wegen zusammen mit einer öffentlich beglaubigten Abschrift de...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / V. Beschwerderecht

Rz. 14 Wird ein beantragter Erbschein nicht erteilt, steht – über den reinen Wortlaut des § 59 Abs. 2 FamFG hinaus – allen Miterben ein Beschwerderecht zu, nicht bloß denjenigen Miterben, die den (zurückgewiesenen) Antrag gestellt haben. Obgleich nach § 59 Abs. 2 FamFG die allgemeine Beschwerdeberechtigung bei Antragsverfahren "nur dem Antragsteller zu(steht)", bestand schon...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des veräußernden Miterben

Rz. 118 Der Veräußerer des Erbteils bleibt trotz Veräußerung seines Erbteils Miterbe, da die Erbenposition mit der Person des Erben untrennbar verknüpft ist, nicht jedoch der vermögensrechtliche Anteil am Nachlass.[146] Die rechtliche Position als Miterbe kann nicht übertragen, sondern nur von Todes wegen erworben werden.[147] Rz. 119 Der veräußernde Miterbe behält alle nicht...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / d) Antrag

Rz. 139 Vergleichbar in etwa dem Erbscheinsverfahren (§ 352 Abs. 3 FamFG) hat der Antragsteller eines ENZ in aller Regel die dort gemachten Angaben gem. § 36 Abs. 2 IntErbRVG an Eides statt zu erklären. Er hat zu erklären, dass ihm, dem Antragsteller, nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht. Das Gericht kann dem Antragsteller jedoch die Abgabe de...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Zweck des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 135 Das ENZ dient der Nachlassabwicklung außerhalb des Inlandes. Es ist nicht allein zur Anwendung im jeweiligen Inland gedacht, sondern soll vielmehr die Abwicklung eines Erbfalls mit Auslandsbezug ermöglichen. Das ENZ dient dabei nicht nur den Erben, sondern aller unmittelbar am Nachlass Berechtigter. Es steht mithin nicht in Konkurrenz zum deutschen Erbschein. a) Inter...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / VI. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 177 In einigen europäischen Ländern (Frankreich,[386] Italien,[387] Kroatien,[388] Spanien, Luxemburg,[389] Portugal,[390] Schweiz,[391] Türkei[392]) entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers und der testamentarischen Enterbung der zum Kreise der pflichtteilsberechtigten Personen. Vielmehr ist es in einig...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 8. Erbscheinkosten

Rz. 24 Es handelt sich bei den entstehenden Kosten der Erbscheinserteilung um keine Nachlassverbindlichkeiten. Nach überzeugender herrschender Meinung wird vertreten, dass der Erbschein zum subjektiven Interesse des Erben gehört und daher trägt dieser die entspringenden Kosten.[34]mehr

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§ 27 Auslandsberührung / c) Umfang der in Art. 21 EuErbVO angeordneten Verweisungen

Rz. 19 Sowohl die in Abs. 1 als auch die in Abs. 2 des Art. 21 EuErbVO angeordnete Verweisung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Dabei ist es de facto unbeachtlich, dass Abs. 2 der Norm nicht von der gesamten, sondern nur von der Rechtsnachfolge von Todes wegen spricht. Erfasst werden soll also stets der gesamte Nachlass, wo auch immer sich einzelne Nachlassteile befin...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / Literaturtipps

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 6. Fälligkeit

Rz. 90 Der Anspruch des Vermächtnisnehmers ist sofort fällig, wenn nichts anderes bestimmt wurde, § 271 BGB. Muss der Alleinerbe die Vermächtnisse sofort erfüllen, kann ihm dies erhebliche Probleme bereiten.[61] Zum einen kann er die Höhe des Vermächtnisses noch nicht genau bestimmen, wenn ihm Informationen über die Aktiva und Passiva fehlen. Zum anderen kann er oft über Ver...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / (4) Literatur

Rz. 192 In der Literatur werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die mit Stimmenmehrheit der Erben beschlossenen Grundstücksverfügungen umzusetzen sind und wie Grundbucheintragungen aufgrund Grundlage von Mehrheitsentscheidungen der Miterben zu erreichen sind. Rißmann [285] verweist darauf, dass der Mehrheitsbeschluss den handelnden Erben Vertretungsmacht gewährt. I...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Lohnzahlungen und besondere Zahlungen

Rz. 6 Unter dem Gesichtspunkt der Universalsukzession, § 1922 BGB, gehen die Ansprüche auf Lohnzahlung[11] auf die Erben über. Die Erbengemeinschaft kann vom Arbeitgeber die Zahlung der bis zum Tode des Arbeitnehmers entstandenen Lohnansprüche verlangen, ein Miterbe freilich nur die Leistung an die Erbengemeinschaft. Der Arbeitgeber erfüllt seine Verpflichtung nur durch Leist...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Nachlassverfahrensrecht

Rz. 237 Aus englischer Sicht richtet sich die Nachlassabwicklung nach dem Belegenheitsprinzip. Für dort belegene Nachlassgegenstände wird englisches Nachlassverfahren angewendet.[386] Letzteres richtet sich für Geschäftsanteile an einer Limited nach dem Ort, an dem wirksam über den Anteil verfügt werden kann. Ob bei Eintragung der Limited in das deutsche Handelsregister auch...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 22 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[40] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten[41] und kann noch gem. § 2344 BG...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 170 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[380] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 6 Haftung / a) Allgemeines

Rz. 190 Die Einwendungen aus §§ 2060, 2061 BGB sind von Amts wegen zu beachten und müssen nicht erhoben werden.[342] Rz. 191 Für die Anwendbarkeit der §§ 2060, 2061 BGB ist die sonstige Haftungssituation des Erben irrelevant – vor allem kommt es nicht darauf an, ob der Erbe beschränkt oder unbeschränkt haftet.[343] Rz. 192 Die Beweislast für das Vorliegen der Teilung und der V...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 3. Personenidentität zwischen Testamentsvollstrecker und Vorsorgebevollmächtigtem

Vorsorgevollmachten werden typischerweise ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt. Damit erübrigt sich jedwede Diskussion darüber, ob und mit welcher Zeitdauer ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 672 S. 1 BGB zugrunde liegt, der Auswirkungen auf die Vollmacht haben könnte, § 168 S. 1 BGB. In der transmortalen Form[26] eignen sich Vollmachten in besonderer Weise dazu, die ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Guter Glaube und Wirkung gem. Art. 69 EuErbVO

Rz. 148 Vergleichbar dem deutschen Erbschein wird auch beim ENZ vermutet, dass die Angaben zur Stellung als Erbe, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter in dem Umfang, in welchem sie im ENZ ausweisbar und bescheinigbar ist, auch tatsächlich besteht. Das ENZ entfaltet also Rechtsvermutungswirkung.[326] Bei falschen Angaben in einem ENZ gilt also die ...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses über Nachlassimmobilien durch Mehrheit von Miterben

Rz. 194 Neben der Veräußerung einer Nachlassimmobilie ist auch die Kündigung eines Mietvertrags eine Verfügung i.S.d. § 2040 Abs. 1 BGB.[288] Nach der Rechtsprechung des BGH ist es für die Wirksamkeit der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses jedoch nicht (mehr) erforderlich, dass alle Miterben gemeinschaftlich die Kündigung erklären. Dies ergebe sich aus § 2038 BGB,...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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ZErb 12/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der in dritter Ehe verheiratete Erblasser ist am … 2022 verstorben. Er betrieb ein Restaurant der Spitzengastronomie samt Hotel. Aus der Ehe mit seiner ersten Ehefrau gingen der Beteiligte zu 1 und ein weiterer vorverstorbener Sohn hervor, aus der Ehe mit der zweiten Ehefrau der Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführer). Die dritte Ehe des Erblassers blieb kinderlos. Der Erblass...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / I. Testamentsvollstreckung

Rz. 166 Bei einem ausländischen Erbstatut ist die Erteilung eines gegenständlich auf das Inland beschränkte Testamentsvollstreckerzeugnis möglich.[372] Dabei finden die Grundsätze des Erbscheinsverfahrens Anwendung.[373] Zu beachten ist jedoch auch hier, dass sich im ENZ umfangreiche Möglichkeiten der Darstellung einer Testamentsvollstreckung auch nach ausländischem Recht bi...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / a) Feststellung des Hoferben

Rz. 129 Die Feststellung des Hoferben kann entweder im Erbscheinsverfahren, dort nach den Vorschriften des BGB, oder im Feststellungsverfahren nach den §§ 11, 12 HöfeO erfolgen.[174] Rz. 130 Das Ergebnis der beiden Verfahren weicht voneinander ab. Während der Erbschein gemäß § 2365 BGB lediglich die widerlegbare Vermutung der Hoferbfolge enthält, wird im Feststellungsverfahre...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 4. Ansprüche des Nacherben gegenüber Beschenkten

Rz. 59 Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben werden mit Eintritt des Vorerbfalls absolut unwirksam, sofern sie keine Anstandsschenkungen sind oder ausnahmsweise der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen.[97] Als wahrer Eigentümer kann der Nacherbe Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes (§ 985 BGB) oder Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB) verlangen.[98] Rz. 6...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Erbengemeinschaft im ausländischen Pflichtteilsrecht

Rz. 86 Das ausländische Pflichtteilsrecht kann auch Auswirkungen auf die Erbengemeinschaft haben, insbesondere dann, wenn das Pflichtteilsrecht nicht als schuldrechtlicher Ersatzanspruch (wie in Deutschland) ausgestaltet ist. Viele europäische Länder, vor allem jedoch die Länder, die dem romanischen Rechtskreis angehören, verstehen das Pflichtteilsrecht als echte Beteiligung...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des ausscheidenden Miterben

Rz. 133 Die formale Erbenstellung des Ausscheidenden bleibt auch nach dem Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft im Übrigen unberührt.[168] Dem Miterben steht mit der Abschichtung jedoch kein Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB und kein Verwaltungs- und Verfügungsrecht i.S.d §§ 2038 ff. BGB zu. Der Ausgeschiedene haftet unbeschränkt gem. § 2058 BGB.[169] Der ausgeschiedene Miterbe ...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / I. Aufhebung

Rz. 40 Die Pflegschaft muss aufgehoben werden, wenn der Grund für ihre Anordnung weggefallen ist, § 1886 Abs. 2 BGB. Bei mehreren Miterben kann auch eine Teilaufhebung in Betracht kommen, wenn etwa der Anordnungsgrund nur in der Person eines Miterben weggefallen ist.[58] Bei zunächst unbekannten (Mit-)Erben ist die Pflegschaft in der Regel (spätestens) aufzuheben, wenn ein E...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / VII. Insolvenzantrag

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Insolvenzantrag Amtsgericht _________________________ Insolvenzgericht Az.: neu Betreff: Nachlass des Herrn/der Frau _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzver...mehr

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ZErb 12/2024, Die Wirkung e... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der am 1.8.2011 vorverstorbenen I.M.’K., geb. B., verheiratet. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Erblasser hinterließ auch keine sonstigen Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Der Erblasser hatte insgesamt drei Geschwister, nämlich den bereits im Jahr 1992 (kinderlos) vorverstorbenen E.K., den früheren Beteiligten zu 1), Herm. ...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 52 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 S. 1 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hinde...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 60 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welchen die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Zielsetzung im Ermittlungsverfahren

Rz. 92 Um die Zielsetzungen insbesondere der Beweissicherung und Vermögensabschöpfung zu erreichen, kann der Berater (auch wenn er keinen unmittelbaren Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung der Ermittlungen hat) durch Anregungen versuchen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Hierbei wird regelmäßig die Erwirkung eines Durchsuchungsbeschlusses dem Interesse des...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / II. Geltung einer Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 46 Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und auch danach wirken soll, wird "transmortale Vollmacht" ("Vollmacht über den Tod hinaus") genannt.[64] In der Praxis sind regelmäßig Vorsorge- oder Bankvollmachten relevant.[65] Die Zulässigkeit der trans- und der postmortalen Vollmacht ist inzwischen unbestritten. Rz. 47 Stattdessen kann der Erblasser auch eine V...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 1. Entstehung

Rz. 38 ▪ Griechenland In Griechenland erwirbt der Erbe kraft Gesetzes gemäß Art. 1846, 1711 gr. ZBG die Erbschaft mit deren Anfall, ohne dass eine Mitwirkung seinerseits hierzu erforderlich ist.[100] Mehrere Erben bilden eine Bruchteilsgemeinschaft.[101] Rz. 39 ▪ Italien Bei Vorhandensein mehrerer Erben bildet sich in Italien, ohne Rücksicht auf eine mögliche Verschiedenheit de...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 14 Beispiel Im Beispiel (siehe Rdn 11) beschließt die Erbenmehrheit zwei Verpflichtungsgeschäfte: den Verkauf des Grundstücks (§ 1850 Nr. 5 BGB), mit dessen Erlös Schulden getilgt werden sollen, und die Aufnahme eines Kredits, d.h., eines nach § 1854 Nr. 2 BGB hinsichtlich des Minderjährigen durch das Familiengericht zu genehmigenden Geschäfts.[14] Rz. 15 Nach außen kann ...mehr