Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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ZErb 05/2024, Keine Gebühre... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Gebührenansatz im Grundbuchverfahren. Der im Rubrum näher bezeichnete Grundbesitz stand im (Mit-) Eigentum der am 4.8.2018 verstorbenen Frau G. K. Am 13.8.2018 wies das Grundbuchamt den Antragsteller darauf hin, dass er als Erbe verpflichtet sei, unter Vorlage eines Erbnachweises die Grundbuchberichtigung zu veranlassen. Ein Antrag ...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte Ziff. 2 wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschl. des AG – Nachlassgericht – Bad Säckingen v. 25.7.2023. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das AG die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet, wonach die Beteiligten Ziff. 1 und Ziff. 3 Miterben zu je ½ nach K geworden sind. Den Erbscheinsantrag der Beteiligten...mehr

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ZErb 05/2024, Zu den Anford... / 1 Gründe

I. Die verwitwete Erblasserin ist am xx.xx.2022 in Ruhpolding verstorben. Bei den Beteiligten zu 1 und 2 handelt es sich jeweils um Adoptivkinder der Erblasserin, wobei der Beteiligte zu 1 gemeinsam mit dem vorverstorbenen Ehemann adoptiert worden war, die Beteiligte zu 2 lediglich von der Erblasserin im Jahre 2018. Gemeinsam mit ihrem im Jahre 2003 vorverstorbenen Ehemann hatt...mehr

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FF 05/2024, Volladoption mi... / 2. Starke Adoption

Der Umwandlungsausspruch nach § 3 Abs. 2 AdWirkG ermöglicht auch bei Adoptionen mit starken Wirkungen hinsichtlich der rechtlichen Wirkungen der Adoption einen sogenannten Statutenwechsel ins deutsche Recht. Statutenwechsel ins deutsche Recht bedeutet, dass statt dem ausländischen nunmehr das deutsche Sachrecht zur Anwendung kommt und sich die rechtlichen Wirkungen der Adopt...mehr

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ZErb 05/2024, Berechtigung ... / Leitsatz

Allein die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe berechtigt die Leistungsbehörde nicht, im Rahmen des § 102 SGB XII die Erteilung eines Erbscheins für den Erben des Leistungsempfängers zu beantragen. Vielmehr sind die Ansprüche gegen den Erben durch einen eigenständigen Leistungsbescheid geltend zu machen, wobei dieser Bescheid den Vollstreckungstitel gegen den Erben bild...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. 1. Als Eigentümer des im Grundbuch des AG Weißenburg von zu Band … , Blatt … , geführten Grundbesitzes (Flurstücke Nr. … und …) ist der am … 2022 verstorbene Ehemann der Antragstellerin, Herr … , geboren am … , eingetragen. Dieser hatte der Antragstellerin am 13.2.1990 Generalvollmacht erteilt, die durch das Ableben des Vollmachtgebers nicht erlöschen sollte (transmortale ...mehr

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Im oben genannten Grundbuch wurde am 2.8.2023 der Beteiligte zu 2) aufgrund Erbfolge nach seinem vorverstorbenen Vater als Eigentümer eingetragen. Weiterhin wurde eingetragen, dass der Beteiligte zu 2) Vorerbe sei, bei dessen Tod die Nacherbfolge eintrete. Sodann heißt es: Zitat "Nacherben sind dessen Abkömmlinge. Ersatznacherben: a) H. … E. Stiftung – in der Treuhandschaft ...mehr

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln vom 11.12.2023 (Az. 2 Wx 203/23) betrifft u.a. eine nichtrechtsfähige Stiftung und zeigt, welche Schwierigkeiten diese eher unbekannte Rechtsfigur auslösen kann. Der Beschluss des OLG Köln hat eine (erfolgreiche) Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung einer Rechtspflegerin in einer Grundbuchsache zum Gegenstand. Der Erblasser hatte in seinem Te...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB). Dessen Umfang bestimmt sich nach zivilrechtlichen Maßstäben. Gelangen mehrere Personen gemeinsam zur Erbfolge (Miterben), so wird nicht etwa die Erbengemeinschaft insgesamt besteuert, sondern vielmehr jeder einzelne Miterbe (Erbanfallsteuer). Die gesamthänderis...mehr

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Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 1.2 Gründe für eine Lebensversicherung

Mithilfe einer Lebensversicherung kann zum einen die Absicherung von Hinterbliebenen erreicht werden, insbesondere durch eine Risikolebensversicherung. Des Weiteren eignet sich eine Lebensversicherung zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen im Erbfall, denn hier drohen z. B. Pflichtteilszahlungen, Ausgleichszahlungen zwischen den Erben und nicht zuletzt die Belastung durch d...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.3 Erteilung des Erbscheins

3.3.1 Nachweis für Grundbuch Trügerischer Schein? Gehört zum Nachlass Grundbesitz, so ist der Erbschein besonders wichtig: Denn der Nachweis der Erbfolge kann grundsätzlich – neben dem inzwischen eingeführten Europäischen Nachlasszeugnis – nur durch einen Erbschein geführt werden (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO). Er ist das Zeugnis über das Erbrecht und über die Größe des Erbteils (§ ...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.3.2 Verfahren

Antrag Antrag Ein Erbschein wird ausschließlich auf Antrag erteilt (§ 2353 BGB.[1] Die erforderlichen Angaben ergeben sich aus § 352 FamFG.[2] Ist der Antragsteller gesundheitlich außerstande, die für das Erbscheinsverfahren notwendige eidesstattliche Versicherung abzugeben, kann dies ein Vorsorgebevollmächtigter für ihn übernehmen.[3] Im Einzelfall kann die Vorlage einer Abstam...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.3.1 Nachweis für Grundbuch

Trügerischer Schein? Gehört zum Nachlass Grundbesitz, so ist der Erbschein besonders wichtig: Denn der Nachweis der Erbfolge kann grundsätzlich – neben dem inzwischen eingeführten Europäischen Nachlasszeugnis – nur durch einen Erbschein geführt werden (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO). Er ist das Zeugnis über das Erbrecht und über die Größe des Erbteils (§ 2353 BGB.) Gerade bei kompli...mehr

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ZErb 04/2024, Sittenwidrigk... / 1 Gründe

I. Die am #.#.1930 geborene Erblasserin, deren Ehemann 2004 verstorben war, lebte mit ihrer einzigen Tochter zusammen. Weitere nähere Angehörige hatte die Erblasserin nicht. Die Tochter, geschieden und kinderlos, verstarb nach längerer Krankheit am 24.9.2022 im Alter von 71 Jahren im Klinikum N. in H. Die Erblasserin befand sich vom 2.9. bis 3.10.2022 im Klinikum N., und zwar ...mehr

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ZErb 04/2024, Keine Gebühre... / 1 Gründe

I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen Gebührenansatz im Grundbuchverfahren. Der im Rubrum näher bezeichnete Grundbesitz stand im (Mit-) Eigentum der am 4.8.2018 verstorbenen Frau G. K. Am 13.8.2018 wies das Grundbuchamt den Antragsteller darauf hin, dass er als Erbe verpflichtet sei, unter Vorlage eines Erbnachweises die Grundbuchberichtigung zu veranlassen. Ein Antrag ...mehr

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Grundbesitz und Testamentsv... / 2.1.3 Testamentsvollstreckerzeugnis

"Ausweis" Der Testamentsvollstrecker muss sich insbesondere gegenüber dem Grundbuchamt legitimieren können. Der Erbschein belegt zwar nach § 352b Abs. 2 FamFG grundsätzlich auch die Testamentsvollstreckung, allerdings zeigt er weder deren Umfang noch die Person des Testamentsvollstreckers auf. Somit kann das Grundbuchamt anhand des Erbscheins nicht prüfen, ob der betreffende ...mehr

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Grundbesitz und Testamentsv... / 2.2.2.1 Unentgeltliche Verfügungen

Verfügungsbefugnis Bei der Ausführung des Testaments ist der Testamentsvollstrecker grundsätzlich unbeschränkt verfügungsbefugt; insbesondere bedarf er keiner gerichtlichen Genehmigung im Hinblick auf einen eingeschränkt geschäftsfähigen Erben.[1] Zu unentgeltlichen Verfügungen ist der Testamentsvollstrecker – von Pflicht- und Anstandsschenkungen abgesehen (§ 2205 Satz 3 BGB)...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 2.3 Erbenfeststellungsklage

Alternative zum Erbschein Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, also auch des Erbrechts, kann geklagt werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung hat (§ 256 Abs. 1 ZPO).[1] Feststellungsinteresse Auch das (Nicht-)Bestehen eines Miterbrechts kann Gegenstand der Feststellungsklage sein. Das notwendige Fests...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Erblasser schloss mit seinen drei Kindern, den Beteiligten zu 2. bis 4., am 23.7.1998 einen Erbvertrag, in dem er vertragsmäßige Verfügungen traf. Diesen hob er mit notariell beurkundetem Vertrag vom 5.6.2015 mit seinen Kindern, bei dem zwei durch das dritte Kind zunächst vollmachtlos vertreten waren, wieder auf. Die beiden vertretenen Kinder genehmigten’den Aufhebungs...mehr

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ZErb 04/2024, Immobilienrecht

Der Ärger mit Altlasten im Nachlass Grundbesitzveräußerung aus dem Nachlassvermögen sind in der Praxis mitunter aufwändig, vor allem bei Grundbüchern mit Altlasten. In der Regel verlangen finanzierende Bank die Sicherstellung der Grundbuchbereinigung aller wertmindernder Eintragungen. Der Beitrag soll nicht abschließend für Einzelfälle Lösungen aufzeigen und Problembewusstsei...mehr

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ZErb 04/2024, Gesellschaftsrecht

GmbH-Anteile und Beteiligungen an GbR, oHG und KG im Erbfall – Gesetzliche Ausgangslage und Anmeldung zum’Register Viele Gesellschaftsverträge – sowohl von (rechtsfähigen) Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offenen Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG) als auch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) – enthalten fehlerhafte Klauseln fü...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 3.2 Nachlass- und Teilungssachen

Nachlasssachen In § 342 FamFG werden erstmals die einzelnen Nachlass- und Teilungssachen aufgelistet, für die das FamFG-Verfahren Anwendung findet. Danach sind Nachlasssachen insbesondere Verfahren, die folgende Regelungsgegenstände betreffen: die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen, die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften, die ...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / Zusammenfassung

Überblick Rund um den Nachlass gibt es immer wieder Veranlassung, die Gerichte einzuschalten. Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Erbscheine beispielsweise werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts erteilt. Streitigkeiten zwischen oder mit den Erben sind vor den Zivilgerichten auszutragen. Ist eine Einigung der Miterben zur Auseinandersetzung der ...mehr

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ZErb 04/2024, Notarinnen und Notar braucht das Land

Zum 1.1.2023 gab es in Deutschland rund 6.700 Notare. Von diesen sind ca. 1.500 Nur-Notare und ca. 5.600 Anwaltsnotare. Die Anzahl der Notarinnen und Notare nimmt seit Jahren kontinuierlich ab, u.a. auch, weil offene Stellen mangels Bewerber nicht besetzt werden können. Dies führt dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Dienstleistungen insbesondere in der ...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

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ZErb 04/2024, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der am xx.xx.2021 verstorbene Erblasser war seit xx.xx.2020 in zweiter Ehe mit der Beteiligten zu 1 verheiratet; er verstarb ohne eigene Kinder. Der Beteiligte zu 2 ist der Neffe der ersten Ehefrau des Erblassers, die Beteiligte zu 3 ist die Enkelin des Bruders des Erblassers. Die Beteiligten zu 2 und 3 waren Patenkinder des Erblassers und seiner ersten Ehefrau (verstorben...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 5 Erbschein

5.1 Vorerbe Vorerbe In dem Erbschein, der einem Vorerben erteilt wird, ist anzugeben, dass eine Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und wer der Nacherbe ist. Ist der dem Vorerben erteilte Erbschein unrichtig (geworden), so ist er von Amts wegen durch das Nachlassgericht einzuziehen (§ 352b FamFG). In den Erbschein ist auch die testamentarisc...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 5.2 Nacherbe

Weiterer Erbschein für Nacherben Nach Eintritt des Nacherbfalls kann der Nacherbe gezwungen sein, seine Verfügungszuständigkeit bezüglich des Nachlasses nachzuweisen, z. B. weil er durch Testament zum Nacherben bestimmt worden ist und daher gemäß § 35 Abs. 1 GBO zur Eintragung als Eigentümer eines Nachlassgrundstücks im Grundbuch eines Erbscheins bedarf. Hierfür reicht der de...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 5.1 Vorerbe

Vorerbe In dem Erbschein, der einem Vorerben erteilt wird, ist anzugeben, dass eine Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und wer der Nacherbe ist. Ist der dem Vorerben erteilte Erbschein unrichtig (geworden), so ist er von Amts wegen durch das Nachlassgericht einzuziehen (§ 352b FamFG). In den Erbschein ist auch die testamentarisch verfügte ...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 2.1 Fortsetzung der Vollstreckung nach Tod des Erblassers

Einfacher Weg Hatte die Zwangsvollstreckung gegen den Erblasser (Schuldner) bereits begonnen, kann der Gläubiger sie in den Nachlass fortsetzen (§ 779 Abs. 1 ZPO), und zwar ohne Klauselumstellung und ohne erneute Zustellung. Dabei "beginnt" die Vollstreckung mit dem ersten in ihrem Rahmen auf zwangsweise Durchsetzung des Titels gerichteten Akt des Vollstreckungsorgans. Die Zus...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.5 Wirkung der Verfügung

Erwerber wird nicht Miterbe Mit dem Zeitpunkt der Verfügung tritt der Erwerber an die Stelle des veräußernden Miterben als Teilhaber in das Gesamthandsverhältnis ein. Er wird jedoch nicht anstelle des Veräußerers Miterbe im rechtlichen Sinne, denn durch Parteivereinbarung kann niemand Erbe werden. Erbe bleibt vielmehr der Veräußerer. Dieser kann zwar seinen Anteil am Nachlass...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 6.1.2 Voraussetzungen

Erbschein Beruht die Erbfolge auf einem privatschriftlichen Testament, ist der Nachweis der Erbfolge in Form eines Erbscheins [1] grundsätzlich zwingend.[2] Liegt ein Erbschein vor, der eine Nacherbschaft nicht ausweist, so ist es dem Grundbuchamt wegen des Legalitätsprinzips verwehrt, auf der Grundlage einer Berichtigungsbewilligung einen Nacherbenvermerk einzutragen.[3] Sonde...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.1 Übertragung des Anwartschaftsrechts

Übertragung auf Dritte Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf einen Dritten, tritt der Erwerber nach einhelliger Auffassung in vollem Umfang in die rechtliche Position des Nacherben ein. Der Erwerber wird mit dem Nacherbfall ohne Durchgangserwerb Gesamtrechtsnachfolger, nicht aber "Nacherbe" im Sinne des BGB. Daher wird nach Eintritt des Nacherbfalls nicht der Erw...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.6.2 Gesamthandklage

Gesamthandklage Die Gesamthandklage bietet den Vorteil, dass der Nachlassgläubiger in den gesamten (noch ungeteilten) Nachlass vollstrecken kann. Hierzu bedarf es eines gegen alle Miterben ergangenen Urteils (§ 747 ZPO). Soweit der Gläubiger bereits gegen den Erblasser einen Vollstreckungstitel erstritten hat, kann er diesen gemäß § 727 ZPO auf die Erben als Rechtsnachfolger ...mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 1.3.4 Erbschein

Erbe bleibt Erbe Der Vollzug einer sog. Abschichtungsvereinbarung lässt die Erbenstellung des abgefundenen Miterben unverändert. Deshalb soll auch der ausgeschiedene Miterbe im Erbschein aufzuführen sein.[1] Ein bereits erteilter Erbschein soll nicht einzuziehen sein.[2]mehr

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Grundbesitz in Erbengemeins... / 4.4 Gesetzliche Teilungsregeln

Kommt ein Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben nicht zustande und hat der Erblasser keine Anordnungen getroffen, erfolgt die Auflösung des Nachlasses nach den gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln (§§ 2046 ff., 752 ff. BGB). Schuldentilgung Zunächst sind aus dem Nachlassvermögen alle Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen (§ 2046 Abs. 1 Satz 1 BGB). Zu diesem Zweck...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.1.2 Gemeinschaftlicher Erbschein

Neues Recht Jeder Miterbe kann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.[1] Insoweit bestimmt § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG, dass die Angabe der Erbteile im Erbschein entfallen kann, wenn alle Antragsteller hierauf verzichten.[2] Hinweis Erblasserbestimmung zu Erbquoten Ein quotenloser Erbschein ist nicht zu erteilen, wenn der Erblasser zweifelsfreie Bestimmungen zu den Erbqu...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.1 Erbschein

5.1.1 Legitimation der Erben Klärung der Rechte am Nachlass Die Erbschaft fällt, wie bereits erwähnt, automatisch an. Die Person des oder der Erben muss jedoch erst noch ermittelt werden. Diese Unsicherheit wird am deutlichsten beseitigt durch einen Erbschein: Er weist die Erben und – im Falle der Erbengemeinschaft – meist auch den Anteil der Miterben am Nachlass aus und besch...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.1.1 Legitimation der Erben

Klärung der Rechte am Nachlass Die Erbschaft fällt, wie bereits erwähnt, automatisch an. Die Person des oder der Erben muss jedoch erst noch ermittelt werden. Diese Unsicherheit wird am deutlichsten beseitigt durch einen Erbschein: Er weist die Erben und – im Falle der Erbengemeinschaft – meist auch den Anteil der Miterben am Nachlass aus und bescheinigt deren etwaige Beschrä...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 6.1 Nachweis der Erbfolge

Gesetzliche Regelung Der Nachweis der testamentarischen Erbfolge im Grundbuchverfahren ist immer wieder umstritten. Eigentlich ist die gesetzliche Regelung in § 35 Abs. 1 GBO klar: Der Nachweis der Erbfolge kann grundsätzlich nur durch einen Erbschein (oder ein Europäisches Nachlasszeugnis) geführt werden. Beruht jedoch die Erbfolge auf einer öffentlichen Verfügung von Todes we...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.1.3 Nachlass im Ausland

Ausländisches Vermögen Gehören zu einer Erbschaft auch Gegenstände, die sich im Ausland befinden, kann ein Erbschein erteilt werden, der auf die im Inland befindlichen Gegenstände beschränkt ist.[1] Die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins setzt voraus, dass sich Teile des Nachlasses sowohl im Inland als auch im Ausland befinden.[2]mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.1.5 "Stufenleiter" der Erbnachweise

Rangliste Bei den möglichen Erbnachweisen rangiert an erster Stelle der Erbschein, der mit seinen in §§ 2366, 2367 BGB aufgelisteten Wirkungen für den Rechtsverkehr den "stärksten" Nachweis entfaltet. Einen vergleichbaren gesetzten Rechtsschein vermitteln das Testamentsvollstreckerzeugnis und auch das Europäische Nachlasszeugnis. Als nahezu gleichwertiger Nachweis werden ein ...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.2 Erbenfeststellungsklage

Zivilprozess statt Erbschein Grundsätzlich ergibt sich die Erbenstellung aus dem Erbschein. Jedoch ist neben dem Erbscheinsverfahren eine Klage auf Feststellung einer Miterbenstellung möglich.[1] Der Zulässigkeit einer solchen Klage steht nicht entgegen, dass in einem vorangegangenen Erbscheinsverfahren ein (auch) vom Kläger gestellter Erbscheinsantrag zurückgewiesen wurde.[2...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 6.2 Trans- und postmortale Vollmacht

Vorteile Eine Vollmacht kann der Vertretene auch für die Zeit nach seinem Tod erteilen. Sie hat mehrere Vorteile: Der Nachlass bleibt "handlungsfähig", auch wenn sich die Ermittlung der Erben oder die Bestellung eines Testamentsvollstreckers länger hinzieht. Ferner lässt sich so bei der Übertragung von Grundstücken eventuell die Erteilung eines Erbscheins vermeiden.[1] Allerd...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 6.4 Löschung von Grundstücksrechten des Erblassers

Wohnungsrecht und Nießbrauch. Grundstückseigentümer, die ihre Immobilie zu Lebzeiten an die Abkömmlinge übergeben, sichern sich regelmäßig durch den Vorbehalt verschiedener Rechte an der Immobilie ab. Meist geht es um die Eintragung eines Wohnungs- oder Nießbrauchrechts, einer Reallast oder eines Leibgedinges. Wie können dann beim Tod der Übergeber die im Grundbuch eingetrage...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 5.1.4 Europäisches Nachlasszeugnis

Grenzenlos Die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle wird durch das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) erleichtert.[1] Es dient einer vereinfachten und beschleunigten Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbsachen in den Mitgliedstaaten. Dies gilt insbesondere, falls sich Nachlassgegenstände nicht in dem Mitgliedstaat befinden, der für das Nachlassverfahren international zu...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / 1.3.1 Bindender Vertrag

Alternative zum Testament Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden.[1] Anders als beim gemeinschaftlichen Testament können auch nicht miteinander verheiratete Personen einen Erbvertrag schließen. Hinweis Erbnachweis beim Grundbuchamt Ein notarieller Erbvertrag hat im Erbfall auch praktische Vorzüge: Is...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: S... / Zusammenfassung

Überblick Erben werden durch die gesetzliche Erbfolge oder durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) berufen. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft wollen gut überlegt sein. Die Erteilung eines Erbscheins spielt im Grundbuchverkehr eine große Rolle, ist jedoch nicht immer nötig. Die postmortale Vollmacht gewinnt auch insoweit an Bedeutung. Gesetze, Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

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Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.1.4 Bestimmbarkeit des Erben

Wille eindeutig? Die Person des Erben muss vom Erblasser so bestimmt sein, dass sie allein aufgrund seiner in der letztwilligen Verfügung enthaltenen Willensäußerung festgestellt werden kann. Eine Auslegung anhand von Textteilen, die andere Personen verfasst haben, ist unzulässig.[1] Auch das "Jonglieren" mit Fachausdrücken kann zur Verwirrung beitragen und zur Unwirksamkeit d...mehr