Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 28 Länderkurzübersichten / Q. Königreich Schweden

Rz. 105 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Es gilt der Grundsatz der Nachla...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 84 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich in einem Auseinandersetzungsvertrag abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsät...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / E. Abschichtung

Rz. 90 Seit 1998 ist auch durch den BGH[108] neben dem Auseinandersetzungsvertrag (siehe oben Rdn 84) und der Erbteilsübertragung (siehe oben Rdn 89) ein "dritter Weg" der Auseinandersetzung anerkannt, der zu einer Teilauseinandersetzung führt:[109] Miterben scheiden einverständlich gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Dies wird allgemein als "Abschichtung" bezeich...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[46] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[47] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / Literaturtipps

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ZErb 12/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der zwischen dem 30.12.2022 und dem 9.1.2023 verstorbene Erblasser war mit M E verheiratet, die ihrerseits zwischen dem 7.1.2023 und dem 9.1.2023 verstorben ist. Die Ehe blieb kinderlos, beide Erblasser verstarben ohne leibliche oder angenommene Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Am 9.1.2023 gegen 15:00 Uhr bemerkte der Zeuge R beim Vorbeigehen an de...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / II. Wer kann das Verfahren beantragen?

Rz. 16 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist beschränkt auf "Erben", d.h. auf natürliche Personen.[23] Juristische Personen können kein Erblasser sein, also auch nicht beerbt werden.[24] Bei ihnen kommt nach registerrechtlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen i.d.R. stattdessen die Auflösung und Abwicklung (mit späterer registerrechtlicher Löschung) in Betracht, natürlich a...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Gestaltungsrechte

Rz. 73 Ein Recht zur Ausschlagung hat der Nacherbe bereits mit dem Tod des Erblassers, § 2142 Abs. 1 BGB. Der Gesetzgeber wollte dem Nacherben eine Gestaltungsmöglichkeit an die Hand geben, die es dem Nacherben ermöglicht, den Vorerben schon vor Eintritt des Nacherbfalls die Rechtsposition eines Vollerben zu verschaffen.[118] Schlägt ein Nacherbe die Erbschaft aus, so verble...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Ungewissheit über Gläubigerstellung der Mietzinsforderung

Rz. 16 Möchte die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vermieters den uneingeschränkten Mietzinsfluss sicherstellen, so ist zu empfehlen, den Mietern die Erbenstellung nachzuweisen. Kommt es zu einem Wechsel des Vertragspartners auf Seiten des Mietzinsgläubigers, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schuldners, die Erben als Rechtsnachfolger zu ermitteln, um dann an die Erben...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Antragsberechtigung

Rz. 15 Formal berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist gemäß § 317 Abs. 1 InsO jeder Erbe, Miterbe, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, ein Testamentsvollstrecker und jeder Nachlassgläubiger. Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, ist der Eröffnungsgrund vom Antragsteller glaubhaft zu machen, § 317 Abs. 2 InsO. Den nicht antragstellenden Erben ist Gelegenhe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 20. Nachweis einer zulageunschädlichen Verfügung (§ 4 Absatz 4 des 5. VermBG, § 8 VermBDV)

Rz. 105 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die zulageunschädliche Verfügung (Rn. 103f.) ist dem Kreditinstitut, der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder dem Versicherungsunternehmen (§ 8 Absatz 2 VermBDV) oder dem Finanzamt (nur bei einer Anlage im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV) vom Arbeitnehmer (im Todesfall von seinen Erben) wie folgt nachzuweisen: Im Fall der Ehesch...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / bb) Grenzen der notwendigen Verwaltung

Rz. 176 Das Recht zur Notverwaltung darf nicht dazu dienen, den Willen der Mehrheit der Erbengemeinschaft zu übergehen. Daher darf eine Maßnahme von einem einzelnen Miterben nicht vorgenommen werden, wenn die Miterben diese mehrheitlich ablehnen, es sei denn die Sachlage hat sich inzwischen erheblich geändert.[253] Jeder einzelne Miterbe ist verpflichtet, unaufschiebbare Notv...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 129 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[282] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klageschrift

Rz. 593 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.80: Klage Insassenunfallversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, (Name, Adresse) – Beklagte – wegen: Leistungen au...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 96 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[218] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen die k...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Auskunftsanspruch aufgrund Miterbenstellung sowie aus § 242 BGB

Rz. 150 Es gibt keine spezielle Anspruchsgrundlage, wonach Miterben untereinander verpflichtet wären, sich Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen.[351] Umstritten ist die Frage, ob die Erben gleichwohl verpflichtet sind, sich wechselseitig über den Nachlassbestand zu informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht der Miterben allein aufgrund der Verbindung in der Erben...mehr

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§ 25 Strafrecht / a) Urkundsdelikte, §§ 267 ff. StGB

Rz. 6 Übersicht Urkundenfälschung, § 267 StGB Tathandlungen:mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahrens

Rz. 44 Die Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahren ist eine weitere Schonungseinrede gem. § 2015 BGB. Hierbei kann der Erbe die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahren verweigern. Dafür muss aber innerhalb eines Jahres nach der Erbschaftsannahme (§ 455 Abs. 1, 3 FamFG) das Aufgebot der Gläubiger beantragt und vom Gericht zuge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.22.1 Allgemein

Rz. 121 § 43 Abs. 1 S. 4 EStG knüpft an die Übertragung von Wirtschaftsgütern i. S. v. § 20 Abs. 2 EStG auf einen anderen Gläubiger widerlegbar die Vermutung einer Veräußerung. Auf Übertragungen vor dem 1.1.2009 ist § 43 Abs. 1 S. 4 ff. EStG nicht anzuwenden. Mangels einer besonderen Anwendungsvorschrift gilt hier § 52a Abs. 1 EStG. Durch die fingierte Veräußerung soll einer...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / A. Verkauf durch Erben nach Versterben eines Eigentümers

Rz. 1 Stellt sich bei der Vorbereitung des Grundstückskaufvertrags heraus, dass die Verkäufer noch nicht im Grundbuch des Kaufgegenstandes als rechtliche Eigentümer eingetragen sind, sondern noch der verstorbene Erblasser, sollte der Notar auf die Voreintragung der Verkäufer hinwirken. Rz. 2 Geschieht das nicht, könnte der Käufer trotz Bezahlung des Kaufpreises und trotz sein...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / B. Beerdigungskosten

Rz. 2 Bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang hat der Schädiger die Kosten der Beerdigung gemäß § 844 Abs. 1 BGB zu ersetzen. Anspruchsberechtigt ist derjenige, der die Kosten zu tragen hat. In erster Linie ist dies der Erbe (§ 1968 BGB), bei mehreren Erben die Erbengemeinschaft. Stirbt ein Unterhaltsberechtigter, trägt die Kosten der Beerdigung der Unterhaltsverpflichtete, so...mehr

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 1.3 Anzeige des Todes des Mitglieds und Nachweis des Erbrechts

Für die Anzeige des Todes des Mitglieds gegenüber der Genossenschaft bietet sich die Verwendung des Formulars Tod eines Mitglieds – Todesanzeige (Beendigung der Mitgliedschaft) an. Grundsätzlich hat der Nachweis des Erbrechts durch Vorlage eines Erbscheins zu erfolgen.[9] Nach der Rechtsprechung kann das Erbrecht aber auch durch eine beglaubigte Ablichtung eines eröffneten öf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 2.4 Anzeige des Todes des Mitglieds und Nachweis des Erbrechts

Für die Anzeige des Todes des Mitglieds gegenüber der Genossenschaft bietet sich die Verwendung des Formulars Tod eines Mitglieds – Todesanzeige (Fortsetzung der Mitgliedschaft durch den/die Erben) an. Grundsätzlich hat auch im Fall der fortgesetzten Mitgliedschaft der Nachweis des Erbrechts durch Vorlage eines Erbscheins zu erfolgen.[17]mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / III. Unklare Inhaberschaft

Das LG sah die Beschwerde teilweise als begründet an. Nämlich insoweit, als dass die Inhaberschaft des Vergütungsanspruchs unklar sei. Folgerichtig sah es den Antrag als begründet an, den Betrag zu hinterlegen. Nach Ansicht des Beschwerdegerichts ergibt sich dies aus § 372 S. 2 BGB. Es bestehe aus Sicht des Schuldners eine nicht auf Fahrlässigkeit beruhende Ungewissheit über...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / III. Tod des Käufers

Rz. 31 Komplizierter ist der Fall, wenn der Käufer nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrags verstirbt, bevor der Kaufvertrag vollzogen wurde. In diesen Fällen könnte der geschuldete Kaufpreis ausbleiben oder sich die Zahlung verzögern. Der Notar darf erst nach vertragsgemäßer bargeldlos erfolgter Zahlung des Kaufpreises die seinerzeit vom Erblasser miterklärte Auflassung z...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VII. Muster: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter bei Fortsetzungsklausel

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter (bei Fortsetzungsklausel) Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ steht in der Ersten Abteilung als Eigentümerin die _________________________-GbR mit deren Gesellschaftern ___________...mehr

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VI. Muster: Grundbuchrichtigstellung

Rz. 54 Mustervorschlag[38] zur Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter bei Vorliegen einer Nachfolgeklausel: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.6: Grundbuchrichtigstellung (bei Nachfolgeklausel) Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ steht in der Ersten Abteilung als E...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 18.6.2003 wurde der Rechtsanwalt zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Schuldnerin bestellt. Mit Beschl. v. 12.9.2003 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Schriftsatz vom 6.1.2023 reichte der Insolvenzverwalter seinen Insolvenzschlussbericht über die Schuldnerin ein. ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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Eigentümerversammlung / 2.2.3 Erben

Zwar geht das ("werdende") Eigentum an einer Sondereigentumseinheit im Wege der Universalsukzession des § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf den Erben über. Dieser muss aber den Nachweis führen, dass es sich bei ihm tatsächlich um einen Erben handelt. Diesen Nachweis führt er am einfachsten durch Vorlage eines Erbscheins oder im Fall bereits erfolgter Grundbucheintragung du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Schreib,- Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten (Abs. 1)

Rz. 5 Schreib- und Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten müssen vom Gericht berichtigt werden. Die in § 107 FGO verwendeten Begriffe, insbesondere der "offenbaren Unrichtigkeit" entspricht im Wesentlichen denen des § 129 AO. [1] Danach setzt z. B. ein Rechenfehler einen Fehler bei der Lösung einer rein rechnerischen Aufgabe voraus; ein Fehler beim Ansatz der in ...mehr

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ZErb 10/2024, Gewöhnlicher ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob vorliegend die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit nach der EuErbVO gegeben ist. Der am … 1955 geborene Erblasser, ein deutscher Staatsangehöriger, ist am 10.10.2023 in einem Pflegeheim in Polen verstorben. Zuvor lebte er zusammen mit der Beteiligten, seiner (zweiten) Ehefrau, in der Z-Straße in … ...mehr

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ZErb 10/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die ledige Erblasserin ist am TT.MM.2022 kinderlos verstorben. Der Beschwerdeführer begehrt die Erteilung eines ihn als Alleinerben ausweisenden Erbscheins. Dafür beruft er sich auf ein Schriftstück, das von der Erblasserin herrühren soll. Bei dem Schriftstück handelt es sich um die Vorderseite eines Fensterbriefumschlags im Format 21 cm x 11 cm. In der linken oberen Ecke f...mehr

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Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Gewillkürte Erbfolge

Rz. 60 Im Rahmen der gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Erben bestimmen und damit die gesetzliche Erbfolge ausschließen. Die gewillkürte Erbfolge ist in der Praxis durch Testament nach § 2064 BGB oder Erbvertrag nach § 1941 BGB möglich. Durch einen Erbvertrag kann der Erblasser einen Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen. ...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Eingetragener Eigentümer war der 1980 verstorbene A. Mit notariellem Testament von 1978 (Bl. 52 ff. d.A.) setzte er seine namentlich bezeichneten Kinder B und C als befreite Vorerben zu je ½ ein und ordnete für die Teilung an, B solle das im Beschlusseingang genannte Grundstück erhalten. Weiter heißt es, Zitat "Erben – und zwar sowohl Ersatz- als auch Nacherben – nach meinen...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des KG behandelt die Problematik des Nachweises der Erbfolge bei unbenannten Erben in einem notariellen Testament für das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt soll Eintragungen nur vornehmen, wenn die zugrunde liegenden Erklärungen dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.[1] Im Regelfall wird die Erbfolge durch einen ...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage des... / Leitsatz

Werden in einer öffentlichen Verfügung von Todes wegen namentlich nicht bezeichnete Kinder als Erben bestimmt, kann das Grundbuchamt gem. § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GBO die Vorlage eines Erbscheins (oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses) verlangen. Geburtsurkunden i.V.m. einer Versicherung an Eides statt, es seien keine weiteren Kinder geboren worden, genügen für den Nachwe...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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ZErb 09/2024, Keine Unwirks... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 1 in einem mit der Erblasserin mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung geschlossenen Erbvertrag aufgrund der späteren Scheidung unwirksam geworden ist. Der Beteiligte zu 2 ist Sohn der Erblasserin und ihr einziges Kind. Die Erblasserin und der Beteiligte zu 1 schlossen am 29.5.1995, als sie noch nicht m...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beschwerde und die ihr vorangegangene Erinnerung wenden sich gegen den Kostenansatz für die Eintragung einer Eigentumsumschreibung an einem Grundstück im Grundbuch. Am 12.5.2021 war ein Erbfall eingetreten, der unter anderem die Umschreibung des Eigentums des Erblassers an einem Grundstück erforderlich machte. Die Erbauseinandersetzung erfolgte durch notariell beurkunde...mehr

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ZErb 09/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Auf Antrag des Beteiligten zu 1 vom 15.1.2024 auf "amtliche Inverwahrnahme und Antrag auf Kontensperrung" hat das AG mit Beschl. v. 24.1.2024 Nachlasspflegschaft angeordnet. Es bestehe ein Sicherungsbedürfnis für den Nachlass, weil die Erben unbekannt bzw. die Erbschaftsannahme ungewiss seien. Vorliegend habe die Erblasserin zwei Testamente errichtet, ein notarielles gemei...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 1. Nachweis der Erbfolge mittels türkischen Erbscheins

In der Türkei erfolgt der Nachweis der Erfolge durch einen türkischen Erbschein. Praktisch relevant ist dieser Nachweis insbesondere, da nach Art. 37 der türkischen Grundbuchordnung (tGBO)[25] die Vorlage eines türkischen Erbscheins zur Eintragung eines ausländischen Erben ins Grundbuch erforderlich ist.[26] a. Sachliche Zuständigkeit Nach Art. 598 des türkischen Zivilgesetzbu...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 2. Nachweis der Erbfolge mittels deutschen Erbscheins

In Deutschland erfolgt seit Inkrafttreten der EuErbVO der Nachweis der Erbfolge mittels eines deutschen Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ). Da das ENZ allerdings vordergründig zum Nachweis der Erbfolge in einem anderen Mitgliedsstaat der EU konzipiert wurde,[32] wird sich hier auf die Nachweismöglichkeit mittels eines deutschen Erbscheins beschränkt....mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / II. Formulierung des Erbscheins bei Geltung ausländischen Erbstatuts

1. Eigenrechtserbschein Rz. 335 Keine Besonderheiten ergeben sich bei der Fassung des Erbscheins,[329] wenn deutsches Recht Erbstatut ist. Dabei ist unbeachtlich, ob die Geltung deutschen Rechts auf der deutschen Staatsangehörigkeit des Erblassers oder auf einer Rückverweisung auf das deutsche Recht beruht. Rz. 336 Auch dann, wenn lediglich für einen Teil des inländischen Verm...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 4. Fremdrechtserbschein bei noch nicht geltend gemachten Noterbrechten

Rz. 343 In den meisten Rechtsordnungen, die ein materielles Noterbrecht vorsehen, ist der von der Erbfolge testamentarisch ausgeschlossene Noterbe nicht ipso iure am Nachlass dinglich beteiligt. Vielmehr muss er zunächst durch entsprechende Maßnahme (Erklärung gegenüber den Erben, Bewirken eines gerichtlichen Gestaltungsurteils) eine Reduktion der testamentarischen Verfügung...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 3. Nachweis der Erbfolge und Anerkennung

Für die Erteilung eines deutschen Erbscheins ist vorliegend das Amtsgericht Köln als Nachlassgericht zuständig. Grundsätzlich umfasst der Erbschein alle Nachlassgegenstände des Erblassers in sämtlichen Staaten.[44] Allerdings besteht nach § 352c FamFG die Möglichkeit der Beschränkung des Erbscheins auf die im Inland befindlichen Gegenstände.[45] Eine Anerkennungsmöglichkeit ...mehr