Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des veräußernden Miterben

Rz. 118 Der Veräußerer des Erbteils bleibt trotz Veräußerung seines Erbteils Miterbe, da die Erbenposition mit der Person des Erben untrennbar verknüpft ist, nicht jedoch der vermögensrechtliche Anteil am Nachlass.[146] Die rechtliche Position als Miterbe kann nicht übertragen, sondern nur von Todes wegen erworben werden.[147] Rz. 119 Der veräußernde Miterbe behält alle nicht...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 8. Erbscheinkosten

Rz. 24 Es handelt sich bei den entstehenden Kosten der Erbscheinserteilung um keine Nachlassverbindlichkeiten. Nach überzeugender herrschender Meinung wird vertreten, dass der Erbschein zum subjektiven Interesse des Erben gehört und daher trägt dieser die entspringenden Kosten.[34]mehr

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§ 27 Auslandsberührung / c) Umfang der in Art. 21 EuErbVO angeordneten Verweisungen

Rz. 19 Sowohl die in Abs. 1 als auch die in Abs. 2 des Art. 21 EuErbVO angeordnete Verweisung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Dabei ist es de facto unbeachtlich, dass Abs. 2 der Norm nicht von der gesamten, sondern nur von der Rechtsnachfolge von Todes wegen spricht. Erfasst werden soll also stets der gesamte Nachlass, wo auch immer sich einzelne Nachlassteile befin...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / VI. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 177 In einigen europäischen Ländern (Frankreich,[386] Italien,[387] Kroatien,[388] Spanien, Luxemburg,[389] Portugal,[390] Schweiz,[391] Türkei[392]) entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers und der testamentarischen Enterbung der zum Kreise der pflichtteilsberechtigten Personen. Vielmehr ist es in einig...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Zweck des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 135 Das ENZ dient der Nachlassabwicklung außerhalb des Inlandes. Es ist nicht allein zur Anwendung im jeweiligen Inland gedacht, sondern soll vielmehr die Abwicklung eines Erbfalls mit Auslandsbezug ermöglichen. Das ENZ dient dabei nicht nur den Erben, sondern aller unmittelbar am Nachlass Berechtigter. Es steht mithin nicht in Konkurrenz zum deutschen Erbschein. a) Inter...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / Literaturtipps

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / (4) Literatur

Rz. 192 In der Literatur werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die mit Stimmenmehrheit der Erben beschlossenen Grundstücksverfügungen umzusetzen sind und wie Grundbucheintragungen aufgrund Grundlage von Mehrheitsentscheidungen der Miterben zu erreichen sind. Rißmann [285] verweist darauf, dass der Mehrheitsbeschluss den handelnden Erben Vertretungsmacht gewährt. I...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / I. Lohnzahlungen und besondere Zahlungen

Rz. 6 Unter dem Gesichtspunkt der Universalsukzession, § 1922 BGB, gehen die Ansprüche auf Lohnzahlung[11] auf die Erben über. Die Erbengemeinschaft kann vom Arbeitgeber die Zahlung der bis zum Tode des Arbeitnehmers entstandenen Lohnansprüche verlangen, ein Miterbe freilich nur die Leistung an die Erbengemeinschaft. Der Arbeitgeber erfüllt seine Verpflichtung nur durch Leist...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 3. Nachlassverfahrensrecht

Rz. 237 Aus englischer Sicht richtet sich die Nachlassabwicklung nach dem Belegenheitsprinzip. Für dort belegene Nachlassgegenstände wird englisches Nachlassverfahren angewendet.[386] Letzteres richtet sich für Geschäftsanteile an einer Limited nach dem Ort, an dem wirksam über den Anteil verfügt werden kann. Ob bei Eintragung der Limited in das deutsche Handelsregister auch...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 6. Fälligkeit

Rz. 90 Der Anspruch des Vermächtnisnehmers ist sofort fällig, wenn nichts anderes bestimmt wurde, § 271 BGB. Muss der Alleinerbe die Vermächtnisse sofort erfüllen, kann ihm dies erhebliche Probleme bereiten.[61] Zum einen kann er die Höhe des Vermächtnisses noch nicht genau bestimmen, wenn ihm Informationen über die Aktiva und Passiva fehlen. Zum anderen kann er oft über Ver...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses über Nachlassimmobilien durch Mehrheit von Miterben

Rz. 194 Neben der Veräußerung einer Nachlassimmobilie ist auch die Kündigung eines Mietvertrags eine Verfügung i.S.d. § 2040 Abs. 1 BGB.[288] Nach der Rechtsprechung des BGH ist es für die Wirksamkeit der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses jedoch nicht (mehr) erforderlich, dass alle Miterben gemeinschaftlich die Kündigung erklären. Dies ergebe sich aus § 2038 BGB,...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / b) Guter Glaube und Wirkung gem. Art. 69 EuErbVO

Rz. 148 Vergleichbar dem deutschen Erbschein wird auch beim ENZ vermutet, dass die Angaben zur Stellung als Erbe, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter in dem Umfang, in welchem sie im ENZ ausweisbar und bescheinigbar ist, auch tatsächlich besteht. Das ENZ entfaltet also Rechtsvermutungswirkung.[326] Bei falschen Angaben in einem ENZ gilt also die ...mehr

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ZErb 12/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der in dritter Ehe verheiratete Erblasser ist am … 2022 verstorben. Er betrieb ein Restaurant der Spitzengastronomie samt Hotel. Aus der Ehe mit seiner ersten Ehefrau gingen der Beteiligte zu 1 und ein weiterer vorverstorbener Sohn hervor, aus der Ehe mit der zweiten Ehefrau der Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführer). Die dritte Ehe des Erblassers blieb kinderlos. Der Erblass...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / a) Feststellung des Hoferben

Rz. 129 Die Feststellung des Hoferben kann entweder im Erbscheinsverfahren, dort nach den Vorschriften des BGB, oder im Feststellungsverfahren nach den §§ 11, 12 HöfeO erfolgen.[174] Rz. 130 Das Ergebnis der beiden Verfahren weicht voneinander ab. Während der Erbschein gemäß § 2365 BGB lediglich die widerlegbare Vermutung der Hoferbfolge enthält, wird im Feststellungsverfahre...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / I. Testamentsvollstreckung

Rz. 166 Bei einem ausländischen Erbstatut ist die Erteilung eines gegenständlich auf das Inland beschränkte Testamentsvollstreckerzeugnis möglich.[372] Dabei finden die Grundsätze des Erbscheinsverfahrens Anwendung.[373] Zu beachten ist jedoch auch hier, dass sich im ENZ umfangreiche Möglichkeiten der Darstellung einer Testamentsvollstreckung auch nach ausländischem Recht bi...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 4. Ansprüche des Nacherben gegenüber Beschenkten

Rz. 59 Unentgeltliche Verfügungen des Vorerben werden mit Eintritt des Vorerbfalls absolut unwirksam, sofern sie keine Anstandsschenkungen sind oder ausnahmsweise der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen.[97] Als wahrer Eigentümer kann der Nacherbe Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes (§ 985 BGB) oder Berichtigung des Grundbuchs (§ 894 BGB) verlangen.[98] Rz. 6...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / b) Rechtsstellung des ausscheidenden Miterben

Rz. 133 Die formale Erbenstellung des Ausscheidenden bleibt auch nach dem Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft im Übrigen unberührt.[168] Dem Miterben steht mit der Abschichtung jedoch kein Vorkaufsrecht nach § 2034 BGB und kein Verwaltungs- und Verfügungsrecht i.S.d §§ 2038 ff. BGB zu. Der Ausgeschiedene haftet unbeschränkt gem. § 2058 BGB.[169] Der ausgeschiedene Miterbe ...mehr

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§ 14 Nachlasspflegschaft / I. Aufhebung

Rz. 40 Die Pflegschaft muss aufgehoben werden, wenn der Grund für ihre Anordnung weggefallen ist, § 1886 Abs. 2 BGB. Bei mehreren Miterben kann auch eine Teilaufhebung in Betracht kommen, wenn etwa der Anordnungsgrund nur in der Person eines Miterben weggefallen ist.[58] Bei zunächst unbekannten (Mit-)Erben ist die Pflegschaft in der Regel (spätestens) aufzuheben, wenn ein E...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 2. Erbengemeinschaft im ausländischen Pflichtteilsrecht

Rz. 86 Das ausländische Pflichtteilsrecht kann auch Auswirkungen auf die Erbengemeinschaft haben, insbesondere dann, wenn das Pflichtteilsrecht nicht als schuldrechtlicher Ersatzanspruch (wie in Deutschland) ausgestaltet ist. Viele europäische Länder, vor allem jedoch die Länder, die dem romanischen Rechtskreis angehören, verstehen das Pflichtteilsrecht als echte Beteiligung...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / VII. Insolvenzantrag

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Insolvenzantrag Amtsgericht _________________________ Insolvenzgericht Az.: neu Betreff: Nachlass des Herrn/der Frau _________________________, geboren am _________________________, verstorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzver...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / Literaturtipps

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Rechtsstellung des Erben

Rz. 22 Der Erbe bleibt auch nach Veräußerung seines Erbteils Erbe, da diese Position nur in seiner Person durch Erwerb von Todes wegen begründet werden kann und nicht übertragbar ist.[40] Er hat damit alle Rechte und Pflichten, die ihn auch zuvor trafen. Insbesondere haftet er gem. §§ 2382, 2385 BGB weiterhin für die Nachlassverbindlichkeiten[41] und kann noch gem. § 2344 BG...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 170 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[380] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 6 Haftung / a) Allgemeines

Rz. 190 Die Einwendungen aus §§ 2060, 2061 BGB sind von Amts wegen zu beachten und müssen nicht erhoben werden.[342] Rz. 191 Für die Anwendbarkeit der §§ 2060, 2061 BGB ist die sonstige Haftungssituation des Erben irrelevant – vor allem kommt es nicht darauf an, ob der Erbe beschränkt oder unbeschränkt haftet.[343] Rz. 192 Die Beweislast für das Vorliegen der Teilung und der V...mehr

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ZErb 12/2024, Effiziente Na... / 3. Personenidentität zwischen Testamentsvollstrecker und Vorsorgebevollmächtigtem

Vorsorgevollmachten werden typischerweise ausdrücklich über den Tod hinaus erteilt. Damit erübrigt sich jedwede Diskussion darüber, ob und mit welcher Zeitdauer ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 672 S. 1 BGB zugrunde liegt, der Auswirkungen auf die Vollmacht haben könnte, § 168 S. 1 BGB. In der transmortalen Form[26] eignen sich Vollmachten in besonderer Weise dazu, die ...mehr

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ZErb 12/2024, Die Wirkung e... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der am 1.8.2011 vorverstorbenen I.M.’K., geb. B., verheiratet. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Erblasser hinterließ auch keine sonstigen Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Der Erblasser hatte insgesamt drei Geschwister, nämlich den bereits im Jahr 1992 (kinderlos) vorverstorbenen E.K., den früheren Beteiligten zu 1), Herm. ...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 52 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 S. 1 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hinde...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / V. Anknüpfungssubjekt nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.

Rz. 60 Auch wenn in der Praxis die Fälle, in welchen der Erblasser vor dem 17.8.2015 verstorben ist, inzwischen fast zur Ausnahme gehören, so ist die Beschreibung der alten Rechtslage noch immer von Praxisrelevanz. Typische Fälle, in welchen die alte Rechtslage von Bedeutung ist, sind langwierige und langjährige Gerichtsverfahren oder aber Anträge auf Einziehung von Erbschei...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / Literaturtipps

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Verpflichtungsgeschäfte der Erbengemeinschaft

Rz. 14 Beispiel Im Beispiel (siehe Rdn 11) beschließt die Erbenmehrheit zwei Verpflichtungsgeschäfte: den Verkauf des Grundstücks (§ 1850 Nr. 5 BGB), mit dessen Erlös Schulden getilgt werden sollen, und die Aufnahme eines Kredits, d.h., eines nach § 1854 Nr. 2 BGB hinsichtlich des Minderjährigen durch das Familiengericht zu genehmigenden Geschäfts.[14] Rz. 15 Nach außen kann ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / Q. Königreich Schweden

Rz. 105 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Es gilt der Grundsatz der Nachla...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 84 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich in einem Auseinandersetzungsvertrag abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsät...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / E. Abschichtung

Rz. 90 Seit 1998 ist auch durch den BGH[108] neben dem Auseinandersetzungsvertrag (siehe oben Rdn 84) und der Erbteilsübertragung (siehe oben Rdn 89) ein "dritter Weg" der Auseinandersetzung anerkannt, der zu einer Teilauseinandersetzung führt:[109] Miterben scheiden einverständlich gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus. Dies wird allgemein als "Abschichtung" bezeich...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 23 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[46] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses[47] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschweru...mehr

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§ 25 Strafrecht / 2. Zielsetzung im Ermittlungsverfahren

Rz. 92 Um die Zielsetzungen insbesondere der Beweissicherung und Vermögensabschöpfung zu erreichen, kann der Berater (auch wenn er keinen unmittelbaren Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung der Ermittlungen hat) durch Anregungen versuchen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Hierbei wird regelmäßig die Erwirkung eines Durchsuchungsbeschlusses dem Interesse des...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / II. Geltung einer Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 46 Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und auch danach wirken soll, wird "transmortale Vollmacht" ("Vollmacht über den Tod hinaus") genannt.[64] In der Praxis sind regelmäßig Vorsorge- oder Bankvollmachten relevant.[65] Die Zulässigkeit der trans- und der postmortalen Vollmacht ist inzwischen unbestritten. Rz. 47 Stattdessen kann der Erblasser auch eine V...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 1. Entstehung

Rz. 38 ▪ Griechenland In Griechenland erwirbt der Erbe kraft Gesetzes gemäß Art. 1846, 1711 gr. ZBG die Erbschaft mit deren Anfall, ohne dass eine Mitwirkung seinerseits hierzu erforderlich ist.[100] Mehrere Erben bilden eine Bruchteilsgemeinschaft.[101] Rz. 39 ▪ Italien Bei Vorhandensein mehrerer Erben bildet sich in Italien, ohne Rücksicht auf eine mögliche Verschiedenheit de...mehr

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ZErb 12/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der zwischen dem 30.12.2022 und dem 9.1.2023 verstorbene Erblasser war mit M E verheiratet, die ihrerseits zwischen dem 7.1.2023 und dem 9.1.2023 verstorben ist. Die Ehe blieb kinderlos, beide Erblasser verstarben ohne leibliche oder angenommene Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Am 9.1.2023 gegen 15:00 Uhr bemerkte der Zeuge R beim Vorbeigehen an de...mehr

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§ 6 Rechte im Insolvenzverf... / II. Wer kann das Verfahren beantragen?

Rz. 16 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist beschränkt auf "Erben", d.h. auf natürliche Personen.[23] Juristische Personen können kein Erblasser sein, also auch nicht beerbt werden.[24] Bei ihnen kommt nach registerrechtlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen i.d.R. stattdessen die Auflösung und Abwicklung (mit späterer registerrechtlicher Löschung) in Betracht, natürlich a...mehr

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§ 20 Mietrecht / 2. Ungewissheit über Gläubigerstellung der Mietzinsforderung

Rz. 16 Möchte die Erbengemeinschaft nach dem Tod des Vermieters den uneingeschränkten Mietzinsfluss sicherstellen, so ist zu empfehlen, den Mietern die Erbenstellung nachzuweisen. Kommt es zu einem Wechsel des Vertragspartners auf Seiten des Mietzinsgläubigers, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Schuldners, die Erben als Rechtsnachfolger zu ermitteln, um dann an die Erben...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Gestaltungsrechte

Rz. 73 Ein Recht zur Ausschlagung hat der Nacherbe bereits mit dem Tod des Erblassers, § 2142 Abs. 1 BGB. Der Gesetzgeber wollte dem Nacherben eine Gestaltungsmöglichkeit an die Hand geben, die es dem Nacherben ermöglicht, den Vorerben schon vor Eintritt des Nacherbfalls die Rechtsposition eines Vollerben zu verschaffen.[118] Schlägt ein Nacherbe die Erbschaft aus, so verble...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / II. Antragsberechtigung

Rz. 15 Formal berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen, ist gemäß § 317 Abs. 1 InsO jeder Erbe, Miterbe, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, ein Testamentsvollstrecker und jeder Nachlassgläubiger. Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, ist der Eröffnungsgrund vom Antragsteller glaubhaft zu machen, § 317 Abs. 2 InsO. Den nicht antragstellenden Erben ist Gelegenhe...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Art und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 129 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[282] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 6 Personenversicherung / c) Klageschrift

Rz. 593 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.80: Klage Insassenunfallversicherung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Name, Adresse) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ (Name, Adresse) gegen die Versicherung AG, vertreten durch ihren Vorstand, (Name, Adresse) – Beklagte – wegen: Leistungen au...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 96 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[218] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen die k...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Auskunftsanspruch aufgrund Miterbenstellung sowie aus § 242 BGB

Rz. 150 Es gibt keine spezielle Anspruchsgrundlage, wonach Miterben untereinander verpflichtet wären, sich Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen.[351] Umstritten ist die Frage, ob die Erben gleichwohl verpflichtet sind, sich wechselseitig über den Nachlassbestand zu informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht der Miterben allein aufgrund der Verbindung in der Erben...mehr

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§ 25 Strafrecht / a) Urkundsdelikte, §§ 267 ff. StGB

Rz. 6 Übersicht Urkundenfälschung, § 267 StGB Tathandlungen:mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 2. Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahrens

Rz. 44 Die Einrede der Durchführung des Aufgebotsverfahren ist eine weitere Schonungseinrede gem. § 2015 BGB. Hierbei kann der Erbe die Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahren verweigern. Dafür muss aber innerhalb eines Jahres nach der Erbschaftsannahme (§ 455 Abs. 1, 3 FamFG) das Aufgebot der Gläubiger beantragt und vom Gericht zuge...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / bb) Grenzen der notwendigen Verwaltung

Rz. 176 Das Recht zur Notverwaltung darf nicht dazu dienen, den Willen der Mehrheit der Erbengemeinschaft zu übergehen. Daher darf eine Maßnahme von einem einzelnen Miterben nicht vorgenommen werden, wenn die Miterben diese mehrheitlich ablehnen, es sei denn die Sachlage hat sich inzwischen erheblich geändert.[253] Jeder einzelne Miterbe ist verpflichtet, unaufschiebbare Notv...mehr