Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 6. beA Mobile App

Rz. 24 Die BRAK hat für Android- und iOS-Geräte eine beA-App kostenlos entwickelt und stellt sie in den bekannten Stores zum Download zur Verfügung. Es gibt auch einige Anbieter von anderen kostenpflichten Apps, die für eine rein mobile Nutzung konzipiert sind. Rz. 25 Eingerichtet wird die BRAK-beA-App mit Hilfe eines Softwarezertifikates, welches über die beA-Einstellungssei...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / E. Elektronischer Mahnantrag

Rz. 139 Der RA kann Mahnanträge (seit 1.12.2008) und Anträge auf Erlass des Vollstreckungsbescheides (seit 1.1.2018) gem. §§ 702 Abs. 2 i.V.m. 703c ZPO nur noch in elektronischer Form verbindlich einreichen. Dabei hat er jedoch insbesondere zwei Möglichkeiten:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / II. Generierung einer EDA-Datei mit einer Anwaltssoftware

Rz. 195 Die Erstellung einer EDA-Datei mit einer Anwaltssoftware ist insbes. für RA interessant, die viele Mahnbescheide beantragen oder die grds. ihr Mahnverfahren optimieren wollen. Rz. 196 Es können hier nur allgemeine Hinweise gegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass die verwendete Anwaltssoftware korrekt eingerichtet und konfiguriert ist. Auch hier gelten die prozes...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Linksammlung

Rz. 68 Folgende Linksammlung (Stand März 2025) führt zu weiteren Quellen und Hilfeseiten, die das beA und den elektronischen Rechtsverkehr näherbringen und den täglichen Umgang damit erleichtern:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / III. Weitere Folgeanträge im gerichtlichen Mahnverfahren in elektronischer Form

Rz. 198 Folgeanträge für RAe sind verpflichtend in maschinell lesbarer Form als EDA-Datei und über das beA einzureichen. Dies umfasst den Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids und den Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids und auch im Falle der Vertretung des Antragsgegners muss der Widerspruch gegen den...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Erstregistrierung des Postfachinhabers

Rz. 17 Die Erstregistrierung des Postfachinhabers erfolgt in folgenden Schritten:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 3. Hinzufügen eines anderen RA zum beA-Postfach

Rz. 20 Das beA bietet auch die Möglichkeit, andere RAe zum eigenen beA-Postfach zuzuordnen. Diese sind selbst nicht Postfachinhaber, können aber neben ihrem eigenen Postfach auch auf das Postfach des Kollegen zugreifen. Dies ist für den Fall eines ständigen Vertreters im Rahmen einer Sozietät oder im Rahmen einer Urlaubsvertretung sinnvoll.mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 5. Rollenverwaltung

Rz. 23 Eine der folgenden Rollen muss einem zu berechtigenden Account zugeordnet werden. Mit dieser Rolle sind automatisch vom System bestimmte Rechte verknüpft:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 4. Versandmöglichkeit 2: Durch den Postfachinhaber selbst

Rz. 48 Sollte der Fernsignaturserver der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer eine Störung haben, keine Signatur eingerichtet oder gewünscht sein, ist ein formwirksames Einreichen ausschließlich nur durch den Versand der Nachricht durch den Postfachinhaber selbst möglich, wenn dieser den Schriftsatz auch selbst mit einer einfachen elektronischen Signatur "zeichnet". R...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 6. Prüfung des ordnungsgemäßen Versands

Rz. 54 Ab wann darf man sich entspannt zurücklehnen und davon ausgehen, dass die beA-Nachricht ordnungsgemäß übermittelt wurde? § 130a Abs. 5 ZPO Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist. Dem Absender ist eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen. Sobald d...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Best Practice: Spalten einrichten

Rz. 69 Für eine direkte Übersichtlichkeit bietet es sich an, die Spalten in der beA-Übersicht anzupassen. Seien Sie kreativ und machen Sie es sich einfacher und vielleicht sogar etwas bequemer. Denken Sie zudem daran: Sie richten die Spalten nur für sich und nur für das jeweils ausgewählte Postfach ein. Andere sehen diese Konfiguration nicht. Rz. 70 Für den Autor, der eine Vi...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / III. Einrichtung des beAs

Rz. 16 Nachdem alle beA-Karten vorliegen, muss das beA noch eingerichtet werden. Zunächst muss an jedem Arbeitsplatz, der mit dem beA arbeiten soll, das Softwareprogramm "ClientSecurity" über die beA-Website installiert werden. Beim Austausch eines alten mit einem neuen Computer darf die Neuinstallierung nicht vergessen werden. Für jeden Benutzer, der mit dem beA arbeiten soll...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 3. Versandmöglichkeit 1: Mit Hilfe der qualifiziert elektronischen Signatur ("qeS")

Rz. 45 Das qualifiziert elektronische Signieren erfolgt im beA selbst und ist relativ einfach. Der zu signierende Anhang ist per Haken auszuwählen, inhaltlich durch Nutzung des "Anzeigen"-Buttons zu prüfen und anschließend mit Hilfe des "Signieren"-Buttons durch einen Anwalt qualifiziert elektronisch zu signieren. Rz. 46 Praxistipp: Für den Signier- und Nachrichtenerstellungs...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 3. Best Practice: Sichten einrichten

Rz. 71 Vor allem für den Fall, dass Sie mehrere Postfächer gleichzeitig betreuen, bietet es sich an, eine Sicht für alle Postfächer einzurichten. Sie finden die entsprechende Konfiguration links auf der beA Startseite unter dem Bereich "Postfach", indem Sie auf den Button "Sicht erstellen" klicken. Alle bereits erstellten Sichten tauchen über diesem Button auf und können mit...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / II. Antragstellung

Rz. 207 Es gibt besondere Formblätter für das gesamte Verfahren, evtl. soll später auch die Antragstellung in elektronischer Form möglich sein. Rz. 208 Unter www.e-justice.europa.eu gelangen Sie zur Seite des Europäischen Justizportals. Von dort kommen Sie in wenigen Klicks zum Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen. Sie finden dort in der Rubrik Europäische Verfahren den ...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 7. Mahngericht

Rz. 114 Als Letztes muss das Mahngericht selbst bezeichnet werden, bei dem der Antrag gestellt wird. Auch hier erfolgt beim Onlinemahnantrag eine automatisierte Eintragung.mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / D. Rechtliche Aspekte

Rz. 86 Es sollen zunächst allgemeinverbindliche, rechtliche Aspekte zur Zuständigkeit, zum Inhalt des Antrages sowie zum Verfahren selbst dargestellt werden. I. Zuständigkeit Rz. 87 Für das Mahnverfahren gibt es sowohl bei der sachlichen als auch bei der örtlichen Zuständigkeit eine Besonderheit. Gem. § 689 Abs. 1 S. 1 ZPO ist für das Mahnverfahren eine ausschließliche sachlich...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / III. Verkürzte Darstellung des Verfahrensablaufs

Rz. 115 Mit nachstehender Abbildung wird der Verfahrensablauf bis zum Vollstreckungsbescheid verkürzt dargestellt.mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / I. Allgemeines

Rz. 1 Am 16.10.2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) vom 10.10.2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl) verkündet, das stufenweise und seit dem 1.1.2022 vollständig in Kraft getreten ist. Die schriftsätzliche Kommunikation für die Rechtsanwaltschaft mit Gerichten und Behörden auf der technischen und rechtlichen Grundlage...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / C. Mahnantrag in elektronischer Form

Rz. 84 Das Mahnverfahren gehört zu den Kompetenzfeldern von Rechtsanwaltsfachangestellten und wird daher ausführlich in den Berufsschulen gelehrt. In der Vergangenheit wurde jahrelang mit den Auszubildenden u.a. das Ausfüllen der amtlichen Papiervordrucke für das automatisierte Mahnverfahren geübt, um so Monierungen zu verhindern. Bereits seit dem 1.12.2008 war es für alle RA...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / V. Übergang ins Klageverfahren

Rz. 121 Das Mahnverfahren endet in der Regel mit Erlass des Vollstreckungsbescheides, der einen vollstreckungsfähigen Titel darstellt. Unter Umständen legt der Antragsgegner jedoch Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, so dass der Anspruch im ordentlichen Klageverfahren überprüft wird. Hierzu muss der Antragsteller bei Übergan...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / G. Europäischer Zahlungsbefehl (europ. "Mahnbescheid")

Rz. 204 Seit dem 12.12.2006 gibt es als zusätzliche, fakultative (nicht verbindliche) Alternative: den europäischen Zahlungsbefehl (europ. "Mahnbescheid"), geregelt in der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006. I. Voraussetzungen Rz. 205 Um einen europäischen Mahnbescheid zu beantragen, müssen zunächst zwei Voraussetzungen vorliegen:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / I. Voraussetzungen

Rz. 205 Um einen europäischen Mahnbescheid zu beantragen, müssen zunächst zwei Voraussetzungen vorliegen: Rz. 206 Zulässig ist das europäische Mahnverfahren insbes. für Zivil- und Handelssachen und modifiziert für Arbeitssachen. In Steuer- und Zollsachen, ehelic...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 6. Streitgericht

Rz. 113 Ferner ist das Streitgericht anzugeben. Die Zuständigkeit ergibt dabei aus den allgemeinen Grundsätzen für das Klageverfahren (vgl. die Ausführungen unter § 7 Rdn 12 ff.). Beim Onlinemahnantrag erfolgt ein automatisierter Vorschlag, der aber geändert werden kann, falls notwendig.mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / II. Inhalt des Mahnantrags

Rz. 89 Der Mahnantrag muss folgende Angaben enthalten: 1. Antragsteller/Antragsgegner Rz. 90 Sowohl beim Antragsteller als auch beim Antragsgegner ist die genaue Bezeichnung der Partei, ih...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / VI. Zentrales Schutzschriftenregister (ZSSR)

Rz. 74 Bereits seit dem 1.1.2017 besteht die Verpflichtung für RAe, Schutzschriften zur Verhinderung eines Verfügungsbeschlusses ohne mdl. Verhandlung gem. § 944 ZPO in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nur noch in elektronischer Form über das Zentrale Schutzschriftenregister einzureichen. Die Gerichtskosten für die Einreichung einer Schutzschrift betragen gemäß § 1 Nr....mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 7. Störungen im beA – oder doch vor dem beA?

Rz. 58 In den vorangegangen Abschnitten haben Sie eine Übersicht erhalten, wie das beA aufgebaut und strukturiert ist sowie die Erstellung und den Versand von Nachrichten verinnerlicht. So sehr der elektronische Rechtsverkehr unsere Arbeitsweise digitalisiert und damit auch unabhängiger werden lässt, so ist das System nicht fehlerfrei und auch in den letzten Jahren hat sich ...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / II. Sicherheit des beAs und unterschiedliche beA-Karten

Rz. 10 Die Sicherheit des beAs wird durch zwei Verfahren garantiert: Bei der Anmeldung zum beA-Postfach muss sich jeder Benutzer stets mit zwei voneinander getrennten Sicherungsmitteln ausweisen (sogenannte Zwei-Faktoren-Authentifizierung). Der Benutzer muss bei der Anm...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Erstellen einer Nachricht

Rz. 30 Auch das Erstellen einer Nachricht ist recht einfach. Sofern das Recht "Nachrichten erstellen" für den Mitarbeiter freigegeben ist, kann unter Nachrichten ein neuer Schriftsatz für die Signierung durch den RA vorbereitet werden. Rz. 31 Im sich nun öffnenden Fenster werden alle Attribute der Nachricht übersichtlich dargestellt. Rz. 32 Im Empfängerbereich muss über Klicke...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Hinzufügen eines Mitarbeiters ("non RA") zum beA-Postfach

Rz. 18 Nachdem die Erstregistrierung des Postfachinhabers erfolgreich durchgeführt worden ist, kann dieser über "Einstellungen" – "Postfachverwaltung" – dem dortigen Unterpunkt "Benutzerverwaltung" einen "neuen Mitarbeiter anlegen".mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 4. Rechteverwaltung

Rz. 21 Der RA als Postfachinhaber kann jedem zugeordneten Teilnehmer (Non-RA-Mitarbeiter oder weiterer RA) unterschiedliche Rechte zuordnen und zwar dauerhaft oder zeitweise beschränkt. Der Postfachinhaber besitzt stets alle Rechte. Die wichtigsten Rechte sind nachstehend kurz skizziert:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Zum Starten des beA geht man wie folgt vor: Rz. 27 Das Arbeiten mit dem beA ist rec...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / IV. Formulare

Rz. 213 Nach Ermittlung des zuständigen Mahngerichts können nunmehr die entsprechenden Formulare unter www.e-justice.europa.eu ausgewählt werden, wobei hauptsächlich mit Kennziffern gearbeitet wird. Rz. 214 Zur Beantragung eines Europäischen Mahnbescheids benötigen Sie das Formblatt A, das Sie dort unter "Online-Formulare" und dann unter "Europäischer Zahlungsbefehl" finden. ...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / IV. Vergütung des Rechtsanwalts und PKH

Rz. 116 Die Vergütungsansprüche des RA für das Mahnverfahren sind ausführlich unter § 8 Rdn 543 ff. dargestellt. Rz. 117 Für das Mahnverfahren kann grds. auch PKH beantragt werden (vgl. § 6 Rdn 137), wobei die Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten meist wegen der Einschränkung des § 121 Abs. 2 ZPO mit der Begründung abgelehnt wird, dass eine Anwaltsbeiordnung nicht erforde...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / I. Zuständigkeit

Rz. 87 Für das Mahnverfahren gibt es sowohl bei der sachlichen als auch bei der örtlichen Zuständigkeit eine Besonderheit. Gem. § 689 Abs. 1 S. 1 ZPO ist für das Mahnverfahren eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben, unabhängig von der Streitwertgrenze. § 689 Abs. 2 S. 1 und 3 ZPO regelt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit. Grds. ist das AG...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 5. Besondere Verfahrensarten

Rz. 109 Sowohl beim automatisierten als auch beim elektronischen Mahnverfahren besteht die Möglichkeit, besondere Mahnverfahren durchzuführen und zwar: Rz. 110 In der Praxis hat das Scheck- und Wechselmahnverfahren fast keine Bedeutung mehr, sodass nachstehend nur die Besonderheiten des Urkundenmahnbescheid...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / F. Auslandsmahnbescheid

Rz. 199 Befindet sich der Antragsgegner im Ausland, besteht die Möglichkeit einen Auslandsmahnbescheid zu beantragen. Der entsprechende Auslandsmahnantrag kann wieder über www.online-mahnantrag.de oder in den meisten Fällen auch über die Rechtsanwalts-Software als EDA-Datei gestellt werden. Rz. 200 Beim Onlineantrag muss beim Antragsgegner lediglich das Länderzeichen eingegebe...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / III. Zuständiges Gericht

Rz. 209 Zunächst muss das zuständige Mahngericht ermittelt werden. Ist der Schuldner Verbraucher, so ist das Mahngericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Rz. 210 Entsprechende Schritte online: Über den Europäischen Gerichtsatlas kann nunmehr zunächst das zuständige Mahngericht ermittelt werden. Wählen Sie zunächst auf der Karteikarte Europäischer Zahlungsbefehl das Land d...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / V. Verfahren

Rz. 217 Das zuständige Mahngericht prüft lediglich die Schlüssigkeit des Antrags. Ist der Mahnantrag nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Rz. 218 Ist der Antrag hingegen von den Angaben her unvollständig, erhält man eine Monierungsmitteilung mit der Möglichkeit, den Antrag binnen einer bestimmten Frist zu vervollständigen. Auch hier gibt e...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 4. Gegenleistung

Rz. 108 Wie bereits erwähnt, ist das Mahnverfahren gem. § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ausgeschlossen, wenn der Anspruch noch von einer zu erbringenden Gegenleistung abhängt. Es ist daher zwingend die Angabe erforderlich, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängt oder dass diese bereits erbracht worden ist. Da das Mahngericht die Rechtslage nicht überprüft, muss jedoch ...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Antragsteller/Antragsgegner

Rz. 90 Sowohl beim Antragsteller als auch beim Antragsgegner ist die genaue Bezeichnung der Partei, ihre vollständige zustellfähige Anschrift, ggf. ihr gesetzlicher Vertreter (z.B. bei einer juristischen Person) und ggf. ihr Prozessbevollmächtigter (hier ist ebenfalls auf die richtige und vollständige Angabe der möglichen Firmierung der Kanzlei zu achten) mit seiner zustellf...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / I. Erstellung eines Mahnantrages über www.online-mahnantrag.de

Rz. 141 Über das Internetportal www.online-mahnantrag.de kann entweder eine EDA für das beA oder ein sog. Barcodeantrag erstellt werden. Rz. 142 Das Barcode-Verfahren ist für RAe nur noch anwendbar, wenn eine technische Störung i.S.d. § 130d S. 2 ZPO vorliegt. Im Unterschied zur möglichen Übermittlung als Fax im streitigen Verfahren ist eine Faxübermittlung eines Barcodeantra...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Anspruchsbezeichnung

Rz. 94 Im Mahnverfahren ist der Rechtsgrund für den geltend gemachten Anspruch anzugeben. Hierzu stehen dem Antragsteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Rz. 95 Mit Einführung des automatisierten Mahnverfahrens wurden für die häufigsten Rechtsgründe Katalognummer...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 2. Anspruchsbegründung nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Rz. 130 Wurde bereits der Vollstreckungsbescheid erlassen und hat der Antragsgegner (und späterer Beklagte) hiergegen Einspruch eingelegt, so bedarf es keines weiteren Antrages durch den Antragsteller. Das Mahngericht gibt die Sache an das im Mahnantrag angegebene streitige Gericht von Amts wegen gem. § 700 Abs. 3 S. 1 ZPO ab. Rz. 131 Gem. § 12 Abs. 3 S. 3 letzter Hs. GKG bes...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 3. Nebenforderungen und Auslagen

Rz. 100 Mit dem Mahnverfahren können ferner Nebenforderungen geltend gemacht werden. Hierzu gehören insbes. laufende und ausgerechnete Zinsen. Rz. 101 Bei den laufenden Zinsen sind folgende Informationen anzugeben:mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / 1. Anspruchsbegründung nach Widerspruch

Rz. 122 Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner führt nicht von Amts wegen zu einer Überleitung ins streitige Verfahren. Will der Antragssteller das Verfahren fortsetzen, so muss er dies gesondert beantragen, was jedoch bereits im Mahnantrag möglich ist. Weitere Voraussetzung auf Klägerseite ist, dass die weiteren Gerichtskosten in Höhe von 2,5 eingeza...mehr

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§ 4 Elektronischer Rechtsve... / B. Allgemeines zum gerichtlichen Mahnverfahren

Rz. 77 Das gerichtliche Mahnverfahren ist in den §§ 688–703d ZPO geregelt und bietet dem Gläubiger die Möglichkeit einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner zu erwirken. Rz. 78 Es handelt sich dabei um ein rasches Verfahren, da die Bearbeitungszeiten bei den Mahngerichten i.d.R. sehr kurz sind und dem Antragsgegner nur kurze Einwe...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 4. Garantie der Echtheit bei der elektronischen Übermittlung, § 14 Abs. 3 UStG

Rz. 91 Nach § 14 Abs. 3 UStG sind bei elektronischer Übermittlung der Vergütungsberechnung die Echtheit der Herkunft der Rechnung und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung zu gewährleisten. Dies kann auf zwei Arten erfolgen:mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / K. Elektronische Akte

Rz. 261 Immer mehr Kanzleien gehen dazu über, ihre Akten rein elektronisch zu führen. Um die Umstellung zunächst zu erleichtern, wird dabei teilweise weiterhin die alte Papierakte parallel dazu geführt, um zumindest noch die eingehende Post abzulegen. Insbesondere von der Vernichtung der eingehenden Post nach dem Einscannen schrecken viele Kanzleien zurück. Mit der Einführung ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / 4. Empfangsbekenntnis

Rz. 68 Vom Gericht oder Behörden übermittelte Empfangsbekenntnisse sind nicht mit einem Posteingangsstempel zu versehen. Die Zustellung eines Schriftstücks per Empfangsbekenntnis gilt dann als zugestellt, wenn der RA Kenntnis von dem Schriftstück erlangt hat. Dies ist für die Praxis – gerade im Hinblick auf die Berechnung von Fristen – von erheblicher Bedeutung, denn der Zeit...mehr