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§ 4 Elektronischer Rechtsverkehr und gerichtliches Mahnv ... / III. Einrichtung des beAs

Christoph Rademacher, Michael Brunner
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Rz. 16

Nachdem alle beA-Karten vorliegen, muss das beA noch eingerichtet werden.

Zunächst muss an jedem Arbeitsplatz, der mit dem beA arbeiten soll, das Softwareprogramm "ClientSecurity" über die beA-Website installiert werden. Beim Austausch eines alten mit einem neuen Computer darf die Neuinstallierung nicht vergessen werden.

Für jeden Benutzer, der mit dem beA arbeiten soll, ist einmalig über die Website die Einrichtung seines Sicherheitstoken (beA-Karte) erforderlich.

Die Einrichtung der beA-Karten muss in der richtigen Reihenfolge erfolgen:

▪ Der RA als Postfachinhaber muss zunächst die Erstregistrierung in seinem eigenen Postfach durchführen.
▪ Erst danach können Mitarbeiter oder andere Kollegen dem beA-Konto des Postfachbesitzers mit unterschiedlichen Rechten zugewiesen werden.
▪ Soll ein Kollege zugewiesen werden (z.B. als Urlaubs- oder ständiger Vertreter) so ist ferner erforderlich, dass dieser sich bereits vor der Zuordnung selbst in seinem eigenen beA-Postfach erstregistriert hat.

1. Erstregistrierung des Postfachinhabers

 

Rz. 17

Die Erstregistrierung des Postfachinhabers erfolgt in folgenden Schritten:

▪ Aufruf der Website www.bea-brak.de und Auswahl des beA.
▪ Auf der Hauptseite den Punkt "Erstregistrierung für Benutzer mit eigenem Postfach" auswählen

▪ Danach startet die Benutzer-Authentifizierung und die entsprechende beA-Karte (Sicherheits-Token) muss in den Kartenleser gesteckt werden. Es erscheint ein neues Fenster, wo noch einmal die Karteninformation (Name des Karteninhabers und Ablaufdatum) erscheint. Die beA-Karte muss hier aktiv durch Anklicken ausgewählt werden.
▪ Im Folgenden können eine oder mehrere Sicherheitsfragen und -antworten hinterlegt werden, die für evtl. Supportanfragen benötigt werden. Die Hinterlegung mindestens einer Sicherheitsfrage ist daher zwingend erforderlich.
▪ Die Hinterle...

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