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§ 4 Elektronischer Rechtsverkehr und gerichtliches Mahnv ... / 1. Allgemeines

Christoph Rademacher, Michael Brunner
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Rz. 26

Zum Starten des beA geht man wie folgt vor:

▪ Client-Security starten (Autostart ist einrichtbar),
▪ Browser starten (Firefox, Internet Explorer, Safari etc.),
▪ beA-Website aufrufen (www.bea-brak.de),
▪ im Browser müssen Popups erlaubt sein,
▪ die Anmeldung erfolgt sodann mit der beA-Karte und der Eingabe der PIN über das Kartenlesegerät.
 

Rz. 27

Das Arbeiten mit dem beA ist recht einfach und benutzerorientiert. Das Programm selbst ist ähnlich wie die gängigsten E-Mail-Webprogramme aufgebaut.

Unter Nachrichten findet man als Mitarbeiter dort alle freigeschalten beA-Postfächer seiner RAe. Diese Postfächer sind jeweils – wie in E-Mail-Programme üblich – zunächst in

▪ Posteingang
▪ Entwürfe
▪ Postausgang
▪ Gesendet und
▪ Papierkorb

unterteilt. Weitere Unterordner können ggf. selbst erstellt werden.

Hinter den jeweiligen Ordnern wird die Anzahl der Nachrichten angezeigt und ob evtl. eine neue Nachricht vorliegt.

Besitzt der Mitarbeiter die nötigen Rechte, kann er nunmehr die Nachricht öffnen, drucken und exportieren.

 

Rz. 28

Die Vorgänge zum Umgang mit beA-Posteingängen unterscheiden sich von Kanzlei zu Kanzlei und sind stark abhängig vom individuellen Fortschritt der Digitalisierung und der verwendeten Programme für die digitale Aktenführung. Hinzu kommen spezielle Arbeitsprozesse für die Fristenverwaltung.

 

Rz. 29

All diese verschiedenen Aspekte hier zu beschreiben würde dieses Buch überfrachten, weshalb für den Posteingang nur nachfolgende grundsätzliche Aspekte aufgezeigt werden:

▪ Das beA selbst ist kein Archiv und für eine vollständige Dokumentation müssen die kompletten Nachrichten archiviert werden. Exportieren Sie die Nachrichten als ZIP-Dateien. Jede ZIP-Datei enthält alle technischen und inhaltlichen Informationen der jeweiligen Nachrichten. Dies gilt auch für verse...

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