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§ 4 Elektronischer Rechtsverkehr und gerichtliches Mahnv ... / I. Erstellung eines Mahnantrages über www.online-mahnantrag.de

Christoph Rademacher, Michael Brunner
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Rz. 141

Über das Internetportal www.online-mahnantrag.de kann entweder eine EDA für das beA oder ein sog. Barcodeantrag erstellt werden.

 

Rz. 142

Das Barcode-Verfahren ist für RAe nur noch anwendbar, wenn eine technische Störung i.S.d. § 130d S. 2 ZPO vorliegt. Im Unterschied zur möglichen Übermittlung als Fax im streitigen Verfahren ist eine Faxübermittlung eines Barcodeantrages nicht zulässig, da eine (bild)fehlerfreie Übertragung des Barcodes nicht ausgeschlossen werden kann. Der längere Postweg ist daher büro- und fristorganisatorisch einzuplanen.

 

Rz. 143

Für die Antragserstellung muss der Computer folgende Softwareprogramme enthalten:

▪ Internetbrowser mit aktiviertem Java-Script und Cookies sowie
▪ Acrobat Reader (die Internetseite informiert Sie über den Stand des Adobe Acrobat Reader Plug-Ins; Im Zweifelsfall ist die PDF-Datei des Barcode Mahnantrag herzunterzuladen und als lokale Datei zu öffnen)
 

Rz. 144

 

Praxistipp:

Der Software Acrobat Reader der Firma Adobe kann kostenlos im Internet unter www.adobe.com/de/products/reader/ heruntergeladen werden und dient dem Lesen von pdf-Dateien.

Der Acrobat Reader ist i.Ü. auch notwendig, um die auf der Seite der BGH befindlichen Entscheidungen anzuzeigen und auszudrucken.

 

Rz. 145

Bei der Seite www.online-mahnantrag.de handelt es sich um ein interaktives Antragsformular, wobei jedoch im Internet keine Daten gespeichert werden. Das entsprechende Gericht erlangt erst durch die Einreichung des Antrags durch Sie Kenntnis von dem Verfahren.

 

Rz. 146

Bereits bei der Eingabe wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben grob durch das Internetportal überprüft und es erscheint bei einer Unschlüssigkeit sofort eine Fehlermeldung.

 

Rz. 147

Die Einreichung des Antrags (durch ein RA- Büro) kann dabei

▪ primär nur via beA (dann nur als EDA...

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