Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmenüberschussrechnung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ende der Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gesetzlich unerwähnt bleibt, wie der Einzelkaufmann zu verfahren hat, falls er das Wahlrecht des § 241a Satz 1 in Vorjahren in Anspruch nahm und in einem (!) Folgejahr mindestens ein HGB-Schwellenwert überschritten wird. Da § 241a ausschließlich den Übergang aus dem System der Buchführung und Bilanzierung regelt, nehmen die Schwellengrößen "Jahresübers...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolgen aus der Wahlrechtsausübung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aus der Ausübung des Wahlrechts sowie den in Rz. 8 ff. problematisierten Divergenzen zwischen § 241a Satz 1 und § 141 Abs. 1 Satz 1 AO resultieren grds. die vier in Rz. 14 ff. untersuchten Fallunterscheidungen (vgl. zu vielfältigen sowohl qualitativen als auch quantitativen empirischen Befunden in Bezug auf die Wahlrechtsausübung Brähler/Krenzin/Scholz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. § 241a und elektronische Deklaration

Rz. 29 [Autor/Zitation] Bei einer Nichtüberschreitung sowohl der HGB-Schwellenwerte als auch der AO-Schwellenwerte (Rz. 14) sowie einer Inanspruchnahme des Wahlrechts gem. § 241a Satz 1 wird simultan die nach § 5b Abs. 1 EStG verpflichtende elektronische Übermittlung der Inhalte von Handelsbilanz, handelsrechtlicher GuV und Überleitungsrechnung bzw. alternativ von Steuerbilan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 244 [Autor/Zitation] Abs. 1 Nr. 5 bestimmt, dass die Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen im JA unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen vorzunehmen ist. Daraus sind zwei eng miteinander verknüpfte Grundsätze abzuleiten: Der ausschließlich auf den Begriff "Zahlungen" bezogene Grundsatz der Pagatorik sowie der Grundsatz der Periodisierung (Baet...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 Satz 1 EStG)

Rz. 268 [Autor/Zitation] Die Pensionsrückstellung darf gem. § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG jeweils nur um den Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert der Pensionsrückstellung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden. Hat der Zusagende in der Vergangenheit zulässige oder gar erforderliche Zuführungen zur Rückstellung unterla...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Handelsrecht

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bereits vor einer gesetzlichen Regelung ist mit dem Übergang von einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung hin zu einer bilanziellen Ermittlung der Periodenerfolge im 19. Jahrhundert die Notwendigkeit der Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben gesehen worden, die als Ertrag oder Aufwand eines anderen GJ anzusehen sind, um einen zutreffend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 14 [Autor/Zitation] § 252 ist dem ersten Abschnitt des 3. Buches des HGB zugeordnet, welches für alle Kaufleute maßgeblich ist (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 8 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 103; Benne, WPg. 1992, 245, 247; Lang in HuRB, 223; Meyering/Gröne, StuW 2018, 28, 29). Demnach handelt es sich um zwingendes Recht, welches für sämtliche Ist...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Obwohl § 241a innerhalb des Ersten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB – den Regelungen für alle Kaufleute – verortet ist, adressiert diese Vorschrift explizit und ausschließlich Einzelkaufleute, falls bestimmte Schwellenwerte (kumulativ) nicht überschritten werden. Insoweit ist § 241a als rechtsform- und größenspezifische Vorschrift aufzufassen. Ebens...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Schwellengrößen und inhaltliche Divergenzen

Rz. 8 [Autor/Zitation] Während eine Harmonisierung der Schwellenwerte in § 241a Satz 1 und § 141 Abs. 1 Satz 1 AO gesetzgeberisch gewollt ist, existieren hingenommene Unterschiede in der Definition der jeweiligen Schwellengrößen. So nimmt § 241a Satz 1 auf den (handelsbilanziellen) "Jahresüberschuss" Bezug, wie er sich bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens (Umsatzkostenver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Beginn der Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 16 [Autor/Zitation] § 241a Satz 1 legt fest, dass eine antragsgebundene Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht dann eintritt, wenn die in Rede stehenden Schwellengrößen die Schwellenwerte an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden GJ nicht überschreiten. Dem Gesetzeswortlaut ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob die (früheste) Befreiung unt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Sonderfall der Neugründung (Satz 2)

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 241a Satz 2 widmet sich dem Sonderfall der Neugründung. Danach steht dem Einzelkaufmann das Wahlrecht nach § 241a Satz 1 schon dann zu, wenn beide in Rede stehenden Schwellenwerte bereits am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden. Eine § 267 Abs. 4 Satz 2 nachempfundene Formulierung, wonach ein Umwandlungsvorgang ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Derivative Buchführungspflicht gem. § 140 AO

Rz. 118 [Autor/Zitation] Die abgabenrechtliche Vorschrift des § 140 AO bezieht die gesetzlichen Pflichten zur Führung solcher Bücher und Aufzeichnungen in den Kreis der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen ein, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Für die Besteuerung von Bedeutung sind alle Bücher und Aufzeichnungen, denen sich Informationen entnehmen lassen, die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 241a bildet eine Vereinfachungsvorschrift für Einzelkaufleute, welche die Möglichkeit eröffnet, deren Buchführung und Bilanzierung im Verhältnis zum Umfang des Geschäftsbetriebs adäquat auszugestalten, verbunden mit einer Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten und mithin von Dokumentations- und Berichterstattungs...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 5 Gewillkürtes Betriebsvermögen und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 44 Praxis-Beispiel Eine Zahnärztin ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung, § 4 Abs. 3 EStG:[1] Im Anlageverzeichnis zur Gewinnermittlung hatte sie die Anschaffungskosten eines Pkw aufgeführt, den sie zu 10 % zu betrieblichen Zwecken nutzte. Die angefallenen Kfz-Kosten zog sie in vollem Umfang als Betriebsausgaben ab, den Wert der privaten Nutzung setzt...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 1.1 Grundsatz

Rz. 1 Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff des Betriebsvermögens kann grundlegend die Summe aller Wirtschaftsgüter verstanden werden, die einem Unternehmer zugerechnet werden und in einen tatsächlichen oder wirtschaftlichen Förderungszusammenhang zum Betrieb gestellt sind.[1] Der Terminus Betriebsvermögen existiert dabei zwar lediglich im Rahmen der Gewinneinkunfts...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IV. Umfang der Steuerbefreiung

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG – unabhängig von der Verwendung des von der Anlage erzeugten Stroms[18] – steuerfrei. Als Einnahmen nennt das BMF-Schreiben insbesondere[19] Einspeisevergütung, Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z.B. Mieter, Vergütungen für das Aufladen von ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VI. Verhältnis § 7g EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Verwaltungsauffassung: Die Finanzverwaltung unterscheidet zur Beschreibung des Verhältnisses des § 3 Nr. 72 zu § 7g EStG zwei Fälle. Der Betriebszweck erschöpft sich nicht allein in dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen (Fall 1). Die Photovoltaikanlagen erfüllen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG und sind d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.5 Hilfs- und Nebenrechnung für die Betriebsstätte eines nicht bilanzierenden Unternehmens (§ 3 Absatz 5 BsGaV)

70 In Fällen, in denen das Unternehmen, zu dem die Betriebsstätte gehört, weder nach inländischem noch nach ausländischem Recht buchführungspflichtig ist und tatsächlich auch keine Bücher führt, ist die Hilfs- und Nebenrechnung nach § 3 Absatz 5 BsGaV entsprechend einer Einnahmenüberschussrechnung i.S.d. § 4 Absatz 3 EStG zu erstellen. § 6 Absatz 7 EStG ist entsprechend anz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 3.3 Sachliche Anwendung

Rz. 17 Die Steuerbefreiung des § 3a EStG bezieht sich auf Betriebsvermögensmehrungen und Betriebseinnahmen. Daher ist § 3a EStG nur auf Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG) und nicht auch auf Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG) anwendbar. Von den Gewinnermittlungsarten werden sowohl der Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG) als auch d...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.7 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 und 2021 nicht berücksichtigt. Als so genannter echter Zuschuss ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe zudem nicht umsatzsteuerbar. Es fällt also keine Umsatzsteuer an. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärun...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 4.5 Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird dieser bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. In der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung ist der Zuschuss jedoch als steuerbare Betriebseinnahme zu erfassen. Als sog. echter Zuschuss ist die Überbrückungshilfe zudem...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 4.2.1 Steuerrechtliche Rechnungslegung der deutschen Spitzeneinheit

Rz. 69 Der Gewinn der Auslandskapitalgesellschaft hat nur dann Auswirkungen auf die steuerrechtliche Rechnungslegung der deutschen Spitzeneinheit, sofern er an diese ausgeschüttet wird. Diese Gewinnausschüttung ist aufgrund der angenommenen gewerblich tätigen deutschen Spitzeneinheit deren Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zuzuordnen. Die Einkün...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 3.1 Keine Buchführungspflicht

Eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft ist kraft ihrer Rechtsform nicht zur Buchführung verpflichtet. Anders als bei Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) besteht für eine GbR oder Partnerschaftsgesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform keine Buchführungspflicht. Eine Buchführungspflicht ergibt sich für eine Sozietät zwischen Angehörigen der freien Berufe auch nicht aus der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freiberuflersozietät/Partne... / 4 Einbringung einer Einzelpraxis

Oft wird bei Gründung einer Sozietät eine freiberufliche Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht. Dieser Einbringungsvorgang stellt an sich eine Praxisveräußerung[1] dar, weil die Einbringung ein Tauschgeschäft ist. Der Einbringende gibt Vermögenswerte hin und erhält als Gegenleistung Gesellschaftsrechte. Es käme also zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Rz. 164 Sofern das Besitzunternehmen in das Handelsregister (auch freiwillig) eingetragen ist oder es ohne Eintragung in das Handelsregister ein Handelsgewerbe betreibt, ist es nach Maßgabe der §§ 238ff. HGB i. V. m. § 140 AO buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Erfüllt das Besitzunternehmen nicht die Kriterien für ein kaufmännisches Gewerbe, ist es handelsrechtlich nic...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 4.2 Keine Übergangsbesteuerung bei Buchwertfortführung

Nach Auffassung des BFH[1] bedarf es keines Übergangs zum Bestandsvergleich und damit keiner Übergangsbesteuerung, wenn die Einbringung zum Buchwert erfolgen und die Einnahmenüberschussrechnung fortgeführt werden soll. Für diesen Fall könne auf die Erstellung einer Einbringungs- und einer Übergangsbilanz verzichtet werden. Die Finanzverwaltung war anderer Auffassung, die sie...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 3.1.2 Veräußerungsprivilegien werden zur zum Teil gewährt

Der Einbringungsgewinn muss bei Einbringung zum gemeinen Wert auf der Grundlage einer Einbringungs- und einer Eröffnungsbilanz ermittelt werden.[1] Prinzipiell ist auf den Einbringungsgewinn der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 bzw. 3 EStG anzuwenden. Jedoch gilt § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG entsprechend.[2] Mit dieser Verweisung bestimmt das Gesetz, dass der Veräußerungsgewi...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 4.1 Übergangsgewinn bei Überschussrechnern

§ 24 UmwStG findet auch Anwendung, wenn der die Praxis einbringende Freiberufler und die Sozietät den Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Allerdings handelt es sich beim Einbringen einer Einzelpraxis in eine Personengesellschaft gegen Einräumung einer mitunternehmerschaftlichen Beteiligung – ungeachtet der Möglichkeit der Buchwertfortführung – um einen tauschä...mehr

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Freiberufler: Gründung eine... / 5.2 Zuzahlung bei Ansatz der Buchwerte

Bei einer Einbringung zu Buchwerten hat die Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden eigenständige Bedeutung. In diesem Fall entsteht kein Einbringungsgewinn, in dem der Veräußerungsgewinn aufgehen könnte. Bei einer Buchwerteinbringung ist der Gewinn, der sich aus der der Einbringung nachfolgenden Veräußerung ergibt, nach den allgemeinen Regeln als laufender Gewinn ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Maßgeblichkeit des Steuerbilanzgewinns für die Gewinngrenze in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG

Leitsatz Unter "Gewinn" im Sinne von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Korrekturen um außerbilanzielle Positionen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben oder einkommensteuerfreie Einnahmen sind nicht vorzunehmen. Sachverhalt Die Klägerin ermittelt den Gewinn durch Bet...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen

Leitsatz Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch ni...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 96 Freie Berufe

Gesetzestext Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird. Rz. 1 Auch wenn die Ausübung eines freien Berufs i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG gerad...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebegriff und Bewertung

Rz. 286 Die Begriffe Entnahme, Einlage, Gewinn und Verlust sind nach den Grundsätzen des Ertragsteuerrechts zu beurteilen.[681] Gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 EStG sind Entnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Jahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Umfang des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 30 Das inländische Betriebsvermögen i.S.v. § 121 Nr. 3 BewG umfasst grundsätzlich sämtliche Wirtschaftsgüter, die zur inländischen Betriebsstätte gehören (§ 95 BewG). Die Abgrenzung erfolgt nach ertragsteuerlichen Grundsätzen. Umfasst sind also sämtliche Wirtschaftsgüter, die der inländischen Betriebsstätte dienen, gleichgültig, ob sie sich im In- oder Ausland befinden.[...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Beim Betriebsvermögen zu berücksichtigende Schulden

Rz. 4 Die Einbeziehung von Schulden und sonstigen Abzügen im Rahmen der Gesamtbewertung des Betriebsvermögens setzt nach § 103 Abs. 1 BewG voraus, dass es sich um Schulden handelt, die im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen zählen (Grundsatz der Bestandsidentität).[10] Weitere Voraussetzung ist, dass die Schu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Vor §§ 4, 5 Vorbemerkung

Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die gemeinsame Kommentierung der §§ 4 und 5 EStG in den Vorauflagen hat sich bewährt. Zu ihr hatte sich der Gründer des Kommentars vor allem deshalb entschlossen, weil nur so die in den beiden Gesetzesbestimmungen formal getrennten Vorschriften sich im organischen Zusammenhang zueinander mit dem geringstmöglichen Umfang von Wieder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Anerkennung der nach Ablauf des Abzugsjahres geänderten Gewinn­verteilungsabrede für den Fall der Nichtinvestition nach § 7g EStG

Leitsatz 1. Übernimmt der nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters verbleibende Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft unentgeltlich den Betrieb der Mitunternehmerschaft, so kann er den von der Mitunternehmerschaft abgezogenen Investitionsabzugsbetrag (IAB) fortführen. 2. Soweit der den Betrieb der Mitunternehmerschaft als Einzelunternehmer fortführen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fälligkeitserfordernis bei Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb des Zehntageszeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des für § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 2 Überblick über die Regelung

Rz. 2 Mit der Einführung einer Sonderabschreibung sollen steuerliche Anreize für die Elektromobilität im betrieblichen Bereich gegeben werden (Liquiditätseffekt).[1] Dabei steht die Förderung des Mittelstands im Vordergrund, indem die Maßnahme auf die Anschaffung neuer betrieblich genutzter Elektrolieferfahrzeuge begrenzt wird. Bei der Sonderabschreibung nach § 7c EStG hande...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kostendeckelung der Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz bei Leasingsonderzahlung

Leitsatz Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei Einnahmenüberschussrechner

Leitsatz 1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinn­ermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen. 2. Überentnahmen sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalko...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.2 Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG sowie § 5 EStG

Rz. 16 Aufgrund ihrer Verortung im Gefüge des § 4 Abs. 3 EStG ist die Vorschrift für durchlaufende Posten (Satz 2) primär für die Einnahmenüberschussrechnung anzuwenden und findet bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, unmittelbar keine Anwendung. Da die Eigenschaft des durchlaufenden...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 1 Durchlaufende Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind Betriebseinnahmen und -ausgaben, die keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung bei der Einnahmenüberschussrechnung haben, da sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Deshalb werden diese Zahlungen bei Vereinnahmung nicht als Betriebseinnahmen und bei Weiterleitung nicht als B...mehr