Dr. Marlies Karg
, Michele Schwirkslies
Bei Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird der EInkauf regelmäßig zunächst als Aufwand erfasst. Tritt später Diebstahl, Schwund, Verderb oder Unbrauchbarkeit ein, ist beim Umlaufvermögen regelmäßig kein gesonderter Buchungssatz für den einzelnen Verlustfall erforderlich. Bei bilanzierenden Unternehmen wird die Gewinnauswirkung aber über den tatsächlichen Endbestand und die Bestandsveränderung abgebildet. Der Aufwand, der über die Konten "Wareneinkauf" oder "Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" gebucht wurde,
- bleibt bei der Einnahmenüberschussrechnung regelmäßig im Zeitpunkt des Abflusses Betriebsausgabe,
- wird bei bilanzierenden Unternehmen über Anfangsbestand, Endbestand und Bestandsveränderung korrigiert. Maßgeblich ist der tatächlich vorhandene und bewertete Bestand am Abschlussstichtag.
Den Waren-/Materialeinsatz (= endgültigen Aufwand) für das jeweilige Jahr erhält man, sobald die Veränderung des Waren-/Materialbestands berücksichtigt wird. Der Waren- und Materialbestand wird durch Inventur ermittelt.
Bei einer Inventur wird der tatsächliche Bestand am Ende des Jahres durch körperliche Bestandsaufnahme erfasst. Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind vollständig und nachvollziehbar aufzunehmen. Nicht mehr verkäufliche, verdorbene oder unbrauchbare Bestände dürfen nicht mit einem werthaltigen Bestand angesetzt werden. Sie sind auszusondern oder mit einem zutreffenden niedrigeren Wert zu berücksichtigen. Der tatsächliche Wareneinsatz bzw. Materialeinsatz, in dem auch verdorbene Waren und nicht mehr verwendbares Material enthalten sind, ist nach dem folgenden Schema zu ermitteln:
| |
Materialeinkauf |
| + |
Materialbestand vom 1.1. |
| - |
Materialbestand am 31.12. |
| = |
Materialeinsatz (Aufwand) |
Diebstahl von Waren
Herr Krüger betreibt ein Lebensmittelgeschäft. E...