Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmenüberschussrechnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Nicht buchführungspflichtige Unternehmen (Abs. 5)

(5) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung einer Betriebsstätte eines Unternehmens, das weder nach inländischem noch nach ausländischem Recht buchführungspflichtig ist und das auch tatsächlich keine Bücher führt, ist entsprechend einer Einnahmenüberschussrechnung im Sinne des § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes zu erstellen. 2 Zum Zeitpunkt der Beendigung der Betriebsstätt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.5 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch w...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Blumen / 5 Bei Blumenpräsenten gelten bestimmte Voraussetzungen

Das Blumenpräsent an Geschäftspartner muss betrieblich bzw. beruflich veranlasst sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Geschäftspartner Geburtstag hat oder ein ähnliches Ereignis begeht. Ist der Anlass des Blumengeschenks dagegen privat veranlasst, etwa ein Blumenstrauß für die Ehefrau, zählt es zu den steuerlich nicht zu berücksichtigenden Kosten der Lebenshaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 10 AfA bei Einnahmenüberschussrechnung

Ermittelt ein Steuerpflichtiger seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG, ordnet § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG ausdrücklich an, dass u. a. die allgemeinen Vorschriften über die AfA und die AfS zu befolgen sind. Das bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht schon in voller Höh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 11 Anwendung der AfA-Vorschriften auf die Überschusseinkunftsarten

Die AfA-Vorschriften gelten nach ihrer systematischen Stellung unmittelbar nur für die Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG. Bei § 7 EStG handelt es sich um eine Gewinnermittlungsvorschrift. Nach § 4 Abs. 1 Satz 6 EStG sind bei der Ermittlung des Gewinns u. a. die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 4.1 Aufwandsverteilungsthese

Nach der Aufwandsverteilungsthese sind verausgabte Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines der Abnutzung unterliegenden beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens begrifflich bereits Betriebsausgaben [1], sie können nur noch nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden. Nach dieser These besteht der Zweck planmäßiger Abschreibungen in erster Linie d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 2.3 Spezielle Abschreibungsregelung für GWG

§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG räumt für die Anschaffung, Herstellung oder Einlage bzw. Zuführung bei Betriebseröffnung neuer oder gebrauchter selbständig nutzungsfähiger abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Wahlrecht zwischen Sofortabzug und Verteilung des Aufwands (bei Einlagen des fiktiven Aufwands) ein. Das Wahlrecht gilt für Wirtschaftsgüter, deren A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Abschreibung / 2.6 Sonder-AfA für kleine und mittlere Unternehmen

Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 bis 7 EStG ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, für abnutzbare bewegliche Anlagegüter (auch gebrauchte) – über die normalen Abschreibungen hinaus – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den 4 folgenden Jahren Sonderabschreibungen bei Anschaffung/Herstellung bis zum 31.12.2023 bis zu 20 % und bei Anschaffung/Herste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Verschmelzung ist sowohl auf einen bereits bestehenden übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) als auch auf einen erst im Rahmen der Verschmelzung entstehenden übernehmenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Neugründung) möglich. Rz. 45 § 4 UmwStG enthält keine ausdrückliche Regelung zur Aufstellung einer steuerlichen Übernahmebilanz. § 4 Abs. 1 U...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antragsgegner kann Einwendungen gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens geltend machen. Bei begründeten Einwendungen weist das Gericht den Antrag zurück. Unbegründete Einwendungen weist das Gericht mit dem Festsetzungsbeschluss nach § 253 zurück. (2) Andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere Einwendungen nach den Absätzen 3 un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 3 § 4 EStG enthält mehrere deutlich voneinander getrennte Regelungsbereiche, die insofern miteinander verbunden sind, als sie der Ermittlung des Gewinns dienen: Abs. 1 S. 1 enthält die Definition des Gewinns und gleichzeitig die Methode des Betriebsvermögensvergleichs als wichtigste Gewinnermittlungsart. Abs. 1 S. 2 bis 8 enthält die Regelungen für Entnahmen und Einlagen z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.1 Systematik und Bedeutung

Rz. 1 Systematisch ist § 4 EStG eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Nach § 2 Abs. 1 EStG gehen in die Einkommensermittlung die Einkünfte ein, nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit durch den Gewinn gebildet. Rz. 1a Das Einkommen, und damit auch der Gewinn, soll die wirtschaftlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahmenüberschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.1 Einzelne Gewinnermittlungsarten

Rz. 7 Das Gesetz kennt folgende Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich, § 4 Abs. 1 EStG: Es handelt sich um die Grundnorm der Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige. Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung des Endvermögens mit dem Anfangsvermögen ermittelt (vgl. im Einzelnen Rz. 278). Bilanzierung, § 5 EStG: Es handelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenbuchführung / 3 Auch für Kleinunternehmer ist die Anlagenbuchführung sinnvoll

Die Anlagenbuchführung ist nicht nur für große Industrieunternehmen/Konzerne mit einer Vielzahl von Anlagevermögen ein wichtiges Instrument. Auch für den Mittelstand und sogar für Kleinunternehmer ist sie eine wichtige Hilfe. So können beispielsweise die Abschreibungsbeträge bei der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung aus der Anlagenbuchführung übernommen werden.mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs von 10 % bis einschließlich 50 % ist das Kraftfahrzeug Teil des gewillkürten Betriebsvermögens. [1] Es kann dann wahlweise im Ganzen als Betriebsvermögen aktiviert oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei Aktivierung im Betriebsvermögen sind – wie bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen – alle mit dem Fahrzeug...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.8 Kostendeckelung

Bei der Listenpreismethode im Rahmen der 1 %-Regelung ist die Kostendeckelung zu beachten.[1] Sind die zusammengerechneten Werte nach der Listenpreismethode gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG inklusive der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG höher als die tatsächli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.3 Sondernutzungen

Die Gewinnermittlung von Sondernutzungen[1] erfolgt nach Anlage 1a[2] zu § 13 a EStG. Liegen die Werte zwischen den Flächengrenzen der Spalte 2 und 3, dann werden je Sondernutzung 1.000 EUR angesetzt. Liegen die Werte unter denen der Spalte 3, so ist der Gewinn mit dem Grundbetrag abgegolten. Zu den Sondernutzungen gehören anders als in § 13a EStG a.F. nicht mehr die in § 34...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Der Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG auf § 13a EStG führt zu Gewinnkorrekturen, soweit sich ein Übergangsgewinn ergibt. Der Übergangsgewinn ist nicht über die Durchschnittsätze abgegolten. Erfolgt beispielsweise ein Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 13a EStG und wurde in der letzten Vermögensaufs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.6 Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, die der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden

Die Regelung in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3, 4 EStG knüpft an die R 15.5 EStR (Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Land- und Forstwirtschaft) an. In dieser Vorschrift geht es um die Behandlung gewerblicher Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Nähe zur Land- und Forstwirtschaft bis zu einer bestimmten Grenze den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften zugerechnet werden können...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Geldbeschaffungskosten

Kosten für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln wie z. B. Schuldzinsen, Bereitstellungs- und Vermittlungsprovisionen oder -gebühren, Damnum, Notargebühren, Gerichtskosten, Abschluss-, Beratungs- oder Verwaltungsgebühren werden als Geldbeschaffungskosten bezeichnet, die als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn die Geldmittel betrieblichen Zwecken die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungsregeln für Sof... / 4 Teilwertabschreibung

Auf Software als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens kann im Fall einer außerplanmäßigen Wertminderung außerdem eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung [1] oder eine Teilwertabschreibung[2] vorgenommen werden. Eine Teilwertabschreibung scheidet aus, wenn der Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 3.6 Der Beleganspruch

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für Auskunftsschuldner auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Der Anspruch ergibt sich aus § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Auskunfts- und der Beleganspruch sind zwei getrennte Ansprüche, die einzeln geltend gemacht werden können. Die gewünschten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d . h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / Zusammenfassung

Überblick Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe sowie die Praxisübertragung werfen steuerlich eine Reihe von typischen Einzelproblemen auf. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Veräußerung der Praxis gegen wiederkehrende Bezüge, z. B. Leib- oder Zeitrente. Was beim Tod eines Freiberuflers, bei Praxisübertragungen zwis...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.2.1 Übertragung einer freiberuflichen Praxis

Übergibt ein Freiberufler zu Lebzeiten seine Praxis, eine Teilpraxis oder einen Anteil an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen potenziellen Erben, z. B. seinen Sohn oder seine Tochter, ist dies nicht nur eine unternehmensfreundliche, sondern auch eine familienfreundliche Lösung, weil die Praxis innerhalb der Familie bleibt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 2.1 Tod eines Freiberuflers

Der Tod eines Freiberuflers führt weder notwendigerweise zu einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG noch geht das der freiberuflichen Tätigkeit dienende Betriebsvermögen durch den Erbfall in das Privatvermögen der Erben über. Ertragsteuerlich wird beim Tod eines Freiberuflers dessen Betrieb nicht zwangsweise aufgegeben, sondern geht trotz der höc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung und Praxi... / 2.3.2 Praxisgebäude als Problemfall

Problematisch ist die Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die Praxisräume zum Betriebsvermögen des bisherigen Praxisinhabers gehören. Wird die Praxis in geringfügigem Umfang fortgeführt, d. h. die 10 %-Grenze mit den zurückbehaltenen Mandanten nicht überschritten, kann sich die Zurückbehaltung des Praxisgrundstücks als Steuerfalle erweisen. Den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.4 Vergleich zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung

2.3.4.1 Unterschiede in den Gewinnermittlungsarten Rz. 81 Der entscheidende Unterschied zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmenüberschussrechnung besteht in der nicht periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB festgeschrieben, ist das Periodisierungsprinzip für den Bi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.2.1 Gründe für den Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 291 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG erfüllen, haben ihren Gewinn grundsätzlich nach Durchschnittssätzen zu ermitteln – es sei denn, sie machen von ihrem Wahlrecht nach § 13a Abs. 2 EStG Gebrauch, welches ihnen auf Antrag eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmenüberschussrechnung gestattet....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.1 Gründe für den Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 265 Während Buchführungspflichtige ihren Gewinn nach den Grundsätzen des § 5 EStG i. V. m. § 4 Abs. 1 EStG ermitteln müssen, stellt die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auch für Nichtbuchführungspflichtige die gesetzessystematische Regelform der Gewinnermittlung dar.[1] Sofern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 EStG erfüllt sind, haben Steuerpflichtige ein Wahlrecht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.5.2 Besonderheiten beim Betriebsvermögen in der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 88 Der Umfang des notwendigen Betriebsvermögens sowie des notwendigen Privatvermögens ist grundsätzlich identisch mit dem bei Bilanzierenden.[1] Rz. 89 Um sicherzustellen, dass der Totalgewinn bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung identisch ist, hat der BFH die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen auch im Falle der G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.2 Wesen der Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 76 Die Einnahmenüberschussrechnung definiert keinen neuen, selbstständigen Gewinnbegriff, sondern ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung.[1] Die Vereinfachung liegt insbesondere in dem Verzicht auf Buchführung, Inventur und Bilanzierung sowie folglich dem Wegfall der Übermittlung einer E-Bilanz (dafür aber Übermittlung der "Anlage EÜR").[2] Die Einnahmenüberschu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3 Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 72 Gesetzessystematisch stellt der Betriebsvermögensvergleich die Regelform der Gewinnermittlung dar.[1] Steuerpflichtige, die weder gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, noch freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, haben das Wahlrecht hiervon abzuweichen und die Gewinnermittlung na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.8 Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung – "Anlage EÜR"

Rz. 100 Nutzt der Steuerpflichtige die Einnahmenüberschussrechnung, so hat er diese gemäß § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz[1] durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Verzichtet die Finanzverwaltung auf Antrag gemäß § 60 Abs. 4 Satz 2 EStDV zur Vermeidung unbilliger Härten[2] auf eine elektronische Übermittlung, so ist die Gewinnermittlung na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3 Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zu anderen Gewinnermittlungsarten

3.3.1 Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich 3.3.1.1 Gründe für den Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich Rz. 243 Der Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hin zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG erfolgt entweder freiwillig durch Ausübung eines Wahlrechts oder zwingend aufgrund von gesetzlichen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.2 Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung

3.5.2.1 Gründe für den Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung Rz. 291 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG erfüllen, haben ihren Gewinn grundsätzlich nach Durchschnittssätzen zu ermitteln – es sei denn, sie machen von ihrem Wahlrecht nach § 13a Abs. 2 EStG Gebrauch, welches ihnen auf Antrag eine Gewinnermittlung durch Betriebs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.4.1 Unterschiede in den Gewinnermittlungsarten

Rz. 81 Der entscheidende Unterschied zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmenüberschussrechnung besteht in der nicht periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB festgeschrieben, ist das Periodisierungsprinzip für den Bilanzierenden maßgeblich. Der Einnahmenüberschussre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.1 Gründe für den Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich

Rz. 243 Der Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hin zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG erfolgt entweder freiwillig durch Ausübung eines Wahlrechts oder zwingend aufgrund von gesetzlichen Regelungen, welche zum Wechsel verpflichten.[1] Der BFH geht davon aus, dass Steuerpflichtige nach einem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr