Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die personengebundene Kapit... / 3. Stellungnahme

Grundsätzlich können die Gesellschafter frei bestimmen, ob sie eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder in einer Nebenvereinbarung treffen. Korporative Regelungen betreffen die Verfassung der Gesellschaft und ihre Beziehungen zu den Gesellschaftern und müssen in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen werden (Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG21, § 3 Rz. 62). Schuldrechtli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Das Verhältnis zu §§ 2b EStG/15b EStG

Rn. 22 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Für § 2b EStG hatte die FinVerw (BMF v 05.07.2000, BStBl I 2000, 1148 Rz 24) klargestellt, dass die Inanspruchnahme der §-7h-EStG-AfA für sich genommen nicht dazu führt, dass § 2b EStG anwendbar ist. Für § 15b EStG fehlt bislang eine solche Stellungnahme (s § 15b Rn 12 (Handzik)), mE gilt dasselbe wie für § 2b EStG. Zum zeitlichen Anwendungsb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenprüfung zuständige FA. § 38 Abs 3a EStG regelt die Fälle, in denen ein Dritter anstelle des ArbG dessen Pflichten zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermächtigung zur Bestimmung des Mindestumfangs der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten (§ 51 Abs 4 Nr 1b und 1c EStG)

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 51 Abs 4 Nr 1b EStG kann das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten zu Bilanz und GuV-Rechnung bestimmen. Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024 Nr 387 wurde der Umfang der zu übermittelnden Daten wesentlich erweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Keine Anwendung des § 11 Abs 2 S 3 EStG auf ein Damnum oder Disagio, soweit dies marktüblich ist (§ 11 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 136 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach der durch das JStG 2007 – klarstellend – (vgl BT-Drs 16/2712, 44) eingefügten Regelung findet die Regelung des § 11 Abs 2 S 3 EStG über die gleichmäßige Verteilung von im Voraus für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren geleisteten Ausgaben keine Anwendung auf ein Disagio oder ein Damnum, soweit dies marktüblich ist. Zum einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) BE und BA nach § 9b Abs 2 EStG (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 248 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Besteuert der LuF seine Umsätze nach § 24 UStG , ist die auf Investitionen anfallende Vorsteuer nicht Teil der AK/HK, sondern sofort abzugsfähige BA. Geht der LuF zur Regelbesteuerung über oder von der Regelbesteuerung zurück zur Durchschnittssatzbesteuerung gem § 24 UStG, kommt es zu Vorsteuerberichtigungen gem § 15a UStG. Die sich dabei er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Das Verhältnis zu §§ 2b EStG/15b EStG

Rn. 29 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Hier gilt das zu § 7h EStG Gesagte entsprechend (s § 7h Rn 22 (Handzik)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückkehr zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Rn. 341 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Kehrt ein LuF mit bisheriger Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zurück, gelten die vorstehenden Ausführungen (s Rn 331 ff) analog. Das Erfordernis von Zu- bzw Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG zu § 13a EStG ergibt sich zwar nicht aus dem Gesetz selbst;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auflösung von Rücklagen (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst d EStG)

Rn. 241 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs sowie Gebäuden sind gem § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG als Sondergewinn zu erfassen (s Rn 204 ff). Die sofortige Versteuerung dieser Gewinne kann auch bei LuF mit Durchschnittssatzgewinnermittlung gem § 6c EStG iVm § 6b EStG vermieden werden. Konsequenterweise...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Vorrang der Gewinnermittlungsvorschriften (§ 11 Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 11 Abs 1 S 5 EStG bleiben die Vorschriften über die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§ 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) unberührt, dh, diese Vorschriften haben beim BV-Vergleich Vorrang gegenüber den Vorschriften über den Zufluss in § 11 Abs 1 S 1–4 EStG. Ausführlich dazu s §§ 4, 5 Rn 5 ff, 300 ff (Briesemeister).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Das Verhältnis zur AfA nach § 7h EStG

Rn. 28 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Sind für den StPfl sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7h EStG als auch des § 7i EStG erfüllt, kann er wählen, nach welcher Vorschrift er die erhöhten Absetzungen vornimmt (glA Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 8 (02/2023); auch s § 7a Rn 53 (Handzik)), wobei § 7h EStG uU zweckmäßiger sein kann. Eine gleichzeitige Ina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorrang der Gewinnermittlungsvorschriften (§ 11 Abs 2 S 6 EStG)

Rn. 159 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 2 S 6 EStG regelt, dass die Gewinnermittlungsvorschriften (§ 4 Abs 1 EStG, § 5 EStG) auch gegenüber den Regelungen über den Abfluss (§ 11 Abs 2 S 1–5 EStG) Vorrang haben, s Rn 100.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Das Verhältnis zur AfA nach § 7i EStG

Rn. 21a Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Sind für den StPfl sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7h EStG als auch des § 7i EStG erfüllt, kann er wählen, nach welcher Vorschrift er die erhöhten Absetzungen vornimmt (glA Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 64 (02/2023)), wobei § 7h EStG uU zweckmäßiger sein kann. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme beider Vorschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7i Abs 1 S 1–4, Abs 3 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an inländischen (s Rn 1g–1i) Gebäuden (§ 7i Abs 1 S 1 EStG; s § 7 Rn 317 ff (Handzik)), also nicht an Betriebsvorrichtungen oder Außenanlagen ( Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7i EStG Rz 15 (02/2023); auch s Rn 8) Gebäudeteilen, die selbstständige unbewegliche WG si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erteilung von Auskünften (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Fraglich ist, ob § 42f Abs 2 S 2 EStG mit konstitutiver Wirkung eigenständige Mitwirkungspflichten der ArbN iRd LSt-Außenprüfung begründet, so Heuermann in Brandis/Heuermann § 42f EStG Rz 22 (11/2024), die neben die Mitwirkungspflichten des ArbG treten und diese ergänzen (vgl BFH v 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). Nach aA werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringung von Wirtschaftsgütern in gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs 6 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 6 EStG ist durch das BewÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1157, BStBl I 1971, 362) in das EStG eingefügt worden und wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050 mit Wirkung zum 01.01.2022, sowie durch das JStG 2024 v 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr 387) mWv 01.01....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vorlage von Bescheinigungen und Belegen (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 49 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Verpflichtung des ArbN nach § 42f Abs 2 EStG zur Vorlage von Belegen und Bescheinigungen ist zum einen auf solche Unterlagen beschränkt, die sich in seinem Besitz befinden. Zum anderen hat der ArbN nicht sämtliche Unterlagen vorzulegen, die Angaben über Art und Höhe seiner Einnahmen enthalten, sondern nur die in § 42f Abs 2 S 2 EStG beze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7h Abs 1, 3 EStG)

Rn. 2h Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an folgenden inländischen (s Rn 2d–2 f) Objekten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schaffung des § 7h EStG durch das WoBauFG (1989)

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der durch das WoBauFG (BGBl I 1989, 2408) eingefügte § 7h EStG ersetzt § 82g EStDV und will erhaltungswürdiges Kulturerbe fördern ( Geurts/Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7h EStG Rz 2a (02/2023)). § 7h EStG ist grds (die Ausnahme in § 52 Abs 12b S 2 EStG aF ist aufgrund Zeitablaufs überholt) auf Maßnahmen, die nach dem 31.12.1990 abgeschlossen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Bemessungsgrundlage nach § 7h Abs 1 S 1–3 EStG

Rn. 7 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 7h EStG sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ermächtigung zur Bestimmung der Vorgaben für die Zuweisung der Ordnungsnummer nach § 45b Abs 1 EStG (§ 51 Abs 4 Nr 1e EStG)

Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch Art 1 Nr 20 Buchst b Doppelbuchst bb iVm Nr 21 Buchst g des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) wurde mit Wirkung ab 01.01.2024 § 51 Abs 4 Nr 1e EStG eingefügt. Die Bestimmung der Nr 1e g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermächtigung zur Bestimmung von Vordrucken für die Anmeldung des Steuerabzugs von Vergütungen iSd § 50a Abs 1 EStG (§ 51 Abs 4 Nr 1d EStG)

Rn. 12 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch Art 1 Nr 26 iVm Art 39 Abs 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 wurde mWv 18.12.2019 § 51 Abs 4 Nr 1d EStG eingefügt. Diese Bestimmung ermächtigt das BMF unter Einbeziehung des für die Durchführung des Steuerabzugs zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Nutzungswert der Wohnung (§ 13 Abs 4 EStG) und errichtungsbedingte Grundstücksentnahme (§ 13 Abs 5 EStG)

1. Der Nutzungswert der Wohnung Schrifttum: Felsmann, Brennpunkte der Wohnraumbesteuerung bei LuF, INF 1988, 558; Schuh ua, Steuerfreie Entnahme von selbstgenutzten Wohnhäusern mit dazugehörigem Grund und Boden in der LuF, INF 1997, 201; Hiller, Steuerfreie Entnahme oder Veräußerung der Wohnung, INF 1998, 449; Kleeberg, Die eigengenutzte Wohnung in einem zu einem BV gehörenden Ba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Geltungsbereich des § 42f EStG

Rn. 4 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der sachliche Geltungsbereich des § 42f EStG betrifft die Überprüfung des LSt-Abzugs (§ 38 Abs 1 EStG) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Des Weiteren kann sich die LSt-Außenprüfung auch auf Annexsteuern beziehen (ausführlich dazu s Rn 15). Sie erstreckt sich auch auf die Feststellung der ArbG-Eigenschaft und die Pauschalieru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gemeinschaftstierhaltung nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG

Rn. 35 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG iVm§ 13b EStG (bis 31.12.2024: 51a BewG) erweitert die Möglichkeit gemeinschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung außerhalb des luf Betriebs durch Genossenschaften § 1 Abs 1 Nr 2 des KStG), Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer (§ 15 Abs 1 S 1 Nr 2) anzusehen sind, oder Vere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Das Verhältnis zur AfA nach § 7 Abs 4, 5 und 5a EStG

Rn. 27 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Hier ist zu unterscheiden (auch s § 7a Rn 53 (Handzik)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Das Verhältnis zur AfA nach § 7 Abs 4, 5 und 5a EStG

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Hier ist zu unterscheiden (auch s § 7a Rn 53 (Handzik)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 11 EStG

Rn. 2 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 EStG v 10.08.1925 ging für den Bezug von Einnahmen noch von deren Fälligkeit und nur hilfsweise vom Zufluss aus. Erst § 11 des EStG v 16.10.1934, RGBl I 1934, 1005, führt die im Wesentlichen noch heute geltende Fassung ein. Das EStRG 1975 fügte lediglich Abs 1 S 3 hinzu, das StEntlG 1999/2000/2002 in § 11 Abs 1 S 4 EStG "und § 40 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. IAB und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG

Verwaltungsanweisungen: BMF v 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 (Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte; Neuregelung für die Wj 2015 ff bzw abweichenden Wj 2015/2016 ff); BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 (Steuerliche Gewinnermittlung; Zweifelsfragen zu den IAB nach § 7g Abs 1–4 und 7 EStG idF StÄndG 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834); BMF v 15.02.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 240a Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie um die nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2 und § 7 EStG abgese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung von WG des AV und Tieren (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst c EStG)

Rn. 231 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die bisherige Nichterfassung von Entschädigungen bei § 13a EStG aF sah der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht vom 17.01.2012 (BT-Drs 17/8428) als einen der wesentlichen Gründe für eine gebotene Überarbeitung der Vorschrift. Zwischenzeitlich hat allerdings der BFH die vom BRH gesehene Besteuerungslücke mit Urteil BFH v 25.09.2014, BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Freibetrag (§ 13 Abs 3 EStG)

Rn. 113 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Den LuF wird seit dem EStG 1934 in unterschiedlicher Höhe u unter unterschiedlichen Voraussetzungen ein Freibetrag gewährt. Er beträgt seit dem VZ 2 015 900 EUR (von VZ 1999–2014 670 EUR) bzw bei zusammen veranlagten Ehegatten 1 800 EUR (zuvor 1 340 EUR). Gerechtfertigt wird der Freibetrag mit den produktionsbedingten Nachteilen u der Sozia...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Verhältnis zu den Regelungen im EStG

Tz. 37 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Eink-Ermittlungsvorschriften des EStG, auch § 2a EStG, § 4 Abs 4a EStG, § 4j EStG, § 4k EStG und § 15a EStG sind nach allg Grundsätzen bei OT und OG anzuwenden. Wegen der Anwendung des § 4h EStG s Tz 33. Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , des § 3 Nr 40 EStG sowie der §§ 43, 44 EStG ist z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Anschaffungs-/Herstellungkosten (§ 7i Abs 1 S 1, S 5 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 7i EStG sind begünstigt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einnahmen aus KapVerm (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG)

Rn. 286 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 6 EStG sind sämtliche im Wj zugeflossene Einnahmen aus KapVerm iSv § 20 EStG zu erfassen, die nach § 20 Abs 8 EStG den Einkünften aus LuF zuzurechnen sind. Hierunter fallen auch alle Erträge aus Genossenschaftsanteilen und Wertpapieren (Aktien), die zu betrieblichen Zwecken angeschafft oder nur aus betrieblichen Grün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zusammensetzung (§ 13a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 149 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe der Gewinne (Verluste) nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 1–6 EStG. Dies sind im Einzelnen der/die Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs 4, s Rn 165–172), Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs 5, s Rn 173–183), Gewinn aus Sondernutzungen (Abs 6, s Rn 184–193), Sondergewinne (Abs 7, s Rn 194–...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (§ 13a Abs 3 S 4–6 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 LuF haben (seit VZ 2011) gem § 25 Abs 4 EStG die ESt-Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das FA zu übermitteln; Entsprechendes gilt gem § 60 Abs 4 EStDV auch für eine EÜR. Zur Gleichbehandlung aller LuF und zur Förderung der elektronischen Kommunikation sieht § 13a Abs 3 S 4 EStG nunmehr vor, auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Lohnsteuer-Außenprüfung auch beim Arbeitgeber in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG

Rn. 56 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 42f Abs 3 S 2 Hs 1 EStG ist in den Fällen des LSt-Abzugs durch einen Dritten (§ 38 Abs 3a EStG) die LSt-Außenprüfung auch beim ArbG möglich. Eine solche Prüfung beim ArbG kann erfolgen, um feststellen zu können, ob für Lohnbestandteile, die der ArbG unmittelbar ausgezahlt hat, der LSt-Abzug erfolgt ist (BR-Drs 630/03, 62). § 42f Abs 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschüsse (öffentliche und private), § 7i Abs 1 S 7 EStG

Rn. 14 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erhöhte AfA sind nicht zu gewähren, soweit die AK/HK durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr 13 EStG, s § 3 Rn 441 ff (Handzik)) gedeckt sind (§ 7i Abs 1 S 7 EStG), dh, Zuschüsse mindern die AfA-Bemessungsgrundlage. Dies entspricht zB auch der Rechtslage bei § 7h EStG (s § 7h Rn 8 (Handzik)). Ein Wahlrecht, diese Zuschüsse bei ungekür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtslage für Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.2018 begonnen wurden (Neufälle = § 7h Abs 1a EStG)

Rn. 5d Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Diese Rechtslage war dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge (BT-Drs 19/13436, 93 f). Daher legt Art 1 Nr 8 Buchst a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) in einem neu eingefügten Abs 1a Folgendes fest: S 1: Nicht begünstigt sind Maß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nicht von § 32c Abs 4 EStG betroffene luf Einkunftsbestandteile

Rn. 41 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Dagegen sind unverständlicherweise nicht von der Tarifermäßigung ausgeschlossen (laufende) Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden oder anderen werthaltigen WG, die mit der Zielsetzung des Gesetzes, Ertragsschwankungen wegen des Klimawandels auszugleichen, nicht das Geringste zu tun haben. Gerade bei LuF mit Gewinnermitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Überschreitung der 50-ha-Grenze für Flächen der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Forstflächen gehörten bislang zu den Sondernutzungen iSd § 13a Abs 5 EStG aF. Nunmehr gilt eine einheitliche (selbstständige) Flächengrenze von 50 ha, die mit derjenigen in § 51 Abs 1 EStDV korrespondiert. Rn. 79 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Flächen, die dauerhaft der Erzeugung von Rohholz gewidmet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Ausschließlich Sondernutzungen bewirtschaftende Betriebe (§ 13a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 89 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Erstmalig überhaupt seit Beginn der Gewinnpauschalierung sind nunmehr auch StPfl, die ausschließlich in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzungen selbst bewirtschaften, zu einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verpflichtet, sofern die dort in Spalte 2 gezogenen Grenzen nicht überschritten sind. Will ein ausschließlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Rückkehr zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 128 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine Rückkehr zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen, sofern die Zugangsvoraussetzungen des § 13a Abs 1 S 1 EStG (wieder) erfüllt sind und kein Antrag nach § 13a Abs 2 EStG gestellt wurde, ohne dass es hierfür einer Mitteilung des FA bedarf; die bislang nur in R 13a.1 Abs 3 EStR 2012 enthal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mitwirkungspflichten potenzieller Arbeitnehmer (§ 42f Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 42f Abs 2 S 3 EStG sind auch diejenigen Personen nach § 42f Abs 2 S 2 EStG auskunfts- und vorlagepflichtig, bei denen streitig ist, ob sie ArbN des ArbG sind oder waren. Es handelt sich dabei um Personen, die im Zeitpunkt der LSt-Außenprüfung beim ArbG beschäftigt sind, deren ArbN-Eigenschaft im Prüfungszeitraum jedoch zwischen LSt-Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zeitgleiche Lohnsteuer-Außenprüfung und Prüfung durch die Träger der Rentenversicherung (§ 42f Abs 4 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der ArbG kann beim Beriebsstätten-FA den (formlosen) Antrag stellen, dass die LSt-Außenprüfung und die Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (vgl im Einzelnen § 28p SGB IV; BSG v 23.02.2021, B 12 R 21/18 R, BSGE 131, 260) zeitgleich erfolgen. Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den ArbG, ob diese ihre Meldepflichten und ihre s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerfreiheit des Entnahmegewinns bei Errichtung einer Betriebsleiter- bzw Altenteilerwohnung (§ 13 Abs 5 EStG)

Schrifttum: Hiller, Steuerfreie Bodengewinne durch die Steuerreform 1990, INF 1988, 516; Stephan, Steuerneutrale Entnahme von Grundstücken aufgrund des SteuerreformG 1990, DB 1989, 193; Seithel, Neue Möglichkeiten der steuerfreien Entnahme von Grund u Boden nach dem SteuerreformG 1990, DStR 1989, 55; O.V., Zur steuerneutralen Entnahme des Grund u Bodens gem § 52 Abs 15 S 10 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 3 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 254 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 In § 13a EStG werden sämtliche gewerbliche Nebentätigkeiten als Sondergewinn erfasst, ohne allerdings die Direktvermarktungsaktivitäten des LuF einzuschränken. Dabei sind auch alle gewerblichen Nebentätigkeiten erfasst, die gegenüber anderen luf Betrieben erbracht werden. Rn. 255 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Können die gewerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wegfallmitteilung (§ 13a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung endet nach § 13a Abs 1 S 4 EStG in dem Wj, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, durch welche die FinBeh auf den Beginn der Buchführungspflicht oder den Wegfall einer der Gewinnermittlungsberechtigungen nach § 13a EStG hingewiesen hat. Eine Frist für die Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor. Da...mehr