Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung von übrigem Anlagevermögen und Tieren (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 225 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Unter die Vorschrift fallen Gewinne (bzw Verluste) aus der Veräußerung/Entnahme von nicht bereits unter Buchst a fallenden Anlagegütern (Maschinen, Betriebsvorrichtungen usw) und Tieren (gleichviel ob zum AV oder UV gehörig), sofern der Veräußerungspreis bzw der Entnahmewert je WG einschließlich gesetzlicher USt mehr als EUR 15 000 beträgt;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Betriebsinhaberschaft (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 17 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Von der Möglichkeit der gemeinschaftlichen Tierhaltung iSd § 13b EStG kann nur Gebrauch gemacht machen, wenn alle Gesellschafter oder Mitglieder Inhaber eines Betriebs der LuF sind; dh LuF, welche die ihnen kraft Eigentums oder aufgrund sonstigen steuerlich anzuerkennenden Nutzungsüberlassungsverhältnisses zuzurechnende Fläche selbst bewirts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG

Tz. 8 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG setzt im Einzelnen voraus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Das Bescheinigungsverfahren (§ 7h Abs 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 9 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erhöhte AfA nach § 7h EStG kommen nur in Betracht, wenn der StPfl durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs 1 EStG für das Gebäude und die Maßnahmen nachweist (§ 7h Abs 2 S 1 EStG). Rn. 9a Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Diese Bescheinigung ist somit eine materiellrechtliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden iSd § 3 Abs 2 KStG (§ 13 Abs 1 Nr 4 EStG)

Schrifttum: Giere, Zur Besteuerung von Einkünften aus Forstgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden, INF 1983, 543. Verwaltungsanweisung: OFD Hannover v 09.12.2002, S 2230–11 StH 225. Rn. 48 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 3 Abs 2 KStG iVm § 13 Abs 1 Nr 4 EStG unterliegen die Gewinne aus Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden (das sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung fiktive Einkommensteuer (§ 32c Abs 2 EStG)

A. Ermittlung der fiktiven ESt Rn. 20 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 32c Abs 2 EStG regelt die Ermittlung der fiktiven ESt als Vergleichsmaßstab zur tariflichen ESt im Betrachtungszeitraum. Danach ist zunächst für jeden der drei VZ innerhalb des Betrachtungszeitraums die tarifliche ESt gesondert zu ermitteln (§ 32c Abs 2 S 1 EStG), die sich unter Berücksichtigung eines gleichbl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Untergang des EBITDA- bzw des Zinsvortrags (§ 4h Abs 5 EStG; § 8a Abs 1 S 3 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 243 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Noch nicht genutzte EBITDA- und Zinsvorträge gehen ganz oder anteilig unter, wenn der Betrieb übertragen oder aufgegeben wird bzw ein MU aus einer Pers-Ges ausscheidet. Entspr gilt bei Umwandlungen mit der Folge, dass die Nutzbarkeit eines EBITDA- oder Zinsvortrags auch nicht mittels der umwandlungsstlichen Rückwirkung erreic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Weitere Voraussetzungen (§ 32c Abs 5 EStG)

A. Allgemeines Rn. 50 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Über die bereits in § 32c Abs 1 S 2 und Abs 4 EStG enthaltenen Einschränkungen hinaus enthält auch § 32c Abs 5 EStG weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Tarifermäßigung. Die Nr 1 und 2 sollen eine Doppelberücksichtigung von Verlusten vermeiden, die Nr 3–6 und S 2 und 3 enthalten im Notifizierungsverfahren gemachte Vorg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Das Bescheinigungsverfahren (§ 7i Abs 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 15 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erhöhte AfA nach § 7i EStG kommen nur in Betracht, wenn der StPfl durch eine Bescheinigung der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Landesbehörde nachweist (§ 7i Abs 2 S 1 EStG): das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7i Abs 1 EStG und die Erforderlichkeit der Aufwendungen (s BFH BFH/NV 1997, 468). Rn. 15a Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers (§ 42f Abs 2 EStG)

A. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers (§ 42 Abs 2 S 1 EStG Rn. 33 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 2 S 1 EStG, der für die Mitwirkungspflichten des ArbG auf § 200 AO verweist, hat nur deklaratorischen Charakter, da der ArbG gem § 33 Abs 1 AO StPfl iSd § 200 AO ist, so dass § 200 AO ohnehin auf ihn anwendbar ist, Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 20 (11/2023); Heuerma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahrensfragen (§ 32c Abs 6 EStG)

A. Allgemeines Rn. 60 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 32c Abs 6 EStG regelt die Folgen bei einer Änderung von Besteuerungsgrundlagen im jeweiligen Betrachtungszeitraum (s Rn 61–63); darüber hinaus sind Regelungen zur Verjährungshemmung für den Tarifbescheid (s Rn 64) sowie eine entsprechende Anwendung auf die Anrechnungsverfügung (s Rn 65) enthalten. B. Korrektur bei Eintritt von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die begünstigten und nicht begünstigten Maßnahmen (§ 7h Abs 1 S 1–3, Abs 1a EStG)

1. Übersicht über die begünstigten und die nicht begünstigten Maßnahmen Rn. 4 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 2. Übersicht über die begünstigten Maßnahmen Rn. 4a Stand: EL 186 – ET: 01/2026mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Lohnsteuer-Außenprüfung beim Lohnsteuerabzug durch Dritte (§ 42f Abs 3 EStG)

A. Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts des Dritten in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG (§ 42f Abs 3 S 1 EStG) Rn. 55 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 3 S 1 EStG bestimmt – abweichend von der in § 42f Abs 1 EStG enthaltenen Zuständigkeitsregelung – in den Fällen des § 38 Abs 3a EStG das Betriebsstätten-FA des Dritten und nicht das des ArbG als das für die LSt-Außenp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Bemessungsgrundlage (§ 7h Abs 1 S 1–4 EStG)

1. Die Bemessungsgrundlage nach § 7h Abs 1 S 1–3 EStG Rn. 7 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach § 7h EStG sind: 2. Die Minderung der Bemessungsgrundlage (§ 7h Abs 1 S 4 EStG) Rn. 8 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Antragsgebundene Gegenüberstellung tariflicher und fiktiver ESt für einen dreijährigen Betrachtungszeitraum (§ 32c Abs 1 EStG)

A. Grundaussage Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gem § 32c Abs 1 EStG ist für die Ermittlung der Tarifermäßigung für einen dreijährigen Betrachtungszeitraum die Summe der auf die Einkünfte aus LuF entfallenden ESt der entsprechenden Summe einer fiktiven tariflichen ESt gegenüber zu stellen; bei Ermittlung der fiktiven tariflichen ESt ist davon auszugehen, dass die Einkünfte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis des § 42e EStG zu anderen Vorschriften

1. Ähnliche Regelungen Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ähnliche Regelungen enthalten § 15 Abs 4 5. VermBG (Auskunft über die Anwendung der Vorschriften über vermögenswerte Leistungen im Einzelfall), BFH v 05.06.2014, VI R 90/13, BStBl II 2015, 48; BFH v 05.06.2014, VI R 91/13, BFH/NV 2014, 1873 sowie Art 12 ZK, Art 5–14 ZK-DVO (Verbindliche Zolltarif-/Ursprungsauskunft), BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a EStG nF

A. Vorbemerkung Rn. 24 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Sinn und Zweck der Durchschnittssatzgewinnermittlung liegen vornehmlich in ihrem Vereinfachungszweck. Diese Gewinnermittlungsart, die ihrer Systematik nach einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG gleichsteht (BFH v 24.01.1985, BStBl II 1985, 255; BFH v 26.10.1989, BStBl II 1990, 292), soll es ermöglichen, durch ein pauschal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis des § 42f EStG zu anderen gesetzlichen Regelungen

1. Zur Abgabenordnung Rn. 13 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f EStG bildet nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung; sondern diese findet sich in § 193 Abs 1, Abs 2 Nr 1 AO, FG BBg v 02.04.2014, 7 K 7058/13, EFG 2014, 1077; Fissenewert in H/H/R, § 42f EStG Rz 6 (11/2023); Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 42f EStG Rz 1 (24. Aufl 2025). § 42f Abs 1 EStG regelt jedoch die s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten (§ 32c Abs 3 EStG)

A. Anteilige Berechnung der Tarifermäßigung Rn. 30 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Hat der StPfl neben den begünstigten Einkünften aus LuF noch andere Einkünfte bezogen, ist gem § 32c Abs 3 S 1 EStG eine anteilige Berechnung der Tarifermäßigung durchzuführen. Den positiven Einkünften aus LuF ist die Summe der übrigen positiven Einkünfte gegenüberzustellen. Negative Einkünfte aus Lu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausschluss bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Einkunftsbestandteile (§ 32c Abs 4 EStG)

A. Ausgeschlossene luf Einkünfte Rn. 40 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Entsprechend der Gesetzesintention sollen nur solche Einkünfte aus LuF eine Tarifermäßigung erfahren, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine Begünstigung gewährt wird, wie außerordentliche Einkünfte iSd § 34 Abs 2 EStG, also Veräußerungs- und Aufgabegewinne iSd § 14 EStG, Entschädigungen iSd § 24 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im nationalen und internationalen Recht

2.1 Allgemeines Tz. 21 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Sowohl im nationalen wie im internationalen Zivil- und HR bestehen grds keine Vorgaben, in welcher Höhe ein betriebliches Engagement mit EK oder FK auszustatten ist. Verbindliche Regeln sind nur insoweit beachtlich, als rechtsformspezifisch ein Mindest-EK vorausgesetzt wird (zB in D bei der GmbH [Ausnahme: Unternehmergesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung, Zuständigkeit des Betriebsstättenfinanzamts für die Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f Abs 1 EStG)

A. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung Rn. 19 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH v 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Durchschnittssatzgewinn (§ 13a Abs 3–7 EStG)

A. Zusammensetzung (§ 13a Abs 3 S 1 EStG) Rn. 149 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe der Gewinne (Verluste) nach § 13a Abs 3 S 1 Nr 1–6 EStG. Dies sind im Einzelnen der/die Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (Abs 4, s Rn 165–172), Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (Abs 5, s Rn 173–183), Gewinn aus Sondernutzungen (Abs 6, s Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen EU-Recht (§ 32c Abs 7 EStG)

A. Rückgängigmachung Tarifermäßigung Rn. 71 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 In § 32c Abs 7 EStG wird eine weitere Vorgabe der Kommissionsdienststellen umgesetzt. Es handelt sich hierbei um eine über Abs 6 hinausgehende Vorgabe, die speziell Verstöße gegen Vorgaben der gemeinschaftsrechtlichen Fischereipolitik ahnden soll. Betroffen hiervon können LuF mit Einkünften aus Binnenfischer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einkünfte iSd § 13 Abs 1 Nr 1 EStG

1. Landwirtschaft Rn. 8 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Im Gegensatz zum Begriff des Gewerbebetriebs, der nach § 2 Abs 1 GewStG iVm § 1 GewStDV und nach § 15 Abs 2 EStG über die Betätigung des Gewerbetreibenden definiert ist, hat der Gesetzgeber eine solche Begriffsbestimmung für den Bereich der LuF nicht vorgenommen; die einzelnen luf Tätigkeiten sind in § 13 EStG lediglich beisp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum zu § 32c EStG aF: Wiegand, Einführung in die Tarifglättung für Einkünfte aus LuF, Grundstruktur der gesetzlichen Regelungen und Hintergründe zur Tarifglättung; NWB 2017, 649; Lammers, § 32c EStG – der fehlgeschlagene Versuch einer Begünstigung durch den Gesetzgeber, DStR 2017, 1576; Kanzler, Die neue Tarifglättung für die Einkünfte aus LuF – § 32 EStG reloaded, DStZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42e Anrufungsauskunft

Schrifttum: von Bornhaupt, Die Bedeutung der Anrufungsauskunft und ihre Abgrenzung gegenüber der verbindlichen Zusage, DStR 1980, 3; Fichtelmann, Wesen und Bedeutung der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, FR 1980, 236; Richter, LSt-Anrufungsauskunft und verbindliche Zusage im Anschluss an eine LSt-Außenprüfung, StBp 1983, 55; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und ESt-Verfahren,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 13b Gemeinschaftliche Tierhaltung

Schrifttum: Wolter, Steuerrechtliche Sonderregelungen für landwirtschaftliche Tierhaltungskooperationen, DStZ 1971, 326; Felsmann, Die Abgrenzung der LuF vom Gewerbe, INF 1975, 361; Sommerfeldt, Die bewertungsrechtliche Behandlung der landwirtschaftlichen Tierhaltungsgemeinschaften, DStZ 1980, 100; Heins, Brennpunkte bei Tierhaltungskooperationen gem § 51 BewG, AgrB 2017, 312; Fe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

Schrifttum: Büchner/Fritzsch, Steuerliche Förderung von denkmalgeschütztem Eigentum, DStR 2004, 2169; Ronig, Feststellungsverfahren bei Baudenkmalen, NWB F 3, 13 489; Kleeberg, Das Baudenkmal als Alt- oder Neubau – Anmerkungen zum BFH-Urt v 14.01.2004, X R 19/02, FR 2005, 365; Kaligin, Immobilieninvestitionen unter Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG, DS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 51 Ermächtigungen

Schrifttum: Böckenförde, Gesetz und gesetzgebende Gewalt, 1981; Tipke, Rechtsetzung durch Steuergerichte und Steuerverwaltungsbehörden?, StuW 1981, 189; Seiler, Der einheitliche Parlamentsvorbehalt (Diss), 2000. I. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 51 EStG enthält Ermächtigungen Abs 1–3: zum Erlass von Rechtsverordnungen, Abs 4 Nr 1: zur Herausgabe von Vordrucken und M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Schrifttum: Kanzler, Die steuerlich Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Jachmann, Die Einkommensbesteuerung aus LuF und ihre Zukunft, Agrarrecht 1999, 1; Geckle, § 13a EStG – Erwartungen und Wirklichkeit, HLBS-Report 2004, 81; Wiegand, Vorschläge der FinVerw zur Neustrukturierung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem § 13a EStG, HLBS-Report ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 56 Sondervorschriften für Steuerpflichtige in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Schrifttum: Beule, Einkünfte aus VuV bei Objekten in den ostdeutschen Bundesländern, DB 1991, 134; Fischer, Sonderregelungen im ESt-Recht, NWB-DDR Fach 3, 41 (1/1991); Hahn, Anmerkung zum BFH-Urt v 21.10.1997, IX R 29/95, DStZ 1998, 403. I. Allgemeines, Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch das EinigungsvertragsG v 23.09.1990 (BGBl I 1990, 885) iVm Art 8 Anl I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 11 Anh 1 ABC des Zuflusses von Einnahmen/Abflusses von Ausgaben

Abfindungszahlung Hinausschieben der Fälligkeit: Wird die Fälligkeit einer Abfindung in den nächsten VZ verschoben, erfolgt der Zufluss erst in diesem VZ, BFH v 11.11.2009, IX R 1/09, BStBl II 2010, 746. Ablösezahlung des Vermieters zur Beendigung eines Mietverhältnisses Derartige Zahlungen des Vermieters fließen im VZ der Zahlung ab und zu, soweit sie nicht den AK oder HK zuzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH v 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abweichungen vom Zuflussprinzip bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 80 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Für die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 S 4 EStG auf § 38a Abs 1 S 2 und 3 EStG sowie auf § 40 Abs 3 S 2 EStG. § 38a Abs 1 S 2 EStG betrifft die zeitliche Erfassung von laufendem Arbeitslohn, der in dem Kj als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, BFH v 15.12.2011, VI R 26/11, BStBl II 2012, 415 z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG bestimmt für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen das Zuflussprinzip als allgemeinen Grundsatz und ordnet Einnahmen dem Kj zu, in dem sie dem StPfl zugeflossen sind. § 11 Abs 1 S 2 EStG ordnet in Durchbrechung des Zuflussprinzips regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem StPfl kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchbrechung des Zuflussprinzips

Rn. 56 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das allg Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 S 1 EStG ist nach § 11 Abs 1 S 2 EStG bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen durchbrochen, sofern die in § 11 Abs 1 S 2 EStG genannten weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmeregelung, vgl BFH v 09.05.1974, VI R 161/72, BStBl II 1974, 547, die regelmäßig wi...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.4 Keine steuerfreien Zuschläge gemäß § 3b EStG

Eine weitere Besonderheit ergibt sich für Gesellschafter-Geschäftsführer infolge der BFH-Rechtsprechung[1], nach der es mit dem Berufsbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vereinbar ist, wenn er für eine Arbeitsleistung zu ungünstigen Zeiten (z. B. Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit) eine zusätzliche Vergütung erhält. Demzufolge kann ein gleichwohl gezahlter Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu § 204 AO

Rn. 12 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die verbindliche Zusage nach § 204 AO unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von der LSt-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und hat andere Voraussetzungen als Letztere, BFH v 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996. Die verbindliche Zusage hat ausschließlich einen bei der LSt-Außenpüfung geprüften Sachverhalt und dessen Behandlung in de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (2019)

Rn. 1b Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Art 1 Nr 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) ergänzte § 7h EStG um einen Abs 1a, wonach Neubauten nicht begünstigt sind, fügte in Abs 2 S 1 einen Hs 2 an, wonach die Bescheinigung die Höhe der Aufwendungen für Maßnahmen nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 42f Abs 1 EStG regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Betriebsstätten-FA für die LSt-Außenprüfung und bestimmt ergänzend zu § 193 Abs 2 Nr 1 AO und § 194 Abs 1 S 4 AO deren Gegenstand, nämlich die Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der LSt. § 42f Abs 2 EStG enthält Vorschriften über die Mitwirkungspflicht des ArbG unter G...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 6.2.2 Pauschale Versteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG

Aus den Ausführungen oben folgt, dass für Konzernmitarbeiter solche pauschal versteuerten Sachzuwendungen beitragspflichtig sind. Dies gilt ebenso für die eigenen Mitarbeiter des die Sachzuwendung gewährenden Unternehmens. Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung für eigene Arbeitnehmer ergibt sich aus § 37b Abs. 2 EStG und wird von der Regelung in der SvEV nicht erfasst.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögensbeteiligung / 9 Keine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Sämtliche Vermögensbeteiligungen sind von der Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG ausgeschlossen.[1] Steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen sind danach individuell zu besteuern. Hierbei kann es sich z. B. handeln um den geldwerten Vorteil, der den steuerfreien Höchstbetrag von 2.000 EUR jährlich übersteigt, oder Fälle, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 6.1 SV-Beiträge bei pauschaler Versteuerung nach § 37a EStG

Nach der Vorschrift des § 37a EStG können Sachprämien unter bestimmten Voraussetzungen pauschal versteuert werden. Für die Sozialversicherung bestimmt § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 SvEV, dass die pauschalversteuerten Sachprämien kein zur Sozialversicherung beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sachprämie eigenen Mitarbeitern oder Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 6.2.1 Pauschale Versteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Sachzuwendungen sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV vor, dass diese bei einer Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG kein Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung darstellen. Diese Sachzuwendungen sind damit beitragsfrei. Die Arbeitnehmer dürfen aber nicht Arbeitnehmer eines mit dem Zuwendenden verbundenen Unternehmens ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 EBITDA- und Zinsvortrag (§ 4h Abs 1 S 3–6 und Abs 4 EStG)

6.1 Allgemeines Tz. 240 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Soweit das verrechenbare EBITDA eines Wj die Nettozinsaufwendungen des Betriebs übersteigt, ist es in die folgenden fünf Wj vorzutragen (EBITDA-Vortrag, s § 4h Abs 1 S 3 HS 1 EStG, s Tz 240a ff). Im umgekehrten Fall sind in einem Wj nach § 4h Abs 1 S 1 EStG nabzb Zinsaufwendungen bis zur Höhe der EBITDA-Vorträge aus vorangega...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausnahmen von der Zinsschranke (§ 4h Abs 2 EStG)

4.1 Allgemeines Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 4h Abs 2 S 1 EStG regelt drei Ausnahmen von der in § 4h Abs 1 EStG enthaltenen Zinsschranken-Grundregel, die allesamt auch auf Kö Anwendung finden: Nach Buchst a greift das Abzugsverbot nicht, wenn die Nettozinsaufwendungen des Betriebs unter der Freigrenze von 3 Mio EUR liegen (s Tz 72 ff). Nach Buchst b greift das Abzugsverb...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.2 § 40b EStG (geltende Fassung): Anwendung nur bei umlagefinanzierten Pensionskassen

6.2.1 Pauschalierung mit 20 % für laufende Zuwendungen Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG in der geltenden Fassung gilt ausschließlich für laufende Zuwendungen[1] an umlagefinanzierte Pensionskassen. Sie ist für den Bereich der kapitalgedeckten bAV ausgeschlossen. Die Vorschrift hat danach insbesondere Bedeutung für Umlagezahlungen an die Zusatzversorgungskasse...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3 § 40b EStG a. F.: Übergangsregelung

6.3.1 Weitergeltung der Pauschalierung mit 20 % Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % nach § 40b Abs. 1 und 2 EStG a. F. gilt im Wege einer zeitlich unbefristeten Übergangsregelung auch weiterhin.[1] Wichtig Fassung des EStG zum 31.12.2004 Für die Durchführung der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG a. F. gilt die Fassung des EStG zum 31.12.2004. Sie ist ausschlie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe der steuerbefreiten Körperschaften (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Orth, Stiftungen und Unternehmens-StReform, DStR 2001, 325; Bitz, Ausschüttungen von Tochter-Kap-Ges an stbefreite Berufsverbände – Vorteile bei Halten der Beteiligung im stpfl wG, DStR 2003, 1519; Engelsing/Muth, Gewinntransfers an stbefreite Träger-Kö – der neue Einkommenstatbestand am Beispiel von Berufsverbänden, DStR 2003, 917. 2.1 Inhalt der ...mehr