Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6.1 Allgemeines

Rz. 78 Die Begünstigung des § 6b EStG setzt voraus, dass innerhalb bestimmter Fristen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 6b Abs. 1 S. 2 EStG angeschafft oder hergestellt werden. Das neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut muss das veräußerte Anlagegut nicht tatsächlich ersetzen. Einen derartigen Zusammenhang verlangt der Tatbestand des § 6b EStG ebenso wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.1 Gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung

Rz. 16 Nach der Rspr. des BFH und der h. M. war § 6b EStG bis zu der Einfügung des § 6b Abs. 10 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002[1] als eine personenbezogene Steuervergünstigung zu verstehen.[2] Die Vorschrift soll danach denjenigen begünstigen, der den Veräußerungsgewinn zu versteuern hat.[3] Die h. M. knüpft an die Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts an, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2.3 Veräußerung zwischen Personengesellschaft und Dritten

Rz. 29 Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut an einen Dritten, können die Mitunternehmer die Begünstigung des § 6b EStG in Anspruch nehmen. Der Veräußerungsgewinn ist im Verhältnis der Anteile der Gesellschafter für Zwecke der Übertragung aufzuteilen. Der einzelne Mitunternehmer kann die Begünstigung insoweit in Anspruch nehmen, als die aufgedeckten stillen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.2 Begünstigte Steuerpflichtige

Rz. 154 Stpfl., die keine Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen sind, dürfen die steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile vornehmen. Stpfl. ist der einzelne Mitunternehmer, der Höchstbetrag kommt wegen der gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise für jeden Mitunternehmer zur Anwendung.[1] Die in § 1 Abs. 1 KStG genannten S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.3 Anteilsveräußerung als Realisierungstatbestand

Rz. 155 Als Veräußerung (Rz. 5ff.) gelten auch hier der Verkauf und der Tausch von Anteilen, aber auch die Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach §§ 20, 24 UmwStG.[1] Da es wesentliches Merkmal einer verdeckten Einlage ist, dass ihr keine Gegenleistung der Gesellschaft gegenübersteht, ist sie keine Veräußerung.[2] Deshalb wäre eine ausdrückliche Regelung e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.6 Auflösung bei Gewinnschätzung

Rz. 146 Nach R 6b.2 Abs. 4 EStR 2012 soll die Rücklage auch dann gewinnerhöhend aufzulösen sein, wenn in einem Wirtschaftsjahr nach Rücklagenbildung der Gewinn des Stpfl. deshalb geschätzt wird, weil keine Bilanz aufgestellt wurde. Damit soll offenbar die Konsequenz aus dem Umstand gezogen, dass eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auch nur bei Vorliegen einer Bilanz, nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9.1 Zeitpunkt der Reinvestition

Rz. 120 Die durch Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven können auf Reinvestitionsgüter, die im Veräußerungsjahr oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt worden sind, übertragen werden (§ 6b Abs. 1 S. 1 EStG). Vorgezogene Anschaffungen oder Herstellungen werden begünstigt, weil die Sicherung eines störungsfreien Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

1 Allgemeines Rz. 1 § 6b EStG ermöglicht es dem Stpfl. aus Veräußerungsvorgängen freiwerdende stille Reserven steuerrechtlich nicht sofort zu erfassen, sondern sie auf ein Reinvestitionsobjekt zu übertragen. Die Vorschrift ist durch Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung v. 26.4.2006 geändert worden.[1] § 6b Abs. 8 S. 1 einleitender Satzteil EStG wur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.3 Verlängerung des Rücklagezeitraums (§ 6b Abs. 3 S. 3)

Rz. 138 Sollen die aufgedeckten stillen Reserven auf neu hergestellte Gebäude übertragen werden, verlängert sich der Rücklagezeitraum von 4 auf 6 Jahre, wenn mit der Herstellung innerhalb der 4-Jahres-Frist begonnen worden ist. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Neubau eines Gebäudes regelmäßig eine längere Planungs- und Bauzeit erfordert. Beginn der Herstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.4 Vorbesitzzeit (Sechsjahresfrist)

Rz. 107 Bei Veräußerungen nach dem 31.12.1998 ist es für die Übertragung oder Rücklage des Veräußerungsgewinns aller in Betracht kommender Wirtschaftsgüter erforderlich, dass das veräußerte Wirtschaftsgut 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört hat. Zweck dieser Bestimmung ist es, die Begünstigung von Spekulationsgewinnen zu vermeiden. Die Frist gilt auch dann, wenn...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 5 Exkurs : Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG

Nach § 7g Abs. 5 EStG können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 Sonderabschreibungen bis zu 40 % (bis 2023 20 %) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung kann unabhängig von der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags geltend ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.1 Anlagevermögen

Rz. 101a Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB; § 5 EStG Rz. 167). Zum Umlaufvermögen (§ 5 EStG Rz. 215) gehören die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Erzeugnisse und Wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.1 Veräußerungspreis

Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts zu erbringen hat.[1] Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam veräußert, ist der Erlös anteilig – notfalls im Weg der Schätzung – den einz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.3 Einbringung

Rz. 10 Werden Anteile – in Betracht kommt auch ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil – in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, liegen gesellschaftsrechtlich Sacheinlagen vor (§§ 5 Abs. 4 und 56 GmbHG). Ertragsteuerlich handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang und damit um eine Veräußerung. Die Kapitalgesellschaft kann nach § 20 Abs. 2 UmwStG das übernom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.6 Abzug des begünstigten Gewinns nach Abs. 10 S. 2 bis 4

Rz. 158 Die Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns ist je nach Reinvestitionsobjekt auf unterschiedliche Weise vorzunehmen: Wird in neu angeschaffte Anteile von Kapitalgesellschaften reinvestiert, so ist nach § 6b Abs. 10 S. 3 EStG der Gewinn in voller Höhe, also einschließlich des steuerfreien Betrags (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und b) EStG), von den Anschaffungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.2 Verfolgbarkeit in der Buchführung (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 5)

Rz. 99 Für die Verfolgbarkeit in der Buchführung ist nicht Voraussetzung, dass diese den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Auch eine verspätete Bilanzerstellung steht der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG nicht entgegen, solange die geforderten Daten aus den Anlagen zur Bilanz nachvollzogen werden können.[1] Die erforderliche Dokumentation kann auch noc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.5 Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 55 Der Begriff der "Anteile an Kapitalgesellschaften" i. S. d. § 6b Abs. 10 EStG stimmt im Wesentlichen überein mit der in § 17 Abs. 1 S. 3 EStG enthaltenen Aufzählung.[1] Der Begriff der Kapitalgesellschaft ist in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG definiert. Danach kommen Aktien, Anteile an einer GmbH, Kuxe, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.2 Aufwuchs

Rz. 49 Die Veräußerung von Aufwuchs fällt nur dann unter § 6b EStG, wenn er zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört. Dazu ist es erforderlich, dass der betreffende Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. v. § 13 EStG erzielt. Aufwuchs von Betrieben, die etwa als Personengesellschaft neben ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit gewerblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.2 Veräußerungskosten

Rz. 75 Veräußerungskosten sind die Aufwendungen, die in unmittelbarer[1] sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen, also alle durch die Veräußerung unmittelbar veranlassten Kosten, wie z. B. Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten, und die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Verkehrsteuern, wie Gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6 Übertragung bzw. Rücklage des Veräußerungsgewinns

Rz. 77 Bei bilanzierenden Stpfl. besteht ein (Bilanzierungs-)Wahlrecht, ob sie überhaupt von § 6b EStG Gebrauch machen wollen, ob sie einen begünstigten Veräußerungsgewinn von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionsobjekts abziehen oder eine steuerfreie Rücklage bilden und so die Versteuerung des Gewinns hinausschieben. Dieses Wahlrecht muss hinsichtli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.7 Auflösung bei Verschmelzung

Rz. 146a Bei einer Verschmelzung unter Buchwertfortführung tritt der übernehmende Rechtsträger mit Wirkung ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1 UmwStG) in die steuerliche Rechtsstellung der Überträgerin ein. Deshalb ist eine von der übertragenden Körperschaft gebildete Rücklage gem. § 6b Abs. 3 EStG von der übernehmenden Kapitalgesellschaft in der Weise fortz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Abs. 10

Rz. 152 § 6b Abs. 10 EStG gestattet es allen Stpfl., die keine Kapitalgesellschaften sind (Personenunternehmen), den bei einer Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften erzielten Gewinn ganz oder anteilig, allerdings der Höhe nach beschränkt, von den Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.1 Grund und Boden

Rz. 48 Unter Grund und Boden i. S. d. § 6b EStG ist nur die Bodensubstanz zu verstehen, also anders als nach dem zivilrechtlichen Grundstücksbegriff (§ 94 BGB) nur der "nackte" Grund und Boden. Wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden davon nicht erfasst, auch wenn sie bürgerlich-rechtlich das Schicksal des Grundstücks teilen (H 6b.1 EStH 2016). Bodenschätze, z. B. Ki...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.4 Inländische Steuerpflicht (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Der Veräußerungsgewinn wird nicht begünstigt, wenn er bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Gewinns außer Ansatz bleibt. Ist die Aufdeckung stiller Reserven nicht stpfl., soll der Gewinn nicht übertragbar sein. Unterliegt der Gewinn aufgrund von DBA nicht der inländischen Steuerpflicht oder bleibt er aufgrund der Anwendung von Freibeträgen oder Freigrenzen steuerfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.8 Auflösung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen zur Bildung einer Rücklage

Rz. 146b Wird eine Rücklage rechtswidrig passiviert, weil die Voraussetzungen für ihre Bildung nicht vorlagen und erwächst die Veranlagung in Bestandskraft, ist nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs die Rücklage in der ersten noch offenen Veranlagung gewinnerhöhend aufzulösen. Zur Wahrung einer gleichmäßigen Besteuerung ist auch in diesem Fall ein Gewinnzuschl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.1 Auflösung bei Übertragung der stillen Reserven (§ 6b Abs. 3 S. 4)

Rz. 136 Bei Anschaffung eines Reinvestitionsguts innerhalb des Übertragungszeitraums ist eine nach § 6b Abs. 3 S. 1 EStG gebildete Rücklage gewinnerhöhend aufzulösen. Das kann auf zwei Wegen geschehen: Nach der sog. Nettomethode (auch direkte Methode) wird der Rücklagebetrag einfach mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Reinvestitionsguts verrechnet. Nach der (in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.5 Vorbesitzzeit (Zweijahresfrist)

Rz. 116 Durch Art. 2 Nr. 15 Buchst. a BauGB ist § 6b EStG mit Wirkung ab Vz 1987 um die Abs. 7 und 8 (jetzt Abs. 8 und 9) ergänzt worden. Hiernach verringert sich nunmehr die notwendige Vorbesitzzeit auf 2 Jahre, wenn die Übertragung zum Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen erfolgt; der Erwerber zu den in Abs. 8 S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2.1 Übertragungsmöglichkeiten

Rz. 27 Als Folge der personenbezogenen Betrachtungsweise ist die für die Anwendung von § 6b EStG erforderliche Identität zwischen Veräußerer (Gesellschaft) und Stpfl. (Gesellschafter) auch dann gegeben, wenn sich das veräußerte Wirtschaftsgut im Gesamthandseigentum der Gesellschaft befunden hat. Für den Bereich der Mitunternehmerschaft gilt der Grundsatz der Personenidentitä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.4 Begünstigtes Veräußerungsobjekt

Rz. 156 Grundsätzlich kann jede Art von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Rz. 55) begünstigtes Veräußerungsobjekt sein. Entscheidend und anders als nach § 8b KStG ist, dass die Anteile zum Anlage- und nicht zum Umlaufvermögen gehören. Außerdem muss die sechsjährige Mindestbesitzzeit erfüllt sein, denn § 6b Abs. 10 S. 4 EStG verweist auf § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 107)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.1 Allgemeines

Rz. 84 § 6b Abs. 1 S. 2 und Abs. 10 S. 1 EStG enthalten eine abschließende Aufzählung derjenigen Wirtschaftsgüter, auf die die stillen Reserven übertragen werden können. Die Bestimmungen sind einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. Als begünstigte Reinvestitionsobjekte kommen die in § 6b Abs. 1 S. 2 EStG aufgezählten Anlagegüter in Betracht, bei der Veräußerung von Ant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6.2 Möglichkeiten der Übertragung stiller Reserven

Rz. 80 Nicht jeder Veräußerungsgewinn, der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter entstanden war, konnte auf die in § 6b Abs. 1 S. 2 a. F. genannten Wirtschaftsgüter übertragen werden. Durch diese Einschränkungen sollte erreicht werden, dass die Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven nicht zu weit hinausgeschoben wird. Aus d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2 Veräußerungsvorgänge

Rz. 5 Steuerneutral kann der Gewinn bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter behandelt werden. Veräußerung ist die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums an einem Wirtschaftsgut gegen Entgelt auf einen anderen Rechtsträger.[1] Maßgebend ist das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 AO). Wirtschaftliches Eigentum bedeutet eine tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.7 Binnenschiffe

Rz. 95a Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wurde auch § 6b EStG ergänzt: Nach § 6b Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG können die bei der Veräußerung von Binnenschiffen aufgedeckten stillen Reserven künftig auf angeschaffte oder hergestellte Binnenschiffe übertragen werden. Mit dieser Erweiterung soll eine Verjüngung der deutschen Binnenschifffahrts-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 153 Die in § 6b Abs. 10 S. 1 bis 10 EStG getroffenen Regelungen sind ausgesprochen unübersichtlich und an einigen Stellen unklar und widersprüchlich formuliert. Das liegt an der Verweisung auf die für die übrigen Übertragungsvorgänge geltenden Voraussetzungen in § 6b Abs. 10 S. 4 EStG, an unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der möglichen Reinvestitionsobjekte und a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.4 Betriebsaufspaltung, Organschaft

Rz. 33 Bei einer Betriebsaufspaltung gehören die Besitzpersonengesellschaft und die Betriebskapitalgesellschaft verschiedenen Stpfl. Veräußerungsgewinne, die im Rahmen eines der Betriebe entstehen, können nicht auf Reinvestitionsgüter übertragen werden, die zu dem anderen Betrieb gehören. Weil Besitz- und Betriebsunternehmen verschiedene Stpfl. sind, sind andererseits Veräu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.2 Inländische Betriebsstätte

Rz. 105 Der Begriff der Betriebsstätte ergibt sich aus § 12 AO. Die Zugehörigkeit zu einer Betriebsstätte folgt aus der wirtschaftlichen Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, die räumliche Anwesenheit ist nicht entscheidend. Zum Inlandsbegriff vgl. § 1 EStG Rz. 21. Soweit ein DBA den Begriff der Betriebsstätte abweichend von § 12 AO regelt, geht diese abweichende Regelung vor...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 7.3 Auswirkungen bei Betriebsübertragungen nach § 6 Abs. 3 EStG auf Investitionsabzugsbeträge

Bei einer unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 6 Absatz 3 EStG entsteht im Übertragungsjahr kein Rumpfwirtschaftsjahr, so dass sich die maßgebenden Investitionszeiträume nicht verkürzen.[1] Der bisherige Betriebsinhaber kann in Wirtschaftsjahren vor einer unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 6 Absatz 3 EStG auch dann noch Investitionsabzugsbeträge in Anspruch nehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10 Rücklage (§ 6b Abs. 3)

10.1 Bildung der Rücklage Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7 Begünstigte Reinvestitionen

7.1 Allgemeines Rz. 84 § 6b Abs. 1 S. 2 und Abs. 10 S. 1 EStG enthalten eine abschließende Aufzählung derjenigen Wirtschaftsgüter, auf die die stillen Reserven übertragen werden können. Die Bestimmungen sind einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. Als begünstigte Reinvestitionsobjekte kommen die in § 6b Abs. 1 S. 2 EStG aufgezählten Anlagegüter in Betracht, bei der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4 Begünstigte Veräußerungsobjekte

4.1 Allgemeines Rz. 36 Die Übertragung von stillen Reserven ist nur möglich, wenn eines der in § 6b Abs. 1 S. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder unter den Voraussetzungen des Abs. 10 S. 1 Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert worden sind. Die Aufzählung der genannten Wirtschaftsgüter ist abschließend. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9 Übertragung

9.1 Zeitpunkt der Reinvestition Rz. 120 Die durch Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven können auf Reinvestitionsgüter, die im Veräußerungsjahr oder im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angeschafft oder hergestellt worden sind, übertragen werden (§ 6b Abs. 1 S. 1 EStG). Vorgezogene Anschaffungen oder Herstellungen werden begünstigt, weil die Si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.2 Entgeltliche Übertragungen

Rz. 8 Im Rahmen des § 6b EStG kommt nur die entgeltliche Übertragung in Betracht, da nur ein entgeltlicher Veräußerungsvorgang zur Aufdeckung stiller Reserven führen kann. Rechtsgrund kann z. B. ein Kauf- oder Gesellschaftsvertrag sein. Eine entgeltliche Übertragung liegt auch dann vor, wenn ein Wirtschaftsgut im Weg des Tauschs veräußert wird (R 6b.1 Abs. 1 S. 3 EStR 2012)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.4 Vorzeitige Auflösung

Rz. 141 Innerhalb der Rücklagefristen von 4 bzw. 6 Jahren kann die Rücklage jederzeit ganz oder teilweise auch schon früher aufgelöst werden. Dabei steht es dem Stpfl. frei, jederzeit ganz oder teilweise auf die Rücklage zu verzichten, selbst wenn er damit lediglich die Absicht verfolgt, die Progression zu mildern.[1] Das ist deshalb zutreffend, weil die Bildung und Auflösun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.1 Allgemeines

Rz. 36 Die Übertragung von stillen Reserven ist nur möglich, wenn eines der in § 6b Abs. 1 S. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder unter den Voraussetzungen des Abs. 10 S. 1 Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert worden sind. Die Aufzählung der genannten Wirtschaftsgüter ist abschließend. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf andere Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 2 § 6b EStG ermöglicht es Stpfl., Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens steuerfrei in eine Rücklage einzustellen und diese Rücklage innerhalb von 4 Jahren ebenfalls steuerfrei auf neu angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Damit kann der Stpfl. den beim Verkauf erzielten Gewinn neutralisieren und so ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.3 Gebäude

Rz. 51 Einkommensteuerrechtlich können Grund und Boden und aufstehende Gebäude als jeweils selbstständige Wirtschaftsgüter ein getrenntes Schicksal erleiden.[1] Davon geht auch § 6b EStG aus, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Gebäuden wegen deren kürzerer Nutzungsdauer nicht aufgrund und Boden übertragen werden dürfen.[2] Für den Begriff des Gebäudes sind die Abgrenzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.1 Eigentumsübergang

Rz. 6 Das wirtschaftliche Eigentum ist in dem Zeitpunkt übertragen, in dem die Verfügungsmacht (Herrschaftsgewalt) auf den Erwerber übergeht (H 6b.1 EStH 2022). Entsprechend dem zivilrechtlichen Abstraktionsprinzip ist damit nicht das schuldrechtliche (Verpflichtungs-)Geschäft, sondern das dingliche Verfügungsgeschäft maßgebend. Für die Übertragung gelten zunächst die bürger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Eine Veräußerung liegt nur dann vor, wenn Veräußerer und Erwerber verschiedene Rechtssubjekte sind. § 6b EStG kann deshalb bei Übertragung eines Wirtschaftsguts von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. nicht in Anspruch genommen werden. Hat ein Stpfl. mehrere Betriebe, so können die bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts aus einem...mehr