Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes

a) Verhältnis zu § 4 Abs 4 und § 9 EStG Rn. 65 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das Abzugsverbot des § 33 Abs 2 S 2 EStG, wonach Aufwendungen, die zu den BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen zu berücksichtigen sind, gilt entsprechend auch für die Aufwendungen nach § 33a Abs 1–2 EStG. b) Verhältnis zu § 10 EStG Rn. 66 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 33 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 33b EStG

Rn. 76 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Da nach § 33a Abs 4 EStG in den Fällen des Abs 1 (nur) eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 33 EStG ausgeschlossen ist, findet § 33b EStG neben § 33a EStG Anwendung. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, kann neben den Freibeträgen nach § 33a Abs 1 und 2 EStG (Aufwendungen für den Unterhalt und für die Berufsausbildung eines au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu § 11 EStG

Rn. 72 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die nach § 33a Abs 1 und 2 EStG vorzunehmende Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge gilt das Zuflussprinzip (§ 11 Abs 1 EStG). Dieses bezieht sich auf das Kj, bzw in den Fällen des § 33a Abs 4 EStG ausschließlich auf die Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen des § 33a Abs 1 oder 2 EStG vorgelegen haben, BFH v 23.09.1980, VI R 53...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verhältnis zu § 10 EStG

Rn. 66 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 33 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG können auch Aufwendungen, die zu den Sonderausgaben gehören, grds nicht als ag Belastungen abgezogen werden. Lediglich Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt estpfl Ehegatten können wahlweise als Sonderausgaben nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG oder als ag Belastung nach § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Verhältnis zu § 35a EStG

Rn. 82 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung nach § 35a EStG ist nur möglich, soweit die Aufwendungen nicht als ag Belastung berücksichtigt worden sind, § 35a Abs 5 S 1 EStG. Rn. 83–89 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verhältnis zu § 4 Abs 4 und § 9 EStG

Rn. 65 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das Abzugsverbot des § 33 Abs 2 S 2 EStG, wonach Aufwendungen, die zu den BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen zu berücksichtigen sind, gilt entsprechend auch für die Aufwendungen nach § 33a Abs 1–2 EStG.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu § 33 EStG

Rn. 75 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 33a Abs 5 EStG kann der StPfl in den Fällen der Abs 1–2 wegen der dort bezeichneten Aufwendungen eine Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen; der Ausschluss des § 33 EStG gilt jedoch in Ausnahmefällen nicht, ausführlich dazu s Rn 412.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 33 EStG (§ 33a Abs 4 EStG)

Rn. 411 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 In den Fällen des § 33a Abs 1–3 EStG kann der StPfl wegen der in diesen Vorschriften bezeichneten Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 33 EStG nicht beanspruchen, vgl BFH v 17.12.2009, VI R 63/08, BStBl II 2010, 341. Die genannten Vorschriften des § 33a EStG enthalten mithin insoweit im Verhältnis zu § 33 EStG eine abschließende Regelu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Oder es handelt sich um ein Kind iSd § 63 Abs 1 S 1 EStG, das einen Dienst nach § 32 Abs 5 S 1 Nr 1 und 2 EStG leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs 5 S 1 Nr 3 EStG ausübt

Rn. 144 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bildet der alleinstehende StPfl eine Haushaltsgemeinschaft nicht nur mit einem Kind, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht, sondern mit einer weiteren volljährigen Person, für die ihm weder ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG noch Kindergeld zusteht, kann der StPfl den Entlastungsbetrag nur ausnahmsweise be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG erhöht sich, sofern der StPfl für die unterhaltene Person Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung iSv § 10 Abs 1 Nr 3 EStG aufgewendet hat (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG), vgl BVerfG v 13.02.2008, 2 BvL 1/06, BFH/NV 2008 Beilage 3, 228. Der zusätzliche Abzugsbetrag gem § 33a Abs 1 S 2 EStG kan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Keine Auswirkung der Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG auf den Anspruch auf Kindergeld nach § 62 EStG (§ 70 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 69 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG lässt den materiell-rechtlichen Anspruch auf Kindergeld unberührt, zB in Bezug auf an das Kindergeld anknüpfende Annexleistungen im außersteuerlichen Bereich. Auch die Festsetzung des Kindergeldes bleibt von der Auszahlungsbeschränkung unberührt, BFH v 22.09.2022, III R 21/21, BStBl II 2023...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Kein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG (§ 33a Abs 1 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 176 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Abzug nach § 33a Abs 1 EStG hat ferner zur Voraussetzung, dass weder der StPfl noch andere Personen (vgl BFH v 19.05.2004, III R 30/02, BStBl II 2004, 943) für die unterhaltene Person einen Anspruch auf einen Freibetrag oder auf Kindergeld haben. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere Person zwar einen Anspruch auf das Kind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 6b EStG; § 6b Abs 2a EStG (Stundungsregelung)

Rn. 320 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Veräußert der LuF einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, kann er den dabei entstehenden Betriebsveräußerungsgewinn – soweit er den Freibetrag nach § 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG übersteigt – ganz oder teilweise in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellen; in diesen Fällen besteht das BV des LuF dann lediglich noch aus der fortg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Negative Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags; kein vorrangiger Sonderausgabenabzug durch den unterhaltsverpflichteten Steuerpflichtigen (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Eine Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags hat gem § 33a Abs 1 S 2 Hs 2 EStG zur weiteren Voraussetzung, dass die Beiträge nicht bereits beim StPfl als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Vorrangig auf Seiten des unterhaltsverpflichteten StPfl ist somit der Sonderausgabenabzug; eine Doppelbegünstigung ist ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Alleinstehend iSd § 24 Abs 1 EStG sind (§ 24b Abs 3 S 1 EStG)

1. Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens (§ 26 Abs 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind Rn. 131 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Alleinstehend sind alle StPfl, die nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs 1 EStG erfüllen. Ehegatten und Lebenspartner (vgl § 2 Abs 8 EStG), die beide unbeschränkt estpfl iS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erhöhung des Entlastungsbetrags nach § 24 Abs 1 S 1 EStG für die VZ 2020 und 2021 (§ 24b Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 128 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die VZ 2020 und VZ 2021 erhöhte sich der Entlastungsbetrag aus § 24b Abs 2 S 1 EStG gem § 24b Abs 2 S 3 EStG, der durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512 eingefügt worden ist, jeweils um EUR 2 100. § 24b Abs 2 S 3 EStG ist durch Art 3 Nr 2 Buchst b des JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096 im Hinblic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Abstandnahme bei bestimmten Kapitalerträgen von steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 44a Abs 4 EStG) sowie bestimmten Personengesellschaften (§ 44a Abs 4a EStG) und Genossenschaftsmitgliedern (§ 44a Abs 4b EStG)

A. Personenkreis Rn. 70 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 17...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermäßigung des Entlastungsbetrags bei zeitweisem Nichtvorliegen der Voraussetzungen (§ 24b Abs 4 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei dem Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG, dem erhöhten Entlastungsbetrag nach § 24 Abs 2 S 2 EStG sowie dem für die VZ 2020 und 2021 gem § 24b Abs 2 S 3 EStG aF erhöhten Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG handelt es sich jeweils um einen Jahresbetrag. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des § 24b A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 305 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Maßgaben zur Anwendung der AO in den Fällen des § 45b Abs 4–6 EStG (§ 45b Abs 8 EStG)

Rn. 48 Stand: Die Korrektur oder Stornierung von Datensätzen, die an das BZSt übermittelt wurden, richtet sich verfahrenstechnisch nach § 93c Abs 3 AO. Weil nach Auffassung des Gesetzgebers aus den Erfahrungen mit dem Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandal auch mit erheblicher zeitlicher Verzögerung noch neue Details zu derartigen steuerlichen Gestaltungen zu Tage getreten sind, besteht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückwirkung der nachträglichen Vergabe der Identifikationsnummer auf Monate, in denen die Voraussetzungen der S 1–3 des § 24b Abs 1 EStG vorliegen (§ 24b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Erfolgt die Zuteilung der ID-Nr an das Kind, für das der StPfl den Entlastungsbetrag begehrt, erst nachträglich, dh nachdem die Voraussetzungen des § 24b Abs 1 S 1–3 EStG vorliegen, wirkt die nachträgliche Vergabe der ID-Nr auf die genannten Zeiträume zurück. Dies betriff den Fall, dass der StPfl noch während des laufenden Veranlagungs- oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufteilung des Freibetrags (§ 33a Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 348 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Freibetrag kann nach § 33a Abs 2 S 3 EStG insgesamt nur einmal beansprucht werden, auch wenn mehrere StPfl für dasselbe Kind die Voraussetzungen des § 33a Abs 2 S 1 EStG erfüllen. Nicht dauernd getrennt lebende Eltern, die zusammen veranlagt werden, erhalten den Freibetrag gemeinsam, bei getrennter Veranlagung gilt § 26a Abs 2 EStG nF al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis der in § 33a EStG geregelten Abzugsbeträge zueinander

Rn. 55 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Soweit es um die Berufsausbildung eines Kindes geht, ist der Abzugsbetrag nach § 33a Abs 2 EStG gegenüber dem § 33a Abs 1 EStG die speziellere Regelung, BFH v 08.08.1997, III B 180/96, BFH/NV 1998, 960. Soweit es sich um Aufwendungen des StPfl für ein minderjähriges oder ein nicht auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind in Berufsausbildu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld

Rn. 321 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn dem StPfl ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder auf Kindergeld zusteht. Bei den Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG handelt es sich neben dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 1 EStG um den Freibet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung in den Fällen, in denen nachträglich bekannt wird, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag nach § 32 Abs 4 EStG über- oder unterschreiten (§ 70 Abs 4 EStG aF)

Rn. 241 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 70 Abs 4 EStG, der mit Wirkung ab dem 01.01.2002 in das Gesetz eingefügt worden ist, beinhaltete eine spezialgesetzliche Korrekturvorschrift, die auf das Überschreiten bzw Nichtüberschreiten des Grenzbetrags nach § 32 Abs 4 EStG beschränkt war. Die Regelung galt nur für Kindergeldzeiträume bis einschließlich des Jahres 2011, ausführlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Elektronische Übermittlung der Daten des Zuflusses bei beschränkt Steuerpflichtigen (§ 45b Abs 5 EStG iVm § 45a Abs 2a EStG)

Rn. 45 Stand: Wenn der Gläubiger der KapErtr beschränkt stpfl ist, so erhält er keine Steuerbescheinigung mehr (§ 45a Abs 2a EStG). Die auszahlende Stelle hat aber auf Verlangen des Gläubigers der KapErtr eine Übermittlung der Bescheinigungsdaten nach § 45b Abs 2 S 1 EStG an das BZSt zu veranlassen. Der § 93c Abs 1 Nr 3 AO wird in § 45b Abs 5 EStG nicht angesprochen. Da aber a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Alleinstehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht (§ 24b Abs 1 S 1 EStG)

a) Alleinstehende Steuerpflichtige Rn. 36 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur alleinstehenden StPfl zu. Welche StPfl als alleinstehend iSd § 24b Abs 1 EStG gelten, regelt § 24b Abs 3 EStG, ausführlich dazu s Rn 131 ff. § 24b EStG findet nur auf unbeschränkt StPfl Anwendung, ausführlich dazu s Rn 106 ff. Auffällig ist, dass der Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Reaktion des Gesetzgebers – Einfügung Abs 2 in § 14 EStG

Rn. 122 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Infolge der BFH-Entscheidung v 17.05.2018, aaO, hat der Gesetzgeber mit Einfügung des Abs 2 in § 14 EStG reagiert; danach führt eine Verkleinerung eines luf Betriebs durch Entnahme, Überführung oder (entgeltliche wie unentgeltliche) Übertragung von Flächen unabhängig von der Größe der verbleibenden Restfläche(n) zu keiner Betriebsaufgabe, s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zu

Rn. 137 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Ist in die Haushaltsgemeinschaft des alleinstehenden StPfl mit einem Kind, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht, eine weitere Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, einbezogen, ist dies nur dann unschädlich, wenn dem StPfl für diese weitere Person der Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen nach § 33a Abs 1 S 1 und 2 EStG

Rn. 190 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG (für VZ 2026 EUR 12 348, für 2025 EUR 12 096, für 2024 EUR 11 784, für 2023 EUR 10 908, für 2022 EUR 10 347, ausführlich dazu s Rn 10, 11) umfasst nicht die Aufwendungen, die dafür erforderlich sind, um ein durch das SGB XII bestimmtes sozialhilfegleiches Versorgungsniveau zu erlangen, Mellinghoff ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verhältnis zu §§ 32c, 34a, 34b EStG

Rn. 325 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der Ermittlung der tatsächlichen und der durchschnittlichen Einkünfte aus LuF für Zwecke der Tarifbegünstigung nach § 32c EStG bleiben Veräußerungs- bzw Aufgabegewinne iSd § 14 EStG außer Betracht (§ 32c Abs 4 Nr 1 EStG); enthaltene außerordentliche Einkünfte sollen auch dann nicht begünstigt sein, wenn die Tarifermäßigung nach § 34 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Entlastung bei ausländischen Körperschaften (§ 44a Abs 9 EStG)

Rn. 136 Stand: Angesichts einer tariflichen KSt von 15 % wäre es wohl europarechtswidrig gewesen, für nach § 2 Nr 1 KStG beschränkt stpfl Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen innerstaatlich die KapSt mit 25 % definitiv werden zu lassen. Rn. 137 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift ermöglicht eine Rücknahme auf 15 % zuzüglich SolZ auf alle KapErtr besc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Nr 6 EStG oder Kindergeld zusteht

Rn. 41 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Kinder iSd § 24b Abs 1 EStG sind die im ersten Grad mit dem StPfl verwandten Kinder (ausführlich dazu s § 32 Rn 190 ff) sowie die Pflegekinder (ausführlich dazu s § 32 Rn 210 ff), ferner gehören dazu die Stief- und die Enkelkinder. Maßgebend ist, dass dem StPfl für die Kinder ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder Kindergeld zusteht. Da es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erhöhung des Entlastungsbetrags für jedes weitere Kind (§ 24b Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 126 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 24b Abs 2 S 2 EStG erhöht sich für jedes weitere Kind der Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG mit Wirkung ab dem VZ 2015 je weiterem Kind iSd § 24b Abs 1 EStG um EUR 240. Rn. 127 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens (§ 26 Abs 1 EStG) erfüllen oder verwitwet sind

Rn. 131 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Alleinstehend sind alle StPfl, die nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs 1 EStG erfüllen. Ehegatten und Lebenspartner (vgl § 2 Abs 8 EStG), die beide unbeschränkt estpfl iSd § 1 Abs 1 oder 2 EStG oder des § 1a EStG sind und nicht dauernd getrennt leben und bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des VZ vorge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags nach § 24b EStG auf Antrag des Steuerpflichtigen im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rn. 171 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei einem alleinstehenden StPfl wird der (Grund-)Entlastungsbetrag des § 24b Abs 2 S 1 EStG (für ein Kind) weiterhin iRd Steuerklasse II berücksichtigt (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG, § 39b Abs 2 S 5 Nr 4 EStG). In dem eingefügten § 39a Abs 1 S 1 Nr 4a EStG ist geregelt, dass der alleinstehende ArbN im LSt-Abzugsverfahren auch den Erhöhungsbetra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergelds auf die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist (§ 70 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Regelung in § 70 Abs 1 S 2 EStG entspricht inhaltlich der vormaligen Regelung in § 66 Abs 3 EStG aF, die durch das das SteuerumgehungsbekämpfungsG (StUmgBG) v 23.07.2017, BGBl I 1682 in § 66 EStG eingefügt und die durch Art 9 Nr 10 des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066 auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Angabe der Identifikationsnummer (§ 33a Abs 1 S 9–11 EStG)

Rn. 252 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Unterliegt die unterhaltene Person der unbeschränkten oder der beschränkten StPfl, hat der Unterhaltsleistende ab dem VZ 2015 in seiner Steuererklärung die ID-Nr (§ 139b AO) der unterhaltenen Person anzugeben (§ 33a Abs 1 S 9 EStG). Für diese Zwecke hat die unterhaltene Person dem Unterhaltsleistenden ihre ID-Nr mitzuteilen (§ 33a Abs 1 S 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändung (§ 76 S 1 EStG aF)

Rn. 61 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Anspruch auf Kindergeld konnte nach § 76 S 1 EStG aF nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, ausführlich dazu s Rn 10. Zusätzliche Pfändungsvoraussetzung war, dass es sich um gesetzliche Unterhaltsansprüche eines Kindes handelte, welches bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigt wird. "Berücksichtigt w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu § 10b Abs 1 S 4 aF EStG

Rn. 29 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 10b Abs 1 S 5 EStG aF galt für die Verteilung von Großspenden mit Rücktrag bzw Vortrag § 10d EStG entsprechend. Spenden waren demnach ein Jahr und iHv EUR 511 500 rücktragsfähig, wobei ein Verzicht nach § 10d Abs 1 S 4 und 5 EStG möglich war, und grds unbegrenzt vortragsfähig, wobei die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs 2 EStG unbeach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe des Auszahlungsbetrags (§ 74 Abs 1 S 2 EStG aF)

Rn. 24 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 74 Abs 1 S 2 EStG aF konnte Kindergeld an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zu dem auf diese Kinder entfallenden Anteil iSd § 76 EStG ausgezahlt werden. Damit war die Auszahlung der Höhe nach auf diesen Anteil begrenzt, sie konnte aber auch geringer ausfallen. Diese Sonderregelung, die auch für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Berechtigte mit Wohnsitz im Beitrittsgebiet (§ 78 Abs 5 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Ohne zwingende sachliche Rechtfertigung führt § 78 Abs 5 EStG die Regelung des § 44d Abs 2 BKGG aF über den 31.12.1995 hinaus fort, BT-Drs 13/1558, 162. Danach behalten Berechtigte auch ohne Prüfung der Vorrangregelung des § 64 Abs 2 und 3 EStG ihren Kindergeldanspruch, wenn sie für Dezember 1990 für ihre Kinder Kindergeld im Beitrittsgebiet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Kürzung bei zeitweiligem Nichtvorliegen von Voraussetzungen der Abs 1–2 (§ 33a Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 371 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Sämtliche in § 33a Abs 1–2 EStG genannten Beträge werden nur für solche Kalendermonate gewährt, in denen die Voraussetzungen dafür vorliegen, BFH v 25.04.2018, VI R 35/16, BStBl II 2018, 643. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem nicht sämtliche Voraussetzungen der genannten Vorschriften vorgelegen haben, ermäßigen sich die Beträge um ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / P. Geldzuwendungen, Zahlung der Unterhaltsleistung auf das Konto der unterhaltenen Person (§ 33a Abs 1 S 12 EStG)

Rn. 271 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Ab dem 01.01.2025 können Geldzuwendungen nur dann nach 33a Abs 1 S 1 EStG abgezogen werden, wenn die Zahlung der Unterhaltsleistung durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgt ist. Die Neuregelung soll der Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen und dem Missbrauch vorbeugen (BT-Drs 20/13419, 214). Die Neur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abzweigung in anderen Fällen als denen der Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 74 Abs 1 S 2 EStG nF)

1. Abzweigung in den Fällen, in denen mangels Leistungsfähigkeit keine Unterhaltsverpflichtung des Kindergeldberechtigten besteht (§ 74 Abs 1 S 2 EStG nF 1. Alt) Rn. 25 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung über eine Abzweigung liegen auch dann vor, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freistellungsauftrag (§ 44a Abs 2 Nr 1 und Abs 2a EStG)

1. Allgemeines Rn. 19 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Sparer-Pauschbetrag soll sich schon iRd KapSt-Abzugsverfahrens auswirken. Nur so lässt sich die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs flächendeckend umsetzen. Rn. 20 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die freizustellenden KapErtr dürfen nicht zu anderen Einkünften als den Einkünften aus KapVerm gehören, weil nur bei diesen der Sparer-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nichtveranlagungs-Bescheinigung (§ 44a Abs 2 Nr 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 40 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durch einen besonderen VA, den das Wohnsitz-FA erteilt, kann der Gläubiger der KapErtr eine Abstandnahme auch dann erreichen, wenn das Freistellungsvolumen zwar überschritten wird, aber dennoch kein stpfl Einkommen erzielt wird. Rn. 41 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Gläubiger muss unbeschränkt stpfl sein, und es darf für ihn auc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung (§ 77 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Voraussetzung für die Kostenerstattung nach § 77 EStG ist die Führung eines förmlichen Einspruchsverfahrens iSd §§ 347ff AO, vgl FG Niedersachsen v 27.05.1999, XII 344/98 Ki, EFG 1999, 905. Sie erfolgt unabhängig davon, ob sich an das Einspruchsverfahren ein Klageverfahren anschließt. Dienstaufsichtsbeschwerden, Gegenvorstellungen und Petition...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG

Rn. 23 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das BVerfG hat in dem Nichtannahmebeschluss v 22.05.2009 (BVerfG 2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884) die Verfassungsmäßigkeit des § 24b EStG bejaht. Die Nichtberücksichtigung zusammenlebender Eltern in § 24b EStG begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Weder liege eine Benachteiligung von Ehe und Familie vor noch sei das Gebot der Best...mehr