Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die erste Tätigkeitsstätte ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stephan Peters[*] Kaum eine Vorschrift des Einkommensteuerrechts hat in den letzten Jahren so viele finanzgerichtliche Entscheidungen hervorgebracht wie § 9 Abs. 4 EStG. Die erste Tätigkeitsstätte entscheidet darüber, ob die Wege dorthin nur i.R.d. Entfernungspauschale oder nach Reisekostengrundsätzen berücksichtigt werden, und beeinflusst zugleich die Bewertung der...mehr

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Die erste Tätigkeitsstätte ... / c) Prüfungsreihenfolge für Arbeitnehmer

Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG folgt einer klaren Prüfungsreihenfolge: Auf jeder St...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6.2.3.1 Verpflegungszuschuss Bund

Auszubildende des Bundes erhalten für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort einen Verpflegungszuschuss. Die Formulierung “für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort“ bedeutet, dass der Zuschuss nur für die Tage gewährt wird, an denen der Auszubildende den gesamten Kalendertag (0–24 Uhr) wegen der auswärtigen Unterbringung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.6.2.3.2 Verpflegungszuschuss (VKA)

Auszubildende im Bereich der VKA erhalten für volle Kalendertage der Anwesenheit am auswärtigen Ausbildungsort sowie für den An- und Abreisetag einen Verpflegungszuschuss. Der Zuschuss wird somit zum einen für die Tage gewährt, an denen der Auszubildende den gesamten Kalendertag (0–24 Uhr) wegen der auswärtigen Unterbringung am Ausbildungsort verbringt, darüber hinaus aber a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.11 Jahressteuergesetz 2026

Gesetzestitel: Jahressteuergesetz 2026 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Ungekürzte Gewährung des Kinderfreibetrags und des Ausbildungsfreibetrags für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR (§ 32 Abs. 6 Satz 4 EStG und § 33a Abs. 2 Satz 2 EStG). Verkürzung der dauerhaften Zuord...mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.2 Vornahme bestimmter Abschreibungen

Rz. 20 Die Rechtsfolgen des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB setzen mit Ausnahme der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zunächst voraus, dass in Vorjahren bestimmte Abschreibungen vorgenommen worden sind. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, kommen insgesamt 6 verschiedene Abschreibungskategorien in Betracht.mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 15 Mit dem BilMoG wurde die handelsrechtliche Wertaufholung bezüglich aller Formen außerplanmäßiger Abschreibungen vereinheitlicht und nunmehr rechtsformunabhängig geregelt, indem ein generelles Wertaufholungsgebot in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB kodifiziert wurde.[1] Durch die Abschaffung der Spezialregelung des § 280 HGB a. F., welcher für Kapitalgesellschaften, haftungsbes...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.4 Zuschreibung aufgrund des Wegfalls von Abschreibungswahlrechten im Rahmen des BilMoG

Rz. 35 Durch die Abschaffung von Abschreibungswahlrechten im Anlage- und Umlaufvermögen im Zuge des BilMoG ist die Zulässigkeit eines niedrigeren Wertansatzes aufgrund dieser ehemaligen Wahlrechte fraglich. Im Folgenden soll hierauf unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften eingegangen werden. Daneben ist zu beachten, dass folgende Zuschreibungsfälle nur für das Jahr ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 2.1.3 Wegfall der Abschreibungsgründe bei Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB sowie § 253 Abs. 4 HGB in späteren Geschäftsjahren

Rz. 25 Die zentrale Voraussetzung für die Anwendung von § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB ist der zwischenzeitliche Wegfall der Gründe, die für die früher vorgenommene Abschreibung maßgebend waren. Bestehen die Gründe auch weiterhin, ist nach der hier vertretenen Auffassung keine Möglichkeit zur Wertaufholung gegeben, selbst wenn die Vornahme der Abschreibung als Wahlrecht ausgestalte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Notwenigkeit und Auswirkungen einer Differenzierung

Die steuerlichen Auswirkungen des Ansatzes eines Transferpaketes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen[1] setzen voraus, dass eine betriebliche Funktion verlagert wird und kein Ausnahmefall vorliegt. Beachte: Auch wenn die Tatbestände der Funktionsverlagerung nach § 1 Abs. 3 AStG nicht erfüllt sind, ist nachrangig zu prüfen, ob nicht eine Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 4 ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9 Neuaufnahme einer Funktion

Auch die Neuaufnahme einer Funktion ist nach Rn. 57 der VWGFVerl[1] nicht ein Fall einer Funktionsverlagerung. Ungeachtet dessen kann die Gestaltung eine Steuerentstrickung bewirken. Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 enthalten keine ausdrückliche Regelung, aber aus den Tatbestandsmerkmalen des § 1 Abs. 2 FVerlV 22, dem "Überlassen" oder "Übertragen" einer Funk...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.7 Wesentlichkeitsgrenze

Eine weitere Fallgruppe, die nicht zu einer Funktionsverlagerung im engeren Sinne, sondern zur Einzelbepreisung führt, findet sich in § 1 Abs. 5 FVerlV [bis 25.10.2022] bzw. § 1 Abs. 3 FVerlV 22. Diese Norm füllt den unbestimmten Rechtsbegriff des § 1 Abs. 3 Satz 10 erste Alt. AStG aus. Hiernach wird gefordert, dass die übertragenen oder überlassenen immateriellen WG wesentl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2.2 Freigrenze bei Geschenken an nahestehende Personen

Hier gilt Folgendes: Bei Geschenken an mehrere, einander nahestehende Personen, z. B. Ehegatten oder Eltern und Kinder, ist jede Person gesondert Empfänger, falls sie selbst ("in persona") Geschäftsfreund des Schenkers ist. [1] Mehrere nahestehende Personen (z. B. Ehegatten, Eltern, Kinder) sind also jeweils eigene -getrennte – Empfänger, wenn sie selbst Geschäftsfreunde des U...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Europatauglichkeit

§ 1 AStG 2008/2022 regelt wie die Vorfassungen nur grenzüberschreitende Einkunftskorrekturen. Insoweit stellt sich die Frage der sog."Europatauglichkeit". Der EuGH hat in seinem Urteil v. 21.1.2010[1] erstmals zu nationalen Verrechnungspreiskorrekturvorschriften entschieden, dass Gewinnkorrekturvorschriften, die wie Art. 26 des belgischen Einkommensteuergesetzes nur bei Gesch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 23 Da es sich bei den Bezügen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG um Einnahmen aus Kapitalvermögen handelt, unterliegen sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. [1] Zwar setzt der Abzug von KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG einen Schuldner und einen Gläubiger der Kapitalerträge voraus. Daran fehlt es mangels einer Forderung des Anteilseigners gegen die übertragende Körperschaft. ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.5 Streuwerbeartikel

Streuwerbeartikel sind Werbemittel, die durch ihre breite Streuung eine Vielzahl von Menschen erreichen und damit den Bekanntheitsgrad des Unternehmens steigern. Hierunter fällt die Verteilung von Warenproben und Werbeartikeln an eine Vielzahl häufig nicht individualisierbarer Personen, z. B. Werbung mit Waschmittelproben, Verteilung von Werbe-T-Shirts oder -mützen auf Sport...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 1 Grundsätze

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG stellt eine Sonderregelung zu § 4 Abs. 4 EStG dar. Die Norm schließt bestimmte Geschenkaufwendungen vom Betriebsausgabenabzug aus, obwohl sie durch den Betrieb veranlasst sind und damit als Betriebsausgaben abziehbar wären.[1] Die Vorschrift des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst damit nur betrieblich veranlasste Geschenke, also Aufwendungen, di...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.1 Grundsätzliches

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG regelt nur die steuerliche Berücksichtigung von Geschenkaufwendungen beim Schenker. Die Vorschrift ist eine reine Betriebsausgabenabzugsbeschränkung. Ob und ggf. in welcher Form eine Einnahme beim Beschenkten steuerlich zu erfassen ist, richtet sich allein nach dessen steuerlichen Verhältnissen. Insbesondere schließt die Nichtabzugsfähigkeit der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.4 Anteilseigner ohne Übernahmeergebnis

Rz. 30 Anteilseignern, die an der Verschmelzung teilnehmen, für die aber kein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, werden die offenen Rücklagen nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Eine Umqualifizierung nach § 20 Abs. 8 EStG findet nicht statt. Dies gilt für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner. ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.5 Ausübung und Widerruf des Wahlrechts

§ 37b EStG räumt dem Steuerpflichtigen 2 eigenständige Pauschalierungswahlrechte ("2 Pauschalierungskreise") ein. Danach können Steuerpflichtige die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen aus betrieblicher Veranlassung an Nichtarbeitnehmer (Kunden, Geschäftsfreunde, deren Arbeitnehmer; § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG) und eigene Arbeitnehmer (§ 37b Abs. 2 Satz 1 EStG) jeweils pauschal...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.3 Anteilseigner mit Übernahmeergebnis

Rz. 27 Die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft werden den Anteilseignern nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Anteile von Anteilseignern, die an der Übernahmegewinnermittlung teilnehmen, gehören zum steuerlichen Übertragungsstichtag entweder tatsächlich zum Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.4 Lose und Preise aus einer Tombola

Werden Lose einer fremden Lotterie verschenkt, liegt ein Geschenk i. S. d. §4 Abs. 5 Satz 1 Nr.1 EStG vor. Verschenkt der Steuerpflichtige diese käuflich erworbenen Lose, sind die Anschaffungskosten des jeweils verschenkten Loses für die 50 EUR-Freigrenze maßgeblich,[1] nicht der eventuelle spätere Gewinn. Werden Lose einer eigenen Tombola oder zur Teilnahme an Verlosungen be...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 5 Geschenkempfänger

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst nur Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Geschenke an eigene Arbeitnehmer fallen daher nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. "Arbeitnehmer" sind im Lohnsteuerrecht Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen oder standen und aus diesem (auch früheren) Dienstv...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke an natürliche Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, oder an juristische Personen sind nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Dieses Abzugsverbot gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.1 Allgemeines

Rz. 21 Die Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 7 S. 1 UmwStG gelten mit dem Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen.[1] Zu versteuern sind sie in dem Vz, in dem das Wirtschaftsjahr endet, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[2] Rz. 22 Für die Besteuerung der fiktiven Gewinnausschüttung i. S. d. § 7 S. 1 ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.5 Ausschließlich betrieblich nutzbare Geschenke

Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG tritt dessen Rechtsfolge auch dann ein, wenn die unentgeltliche Zuwendung dem Empfänger Betriebsausgaben oder Werbungskosten erspart und deshalb bei ihm nicht zu den Kosten der Lebensführung[1] gehört. Teilweise wird unter einschränkender Auslegung des Geschenktatbestands des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG die Ansicht vertrete...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.1 Pauschalierung für steuerpflichtige Einkünfte

Soweit Geschenke bei den Empfängern der Zuwendungen zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen und daher prinzipiell als steuerpflichtige Einnahmen versteuert werden müssen (Betriebseinnahme beim Geschäftsfreund oder Kunden, Arbeitslohn bei eigenen Arbeitnehmern), kann eine individuelle Besteuerung beim Geschenkempfänger vermieden werden, wenn der Unternehmer, der ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.6 Wirkung der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Er wird insoweit Steuerschuldner, da § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte[1] des Zuwendungsempfängers außer Ansatz.[2] Ist der Zuwendungsempfänger ein Gewerbetreibender, sind die Zuwendungen daher na...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.4 Unterrichtung des Zuwendungsempfängers

Der Zuwendende hat den Zuwendungsempfänger nach § 37b Abs. 3 Satz 3 EStG von der Steuerübernahme zu unterrichten. Dazu reicht eine formlose Mitteilung aus, dass hinsichtlich der Sachzuwendung bzw. des Geschenks die Steuerübernahme durch den Zuwendenden erfolgt ist; weitere Einzelheiten (z. B. über die Höhe der Zuwendung) müssen nicht mitgeteilt werden.[1]mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.4 Schmiergelder

Zuwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit abzuschließenden oder bereits abgeschlossenen Geschäften stehen, sind einkommensteuerlich keine “unentgeltlichen“ Geschenke, sondern Entgelt für eine Gegenleistung. Das gilt insbesondere für Schmier- bzw. Bestechungsgelder oder sog. "nützliche Abgaben", mit denen der Geber die Herbeiführung eines bestimmten Geschäftsab...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Wird eine Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person verschmolzen, sind den Anteilseignern der übertragenden Körperschaft nach § 7 S. 1 UmwStG die offenen Rücklagen der übertragenden Körperschaft entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis anteilig als Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzurechnen. Dabei ist unter offenen Rücklagen das...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.1 Die 50 EUR-Freigrenze

Die Geschenkobergrenze von 50 EUR (bis 2023: 35 EUR)[1] ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Übersteigt die Summe der Geschenkaufwendungen je Empfänger den Betrag von 50 EUR im Wirtschaftsjahr, entfällt jeglicher Abzug. Ob die Freigrenze durch ein Geschenk oder mehrere Geschenke überschritten wird, ist ohne Belang. Das Abzugsverbot gilt also, wenn die Anschaffungs- ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.2 Behandlung der Pauschalsteuer

Bei der Prüfung der Freigrenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG von 50 EUR ist nur auf den Wert des Geschenks abzustellen. Die übernommene Steuer bleibt nach Ansicht der Finanzverwaltung[1] aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt. Ob die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist, soll sich danach richten, ob die zugrunde liegenden Aufwendungen für die Zuwendu...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 9 Rechtsfolgen

Geschenke, die nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind, sind als Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG zu behandeln. Sind betrieblich veranlasste Geschenke nicht abzugsfähig, weil die 50-EUR-Freigrenze überschritten ist oder weil sie nicht besonders aufgezeichnet sind, liegen keine Entnahmen i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, sondern einkommensteuerrechtlich nicht ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.3 Einheitliche Ausübung des Pauschalierungswahlrechts

Das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer ist nach § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs gewährten Zuwendungen, mit Ausnahme der die Höchstbeträge nach § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG übersteigenden Zuwendungen, auszuüben. Der Steuerpflichtige hat nur die Wahl zwischen dem vollständigen Verzicht auf Pauschalierung un...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.2 Besonderes Konto

Die Pflicht zur besonderen Aufzeichnung ist erfüllt, wenn bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] die Geschenkaufwendungen fortlaufend, einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben, zeitnah und auf einem besonderen Konto im Rahmen der Buchführung gebucht werden. bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung[2] die Geschenke von Anfang an (also f...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.1 Unentgeltliche Zuwendung

Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Schenkung.[1] [2] [3] Eine Schenkung ist danach eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. Zuwendung bedeutet Verschaffung eines vermögenswerten Vorteils, der au...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.1 Materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden, damit sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden können.[1] Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Geschenke und umfasst sowohl die abziehbaren als auch die nicht abziehbaren Geschenkaufwendung...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.5 Zuwendung von Vermögensvorteilen ohne Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Werden einem Empfänger Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG in Form von Vermögensvorteilen zugewandt, für die keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen (z. B. Überlassung von Arbeitskräften), ist der anteilige betriebliche Aufwand anzusetzen.[1] Dieser besteht aus den Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich eines angemessenen Gemeinkostenanteils. Wird d...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Prüfung, ob die Freigrenze von 50 EUR i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände maßgeblich – nicht der gemeine Wert oder ein etwaiger Verkaufspreis.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nach den allgemeinen Grundsätzen des § 255 HGB anal...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.2.1 Empfängerbezogene Geschenkefreigrenze

Die 50 EUR-Grenze für Geschenke[1] ist eine Freigrenze: Bis 50 EUR ist der Betrag voll abziehbar, schon bei Überschreitung um einen Cent, also ab 50,01 EUR, entfällt der Abzug komplett. Dabei sind die Werte sämtlicher Geschenke an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammenzurechnen. Die Geschenkefreigrenze bezieht sich auf die einzelne, das Geschenk empfangende Person (empf...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 2 Betriebliche Veranlassung

Bei Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde liegt eine betriebliche Veranlassung i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG vor, wenn die Zuwendung erkennbar durch die Absicht des Steuerpflichtigen ausgelöst ist, Geschäftsbeziehungen zu der beschenkten Person anzuknüpfen, zu sichern oder zu verbessern.[1] Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dienen typischerweise dazu, das Anseh...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.4 Gebrauchte Wirtschaftsgüter

Ausnahmsweise ist – entgegen dem Gesetzeswortlaut – nicht auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern auf den Teilwert abzustellen, wenn es sich bei dem Geschenk um ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens handelt und dessen Buchwert niedriger als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist. In diesem Fall sind die aktuellen (fiktiven) Anschaffungs...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.3 Zweckgeschenke

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Zweckgeschenken (Schmiergeschenke mit Geschenkcharakter) und Schmiergeldern ohne Geschenkcharakter.[1] Zweckgeschenke sind Geschenke, mit denen der Zuwendende einen bestimmten Zweck verfolgt.[2] Unter Zweckgeschenken, die unter den Geschenkbegriff i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG fallen, sind Zuwendungen zu verstehen, durch die d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Charakter und Wirkungsweise der Norm

Die Regelung über die Besteuerung von Funktionsverlagerung erfolgte nicht im Bereich der steuerbilanziellen Vorschriften des § 6 ff. EStG, sondern ausschließlich in § 1 Abs. 3 AStG bzw. seit 2022 in § 1 Abs. 3b AStG als steuerliche Korrekturvorschrift. Hieraus ergeben sich folgende Problemfelder: 2.1 Beschränkung auf sog. Outbound-Fälle? Obwohl § 1 AStG nur gewinnerhöhend für S...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.2 Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen als geldwerter Vorteil

Auch Dienstleistungen können Gegenstand eines Geschenks sein, jedenfalls wenn dem Bedachten Dienstleistungen Dritter unentgeltlich verschafft werden. Dementsprechend liegt ein Geschenk auch vor, wenn ein Unternehmer die Dienstleistung von seinem Arbeitnehmer ausführen lässt, dem er Lohn zahlt. Ob auch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung eigener Wirtschaftsgüter oder die ...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.2 Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer: Nettobetrag maßgeblich

Bei Unternehmern, die ausschließlich zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze ausführen, gehört die auf für Geschenke ausgewiesene Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die 50 EUR-Grenze des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist daher als Nettobetrag zu verstehen. Wird der Nettobetrag von 50 EUR nicht überschritten, sind die Nettoaufwendungen für das ...mehr