Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2018

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Kompaktübersicht: Steuerges... / E-Fuels-only-Kfz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kapitalertragsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Elektrofahrzeuge

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuersatz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Land- und Forstwirtschaft

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Rentenbesteuerung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuertarif

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Auslandssachverhalte

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Abzugsverfahren

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mietwohngebäude

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Abschreibung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Pflege-Pauschbetrag

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Behinderung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerberater

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 1.3.5 Ehrenamtliche und Freiwilligendienstleistende

Das Gesetz gilt nicht für ehrenamtlich tätige Personen.[1] Zu dieser Gruppe zählen auch Personen, die einen Freiwilligendienst i. S. d. § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) leisten. Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.25 Sammlung, Auswertung und Weitergabe von nach § 45d EStG zu übermittelnden Daten sowie Übermittlung der Identifikationsnummer im Anfrageverfahren nach § 44a Abs. 2a S. 3 bis 7 EStG (Nr. 14)

Rz. 27 Das BZSt sammelt die ihm gem. § 45d EStG zuzuleitenden Informationen der Institute, bei denen Freistellungsaufträge eingereicht worden sind, und kann die ausgewerteten Daten den Sozialleistungsträgern mitteilen, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist oder der Betroffene zustimmt.[1] Da di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.51 Prüfung nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO der nach § 10 Abs. 2b EStG zu übermittelnden Daten sowie bei dieser Datenübermittlung die Festsetzung und Erhebung des Haftungsbetrags nach § 72a Abs. 4 AO (Nr. 36)

Rz. 60 Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung) werden nur als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn der Stpfl. gegenüber dem Versicherungsunternehmen, dem Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Künstlersozialkasse oder einer Einrichtung i. S. d. § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG in die Datenübermittlung nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.32 Einzug der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG (Nr. 20)

Rz. 41 Bei der Pauschalierung der LSt für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte (Minijobs) nach § 40a EStG hat der Arbeitgeber für das Arbeitsentgelt einen einheitlichen Pauschbetrag zu entrichten.[1] Das BZSt ist für dessen Einzug und Verteilung[2] zuständig. Es bedient sich dabei im Weg der Organleihe der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Erstattung von Kapitalertragsteuer und von im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhobener Steuer bei beschränkt Steuerpflichtigen (Nr. 2)

Rz. 5 Das BZSt hat die Aufgabe nachträglich Steuern zu erstatten, die als Kapitalertragsteuer oder nach § 50a EStG erhoben wurden. Mit Wirkung vom 9.6.2021 wurde die Vorschrift neu gefasst. Erfasst sind die Erstattungsmöglichkeiten nach §§ 44a Abs. 9 Satz 2 und 3, 50c Abs. 3 EStG, nach § 32 Abs. 5 KStG, nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InvStG sowie solche nach § 50a EStG, sofern sie ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.31 Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG (Nr. 19)

Rz. 40 Im Bereich der Bauabzugsteuer hat das zuständige FA gem. § 48b EStG auf Antrag des Leistenden eine Freistellungsbescheinigung zu erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das BZSt hat die Aufgabe, die ihm von den Landesfinanzbehörden übermittelten Angaben über erteilte Bescheinigungen zentral zu sammeln. Leistungsempfängern hat die Behörde auf elektronisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.26 Sammlung, Auswertung und Bereitstellung der Daten, die nach den §§ 45b und 45c des EStG übermittelt werden (Nr. 14a)

Rz. 28 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14a FVG, der mit Wirkung zum 2.6.2021 eingeführt wurde, ist das BZSt für die Sammlung, Auswertung und Bereitstellung der Daten, die nach den §§ 45b und 45c EStG in den dort genannten Fällen zu übermitteln sind, zuständig. Das BZSt hat die Finanzbehörden der Länder über die Ergebnisse der Datenauswertung zu unterrichten und stellt den Finanzb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5.4 Aufteilung des Aufkommens an der Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG (Abs. 5)

Rz. 85 Das BZSt lässt die nach § 40a Abs. 2 EStG zu zahlende Pauschsteuer im Weg der Organleihe durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung/Verwaltungsstelle Cottbus einziehen. An dem Aufkommen dieser pauschalen LSt sind die Länder und Gemeinden, in denen die Stpfl. ihren Wohnsitz haben, nach den für die Vert...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

Zusammenfassung Überblick Anlagevermögen ist nach § 247 HGB von jedem Unternehmen gesondert in der Bilanz auszuweisen. Voraussetzung für die Zuordnung von Gegenständen in das Anlagevermögen ist, dass sie dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In der Praxis hat diese Bestimmung zu vielen gerichtlichen Abgrenzungsentscheidungen geführt, es bleibt aber ein s...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 4.3 Übersicht über handels- und steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 35 Das Verhältnis der Vorschriften zur Bewertung des Anlagevermögens in Handels- und Steuerbilanz gibt die folgende Übersicht wieder, wobei es keine rechtsformspezifischen Unterschiede bezüglich der Bewertungsgrundsätze gibt:mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 1 Begriff, Abgrenzung, Zuordnung

Rz. 1 Nach § 247 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz u. a. das Anlage- und Umlaufvermögen gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.[1] Als Anlagevermögen sind nach § 247 Abs. 2 HGB "nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen". Ein Vermögensgegenstand, der dem Anlagevermögen zugerechnet werden soll, muss demnach 2 Vorausset...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 2.1 Zusammensetzung des Anlagevermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 9 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Anlagevermögens in der Bilanz vor:mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 3.2 Erfassung und Nachweis immaterieller Vermögensgegenstände

Rz. 25 Infolge der Aktivierungspflicht für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen diese ebenfalls in das Bestandsverzeichnis aufgenommen werden. Für immaterielle Vermögensgegenstände gelten dabei im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für Sachanlagen. Auch wenn einzelne Positionen bereits voll abgeschrieben sind, sollten sie i...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 4.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 31 Da die umgekehrte Maßgeblichkeit bereits vor über 15 Jahren gestrichen wurde, dürfen steuerliche Wertansätze nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden. Rz. 32 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7 Besonderheiten des Anlagevermögens in der E-Bilanz

Rz. 54 Nach § 5b EStG besteht für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Herzstück der E-Bilanz bildet die Taxonomie, die gem. § 5b EStG als amtlich vorgeschriebener Daten...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 7.3.2 Problembereiche und Zuordnungen

Rz. 74 Das Datenschema der Kerntaxonomie sieht z. B. eine Differenzierung der stillen Beteiligungen in typische und atypische Beteiligungen[1] vor. Ein typisch stiller Gesellschafter ist am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Der atypisch stille Gesellschafter verfügt hingegen über sehr viel umfang...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.3 Zeitpunkt der Zuordnung zum Anlagevermögen

Rz. 8 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen. Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es möglich ist, dass sich die Zweckbest...mehr