Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderfälle des Verlustabzugs

Rn. 52a Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nicht entnommene Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit werden auf Antrag mit einem ermäßigtem Steuersatz besteuert, § 34a Abs 1 S 1 EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung). Diese Gewinne werden gem § 10d Abs 1 S 2 EStG ab VZ 2008 vom Verlustabzug ausgeschlossen, auch kann kein Verlustvortrag generiert werden, s BMF v 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abgrenzung des begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn bzw den nachträglichen Einkünften

Rn. 285 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zum Veräußerungsgewinn gehören auch Gewinne, die sich bei der Veräußerung eines Betriebs aus der Auflösung von steuerfreien Rücklagen ergeben; unmaßgeblich ist, ob die Rücklagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach §§ 6b, 6c EStG, § 3 ForstSchAusglG) oder aufgrund von Verwaltungs- bzw Billigkeitsregelungen (Rücklage für Ersatzbeschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 10d Abs 1 S 5 und 6 EStG bestand bis VZ 2022 die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag war die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag konnte der Höhe nach und/oder bezogen auf einzelne Einkunftsarten beschränkt werden, s R 10d Abs 3 S 2, 3 EStR 2012; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Happe/Lindberg in Frotscher/Geurts, § 111 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rn. 20 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG v 13.12.1996, 1 BvR 1474/88, DStRE 1997, 152 mit Anm Kanzler, FR 1997, 158 besteht ein verfassungsrechtliches Gebot, auch existenziell notwendige Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl für eine andere Person leistet, von der Besteuerung auszunehmen. Das BVerfG hat allerdings die realit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 135 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 und 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuweisung von einzelne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschüsse

Rn. 201 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der nach § 33a Abs 1 und 2 EStG ermittelte Höchstbetrag vermindert sich ferner um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Fördereinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse. Dies gilt auch für BAföG-Zuschüsse, BFH v 08.06.2022, VI R 45/20, BStBl II 2023, 23; L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zwecks Vermeidung einer Schlechterstellung gegenüber dem bisherigen Recht sieht § 77 EStG entsprechend § 63 SGB X grundsätzlich eine Kostenerstattung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor, BT-Drs 13/1558, 162. Für Kindergeldsachen ergibt sich insoweit eine Besserstellung gegenüber den in der AO festgelegten allg Grundsätzen (Wendl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 49 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 33a EStG gilt nur für unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1, Abs 2, Abs 3 EStG). Nach § 50 Abs 1 S 3 EStG findet § 33a EStG hingegen auf beschränkt stpfl Personen ausdrücklich keine Anwendung. Die Beschränkung des Geltungsbereichs auf unbeschränkt StPfl verstößt deshalb nicht gegen das Europarecht, weil die Berücksichtigung der persönlichen Verhält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweckentsprechend notwendige Aufwendungen

Rn. 21 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zu den für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Aufwendungen rechnen diejenigen, die ein verständiger Beteiligter unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache und ihrer Schwierigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für sachdienlich und erforderlich halten durfte, vgl dazu FG Bremen v 11.08....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Deutsche Steuergewerkschaft, Neue Instrumente im Kampf gegen Steuerbetrug, DStG Magazin Mai 2021, 5; Hoffmann/Watzlaw, Die §§ 45a, 45b und 45c EStG-E im Regierungsentwurf eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG), DStR 2021, 633; Deutsches Aktieninstitut, Stellungnahme zum Referentenentwurf des AbzStEntModG v 23.12.2020, (https://www.bundesfinanzminist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ab Veranlagungszeitraum 2020

Rn. 14 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 IRd Corona-Sofortmaßnahmen des BMF konnten StPfl, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020 in Anspruch nehmen und so die Vorauszahlungen für den VZ 2019 nachträglich herabsetzen (BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496, aufgehoben durch BMF v 22.10.2020, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hillmoth, Der "neue" Entlastungsbetrag für "echte" Alleinerziehende nach § 24b EStG, INF StW 2004, 737; Plenker, Entlastungsbetrag statt Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende, DB 2004, 156; Plenker/Schaffhausen, Rückwirkende Änderungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, DB 2004, 2440; von Proff zu Irnich, Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem § 24b EStG nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung

Rn. 191 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG iHv EUR 12 348 ab dem VZ 2026 (EUR 12 096 für VZ 2025; EUR 11 784 für VZ 2024; EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für den VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 für 2016; ferner s Rn 189), ggf erhöht um d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 329 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 138 Abs 1 AO hat ein StPfl die Eröffnung, Verlegung und Aufgabe eines luf Betriebs nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der (Belegenheits-)Gemeinde anzuzeigen. Nicht aufgeführt ist im Gesetz die Veräußerung des Betriebs; dies ist nach Auffassung des Gesetzgebers auch nicht erforderlich, denn anders als bei den im Gesetz genannten Ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift in ihrer ursprünglichen Fassung gilt seit dem 01.01.1996. Auf Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben, kann deshalb die Änderungsvorschrift des § 70 Abs 2 EStG keine Anwendung finden, BFH v 26.07.2001, VI R 163/00, BStBl II 2002, 174 unter 3.a. der Gründe; BFH v 14.05.2002, V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellungsvolumen

Rn. 22 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 20 Abs 9 EStG betrug das Freistellungsvolumen bis einschließlich des VZ 2022 bei Anwendung der Grundtabelle EUR 801 und bei Anwendung der Splittingtabelle EUR 1 602. Ab dem VZ 2023 belaufen sich die Sparer-Pauschbeträge auf EUR 1 000 (Grundtabelle) bzw EUR 2 000 (Splittingtabelle). Rn. 23 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das Freistellungsvolu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 70 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 1768 eingefügten S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse

Rn. 171 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Änderung oder Aufhebung hat in jedem Fall – ggf auch rückwirkend – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu erfolgen, vgl V 14.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2025; aber in den Grenzen der Verjährung, vgl BFH v 03.03.2011, III R 11/08, BStBl II 2011, 722; V 13 Abs 1 S 1 DA-KG 2025; Weber-Grellet in Schmidt, § 70 EStG Rz 6 (45. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum

Geberth/Bartelt, Gesetzgebung: Beschlussempfehlungen des Bundestagsfinanzausschusses zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, DStR-Aktuell 2021, 89; Hoffmann/Watzlaw, Die §§ 45a, 45b und 45c EStG-E im Regierungsentwurf eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG), DStR 2021, 633; Hörster, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, Teil 1: Neuges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfe

Rn. 41 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Ausführung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch die Familienkasse – durch Abgabe der Drittschuldner-Erklärung – erfolgt nicht durch VA. Kann die Familienkasse Einwendungen des Kindergeldberechtigten oder des Pfändungsgläubigers gegen den von ihr errechneten Auszahlungsbetrag nicht abhelfen, ist der an den Pfändungsgläubiger a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden

Rn. 136 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Alleinstehend sind grundsätzlich nur diejenigen StPfl, die keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Ausführlich zum Begriff der Haushaltsgemeinschaft s Rn 156. Die Haushaltsgemeinschaft des StPfl mit einer minderjährigen Person steht dagegen der Anspruchsberechtigung nicht entgegen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 9 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das StUmGBG v 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682) hat mit § 69 S 1 EStG in den Fällen, in denen ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, ins Ausland verzogen ist oder von Amts wegen von der Meldebehörde abgemeldet worden ist, für das BZSt die Verpflichtung zur Datenübermittlung an die zuständige Familienkasse begründet. § 69 EStG in der am 01.01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift, die inhaltlich den §§ 48, 49 und 50 SGB I entspricht (BT-Drs 13/1558, 162), durchbricht den Grundsatz, dass das Kindergeld an sich an einen der Anspruchsberechtigten iSd §§ 62–64 EStG auszuzahlen ist. Durch die Abzweigung wird erreicht, dass das Kind selbst das Kindergeld erhält oder diejenige Person oder Stelle, die tatsächli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 60 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 14 Abs 1 S 1 iVm § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehört zu den Einkünften aus LuF auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines Teilbetriebs erzielt wird; Entsprechendes gilt auch für die Aufgabe eines Teilbetriebs (§ 16 Abs 3 S 1 EStG). Für beide Fälle gilt § 16 Abs 4 EStG entsprechend (§ 14 Abs 1 S 2 EStG). Eine Teilbetriebsveräußerung erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 112 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Kreis der begünstigten KapErtr ist auf KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2, 3 und 7a EStG beschränkt. Zwar mindern die KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 und 3 EStG das stpfl Einkommen des Schuldners der KapErtr, es soll aber bei einer Belastung dieser Stufe durch KapSt nur in Höhe der tariflichen KSt von 15 % bleiben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abgeltung des Sonderbedarfs

Rn. 281 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Das 2. FamFördG v 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf iHv EUR 1 080 (inzwischen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / O. Opfergrenze

Rn. 255 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Unterhaltsaufwendungen, die der StPfl leistet, werden nur insoweit als ag Belastung anerkannt, als die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen stehen und dem StPfl nach Abzug der Unterhaltsleistungen ausreichende Mittel zur Bestreitung seines Lebensbedarfs und dem seiner Familie verbleiben, BFH v 17.01.1984, VI R 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 78 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durch den Feststellungsbescheid wird über die Höhe des Verlustvortrags verbindlich entschieden. § 10d Abs 4 EStG stellt damit die Grundlage für den zeitlich unbeschränkten Vortrag von Verlusten dar (BFH v 09.05.2017, VIII R 40/15, BStBl II 2017, 1049 und BFH v 16.05.2018, XI R 50/17, BStBl II 2018, 752); hierzu auch s Baum, DStZ 1988, 512; z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tarifvergünstigungen

Rn. 315 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines luf Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (nicht: Teil eines Mitunternehmeranteils) unterliegt von Amts wegen der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs 1 S 1 EStG (sog Fünftelregelung), sofern der LuF hierauf nicht ganz oder teilweise §§ 6b, 6c EStG anwendet oder – falls der Betrieb geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Zeitler, Typisierung versus Einzelfallgerechtigkeit – in dubio pro fisco?, DStR 1998, 705; Drenseck, Studium und Berufsausbildung im ESt-Recht, StuW 1999, 3; Kanzler, Erste Überlegungen zur Einkommensbesteuerung der Lebenspartnerschaft nach dem Entwurf des LebenspartnerschaftsG, FR 2000, 859; Mattern, Die neuerdings erforderliche Abgrenzung zwischen allg und krankheitsbedingten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die für die Festsetzung von Kindergeld erheblich sind

Rn. 110 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Es muss sich um eine Änderung der für die Kindergeldfestsetzung erheblichen Verhältnisse handeln. Änderungen in den Verhältnissen, die die Auszahlung des Kindergelds betreffen, werden von § 70 Abs 2 EStG nicht erfasst, Wendl in H/H/R, § 70 EStG Rz 13 (05/2024). Die Änderung betrifft dann "anspruchserhebliche" Verhältnisse, wenn die geänderte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- und Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund und Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bergkemper, Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung, FR 2000, 136; Huhn, Versagender/aufhebender Kindergeldbescheid oder Nullbescheid: Dauer-VA und Bestandskraft, FR 2000, 114; Tiedchen, Die Änderung von bestandskräftigen Kindergeldbescheiden, DStZ 2000, 237; Felix, Korrektur von Kindergeldfestsetzungen. Bestandskraft von VA gem § 70 EStG, FR 2001, 674; Kanzler, Die k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung vom KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldungsverfahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Veranlagung 2022

Rn. 27 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Ab dem VZ 2022 gelten wieder die vor Einführung des § 111 EStG gültigen Regelungen des § 10d EStG, § 52 Abs 18b S 2, Abs 53 EStG. Können Verluste daher für die VZ 2019 und VZ 2020 nicht ausgeglichen bzw zurückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht zurückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, s § 10d ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellung der Verluste ab 31.12.2004

Rn. 84 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für VZ vor 2004 s Vorauflage. Die Feststellung der Verlustvortrages erfolgt ab VZ 2004 grds nicht mehr wie in den Vor-VZ getrennt nach Einkunftsarten, es sei denn, es handelt sich um Verluste aus Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen. Sämtliche Verluste sind somit ab dem 31.12.2004 nach neuem Recht als ein Betra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 in das EStG eingefügt. Rn. 4 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 74 Abs 1 S 2 aF EStG ist durch das JStG 2024 v 02.12.2024 (BGBl I 2024, 387) ab dem VZ 2024 aufgehoben worden. Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden dadurch zu den Sätzen 2 und 3. Es handelt sich dabei um eine redaktionelle Folgeänderung, Weber-Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 113 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Nachweis wird durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA geführt (§ 44a Abs 8 S 2 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 104 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Abzugsbetrag des § 33a Abs 1 EStG wird nur auf – ggf konkludenten – Antrag des StPfl gewährt, BFH v 30.10.2003, III R 24/02, BStBl II 2004, 394. Eine Antragstellung ist auch noch nach Bestandskraft des ESt-Bescheids möglich, sofern dieser noch geändert werden kann, BFH v 09.08.1991, III R 24/87, BStBl II 1992, 65. Nach BFH v 20.11.2008, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Behandlung von Altfällen

Rn. 150 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 52 Abs 22c S 2 EStG ist § 14 Abs 3 EStG auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Realteilers bzw seines Gesamtrechtsnachfolgers auch auf Übertragungen oder Überführungen vor dem 17.12.2020 anzuwenden; wegen der formalen Voraussetzungen s BMF v 17.05.2022, BStBl I 2022, 678 Rz 27. Der Antrag kann auch dann noch gestellt werden, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Volljähriges Kind

Rn. 331 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Anspruch auf einen Freibetrag nach § 33a Abs 2 EStG besteht nur für ein volljähriges Kind, beginnend mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 1. des Monats geboren ist, vollendet gem §§ 187 Abs 2, 188 Abs 2 BGB das 18. Lebensjahr mit Ablauf des vorangegangenen Monats, sodass bereits für diesen der Fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abzugsberechtigung bei Ehegatten

Rn. 90 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für die Anwendung des § 33a EStG gelten die für § 33 EStG maßgebenden Grundsätze entsprechend, s § 33 Rn 70 (Nacke). Erfolgt eine getrennte Veranlagung der Ehegatten, werden die als ag Belastung abzuziehenden Beträge nach § 26a Abs 2 EStG ab dem VZ 2013 demjenigen StPfl zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Auf übere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zugehörigkeit von Arbeitnehmern, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, zur Steuerklasse II

Rn. 166 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gem § 38b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG iVm § 39b Abs 2 S 5 Nr 4 EStG gehören die unter § 38b Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG bezeichneten ArbN in die Steuerklasse II, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. Dies erfolgt automatisch für ein Kind. Der ArbN ist nach § 39 Abs 5 S 1 EStG verpflichtet, die Eintragung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hierzu s Schrifttum § 62 vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BZSt v 28.04.2025, BStBl I 2025, 1018 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (DA-KG 2025)).mehr