Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht... / 8 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Regelungen zur Funktionsverlagerung gelten für die VZ 2008–2012 nur im Verhältnis zu verbundenen Kapitalgesellschaften. Erst mit der Aufnahme des sog. AOA-Konzepts der OECD in das AStG sind die Grundsätze ab 2013 auch für Funktionsübertragungen auf Personengesellschaften und Betriebsstätten anwendbar.[1] Vgl. insoweit auch die VerwGrs VP 24. [2] Hinsichtlich Einzelheiten d...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass und Entstehungsgeschichte

Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen wird häufig auch als betriebliche Wegzugsbesteuerung bezeichnet, denn sie betrifft die Besteuerung der Auslagerung von Aktivitäten sowohl durch internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen, die betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung oder Vertrieb bei ausländischen Tochter- und Enkelgesells...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 4.3 Eintrittskarten zu Veranstaltungen

Eintrittskarten zu Konzerten, Theater- oder Sportveranstaltungen, über die der Empfänger frei verfügen kann (also insbesondere weitergeben oder verfallen lassen darf), sind steuerlich Geschenke i. S. d. §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1] Entsprechendes gilt für Freikarten, die zum Eintritt zu künstlerischen Veranstaltungen aller Art berechtigen.[2]mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.3 Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer: Bruttobetrag maßgeblich

Bei Unternehmern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (z. B. Ärzte, Versicherungsvertreter), zählt die für das Geschenk ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 9b Abs. 1 EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die 50 EUR-Freigrenze ist in diesen Fällen ein Bruttobetrag. Nur wenn der Bruttobetrag der Geschenkaufwendungen die 50 EUR-Grenze nicht übersteigt, ist de...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 8 Umsatzsteuerliche Behandlung

Nach § 15 Abs. 1a UStG ist der Vorsteuerabzug für Leistungen an das Unternehmen ausgeschlossen, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt.[1] Der Vorsteuerausschluss und die 50 EUR-Freigrenze gelten nicht nur für Sachgeschenke, sondern auch für Geschenke in Form anderer geldwerter Vorteile, da ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.1 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 9 § 7 UmwStG ist auf alle Anteilseigner anzuwenden, die an der Verschmelzung i. S. d. §§ 3–9 UmwStG teilnehmen. Die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft müssen Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung auf eine natürliche Person.[2] Abzustellen ist auf die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der maßgebli...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / III. Beschränkung des Zugangs im Fall der elektronischen Kommunikation mit dem FA

Im Fall der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden ergänzt § 87a AO seit langem die Art und Weise, ob und wie dies möglich ist. Insoweit stellt § 87a Abs. 1 S. 1 AO klar, dass ein Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet sein muss. Einen solchen Zugang eröffnet derjenige, der eine geeignete technische Einrichtung, also insbesondere einen "elektr...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / aa) Einkommensteuer

Arbeitslohnabreden: Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer anstelle des bisherigen Bruttoarbeitslohns einen geringeren Bruttoarbeitslohn, jedoch nun zzgl. weiterer pauschal besteuerbarer Leistungsbestandteile, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO (vgl. BFH v. 1.8.2019 – VI R 32/18, BStBl. II 2020, 106). Dies ist nur konsequent, weil insoweit e...mehr

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§ 87a AO n.F. und der Einsp... / 2. Änderung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO

Bereits in seinem Urt. v. 13.5.2015 – III R 26/14, BStBl. II 2015, 790, Rz. 11, ging der BFH davon aus, dass eine elektronische Einreichung eines Einspruchs voraussetzt, dass das FA einen Zugang eröffnet. Insoweit verweist er ausdrücklich auf § 87a Abs. 1 S. 1 AO in der im Streitjahr 2013 geltenden Fassung. Diese Vorschrift gilt unverändert fort. Neu ist in der seit dem 1.1....mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / b) Jüngere Entwicklungen und noch nicht entschiedene Fälle

Kauf eines E-Fahrzeugs vor Betriebsaufgabe: Wird ein E-Fahrzeug in absehbarer Zeit vor einer geplanten Betriebsaufgabe erworben, so lässt sich mithilfe der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2a EStG und unter Nutzung des Freibetrags in § 16 Abs. 4 EStG ein Pkw ganz oder teilweise steuerneutral ins Privatvermögen überführen und insoweit ein hoher Steuervorteil im Vergleich zum Pri...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

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Gesetzesradar / 1.8 Jahressteuergesetz 2026

Gesetzestitel: Jahressteuergesetz 2026 Wesentliche Inhalte Ungekürzte Gewährung des Kinderfreibetrags und des Ausbildungsfreibetrags für Kinder mit Wohnsitz in EU/EWR (§ 32 Abs. 6 Satz 4 EStG und § 33a Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.5 Bildung der Rücklage

Rz. 35 Entsteht ein Übernahmefolgegewinn, räumt § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG dem übernehmenden Rechtsträger ein Wahlrecht ein, entweder den Übernahmefolgegewinn im Wirtschaftsjahr seiner Entstehung zu versteuern oder in diesem Jahr eine den Gewinn mindernde Rücklage zu bilden. Die Bildung der Rücklage erfolgt unabhängig von der Handelsbilanz.[1] Nicht erforderlich ist die Aufnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.4 Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs

Rz. 66 Die Veräußerung eines Betriebs ist gegeben, wenn das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Grundlagen des Betriebs auf ein anderes Rechtssubjekt gegen Entgelt übertragen wird.[1] Es gelten die zu § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG entwickelten Grundsätze entsprechend.[2] Unentgeltliche Übertragungen, z. B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 5.2 Übergegangener Betrieb

Rz. 58 Der auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangene Betrieb muss innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag entweder in eine Kapitalgesellschaft eingebracht oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgegeben worden sein. Unter dem übergegangenen Betrieb ist grundsätzlich das gesamte im Rahmen der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 52 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft ist die zugunsten des Gesellschafters durch die Kapitalgesellschaft zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung von der Personengesellschaft nicht aufzulösen.[1] Eine Ausnahme gilt in den Fällen des Anwartschaftsverzichts bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag.[2] Die Personengesellschaft füh...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.6 Auflösung der Rücklage

Rz. 41 Die Rücklage i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist nach S. 2 der Vorschrift in den auf ihre Bildung folgenden 3 Wirtschaftsjahren jeweils um mindestens ein Drittel gewinnerhöhend aufzulösen. Diese Regelung hat zur Folge, dass der übernehmende Rechtsträger in dem Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungszeitpunkt fällt bzw. das zu dem mit dem steuerlichen Über...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.4 Entstehung und Verteilung des Übernahmefolgegewinns

Rz. 28 Die Konfusion vollzieht sich eine logische Sekunde nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag.[1] Vor diesem Hintergrund sind Forderungen und Verbindlichkeiten der übertragenden Körperschaft gegen den übernehmenden Rechtsträger noch in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft auszuweisen. Die entsprechenden Ansätze hat der übernehmende Rechtsträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das FamFG v. 22.12.1999[1] wurde die Pfändung auf das (normale) Kindergeld nach § 66 Abs. 1 S. 1 EStG a. F. beschränkt, d. h., das du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 2.1 Aufrechnungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 75 Abs. 1 EStG bestimmt ausschließlich die Befugnis der Familienkasse zur Aufrechnung. Als Familienkassen gelten die bisherigen Kindergeldkassen der Arbeitsämter sowie die öffentlichen Arbeitgeber i. S. v. § 72 Abs. 1 und 2 EStG. Gegenstand des § 75 Abs. 1 EStG ist allein die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs aufgrund überzahlten Kindergeldes mit noch ausstehende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 78... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 1ff.). Abs. 1 S. 2 wurde durch das JStErgG als Folge der Anfügung des § 72 Abs. 9 EStG (Festsetzung des Kindergelds für Auslandskinder durch die Famili...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 3 Aufrechnung gegenüber dem in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 9 § 75 Abs. 2 EStG a. F. enthielt eine Ausnahme vom Erfordernis der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen (§ 387 BGB) für den Fall der Aufrechnung eines Kindergelderstattungsanspruchs gegen einen späteren Kindergeldanspruch des nicht dauernd von dem Erstattungspflichtigen getrennt lebenden Ehegatten. Die Regelung sollte verhindern, dass der Kindergel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Mit § 74 EStG soll gewährleistet werden, dass das Kindergeld unmittelbar der Person zufließt, der für den Unterhalt des Kindes tatsächlich Kosten entstehen. Ein familiengerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche, welches oft zeit- und kostenintensiv ist, soll durch diese Regelung vermieden werden. Die Norm enthält daher Regelungen über die Bestimmung des Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 2 Bedeutung

Rz. 2 Nach § 76 EStG besteht im Interesse des Kindes für den Kindergeldanspruch ein besonderer Pfändungsschutz. Die Regelung stellt sicher, dass Kindergeld wie bisher nur eingeschränkt pfändbar ist.[1] Die Vorschrift entspricht § 54 Abs. 5 SGB I. Rz. 3 Nach § 31 S. 3 EStG wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Dieser Vergütungsanspruch könnte ohne die Einschränkung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 78... / 3 Kindergeldberechtigte im Beitrittsgebiet (Abs. 5)

Rz. 3 § 78 Abs. 5 EStG entspricht der Sonderregelung für Kindergeldberechtigte im Beitrittsgebiet gem. § 44d BKKG a. F. Danach wird Personen, die für Dezember in der ehemaligen DDR Kindergeld bezogen haben, das Kindergeld ungeachtet einer Prüfung des Anspruchsvorrangs nach § 64 Abs. 2 und 3 EStG weiterhin gewährt, solange sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 77 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Mit Bekanntmachung v. 8.10.2009[1] wurde das EStG neu gefasst. § 77 EStG blieb unverändert.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 3 Höhe des pfändbaren Anteils

Rz. 5 Der Anspruch auf Kindergeld kann ausschließlich wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, für das Kindergeld festgesetzt wurde und an den Berechtigen ausgezahlt wird. Rz. 6 Nach § 850e Nr. 2a S. 3 ZPO dürfen Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder, also das Kindergeld, zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens dem Arbeitseinkommen nur h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 3 Erstattungsansprüche von Sozialleistungsträgern (Abs. 2)

Rz. 14 § 74 Abs. 2 EStG ordnet für die Erstattungsansprüche von Trägern von Sozialleistungen gegen die Familienkasse, d. h. für die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, die entsprechende Geltung von §§ 102–109 SGB X und §§ 111–113 SGB X an. Die Familienkasse wird danach wie ein Sozialleistungsträger behandelt. Dadurch wird sichergestellt, dass die genannte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das (erste) FamFG v. 22.12.1999[1] wurde in Abs. 1 die Möglichkeit der Zahlung des Kindergelds an den Ehegatten des Kindergeldberechtigten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Familienlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das FamFG v. 22.12.1999 wurde Abs. 2 dahingehend geändert, dass Abs. 1 nicht nur für zusammenlebende Ehegatten, sondern für alle in Haus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 77 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Mit Bekanntmachung v. 8.10.2009[1] wurde das EStG neu gefasst. § 77 EStG blieb unverändert. 1.2 Bedeutung Rz. 2 D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 78 Übergangsregelungen

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 78 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 1ff.). Abs. 1 S. 2 wurde durch das JStErgG als Folge der Anfügung des § 72 Abs. 9 EStG (Festsetzung des Kindergelds für Auslandskind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 74 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das (erste) FamFG v. 22.12.1999[1] wurde in Abs. 1 die Möglichkeit der Zahlung des Kindergelds an den Eh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75 Aufrechnung

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 75 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Familienlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das FamFG v. 22.12.1999 wurde Abs. 2 dahingehend geändert, dass Abs. 1 nicht nur für zusammenlebende E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76 Pfändung

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Durch das FamFG v. 22.12.1999[1] wurde die Pfändung auf das (normale) Kindergeld nach § 66 Abs. 1 S. 1 EStG a. F. beschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 3 Zuziehung eines Bevollmächtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands, der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, gelten die Grundsätze gem. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO. Die Zuziehung ist notwendig, wenn sie aus der Sicht eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten wird. Dies ist wegen der Kompliziertheit der Materie nicht nur bei im konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 4 Kostenentscheidung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Familienkasse entscheidet regelmäßig in der Einspruchsentscheidung zugleich darüber, mit welchem Anteil der Beteiligte die Kosten des Einspruchsverfahrens zu tragen hat (Kostenentscheidung, § 77 Abs. 3 S. 2 EStG). Die Entscheidung ergeht von Amts wegen. Bei teilweisem Obsiegen bestimmt die Kostenentscheidung, mit welchem Anteil die Aufwendungen erstattungsfähig si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.1 Erfolgreicher Einspruch (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 § 77 EStG gilt nur für das förmliche Einspruchsverfahren (§§ 347ff. AO), auch wenn keine Klage folgt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Rechtsbehelfs, sondern der damit verfolgte Zweck. Kosten für einen schlichten Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO werden davon nicht umfasst, ebenso wenig wie Aufwendungen für den Antrag auf Kindergeldfestsetzung oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2.2 Erfolgloser Einspruch (Abs. 1 S. 2)

Rz. 6 Die Erstattung von Kosten im Vorverfahren setzt voraus, dass der eingelegte Einspruch Erfolg hatte. Satz 2 der Vorschrift sieht in Ausnahmefällen eine Erstattung auch dann vor, wenn der Einspruch keinen Erfolg hatte. Dies ist der Fall, wenn der Einspruch nur deshalb erfolglos war, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 126 AO unbeachtlich ist....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.3 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 S. 3)

Rz. 9 Die Auszahlung kann auch an eine Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind des Berechtigten Unterhalt gewährt. Durch die Neufassung des § 74 Abs. 1 EStG im Zuge des FamG wurde jedoch die Möglichkeit ausgeschlossen, das Kindergeld an den Ehegatten des Kindergeldberechtigten auszuzahlen, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht gegenüber diesem nicht nachkommt. Dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 78... / 2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht § 19 BKGG n. F. Sie regelt den Übergang vom sozialrechtlichen Kindergeld nach dem BKKG a. F. zu dem nach § 31 S. 3 EStG als Steuervergütung ausgestalteten einkommensteuerrechtlichen Kindergeld. § 78 Abs. 1 EStG (ununterbrochene Weiterzahlung des Kindergelds), Abs. 2 (Übergangsregelung für Enkel und Geschwister), Abs. 3 (Weiterzahlung für über 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347ff. AO kennt grundsätzlich keine Kostenerstattung. Sowohl der Einspruchsführer als auch das FA tragen die ihnen entstandenen Kosten jeweils selbst. Eine Erstattung der Aufwendungen im Vorverfahren für einen Bevollmächtigten oder Beistand findet nur bei einem Obsiegen im finanzgerichtlichen Verfahren statt, soweit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 4 Zusammentreffen einer Aufrechnung mit anderen Verfügungen über den Kindergeldanspruch

Rz. 11 Eine Abzweigung des Kindergeldanspruchs nach § 74 EStG berührt in der Person des Berechtigten den Anspruch nicht. Eine Abzweigung an eine andere Person oder Stelle steht der Aufrechnung der Familienkasse daher nicht entgegen.[1] Im Fall einer Abtretung oder Verpfändung des Kindergelds (§ 76 EStG) kann eine Aufrechnung nur mit solchen Kindergeldansprüchen erklärt werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.2 Höhe des Auszahlungsbetrags

Rz. 7 Das Kindergeld kann bis zur Höhe des auf das Kind entfallenden Anteils gem. § 76 EStG direkt an das Kind oder einen Dritten ausgezahlt werden.[1] Werden Kindergeldleistungen aus unterschiedlichen Rechtsgrundlagen bezogen, so muss für jedes Kind separat ermittelt werden, welcher Kindergeldanteil auf dieses Kind entfällt. Rz. 8 Die tatsächliche Höhe des Abzweigungsbetrags ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.1 Unterhaltspflichtverletzung (Abs. 1 S. 1 bis 2)

Rz. 3 Die gesetzliche Unterhaltsberechtigung gegenüber Kindern ergibt sich aus §§ 1601ff. BGB. Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann so den Anspruch auf Auskehr des Kindergelds gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergelds ergibt sich aus § 1601 B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält besondere Regelungen für die abgabenrechtliche Aufrechnung nach § 226 AO für die Aufrechnung eines Anspruchs der Familienkasse wegen überzahlten Kindergelds mit laufendem Kindergeld bzw. seit 2015 auch mit nachzuzahlendem Kindergeld. Sie stellt die Beibehaltung der bisherigen eingeschränkten Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse sicher.[1] Die R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 75... / 2.2 Begrenzung der Aufrechnung

Rz. 7 Die Aufrechnung der Familienkasse ist der Höhe nach begrenzt auf die Hälfte des laufenden Kindergeldanspruchs, soweit der Berechtigte nicht hilfebedürftig i. S. d. Vorschriften des SGB XII über die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 19ff., 27ff. SGB XII) oder i. S. d. Vorschriften des SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 9, 19–29 SGB II) wird. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 76... / 4 Abtretung und Verpfändung von Kindergeldansprüchen

Rz. 7 Ein noch nicht erfüllter Kindergeldanspruch kann nach § 46 AO an einen Dritten abgetreten werden. Die Wirksamkeit der Abtretung setzt eine Anzeige an die Familienkasse unter Angabe des Abtretungsempfängers sowie der Höhe des abgetretenen Betrags und des Abtretungsgrundes voraus.[1] Nach § 400 BGB kann eine Forderung jedoch nur insoweit abgetreten werden, als sie der Pf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 77... / 2 Erstattung eigener Aufwendungen (Abs. 1)

2.1 Erfolgreicher Einspruch (Abs. 1 S. 1) Rz. 3 § 77 EStG gilt nur für das förmliche Einspruchsverfahren (§§ 347ff. AO), auch wenn keine Klage folgt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Rechtsbehelfs, sondern der damit verfolgte Zweck. Kosten für einen schlichten Änderungsantrag nach § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO werden davon nicht umfasst, ebenso wenig wie Aufwendungen für d...mehr