Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / [Ohne Titel]

Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. (FH) Dr. Sascha Bleschick[*] Die Finanzierung der GmbH durch Gesellschafterdarlehen wirft die Frage auf, ob ein Darlehensverlust den Einkünften nach § 17 oder nach § 20 EStG zuzuordnen ist; davon hängt ab, in welchem Umfang er sich steuerlich nutzen lässt. Der VIII. Senat des BFH hat hierzu in jüngerer Zeit grundlegende Fragen entschieden: den Ze...mehr

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Holdingmodelle neu gedacht ... / V. Fazit

Es zeigt sich, dass Holdingmodelle in der steuerlichen Beratungspraxis Sinn ergeben, wenn entsprechende Dividenden oder Veräußerungsgewinne steuerfrei vereinnahmt werden sollen. In allen Fällen setzt eine Holding jedoch ein gewisses Substrat an Gewinnpotentialen voraus, um die gewünschten steuerlichen Effekte zu erzielen. Es gilt außerdem darauf hinzuweisen, dass bei spätere...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / c) Sichtweise des VIII. Senats des BFH

Der VIII. Senat des BFH hat aktuell klargestellt, dass der Verlust aus dem Verzicht einer (teilweise) nicht werthaltigen Forderung bereits im Verzichtszeitpunkt zu berücksichtigen ist[1] – auch, wenn der Verzicht unter einem Besserungsvorbehalt steht.[2] Der Besserungsfall führt lediglich ex nunc zum Wiederaufleben. Die dogmatische Begründung überzeugt: Anders als beim passiv...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / II. Würdigung und Ausblick

Die jüngere Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH lässt für die Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen zwei Linien erkennen. Bei der Zuflusssteuerung erkennt der Senat die zivilrechtliche Vertragsgestaltung weitreichend an und stellt das Fremdüblichkeitserfordernis ausdrücklich zurück (VIII R 30/23). Beim Verlustabzug nach Forderungsverzicht entscheidet demgegenüber die...mehr

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Holdingmodelle neu gedacht ... / a) Steuerbefreiung bei Beteiligungserträgen

95%ige Steuerbefreiung ...: Nach § 8b Abs. 1 S. 1 KStG bleiben Bezüge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz, wobei gem. § 8b Abs. 5 S. 1 KStG 5 % dieser Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gelten. Damit erfolgt im Ergebnis eine 95%ige Steuerbefreiung. ... im Ausschüttungsfall an weitere Beteiligungsvoraus...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.3 Unterschiedliche Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und nach § 4 Abs. 1 EStG sowie § 5 EStG

Rz. 19 Im Unterschied zu den durchlaufenden Posten bei der Einnahmenüberschussrechnung, die verlangen, dass das Geschäft erkennbar in fremdem Namen und für fremde Rechnung getätigt wird, wird dies bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nicht vorausgesetzt, solange eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht.[1]mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.2 Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG sowie § 5 EStG

Rz. 16 Aufgrund ihrer Verortung im Gefüge des § 4 Abs. 3 EStG ist die Vorschrift für durchlaufende Posten (Satz 2) primär für die Einnahmenüberschussrechnung anzuwenden und findet bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 Abs. 1 EStG ermitteln, unmittelbar keine Anwendung. Da die Eigenschaft des durchlaufenden...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 2 Übungsleiterpauschale im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG

Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind bis zur Höhe von insgesamt 3.300 EUR (bis 31.12.2025: 3.000 EUR) im Kalenderjahr steuerfrei.[1] Sie stellen...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1 Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

1.1.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge Rz. 1 Durchlaufende Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind Betriebseinnahmen und -ausgaben, die keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung bei der Einnahmenüberschussrechnung haben, da sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Deshalb werden diese Zahlungen bei Vereinnahmung nicht als Betriebseinnah...mehr

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Durchlaufende Posten und Gelder sowie Auslagenersatz nach EStG und UStG

1 Durchlaufende Posten bei der Gewinnermittlung 1.1 Behandlung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1.1.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge Rz. 1 Durchlaufende Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind Betriebseinnahmen und -ausgaben, die keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung bei der Einnahmenüberschussrechnung haben, da sie im Namen und für Rechnung eines anderen v...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 960 EUR (bis 31.12.2025: 840 EUR) im Kalend...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 1 Durchlaufende Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind Betriebseinnahmen und -ausgaben, die keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung bei der Einnahmenüberschussrechnung haben, da sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Deshalb werden diese Zahlungen bei Vereinnahmung nicht als Betriebseinnahmen und bei Weiterleitung nicht als B...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 3.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 39 Die Beträge, mit denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bereits verauslagte Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers erstattet (Auslagenersatz) sowie Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Voraus erhält, um sie für ihn auszugeben (durchlaufende Gelder), sind beim Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei – gehören also nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslo...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.3 Abfindungsbeschränkende Klauseln

Gelegentlich ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Abfindung z. B. "im Kapitalerhaltungsinteresse" zum Buchwert [1] zu erfolgen hat, obwohl stille Reserven vorhanden sind. Dann führt die Abfindung weder beim verstorbenen Gesellschafter noch bei den überlebenden Gesellschaftern zu einer einkommensteuerlichen Auswirkung. Die überlebenden Gesellschafter müssen die Buchw...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.4 Zwangsentnahme des Sonderbetriebsvermögens

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird anlässlich des Nichteintritts der Erben zwangsentnommen, soweit die Erben nicht zugleich Gesellschafter der fortgeführten Gesellschaft sind. Der gemeine Wert des Sonderbetriebsvermögens ist analog § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG dem Abfindungsanspruch hinzuzurechnen und erhöht auf diese Weise den begünstigten Veräußerungsgewinn des Erblasse...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Ersetzt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer berufliche Aufwendungen – insbesondere dessen Werbungskosten –, spricht man von Aufwandsentschädigungen. Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Das Gesetz enthält jedoch verschiedene Vorschriften, nach denen solche Ersatzleistungen ganz oder zumindest teilweise steuerfrei bleiben: Ersa...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters entsprechen häufig nicht den tatsächlichen Interessen der Beteiligten. Daher werden die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen in der Praxis oft durch individuell ausgestaltete Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Die konkrete Ausgestaltung einer ...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 10 Ehrenamtsfreibetrag von 960 EUR

Der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG ist i. H. v. 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Ehrenamtsfreibetrag wird für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.4 Folgen für die Altgesellschafter

Die Abfindungsverpflichtung ist in der steuerlichen Gesamthandsbilanz als verbindlichkeit zu passivieren.[1] Die verbleibenden Alt-Gesellschafter haben die Buchwerte in der steuerlichen Gesamthandsbilanz aufzustocken, soweit die Abfindung über das anteilig übernommene Kapitalkonto des Erblassers hinausgeht.[2] Praxis-Beispiel Anteiliges Ausscheiden bei Teilnachfolgeklausel Erb...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 3.2.2 Beispiele für steuerpflichtigen Arbeitslohn

Rz. 50 Bewirtet ein Arbeitnehmer Geschäftsfreunde in seiner Wohnung, so stellen pauschale Ersatzleistungen des Arbeitgebers für diese Bewirtungskosten keinen Auslagenersatz dar.[1] Rz. 51 Bei der Erstattung der Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, da der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages verp...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Nicht begünstigte Tätigkeiten

Helfer im Mahlzeitendienst von begünstigten Einrichtungen wie dem DRK üben keine nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Nebentätigkeit aus. Ebenso üben im sog. Hintergrunddienst des Hausnotrufdienstes eingesetzte Helfer keine nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigte Tätigkeit aus. Steuerfrei bleiben können aber auch hier die auf tatsächliche Rettungseinsätze entfallenden Einnahmen. Fahrer ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.2 Fiktive Veräußerung des übrigen Anteils

Der Teil des Mitunternehmeranteils, der nicht auf nachfolgeberechtigte Erben übergeht, gilt als veräußert. Mit diesem restlichen Bruchteil scheidet der Erblasser, wie bei einer Fortsetzungsklausel, aus der Gesellschaft aus. In seiner Person entsteht in Höhe der Differenz zwischen der Abfindung und dem anteiligen Buchwert seines Kapitalkontos ein laufender Gewinn aus der Verä...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 1 Nur nebenberufliche Tätigkeiten begünstigt

Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten werden als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Die Steuerbefreiung hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die alle erfüllt sein müssen: Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen. Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit erfolgt für eine inländi...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 9 Betriebsausgaben/Werbungskostenabzug und Übungsleiterfreibetrag

Die Steuerbefreiung von 3.300 EUR ist nicht auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit begrenzt, sondern gilt für alle Einkunftsarten. Für den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten ist zu unterscheiden, ob die Einnahmen aus der begünstigten Nebentätigkeit über oder unter dem Freibetrag liegen. Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und de...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 6 Tätigkeiten für begünstigte Auftraggeber

Eine Beschäftigung im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtung liegt z. B. vor bei Tätigkeiten an einer Universität (z. B. die Tätigkeit als Korrekturassistentin)[1] an einer Volkshochschule, für das Rote Kreuz, für die Feuerwehr oder für das Techni...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.2 Mehrere Erben

Bei mehreren Miterben, d. h. einer Erbengemeinschaft, tritt jeder Miterbe einzeln in die Gesellschafterstellung des Erblassers ein. Die Mitunternehmerstellung geht unentgeltlich vom Erblasser auf die Erben über. In Höhe ihrer Erbquote müssen die Miterben das Kapitalkonto des Erblassers anteilig fortführen.[1] Die Miterben sind "geborene Quoten-Mitunternehmer". Die Erben werd...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2 Praxisrelevante Einzelfälle

1.1.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Betriebseinnahmen und -ausgaben) Rz. 8 Agenturgeschäfte Agenturgeschäfte (Steuerpflichtiger verkauft für Zahlungsempfänger und tritt selbst nur als Vermittler auf) zählen zu den durchlaufenden Posten. Somit zählen die vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) nicht als Betriebseinna...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.2 Zwangsentnahme beim Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen des Erblassers wird zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, fällt also in das ungeteilte Nachlassvermögen. Das gilt unabhängig davon, ob der Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte Nachfolgeklausel enthält, und auch dann, wenn bei einer zeitnahen Auseinandersetzung das Sonderbetriebsvermögen auf den qualifizierten Nachfolger-Erben übe...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel zugunsten der Erben

Haben der oder die Erben aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mi...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 3.2.1 Beispiele für durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 46 Nutzt der Arbeitnehmer eine von ihm angemietete Garage zur Unterstellung seines Dienstwagens, so handelt es sich bei der Erstattung dieser Auslagen um steuerfreien Auslagenersatz.[1] Dies gilt zumindest, wenn eine arbeitsvertragliche Verpflichtung besteht, den Dienstwagen über Nacht in einer Garage zu parken, da in diesem Werkzeuge und Waren von erheblichem Wert aufbew...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.3 Vererbter Anteil gehört zum Nachlass

Auch wenn Mitunternehmeranteile an einer Personengesellschaft aufgrund einer einfachen Nachfolgeklausel sofort und anteilig im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die Erben übergehen, gehören sie wertmäßig weiterhin zum Nachlass. Das bedeutet: Mitunternehmeranteile, die im Fall einer einfachen Nachfolgeklausel im Wege der Sonderrechtsnachfolge bereits nach dem Verhältnis der ...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.2.1 Nur der qualifizierte Miterbe wird Mitunternehmer

Einkommensteuerlich rückt allein der durch die Klausel begünstigte Miterbe ohne "Durchgangserwerb" in die Mitunternehmerstellung des Erblassers ein. Die nichtqualifizierten Miterben werden keine Gesellschafter und dementsprechend keine Mitunternehmer.[1] Der Nachfolger-Erbe muss zwingend das Kapitalkonto des Erblassers fortführen.[2] Weder beim Erblasser noch bei den nicht z...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 4 Gleichartigkeit von Haupt- und Nebenberuf unschädlich

Die Gleichartigkeit von Haupt- und Nebenberuf ist für die Gewährung des Freibetrags unschädlich, sofern die beiden Tätigkeiten organisatorisch klar abgrenzbar sind. Dies gilt auch für die auf begünstigte Dienste entfallenden Bereitschaftszeiten. Eine Aufteilung in Einsatz- und Bereitschaftszeiten ist entfallen. Ehrenamtliche Rettungsmänner der Deutschen Gesellschaft zur Rett...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.1 Buchwertfortführung

Bei einer Teilnachfolgeklausel werden die nachfolgenden Erben wie bei der einfachen/qualifizierten Nachfolge unentgeltlich Mitunternehmer, während der Anteil der nicht nachfolgenden Erben ertragsteuerlich wie ein Ausscheiden mit Abfindungsanspruch (entsprechend der Fortsetzungsklausel-Logik) behandelt wird. Einkommensteuerlich müssen der oder die zur Gesellschafternachfolge b...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.7 Verhältnis zu § 15 AStG

Rz. 47 Ist eine ausländische Familienstiftung an einer Zwischengesellschaft beteiligt, ordnet § 15 Abs. 9 AStG die entsprechende Anwendung der Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung – in Form eines (eingeschränkten) Rechtsgrundverweises auf §§ 7–13 AStG – an.[1] Demnach sollte auch § 9 AStG i. S. d. § 15 Abs. 9 EStG entsprechende Anwendung finden.[2]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.5 Verhältnis zu § 11 AStG

Rz. 45 Kommt es zu einer nachgelagerten Ausschüttung der gem. § 9 AStG außer Ansatz gelassenen Zwischeneinkünfte, unterliegt die Ausschüttung bei natürlichen Personen dem Teileinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 EStG bzw. der Steuerbefreiung gem. § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG bei Körperschaften. Ein Kürzungsbetrag i. S. d. § 11 AStG ist nicht anzusetzen, da der erhaltene Hi...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.1 Alleinerbe

Der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belaste...mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 7 Steuerliche Behandlung von Erbfallschulden

Der Erbfall ist einkommensteuerlich ein unentgeltlicher privater Vorgang; die Erben treten in die Rechtsposition des Erblassers ein und führen dessen Buchwerte nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fort. Sind der oder die Erben mit Geldvermächtnissen[1] oder Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) beschwert, sind diese privaten Erbfallschulden wie beim Tod eines Einzelunternehmers keine An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG

Rz. 44 Der interperiodische Verlustausgleich gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist vorrangig vor § 9 AStG anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel [2] Der unbeschränkt steuerpflichtige A hält 100 Prozent der Anteile am Nennkapital der Zwischengesellschaft in seinem Privatvermögen. Das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 erzielt die Zwischengesellsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.3 Absolute (gesellschafterbezogene) Freigrenze

Rz. 91 Hinweis Hinweis: Die Rz. 91–94 sind durch die Änderungen im Zuge des MinStAnpG überholt. Die Anwendung der begünstigenden Rechtsfolgen des § 9 AStG a. F. setzte bis zum MinStAnpG neben dem Unterschreiten der relativen (gesellschaftsbezogenen) Freigrenze auch das Unterschreiten der absoluten (gesellschafterbezogenen) Freigrenze voraus. Tatbestandsseitig forderte die abso...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Betriebseinnahmen und -ausgaben)

Rz. 8 Agenturgeschäfte Agenturgeschäfte (Steuerpflichtiger verkauft für Zahlungsempfänger und tritt selbst nur als Vermittler auf) zählen zu den durchlaufenden Posten. Somit zählen die vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgaben.[1] Verwendet de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.2 Absolute (gesellschaftsbezogene) Freigrenze

Rz. 80 Neben dem Unterschreiben der relativen Freigrenze muss seit dem MinStAnpG auch die absolute Freigrenze auf Gesellschaftsebene (bisher auf Gesellschafterebene; vgl. zur alten Rechtslage Rz. 91 ff.) erfüllt sein, damit die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags außer Ansatz bleiben, d. h. nicht anzusetzen sind. Diese absolute gesellschaftsbezogene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 17 [Beitragszuschüsse zum ALG]

Rz. 1 Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 17 EStG erfasst die Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG).[1] Nach dem ALG bildet die Altershilfe für Landwirte ein eigenständiges soziales Sicherungssystem, das zum einen durch Beiträge der landwirtschaftlichen Unternehmen, zum anderen jedoch auch in erheblichem Umfang aus Bundesmittel...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.2 Teilentgeltliche Veräußerung/Übertragung eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers nach § 6 Abs. 5 Nr. 3 EStG

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG der Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG ist entsprechend anz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Einf... / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 § 3 EStG gilt für alle unbeschränkt und beschränkt stpfl. natürlichen Personen, gleichgültig ob sie ihre Einkünfte einzeln oder in Personengesellschaften zusammengeschlossen erzielen. Weiterhin gilt § 3 EStG für die in § 1 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, soweit die Anwendung von § 3 EStG sachlich möglich ist. Denn gem. § 8 KStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 14 [Zuschüsse zur Krankenversicherung]

Rz. 1 Gem. § 3 Nr. 14 EStG sind die Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu den Aufwendungen eines Rentners für seine Krankenversicherung und die vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger getragenen Beitragsanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung steuerfrei. Die durch § 3 Nr. 14 EStG erfassten Zuschüsse sind das Gegenstück zu den gesetzlichen Ar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 18 [Aufgeld für Lastenausgleichsdarlehen]

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs nach dem Zweiten Weltkrieg und der anschließenden Währungsreform. Sie hat ihre Bedeutung inzwischen durch Zeitablauf verloren. § 3 Nr. 18 EStG ist daher entbehrlich und könnte ersatzlos aufgehoben werden.[1] Rz. 2 Nach § 7f EStG 1953 konnten unverzinsliche Darlehen zur Vorfinanzierung des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 20 [Zuwendungen des Bundespräsidenten]

Rz. 1 Die in § 3 Nr. 20 EStG bezeichneten Zuwendungen des Bundespräsidenten dürften zwar in den meisten Fällen als einmalige Leistungen bereits nicht steuerbar sein. Sie sollen dem Empfänger aber – ihrem Zuwendungszweck entsprechend – auf jeden Fall ungeschmälert und damit steuerfrei zugutekommen. Aus diesem Grunde werden sie durch § 3 Nr. 20 EStG – regelmäßig nur klarstelle...mehr