Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Beteiligungen / 2.2.1.3 GmbH-Anteile

Gewinnbezugsrecht Beim Erwerb eines GmbH-Anteils entfällt der Kaufpreis nicht auf ein neben dem Anteil bestehendes Wirtschaftsgut "Gewinnbezugsrecht". Die erworbene Beteiligung umfasst vielmehr auch Gewinne, die zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht festgestellt sind. Dieser Umstand schlägt sich als preisbildender Bestandteil im Wert der Beteiligung nieder. Das gilt auch dann,...mehr

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Beteiligungen / 2.2.2 Tausch

Die Bewertung im Falle des Tauschs von Wirtschaftsgütern regeln § 6 Abs. 6 EStG und §§ 20, 21 und 24 UmwStG. Anteile an Kapitalgesellschaften Aus steuerrechtlicher Sicht stellt der Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Veräußerung der hingegebenen und einen entgeltlichen Erwerb der erhaltenen Anteile dar.[1] Bei der jeweils übernehmenden Gesellschaft ist das eingeb...mehr

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Beteiligungen / 2.3.1.1 Beteiligungserträge

Zu den Beteiligungserträgen gehören im Allgemeinen Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften (Dividende, Ausbeuten und sonstige Bezüge), sog. Dividendengarantien, Gewinnanteile an Personen(handels)gesellschaften, Vorabausschüttungen, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn sowie sonstige Beteiligungserträge, wie z. B. aus stillen Gesellschaften. Ihre Erfassung richtet s...mehr

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Beteiligungen / 2.1.4 Besonderheiten bei Einnahmen-Überschussrechnung

Betriebseinnahmen Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld und Geldeswert, die durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind. Gehört eine Beteiligung zum Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, gehört der Erlös aus der Veräußerung einer solchen Beteiligung zu seinen Betriebseinnahmen. Gehört die Beteiligu...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.5 Abschreibung, Wertaufholung

Beteiligungen sind nicht abnutzbar. Ist der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, muss[1] bzw. kann[2] dieser angesetzt werden. Bei nicht notierten Anteilen ist erforderlich, dass der innere Wert der Beteiligung im Nachhinein gesunken ist.[3] Hinweis Teilwertabschreibung Teilwertabschreibungen brauchen in Handels- und Steuerbilanz nicht meh...mehr

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Beteiligungen / 2.4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

§ 17 EStG regelt die Besonderheit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.[1] Hierunter fallen Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an einer Genossenschaft einschließlich einer Europäischen Genossenschaft, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen sowie Anteile an einer optierende...mehr

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Beteiligungen / 2.3.2 Steuerrecht

Natürliche Personen und Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Allgemein gilt, dass für die steuerliche Gewinnermittlung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich sind. Zunächst wird von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] ausgegangen. Fällt der Steuerpflichtige unter die gesetzliche Bilanzierungspflicht des § 5 Abs. ...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.1 Anschaffungskosten

Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten [1] oder mit dem an deren Stelle tretenden Wert (Börsen- oder Marktwert), ggf. einschließlich Anschaffungsnebenkosten, z. B. Maklerprovision, vermindert um Abzüge nach § 6b EStG [2] und ähnliche Abzüge, anzusetzen.[3] Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.[4] Ande...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.1 Notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen

Förderung der betrieblichen Betätigung Einzelunternehmer: Eine Beteiligung gehört zum notwen­digen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die – branchengleiche – betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern. Das gilt auch, wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Das gilt ebenfalls, wenn die da...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 5 Die Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils bei Pkw in gewillkürtem Betriebsvermögen

Wird ein Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt, so zählen sämtliche Aufwendungen für den Pkw, einschließlich der AfA, zu den Betriebsausgaben. Für die Ermittlung und Bewertung des privaten Nutzungsanteils stehen grundsätzlich 2 Möglichkeiten zur Verfügung.[1] Die private Nutzung des Pkws, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit...mehr

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Reisekosten / Einkommensteuer

1 Berufliche/betriebliche Veranlassung von Reisen Die Aufwendungen für Reisen sind Werbungskosten/Betriebsausgaben, wenn die Reise geschäftlich (betrieblich, beruflich) veranlasst ist. Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zugrunde, sind die Reisekosten insgesamt der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich abziehbar. Beis...mehr

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Reisekosten / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen

3.2.1 Auswärtstätigkeit im Inland Für eintägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR (bis einschließlich VZ 2019: 12 EUR) berücksichtigt werden.[1] Zu den eintägigen Auswärtstätigkeiten zählt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also...mehr

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Reisekosten / 3 Abzugsfähige Reisekosten

Als Werbungskosten abzugsfähig sind Fahrtkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterbringung sowie Reisenebenkosten. Der Arbeitgeber kann solche Aufwendungen bis zur Höhe des möglichen Werbungskostenabzugs steuerfrei ersetzen .[1] Der steuerfrei ersetzte Betrag ist auf den Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer anzurechnen. 3.1 Fahrtkosten Aufwendungen für "Reisekosten"-F...mehr

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Reisekosten / 2 Reisekosten

Reisekosten kommen für Aufwendungen eines Arbeitnehmers in Betracht, die durch eine beruflich veranlasste Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte entstehen (Auswärtstätigkeit beim Arbeitnehmer). Der neue Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt das bisherige Anknüpfungsmerkmal der regelmäßigen Arbeitsstätte nicht nur sprachlich, sondern beinh...mehr

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Reisekosten / 2.1.4 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Unerheblich für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte ist die Dauer der vollzeitigen Bildungsmaßnahme. Eine Bildungseinrichtung gilt auch dann als erste Tä...mehr

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Reisekosten / 3.2.2 Auswärtstätigkeit im Ausland

Auswärtstätigkeiten im Ausland sind dem Grunde nach fast identisch wie im Inland zu bewerten. Der einzige Unterschied besteht in der Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen. Während es im Inland feste Sätze für eintägige Auswärtstätigkeiten bzw. An-/Abreise- und Zwischentage gibt, informiert das Bundesfinanzministerium jährlich über die aktuellen Werte für ausländische Staaten...mehr

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Reisekosten / 3.1 Fahrtkosten

Aufwendungen für "Reisekosten"-Fahrten sind in tatsächlicher Höhe abzugsfähig. Sie müssen durch Belege (Fahrzeugkosten, Fahrkarte, Flugticket) nachgewiesen werden. Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann aus Vereinfachungsgründen typisierend je nach Art des benutzten Verkehrsmittels auch ein pauschaler Kilometersatz für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden[1] Die aktu...mehr

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Reisekosten / 2.2 Betriebsstätte beim Unternehmer

Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte [1] sind keine Reisekosten. Ihr Abzug richtet sich nach den Regelungen zur Entfernungspauschale.[2] Aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften im Regelungsbereich beider Vorschriften weicht der Begriff der Betriebsstätte vom Betriebsstättenbegriff i. S....mehr

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Reisekosten / 3.2.1 Auswärtstätigkeit im Inland

Für eintägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR (bis einschließlich VZ 2019: 12 EUR) berücksichtigt werden.[1] Zu den eintägigen Auswärtstätigkeiten zählt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalendertagen) ausgeübt ...mehr

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Reisekosten / 3.2.5 Versteuerung der kostenlosen Bewirtung beim Arbeitnehmer

Gewährt der Arbeitgeber Verpflegung im üblichen Rahmen (bis zu 60 EUR je Mahlzeit einschl. Getränke), obwohl dem Arbeitnehmer trotz Auswärtstätigkeit keine Verpflegungspauschale zusteht, weil er entweder die Mindestabwesenheit (8-Stundengrenze) nicht erreicht oder die 3-Monatsfrist überschritten ist, scheidet der Kürzungstatbestand als Korrektiv generell aus. Der Wert der einze...mehr

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Reisekosten / 2.1 Erste Tätigkeitsstätte beim Arbeitnehmer

Zentraler Punkt der ab 1.1.2014 geltenden Neuregelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte tritt. Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben.[1] Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte er...mehr

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Reisekosten / 3.1.1 Fahrten zu einem Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

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Reisekosten / 3.2.6 Verpflegungsmehraufwendungen beim Unternehmer

Unternehmer können Mehraufwendungen für Verpflegung im Rahmen einer Dienstreise steuerlich absetzen. Ertragsteuerlich dürfen jedoch nicht die tatsächlichen Verpflegungskosten geltend gemacht werden, sondern nur die gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen.[1] Die Vorschriften über die Kürzung der Pauschalen bei unentgeltlich gewährter Verpflegung haben nur Bedeutung für...mehr

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Reisekosten / 3.4 Reisenebenkosten

Zu den Reisenebenkosten gehören die tatsächlichen Aufwendungen z. B. für: Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck; Telekommunikation und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern; Straßen- und Parkplatzbenutzung sowie Schadensbeseitigung infolge von Verkehrsunfällen, wenn die jeweils damit verbundenen Fahrtkosten als Reisekosten anzusetzen si...mehr

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Reisekosten / 3.3 Unterkunftskosten

Der Abzug von Übernachtungskosten wurde im Zusammenhang mit den Änderungen des Reisekostenrechts erstmals gesetzlich geregelt.[1] Als Werbungskosten abzugsfähig sind Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit. Hierbei muss es sich um notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte handeln, die nicht erste ...mehr

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Reisekosten / 3.2.3 Dreimonatsfrist

Wie bisher bleibt der Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer längerfristigen Tätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort auf die ersten 3 Monate begrenzt.[1] Einfacher geregelt wurde indes der Unterbrechungstatbestand für den Neubeginn der Dreimonatsfrist. Es spielt keine Rolle, welche Ursache die Unterbrechung veranlasst hat. Maßgebend ist nur die Zeitdauer der Un...mehr

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Reisekosten / 3.1.2 Weiträumiges Arbeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer auf Grund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die ve...mehr

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Reisekosten / 2.1.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Der Begriff "Tätigkeitsstätte" wird definiert als eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung. Baucontainer, die z. B. auf einer Großbaustelle längerfristig fest mit dem Erdreich verbunden sind und in denen sich z. B. Baubüros, Aufenthaltsräume oder Sanitäreinrichtungen befinden, stellen "ortsfeste" betriebliche Einrichtungen dar. Es können auch großrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 3.2.4 Kürzung der Pauschalen bei Arbeitnehmern

Erhält der Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeitengestellung, müssen entsprechende Verpflegungspauschalen gekürzt werden. Eine Prüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen besteht grundsätzlich nicht. Wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung ...mehr

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Reisekosten / 2.1.2 Erste Tätigkeitsstätte durch arbeitsrechtliche Zuordnung

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte[1] dauerhaft zugeordnet ist. Bei einer vorübergehenden Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 2.1.3 Erste Tätigkeitsstätte durch quantitative Zuordnung

Fehlt eine dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung auf eine erste Tätigkeitsstätte oder ist sie nicht eindeutig erfolgt, bestimmt das Gesetz[1] als erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung (Arbeitgeber, Konzernunternehmen, Dritter), an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder je Arbeitswoche mindestens ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten / 1 Berufliche/betriebliche Veranlassung von Reisen

Die Aufwendungen für Reisen sind Werbungskosten/Betriebsausgaben, wenn die Reise geschäftlich (betrieblich, beruflich) veranlasst ist. Liegt der Reise offensichtlich ein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zugrunde, sind die Reisekosten insgesamt der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich abziehbar. Beispiele für betriebliche Reiseanlässe eines Unterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 2 Stundung der Einkommensteuer in besonderen Fällen

Wird ein Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt und ergibt sich dabei eine Einkommensteuer-Nachforderung, kann diese gleichfalls gestundet werden, sofern die Voraussetzungen des § 222 Sätze 1, 2 AO erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift kann eine Stundung dann in Betracht kommen, wenn die Einziehung einer Steuer mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.1 Gegenstand der Stundung

Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach §§ 48, 50a EStG). Entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.8.6 Umfang und Gestaltungsmöglichkeiten der Vollmacht

Rz. 34 Der Umfang der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten wird durch den Inhalt der Erklärung bestimmt. In dieser Hinsicht hat der Beteiligte ein Gestaltungsrecht, soweit nicht der Umfang der Vertretungsmacht gesetzlich zwingend festgelegt ist.[1] Der Beteiligte kann die Vollmacht zeitlich und inhaltlich beschränken. Er kann dem Bevollmächtigten auch die Befugnis einräu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2023, Bemessung des ... / 3 Anmerkung:

Die Nachteile, die dem Geschädigten daraus erwachsen, dass er unfallbedingt nicht in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen, vermögen nach der Rechtsprechung des BGH auf der Grundlage der §§ 842, 843 BGB, 11 StVG einen Geldzahlungsanspruch zu begründen. Dessen Höhe hat sich an den Aufwendungen zu orientieren, die er für eine Ersatzkraft aufwenden muss, die im Haushalt eben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 414 Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden auch im Rahmen ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe zu Unternehmern nach § 2 Abs. 3 S. 1 UStG. Eine Definition des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ergibt sich aus § 24 Abs. 2 UStG. Danach gelten als land- oder forstwirtschaftliche Betriebe die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Gart...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Einkommensteuer

Bei Klagen gegen einen Einkommensteuerbescheid bildet grundsätzlich der Differenzbetrag zwischen begehrter und ursprünglicher Steuerfestsetzung den Streitwert. Die Auswirkungen auf Nebensteuern oder sonstige Abgaben, z. B. Solidaritätszuschlag, Arbeitnehmersparzulage u. a., werden nicht berücksichtigt. Strebt ein Kläger die Aufhebung oder die Feststellung der Nichtigkeit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Verbleibender Verlustabzug bei der Einkommensteuer

Hier ist der Streitwert anhand der konkreten, durch den Verlustabzug entstehenden, steuerlichen Auswirkungen zu berechnen. Gegebenenfalls muss der Streitwert im Schätzungswege ermittelt werden.[1] Entgegen hierzu ist es aber auch möglich, pauschal von einem Wert i. H. v. 10 % des streitigen Verlustbetrags auszugehen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Kirchensteuer

Wird die Kirchensteuer mit eigenen Argumenten angegriffen, also nicht nur als Folgebescheid zur Einkommensteuer, bildet der streitige Kirchensteuerbetrag den Streitwert. Als Folgebescheid zur Einkommensteuer bleibt er jedoch bei der Bemessung des Streitwerts in einem die Einkommensteuer betreffenden Verfahren außer Ansatz.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Solidaritätszuschlag

Wird gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags mit eigenen Argumenten vorgegangen, also nicht nur als Folge der Einkommensteuer, bildet der streitige Solidaritätszuschlag den Streitwert. Als Folgesteuer zur Einkommensteuer jedoch bleibt er indessen bei der Bemessung des Streitwerts außer Betracht.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Zusammenfassung

Überblick Der Streitwert ist (auch) im Verfahren vor dem FG von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Er bildet die Basis nicht nur für die Bemessung der Gerichtsgebühren, sondern auch für die Abrechnung des Klägers oder Antragstellers mit seinem Prozessbevollmächtigten. Von daher spielt er möglicherweise sogar schon im Vorfeld eines Prozesses eine Rolle, wenn es um die Abwägung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Zusammenveranlagung

Wird nach einer zuvor getrennt durchgeführten Veranlagung die Zusammenveranlagung beantragt, ist der Streitwert i. H. d. der Differenz zwischen der im Wege der getrennten Veranlagung festgesetzten Einkommensteuer und dem auf den Kläger entfallenden Anteil an der im Wege der Zusammenveranlagung festzusetzenden Einkommensteuer zu bemessen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Grundlagenbescheid ohne steuerliche Auswirkungen

Ist nur streitig, ob die Berechtigung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften vorliegt und ist klar, dass eine steuerliche Erfassung der festgesetzten Einkünfte in einem Einkommensteuer(folge)bescheid nicht streitig sein wird, ist der Auffangwert von 5.000 EUR anzusetzen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Gesonderte Gewinn- und Verlustfeststellungen

Im Gegensatz zur einheitlichen und gesonderten Gewinn- und Verlustfeststellung bildet die streitige Einkommensteuer den Wert des Streitgegenstands bei der (nur) gesonderten Gewinnfeststellung.[1] Dabei wird eine gegenläufige Auswirkung der streitigen Gewinnerhöhung in einem anderen Feststellungszeitraum nicht mindernd berücksichtigt.[2] Von einer Bestimmung des Streitwerts en...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Lohnsteuer

Hier ergibt sich der Streitwert nicht aus der Differenz der Steuerfestsetzungen, sondern aus der Differenz zwischen begehrter und bereits gewährter Erstattung. Geht es um die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, beträgt der Streitwert 10 % der auf diesen Betrag entfallenden Lohn- bzw. Einkommensteuer[1]; dies entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen Lohnst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Vorteile eines Arbeitsverhältnisses mit Ehegatten/Lebenspartnern

Besteht mit dem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier und wird es tatsächlich gelebt, können sich eine Reihe von steuerlichen Vorteilen ergeben. Weil die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten/Lebenspartner für die Mitarbeit im Betrieb als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, verringern sie den Gewinn des Unternehmens. Das führt zu einer Minderun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 14 Nach der Grundsatzregelung in § 232 Abs. 1 S. 2 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen setzt somit zunächst eine gewisse planmäßige und ständige Bewirtschaftung voraus.[1] Der Wille des Ei...mehr