Hier ist der Streitwert anhand der konkreten, durch den Verlustabzug entstehenden, steuerlichen Auswirkungen zu berechnen. Gegebenenfalls muss der Streitwert im Schätzungswege ermittelt werden.[1] Entgegen hierzu ist es aber auch möglich, pauschal von einem Wert i. H. v. 10 % des streitigen Verlustbetrags auszugehen.[2]
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