Hier ist der Streitwert anhand der konkreten, durch den Verlustabzug entstehenden, steuerlichen Auswirkungen zu berechnen. Gegebenenfalls muss der Streitwert im Schätzungswege ermittelt werden.[1] Entgegen hierzu ist es aber auch möglich, pauschal von einem Wert i. H. v. 10 % des streitigen Verlustbetrags auszugehen.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge