Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Allgemeines

Tz. 112 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird bei einer Einbringung der gW angesetzt, sind für die weitere Besteuerung des eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin die Regelungen in § 23 Abs 4 UmwStG anzuwenden. Nach der Ges-Systematik ist hier jedoch – im Gegensatz zur Einbringung zum Bw oder Zwischenwert – hinsichtlich der Rechtsfolgen danach zu unterscheiden, ob die Sachein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.2 Reinvestitionsrücklage gem § 6b EStG

Tz. 69 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Übernehmerin kann im Fall der Veräußerung des übernommenen Vermögens eine Rücklage nach § 6b EStG unter Anrechnung der Dauer der Zugehörigkeit des eingebrachten WG zum BV des Einbringenden/Rechtsvorgängers erstmalig bilden (s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 23 UmwStG Rn 24). Die Besitzzeitanrechnung hat Auswirkungen auf die Inanspruchna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Anteilseinbringung (§ 21 UmwStG) als Veräußerung

Tz. 79 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen in eine aufnehmende Kap-Ges oder Gen gem § 21 Abs 1 UmwStG (Anteilstausch) ist – ebenso wie die Betriebseinbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 76 ff) – ertragstlich eine Veräußerung der Anteile durch einen tauschähnlichen Vorgang. Der ein direktes Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen Einbring...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Vereinbarkeit der Regelungen mit höherrangigem Recht

Tz. 9 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Vorschriften der §§ 20 ff UmwStG dürfen den verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Ertrag-StR nicht entgegenstehen und bei Ausl-Bezug nicht in Kollision mit dem EG-Vertrag oder dem EWR-Abkommen treten sowie nicht gegen den Regelungsgehalt von EU-RL (s Tz 6) verstoßen, wenn Staaten des EU-/EWR-Bereichs betroffen sind. Es wird vorgetrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Analogieverbot

Tz. 13 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 IRd StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BStBl I 1999, 304) hat der Ges-Geber die Möglichkeiten betrieblicher Umstrukturierungen neu geregelt. Insbes hinsichtlich der Übertragung einzelner WG sind in § 6 Abs 4–6 EStG neue Bestimmungen eingefügt worden. In der Ges-Begr ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass mit dem UmwG und UmwStG ein au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.3 Einbringungskosten

Tz. 40d Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die der Übernehmerin (objektiv) zuzuordnenden Kosten der Einbringung führen grds zu sofort abzf BA. Eine Ausnahme gilt für objektbezogene Kosten wie insbes die GrESt, die bei der Einbringung von Grundbesitz anfallen kann (s § 20 UmwStG Tz 235 f; s § 21 UmwStG Tz 73 beim Anteilstausch und zur GrESt bei der Einbringung durch Formwechsel s § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Anwendung der steuerlichen Rechtsnachfolge iSd § 23 Abs 1 UmwStG

Tz. 83 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 23 Abs 3 S 1 UmwStG tritt die übernehmende Gesellschaft grds in die stliche Rechtsnachfolge (s Tz 17, 19 ff) des Einbringenden ein. Denn § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist auf eine analoge Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Der Unterschied zur Behandlung bei der Bw-Einbringung (s § 23 Abs 1 UmwStG) besteht darin, dass infolge der Aufde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt. Darüber hinaus gilt § 23 UmwStG aufgr entspr Verweise auch für Einbringungssachverhalte in eine Pers-Ges und den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen (s Tz 8, 9). In diesem Zusammenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.1 Grundsatz

Tz. 68 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Folge der von § 23 Abs 1 UmwStG bestimmten stlichen Rechtsnachfolge gem analoger Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG führt die übernehmende Gesellschaft die im eingebrachten BV enthaltenen stfreien Rücklagen fort (zB Rücklage wegen gewinnerhöhenden Wegfalls übernommener Verpflichtungen gem § 5 Abs 7 S 5 EStG, Reinvestitionsrücklage gem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Allgemeines

Tz. 120 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt die Einbringung bei Gründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Kap-Erhöhung durch Einzelübertragung der WG (s Tz 113–114), fingiert § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG eine Anschaffung der eingebrachten WG durch die übernehmende Gesellschaft. Die Sacheinlage unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven wird damit als das behandelt, was d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Tz. 85 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stillen Reserven von WG, deren AK oder HK voll abgeschrieben worden sind und nur noch mit einem "Erinnerungswert" bilanziert werden, sind im Fall der Einbringung zum Zwischenwert anteilig auszuweisen. Handelt es sich um abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzbar sind, und beträgt der Aufstockungsbetrag nicht mehr als 800 EU...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Sacheinlage nach § 20 Abs 1 UmwStG als Betriebsveräußerung

Tz. 76 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges oder Gen gegen Erhalt von neuen Anteilen an der aufnehmenden Gesellschaft (Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG) entspr der Tatbestandsmäßigkeit einer Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (ggf iVm § 8 Abs 1 KStG, §§ 14, 18 Abs 3 EStG). Die Übertragung von Vermögen a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Ertragsteuerrecht

Tz. 19 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die stliche Rechtsnachfolge geht über die bloße Fortführung des (wirtsch) Eigentums, des Besitzes und anderer Rechte sowie der Übernahme der Schulden und sonstigen Verpflichtungen durch die übernehmende Gesellschaft hinaus. Von der umfassenden stlichen Rechtsnachfolge iSd § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG, auf den in § 23 Abs 1, 3 und 4 Hs 2 UmwStG ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Einbringungsgewinnbesteuerung iSd § 22 Abs 2 UmwStG und Entrichtung der anfallenden Steuer

Tz. 201 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Kommt es gem § 22 Abs 2 UmwStG zu einem nachträglichen Einbringungsgewinn II, führt dies zu einer Wertaufstockung der eingebrachten Anteile in der St-Bil der Übernehmerin in Gestalt nachträglicher AK (s § 23 Abs 2 S 3 Hs 1 UmwStG), wenn (und soweit) der Einbringende die anfallende St (s Tz 189–190) entrichtet hat (s Tz 191 ff). Dies setzt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Beginn und Ende der Unternehmerstellung

Tz. 160 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Das UmwStG enthält keine (Sonder-)Regelungen zur USt in Einbringungsfällen; weder für den Einbringenden noch für die übernehmende Gesellschaft (s § 20 UmwStG Tz 322). Bei der ustlichen Beurteilung von Einbringungsvorgängen, die von § 23 UmwStG erfasst werden (s Tz 6), kann insbes wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von ErtrSt und USt ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 23 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hat der Einbringende bewegliche WG des AV nach § 7 Abs 2 EStG aF/nF degressiv abgeschrieben (fallende Jahresbeträge), ist die übernehmende Gesellschaft an diese Abschr-Methode gebunden (stliche Rechtsnachfolge, s Tz 90). Die Sacheinlage nach den §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG unter Ansatz der Zwischenwerte ist keine Anschaffung der eingebrachten WG d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Anteilstausch (§ 21 UmwStG)

Tz. 65 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Einbringung unterhalb des gW ist nur beim qualifizierten Anteilstausch zulässig (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG). Hier kommt es zur Verdoppelung stiller Reserven, wenn die eingebrachten Anteile an Kap-Ges oder Gen mit dem Bw/AK (oder einem Zwischenwert) eingebracht werden und im Inl sowohl ein Besteuerungsrecht für die eingebrachten als auch d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Antragstellung

Tz. 185 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Antragsgebundenheit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, ist gleichwohl sachgerecht. Denkbar sind Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Soweit der Einbringende Steuer entrichtet hat

Tz. 191 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.3 (Anspar-)Rücklage gem § 7g EStG aF

Tz. 74 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Aufgr der stlichen Rechtsnachfolge führt die übernehmende Gesellschaft eine im Sacheinlagegegenstand enthaltene Rücklage nach § 7g Abs 3 EStG aF (sog Anspar-Rücklage für kleine und mittlere Betriebe) fort (s Tz 68). Voraussetzung ist jedoch, dass die Rücklage zulässigerweise beim Einbringenden zum stlichen Übertragungsstichtag (noch) im über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.2 Investitionsabzugsbetrag gem § 7g EStG

Tz. 81b Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch das URefG 2008 wurde die innerbilanzielle Anspar-Rücklage (s Tz 74 ff) durch einen außerbilanziell zu bilden Investitionsabzugsbetrag ersetzt (s BT-Drs 16/4841, 51). Nunmehr können für künftige Anschaffungen oder Herstellungen von abnutzbaren beweglichen WG des AV, die mind bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung oder Herstellung folg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 34 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt eine Einbringung zum Bw oder Zwischenwert, ordnet der Verweis in § 23 Abs 1 UmwStG auf die entspr Anwendung der Regelung in § 4 Abs 2 S 3 UmwStG eine sog Besitzzeitanrechnung an. Die Besitzzeitanrechnung tritt damit für die in der Praxis weitaus überwiegende Zahl der Fälle als grundlegendes weiteres Besteuerungsprinzip (eigenständig)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich des § 23 Abs 1 UmwStG

Tz. 39 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 23 Abs 1 UmwStG bezieht sich auf alle Einbringungsvorgänge bei denen das eingebrachte BV mit einem "unter dem gW liegenden Wert" in der St-Bil der Übernehmerin angesetzt worden ist. Folglich wird sowohl die Bw-Einbringung als auch die Einbringung unter Ansatz (jeglicher) Zwischenwerte erfasst (einheitliche Auff, zB s Schmitt, in S/H, 10. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1.1 Erstmalige Verstrickung von Wirtschaftsgütern

Tz. 40a Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Auch Fällen, in denen die übernehmende Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, für die auf Antrag der Bw fortgeführt wird, das Besteuerungsrecht für WG erhält, die bisher im Inl nicht st-verstrickt waren, liegt für Zwecke des § 23 Abs 1 UmwStG dennoch eine Bw-Einbringung vor. Hinsichtlich dieser WG ist – na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Verteilung der Wertaufstockung

Tz. 223 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Da der durch einen nachträglichen Einbringungsgewinn ausgelöste Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG dem Grunde nach eine Höherbewertung des eingebrachten BV ("Zwischenwertansatz") auf der Ebene der Übernehmerin quasi nachholt, müssen uE hinsichtlich der WG bezogenen Aufteilung des Erhöhungsbetrags (s Tz 130) die gleichen Grundsätze wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der Sechste Teil des UmwStG enthält die §§ 20–23 und stellt einen abgeschlossenen Bereich im System der St-Vergünstigungen bei Unternehmensumstrukturierungen bzgl der ESt, KSt und GewSt dar (Einbringungsvorschriften). Die Bestimmungen der §§ 2–19 UmwStG gelten im Sechsten Teil nur dann, wenn deren sinngem Anwendung ausdrücklich bestimmt wird ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 In sachlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 23 UmwStG beschr auf Sacheinlagen eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in Kap-Ges oder Gen (§ 20 Abs 1 UmwStG) eines Anteils an einer Kap-Ges oder Gen in eine (andere) Kap-Ges oder Gen (§ 21 Abs 1 UmwStG) sowie im Rahmen eines Formwechsels einer Pers-Ges in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 108 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem gW an (s Tz 110), regelt § 23 Abs 4 UmwStG, dass hinsichtlich des iRd Einbringungsvorgangs übertragenen Vermögens bei Einzelrechtsnachfolge eine (entgeltliche) Anschaffung durch die übernehmende Gesellschaft vorliegt (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG) und bei Gesamtrechtsnachfolge nach d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition des "Totalgewinns"

Rn. 283 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Als Gewinn im Sinne einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Vermögensmehrung zu verstehen, die sich in einer nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten BV-Mehrung oder in einem sonstigen allg wirtschaftlichen Vorteil zeigen kann (BFH v 25.06.1984, BStBl II 1984, 751 unter C.4.2.a.), wobei eine durch die Betätigung verursachte Minderung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.7 Verbleibenszeiten

Tz. 81i Stand: EL 121 – ET: 01/2026 S hierzu auch Tz 35.Ist dem Einbringenden eine St-Vergünstigung gewährt worden und wird die St-Vergünstigung von dem (zeitraumbezogenen) Tatbestandsmerkmal abhängig gemacht, dass das begünstigte WG im BV des (Teil-)Betriebs verbleibt (sog Verbleibensvoraussetzung/Behaltefristen), führt die Einbringung des (Teil-)Betriebs vor Ablauf der Verb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Bewertungsansatz zu Buchwerten

Tz. 40 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Einbringung zu Bw ist die einheitliche und umfassende Fortführung der Buchansätze (s § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG) oder AK (s § 21 Abs 2 S 5 UmwStG) des Einbringenden in der St-Bil für das Wj der Einbringung gem dem Antrag iSd § 20 Abs 2 S 2, § 21 Abs 1 S 2 oder Abs 2 S 3 UmwStG. Im Einzelnen zum Bw-Ansatz s § 20 UmwStG Tz 194 und s Tz 47). Wer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines (Zwecksetzung)

Tz. 39 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge zur Anpassung rechtlicher Strukturen an die veränderten Umstände des Wirtschaftslebens durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges oder Gen in eine Kap-Ges oder eine Gen werden durch §§ 20 ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass entgegen den allg ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.5 Zurechnung

Tz. 224 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Wertaufstockung steht in den Fällen des § 22 Abs 1 UmwStG (nur) der übernehmenden Gesellschaft zu (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG: "… kann die übernehmende Gesellschaft … als Erhöhungsbetrag ansetzen …"). Übernehmende Gesellschaft idS ist die die Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erwerbende Kap-Ges oder Gen. Zu den Fällen des Anteilstauschs be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.4 Zur Abgrenzung des § 14 Abs 4 S 5 von § 14 Abs 4 S 2 KStG idF vor KöMoG

Tz. 1330 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob Umwandlungsvorgänge in einem Organkreis zur Auflösung organschaftlicher AP führen, gilt uE Folgendes (dazu auch s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 01 ff; weiter s UmwStG Anh 1 Tz 69 ff):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 62 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, bleibt der Gewinn grds gem § 8b Abs 2 KStG außer Ansatz und gehört auch nicht zum Gewerbeertrag der einbringenden Kö (s § 7 S 4 Hs 2 GewStG). 5 % des Gewinns unterliegen zwar gem § 8b Abs 3 S 1 KStG der KSt und gem § 7 S 1 GewStG auch der GewSt. Dies ist jedoch keine Regelung, die im Zusammenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10. Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs 6 UmwStG)

Tz. 242 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Folge der Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich bei der übernehmenden Gesellschaft ein Gewinn durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten sowie im Fall der durch den Vermögensübergang begründeten Auflösung von Rückstellungen ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Beispie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.3 Steuerlich wichtiger Grund

Tz. 615 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG ist eine vorzeitige Beendigung des GAV durch Kündigung stlich unschädlich, wenn ein wichtiger Grund die Kündigung rechtfertigt. Die stlich wichtigen Kündigungsgründe sind in R 14.5 Abs 6 KStR 2022 bzw im UmwSt-Erl 2011 (s UmwSt-Erl 2011 Rn Org 12 und 26) definiert. Der BFH (s Urt des BFH v 13.11.2013, BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.3 Negative Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten (§ 2a EStG)

Tz. 64 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Verbliebene negative Eink des Einbringenden gem § 2a Abs 1 EStG sind mit der Pers des St-Subjekts verknüpft, die den Verlust erlitten hat (s § 2a Abs 1 S 3 EStG). Folglich kann die (materiellrechtliche) stliche Rechtsnachfolge gem § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG die Verwertung eines solchen Verlusts im Fall der Einbringung des ausl BetrSt-Vermögens b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anschaffungskosten für das übernommene Vermögen

Tz. 121 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Höhe der AK der einzelnen WG der Sacheinlage ergeben sich durch den Ansatz mit dem gW bei Einbringung (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Ablauf des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags iSd § 20 Abs 5 S 1 UmwStG (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG). Denn zu diesem Stichtag gelten die eingebrachten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9 Firmenwert/Geschäftswert

Tz. 79 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird der gesamte Betrieb oder Teilbetrieb in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, geht auch ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert auf die Übernehmerin über. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist untrennbar mit dem (Teil-)Betrieb verknüpft und kann daher weder zurückbehalten noch entnommen werden. Obwohl die Einbringung aus Si...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.6 Über-/Unterentnahmen i. S. d. § 4 Abs 4a EStG

Tz. 81h Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird der MU-Anteil an einer (weiterbestehenden) Pers-Ges in eine Kap-Ges eingebracht, ist für die übernehmende Kap-Ges oder Gen nach Maßgabe des § 4 Abs 4a EStG die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen der Pers-Ges zu bestimmen. Die Vorschrift gilt auch für Kö als MU einer Pers-Ges (s Wied, in B/H, § 4 EStG Rn 605). Die Über-/Unterentnahmen des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rückwirkung bei Kettenumwandlungen

Tz. 38 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Probleme aus der Anwendung des § 2 UmwStG können sich ergeben, wenn die Übernehmerin im zeitlichen Zusammenhang mit dem auf sie erfolgten Vermögensübergang ebenfalls umgewandelt wird (sog Kettenumwandlung; dazu ausführlich s Schwenn, DK 2007, 173). Wegen der Bejahung der Zulässigkeit, einen Verschmelzungsvertrag unter der aufschiebenden Bedi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Lineare AfA, Degressive Gebäude-AfA und Absetzung für Substanzverringerung (§ 23 Abs 3 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 92 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hat der Einbringende eine der folgenden AfA für die WG des eingebrachten (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in Anspruch genommen, ist die Übernehmerin an diese Abschr-Methode zwar gebunden (stliche Rechtsnachfolge, s Tz 90), jedoch enthält § 23 Abs 3 S 1 Nr 1 UmwStG hinsichtlich der stlichen Ermittlung derartiger AfA (der Höhe nach) eine Sonder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kirchensteuer

Erstattung: § 11 EStG findet auf die Erstattung von Sonderausgaben, wie die Erstattung von KiSt, keine Anwendung, da § 11 EStG nur die zeitliche Zuordnung von steuerbaren Einnahmen bzw steuerlich abzugsfähigen Ausgaben betrifft, BFH v 07.07.2004, XI R 10/04, BStBl II 2004, 1058. Zur KiSt-Erstattung als rückwirkendes Ereignis vgl BFH v 02.09.2008, X R 46/07, BStBl II 2009, 229...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einbringungsgewinnbesteuerung iSd § 22 Abs 1 UmwStG

Tz. 188 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein Antrag auf Werterhöhung kann die übernehmende Gesellschaft "in den Fällen des § 22 Abs 1 UmwStG" stellen, wenn ein Einbringungsgewinn I rückwirkend zu versteuern ist (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Angesprochen ist die "sperrfristschädliche" Verfügung über Anteile, die aus der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils iSd §§ 20 Abs 1,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Erwerb des Vermögens durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 43 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Aufgr der Zugehörigkeit des § 23 UmwStG zum Sechsten Teil des UmwStG ("Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und Anteilstausch") und des klaren Verweises in § 23 Abs 1 UmwStG auf die Bewertung des Sacheinlagegegenstands iSd "§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG" (s Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG) gelten die Rechtsfolgen des § 23 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB 2007, 755, 771) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in Blumen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Begünstige Wirtschaftsgüter

Tz. 212 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der Erhöhungsbetrag iSd § 23 Abs 2 S 1 UmwStG ist WG bezogen anzusetzen; dh der Erhöhungsbetrag ist als Bw-Aufstockung der WG (nur) in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft zu verstehen (oder in einer positiven Erg-Bil der Beteiligungs-Pers-Ges im Fall der Einbringung eines MU-Anteils, s Tz 225; ebenso die hA s Nitzschke, in B/H, § 23 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Ausländische Schachtelbeteiligung (§ 9 Nr 7 GewStG)

Tz. 141 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zur Berechnung des Gewerbeertrags ist die Summe des Gewinns der Übernehmerin und der Hinzurechnungen zu kürzen um bestimmte Gewinnanteile aus der Beteiligung einer im Ausl (Drittstaat) ansässigen Kap-Ges, wenn die Übernehmerin zu mindestens 15 % am Nenn-Kap der TG seit Beginn des EHZ ununterbrochen beteiligt ist (s § 9 Nr 7 S 1 Hs 1 GewStG ...mehr