Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Tz. 28 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die FA und das BZSt können auf Antrag der beteiligten Stpfl (gebührenpflichtige) verbindliche Auskünfte über die stliche Beurteilung von geplanten Einbringungssachverhalten (dh von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten) erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen stlichen Auswirkungen ein besonderes Interess...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Inanspruchnahme IAB, schädliche Verwendung einer Investition

Rn. 303 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ein IAB kann grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Investition im Betrieb nicht mehr möglich ist; abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung. Ist der Betrieb im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits veräußert oder aufgegeben, kann ein IAB nicht mehr vorgenommen werden. Entsprechendes gilt für den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Vorsteuern aus Eingangsleistungen (Einbringungskosten)

Tz. 174 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nimmt der Unternehmer (Einbringender oder Übernehmerin) im Zusammenhang mit der Einbringung eines (Teil-)Betriebs iSd § 20 UmwStG (oder § 24 UmwStG) Leistungen Dritter in Anspruch (Einbringungskosten), ist die gesondert ausgewiesene USt nach den allg Grundsätzen als VorSt abzf (dh wirtsch Zuordnung zur Vermögensübertragung oder ggf Aufteilu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.1 Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG

Tz. 62 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein verbleibender Verlustabzug gem § 10d EStG geht aufgr der Personenbezogenheit der Verlustverrechnung mit der Sacheinlage nicht auf die übernehmende Gesellschaft über (einhellige Auff, zB s Widmann, in W/M, § 23 UmwStG Rn 564; s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 23 UmwStG Rn 18; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 23 UmwStG Rn 50; s Ritzer, in R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 182 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns I (s § 22 Abs 1 UmwStG) oder eines Einbringungsgewinns II (s § 22 Abs 2 UmwStG), kann es gem § 23 Abs 2 UmwStG auf Antrag der Übernehmerin zu einer entspr Aufstockung der angesetzten Werte für das eingebrachte BV in der St-Bil der Übernehmerin kommen (Näheres zu den Gründen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Entrichtung der auf den versteuerten Einbringungsgewinn entfallenden Steuer

8.2.3.1 Versteuerter Einbringungsgewinn Tz. 189 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "versteuert", wenn für den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.2 Anteilseinbringung

Tz. 206 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der Erhöhungsbetrag aus dem nachträglichen Einbringungsgewinn II, dh im Fall der Einbringung von Anteilen an Kap-Ges oder Gen (sei es iRd Anteilstauschs iSd § 21 UmwStG oder zusammen mit einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn aufgrund § 22 Abs 1 S 5 Hs 1 UmwStG hierauf § 22 Abs 2 UmwStG Anwendung findet), führt zu einer Erhöhung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Inländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 2a GewStG)

Tz. 139 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist für den Tatbestand einer ertrstlichen Norm die Zurechnung eines eingebrachten WG zu einem bestimmten (singulären) Zeitpunkt (Stichtag) maßgebend und erfüllt die Übernehmerin selbst diese Voraussetzung nicht, kann unter dem Gesichtspunkt der Besitzzeitanrechnung (s § 23 Abs 1 iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG; s Tz 34 ff) das Eigentum des Einbrin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft und Rechtsschutz

Tz. 35 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs 2 AO ist (ebenso wie die Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft) ein Verwaltungsakt (einhellige Auff: s Seer, in Tipke/Kruse, § 89 AO Rn 24; s AEAO zu 89 Rn 3.5.5). Die verbindliche Auskunft wird mit dem bekannt gegebenen Inhalt wirksam. Die Bindungswirkung der Auskunft erteilenden FinBeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11.4 Mitunternehmerstellung

Tz. 81f Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird ein MU-Anteil eingebracht, stellt sich die Frage, ob die MU-Stellung des Einbringenden aufgr der stlichen Rechtsnachfolge auf die Übernehmerin (ohne weiteres) übergeht. Diese Problematik wird relevant, wenn die Übernehmerin den MU-Anteil ihrerseits alsbald oder eine logische Sekunde später gem §§ 20 Abs 1 oder 24 Abs 1 UmwStG weiterübe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Zuständigkeit

Tz. 31 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Zuständigkeit für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft richtet sich danach, welche FinBeh bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig sein würde (s § 89 Abs 2 S 2 UmwStG). Die Problematik der örtlichen Zuständigkeit beantwortet sich in erster Linie nach der begehrten Rechtsauskunft und damit d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Tz. 171 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für den einbringenden Unternehmer führt die nicht stbare Einbringung als Geschäftsveräußerung nicht zu einer Berichtigung des VorSt-Abzugs nach § 15a UStG (§ 15a Abs. 10; s Oelmaier, in Sölch/Ringleb, § 1 UStG Rn 199). Denn die Geschäftsveräußerung als solche stellt keine Änderung der Verhältnisse iSd § 15a UStG dar (s Abschn 15a.10 S 1 Nr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Einzelrechtsnachfolge iSv § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG

Tz. 113 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Einbringung erfolgt durch Einzelrechtsnachfolge, wenn iRe Sachgründung der übernehmenden Gesellschaft oder einer Sach-Kap-Erhöhung bei der Übernehmerin die Vermögensgegenstände (Bestandteile der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder Beteiligung iSd § 21 Abs 1 UmwStG) einzeln nach den jeweils abhängig von der Beschaffenheit der Sach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.11 Zeitliche Anwendung

Tz. 1021 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG ist § 14 Abs 3 KStG erstmals auf Mehrabführungen von OG anzuwenden, deren Wj nach dem 31.12.2003 endet. Da § 34 Abs 9 Nr 4 KStG idF des EURLUmsG die in vororganschaftlicher Zeit verursachten Minderabführungen nicht anspricht, müsste bei wörtlicher Anwendung des Ges für die erstmalige Anwendung auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Zeitliche Anwendung

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Missbrauchsverhinderungsvorschrift des § 2 Abs 5 UmwStG ist nach § 27 Abs 16 S 1 UmwStG grds erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des Vorgangs maßgebende öff Register bzw bei Einbringungen der Übergang des wirtsch Eigentums nach dem 20.11.2020 erfolgt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (Stand: 12.07.2006) – Umw einer Kö in eine Pers-Ges, DK 2006, 600; Schaflitzl/Widmayer, Die Besteuerung von Umwandlungen nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 8/2006, 36; Nakhai, St-Abzug bei Dividenden an Gesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten, IWB ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft tritt im Fall des Bw-Ansatzes bei einer Sacheinlage (s Tz 39 und 40; s Tz 47) als stliche Rechtsnachfolgerin umfassend und vorbehaltlos in die (materiell-rechtliche) Rechtsposition des Einbringenden (stlicher Rechtsvorgänger) ein, soweit diese die Gewinnermittlung und die Ermittlung des Gewerbeertrags der Überne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden (§ 6 Abs 1 Nr 1a EStG)

Tz. 122 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind im eingebrachten BV Gebäude enthalten, ist für Zwecke der Anwendung des § 6a Abs 1 Nr 1a EStG die Anschaffung des Gebäudes durch den Einbringenden sowie der Zeitpunkt der Anschaffung und die Höhe der AK unmaßgeblich. Denn die Übernehmerin tritt eben nicht die stliche Rechtsnachfolge ein, so dass ihr diese objektbezogenen St-Merkmale ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7 Pensionsrückstellung

Tz. 129 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Wert einer Pensionsverpflichtung gilt gem § 20 Abs 2 S 1 UmwStG der Wert gem § 6a EStG (auch wenn im Übrigen die Sacheinlage mit dem gW angesetzt wird, s § 20 UmwStG Tz 199). Anzusetzen ist danach (s UmwSt-Erl 2025 Rn 23.18) bei Pensionsanwartschaften vor Beendigung des Dienstverhältnisses des Pensionsberechtigten der nach § 6a Abs 3 S 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Vorlage einer Bescheinigung iSd § 22 Abs 5 UmwStG

Tz. 199 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Entrichtung (s Tz 189 ff) muss gem § 23 Abs 2 S 1 UmwStG "durch Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen FA iSv § 22 Abs 5 (UmwStG)" nachgewiesen werden. Die Bescheinigungsvorlage ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für den Ansatz eines Erhöhungsbetrags bei der übernehmenden Gesellschaft. Die Zahlung der St auf den r...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Keine Besitzzeitanrechnung

Tz. 133 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist für die weitere Gewinnermittlung bei der Übernehmerin eine gewisse Besitzdauer Voraussetzung (zB § 6b Abs 4 Nr 2, Abs 10 S 4 EStG: sechsjährige ununterbrochene Zugehörigkeit zum AV eines inl BV), zählt für durch die Sacheinlage übernommenen WG nur die Zugehörigkeit ab dem regelmäßig zurückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag. Bei im ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Antrag auf Auskunftserteilung: Keine verbindliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 38 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird in einem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft der Fin-Beh ggü erklärt, dass eine Sacheinlage (zum Bsp) zum Bw erfolgen solle, so ist hierin kein Antrag iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG zu sehen, der in der Folge die übernehmende Gesellschaft entspr binden würde (weil ein solcher Antrag weder abänderbar wäre noch zurückgenommen wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Einlage eines... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau waren je zu ½ Gesellschafter einer durch notariell beurkundeten Vertrag v. 6.8.2020 gegründeten GbR. In derselben notariellen Urkunde vereinbarten der Kläger und seine Ehefrau, dass das im Alleineigentum der Ehefrau stehende und von den Eheleuten zu eigenen Wohnzwecken genutzte bebaute Grundstück in das Gesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schroeder/Fuchs, Probleme beim Übergang von der Liebhaberei zum Betrieb der LuF, StBp 1990, 261; von Schönberg, Wiedereinrichter und Liebhaberei in der LuF, FR 1992, 246; Balin/Butke, Abgrenzung der Einkünfte aus LuF zur Liebhaberei, INF 2000, 70; Ritzow, Zur Abgrenzung des Betriebs einer LuF, Pferdezucht, Reitschule, eines Springreitsport- und Trabrennstalls von der Liebhabere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Steuerfreie Rücklagen

Tz. 84 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im übertragenen BV enthaltene stfreien Rücklagen (zB Rücklage wegen Abzinsung von Verbindlichkeiten gem § 52 Abs 16 S 11 EStG, Reinvestitions-Rücklage gem § 6b Abs 3 EStG, Rücklage gem § 7g Abs 3 EStG aF) sind bei einem Zwischenwertansatz anteilmäßig aufzulösen (glA s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 23 UmwStG Rn 59; s Schmitt, in S/H, 10. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Gegenleistung in Form von Gesellschaftsrechten durch die Übernehmerin

Tz. 170 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Gewährung von neuen Anteilen durch eine übernehmende Kap-Ges oder Gen an den Einbringenden und die Übernahme der zur Sachgesamtheit gehörenden Schulden sind keine stbaren Umsätze der Übernehmerin (s Abschn 1.6 Abs 2 S 2 UStAE; s Urt des EuGH v 26.06.2003, C-442/01, IStR 2003, 601; ebenso s Keuthen, in S/H, 10. Aufl, Anh E Rn 22; s Rasch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.4 Fehlende gesetzliche Definition der Verursachung und ihres Zeitpunkts

Tz. 931 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG regelt in § 14 Abs 3 und 4 sowie in § 27 Abs 6 KStG unterschiedliche Rechtsfolgen für eine in organschaftlicher Zeit oder in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführung. Die Anwendung dieser Vorschriften wird nicht nur durch die Frage erschwert, ob die in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltene Legaldefinition der Mehr-/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Regelungen in § 23 UmwStG betr ausschl die Gewinnermittlung hinsichtlich des im Wege einer Sacheinlage eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin. Nur der übernehmenden Gesellschaft steht das Bewertungswahlrecht gem §§ 20 Abs 2, 21 Abs 1 S 2 UmwStG für eine Sacheinlage zu, auf das in § 23 Abs 1 UmwStG Bezug genommen wird. Die Rechtsfol...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Wertaufholung

Tz. 127 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wird ein WG in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, auf das der Einbringende eine Tw-Abschr vorgenommen hat und dessen gW am stlichen Übertragungsstichtag noch nicht wieder auf den urspr Wert angestiegen ist, geht eine potentielle Wertaufholung (Zuschreibungsverpflichtung) nicht auf die Übernehmerin über (glA s Schmitt, in S/H, 10. Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.8 Mindestvertragsdauer

Tz. 564 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das ZivR kennt keine Mindestlaufzeit für den GAV. Demhingegen macht § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG, um eine willkürliche Beeinflussung der Besteuerung von Jahr zu Jahr zu unterbinden, die stliche Anerkennung der Organschaft davon abhängig, dass ein GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer tats durchgeführt w...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 2.1 Ende der Beschäftigung durch Kündigung

Der häufigste Grund für einen Störfall liegt in der Beendigung der Beschäftigung durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. Das Entgeltguthaben wird ausgezahlt, weil es nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann. Das Ende der Beschäftigung ist aber nicht zwangsläufig mit der Auszahlung des Entgeltguthabens verbunden. In den folgenden Fällen liegt d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, 1003; Hageböke/Hennrichs, Orga...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wintergeld und Beitragserst... / 2 Zuschuss-Wintergeld

Für einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld können Guthaben aus flexiblen Arbeitszeitregelungen eingebracht werden. Hierunter fallen z. B. Guthaben auf tarifvertraglichen Arbeitszeitkonten[1], aber auch alle anderen Formen von Zeitguthaben, z. B. auf anderweitigen betrieblichen "Ansparkonten". Soweit Urlaubsansprüche in Zeitguthaben umgewandelt werden können[2], können auch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Mischeinbringung durch Gesamtrechts- und Einzelrechtsnachfolge

Tz. 119 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt eine Einbringung sowohl im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als auch im Wege der Einzelrechtsnachfolge, beispielsweise bei einer Verschmelzung oder Formwechsel einer KG auf/in eine GmbH mit gleichzeitigem Übergang des Sonder-BV im Wege der Einzelrechtsnachfolge (s § 20 UmwStG Tz 167 und s § 25 UmwStG Tz 35), so ist – nach uE sachgerec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.2 Verluste gem §§ 15 Abs 4 und 15b EStG

Tz. 63 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Grundsätze des § 10d EStG (s Tz 62) gelten auch für die Abzugsberechtigung von Verlusten aus gew Tierzucht oder Tierhaltung, für Verluste aus Termingeschäften oder Verluste aus mitunternehmerischen Innengesellschaften mit Kap-Ges gem § 15 Abs 4 EStG. Wie beim Verlustabzug nach § 10d EStG handelt es sich um einen mit der Pers des St-Subje...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug

Tz. 22 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umw von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderregelung für grenzüberschreitende Umwandlungen s Tz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.7 Gewinnabführungsverpflichtung in Umwandlungsfällen

Tz. 432 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein bei Umwandlung der OG bei dieser entstehender Übertragungsgewinn ist eine stliche Größe, denn nur in der stlichen Übertragungs-Bil kann das übergehende BV mit höheren Werten als den Bw angesetzt werden. Da der GAV an das Ergebnis der H-Bil anknüpft, stellt sich die Frage nach der Abführungspflicht für diesen Gewinn nicht. Eine andere Fra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.1 Versteuerter Einbringungsgewinn

Tz. 189 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft kann eine Werterhöhung in ihrer St-Bil nur dann geltend machen, wenn und soweit der Einbringende die auf den "versteuerten" Einbringungsgewinn "entfallende St entrichtet hat" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 1 UmwStG). Der Einbringungsgewinn I ist (erst dann) "versteuert", wenn für den Einbringenden eine (wirksam bekanntgeg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Tz. 125 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die von der übernehmenden Gesellschaft erworbenen WG gelten als am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (s Tz 120). Infolge dieser Anschaffungsfiktion liegt ein vollentgeltlicher Erwerb vor; die Übernehmerin tritt nicht die Rechtsnachfolge des Einbringenden an. Folglich kann (Wahlrecht) die Übernehmerin die Bewertungsfreiheit des § 6 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Ziele der Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Das Saarland und Sachsen hatten schon sehr früh erkannt, dass das Bundesgrundsteuermodell zu einer Belastungsverschiebung führen wird. Der Anteil, den Wohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG) zum gesamten Grundsteuermessbetragsvolumen beitragen, steigt, der Anteil der bebauten Nichtwohngrundstücke (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b GrStG) nimmt ab. U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.10 Weitere Bilanzierungsfragen

Tz. 81 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Anschaffungsnahe HKs (s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG) Zu den HK eines Gebäudes gehören auch Instandsetzungsaufwendungen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, wenn die Nettoaufwendungen 15 % der AK des Gebäudes übersteigen (s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG). Sind mit dem eingebrachten Vermögen gem § 20 Abs 1 UmwStG auch Gebäud...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Anwendungsbereich

Tz. 136 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Der pers Anwendungsbereich des § 2 Abs 5 UmwStG erstreckt sich zum einen auf die unmittelbar unter § 2 Abs 1 und 2 UmwStG fallenden Verschmelzungen und Spaltungen von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.09). Zum anderen gilt § 2 Abs 5 UmwStG über entspr Verweise sowohl für den rückwirkenden Formwechsel gem § 9 oder § 25 UmwS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.3.1 Zum gemeinen Wert

Tz. 215 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Sind aus einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG erworbene WG aus dem BV der Übernehmerin dadurch ausgeschieden, dass sie zum gW übertragen worden sind, ist der diesen WG (nach dem Wertverhältnissen am stlichen Einbringungsstichtag, s Tz 223) zuzuordnende Aufstockungsbetrag nicht verwirkt, sondern wird mangels Bilanzierungsfähigkeit so...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umwandlungen auf Grund gesetzlicher Regelungen außerhalb des UmwG

Tz. 44 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Das UmwStG ist ausschl auf die in § 1 Abs 1 UmwG genannten Umw-Arten anzuwenden (s § 1 Abs 1 S 1 UmwStG). Nach § 1 Abs 1 Nr 3 UmwStG finden der Zweite bis Fünfte Teil dieses Gesetzes auf eine Umw iSd § 1 Abs 2 UmwG Anwendung, soweit sie einer Umw iSd § 1 Abs 1 UmwG entspricht. Nach § 1 Abs 2 UmwG ist eine Umw iSd § 1 Abs 1 UmwG (Verschmelzung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.4 Verfahrensrecht

Tz. 228 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ist für den VZ, in den das für den Erhöhungsbetrag maßgebende Wj der übernehmenden Gesellschaft (s Tz 140) fällt, eine KSt-Festsetzung für die Übernehmerin ergangen, kann der Erhöhungsbetrag nur berücksichtigt werden, wenn die St-Festsetzung nach den allg verfahrensrechtlichen Vorschriften änderbar ist (bei Einbringung eines MU-Anteils, s T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5 und 6 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Wegen der Einzelheiten zur Sonderabschreibung wird auf die Ausführungen von Handzik (s § 7g Rn 214 ff) verwiesen. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096 und das Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108) geändert. Ergänzend gilt für Bereich der LuF Folgendes: Rn. 311 Stand: EL 178 – ET: ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Wertaufholungspflicht

Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft hat die zum Bw übernommenen WG in ihrer St-Bil zum Ende des Wj gem § 6 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG zu bewerten. Regelmäßig erfolgt die Bewertung mit den AK oder HK vermindert um Abzüge nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge und abz der (fortgeführten) Abschr (s Tz 53) bei abnutzbaren WG (s § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 und Nr 2...mehr