Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 7 Untergang des EBITDA- und Zinsvortrags

Beim EBITDA- und Zinsvortrag handelt es sich um eine betriebsbezogene und nicht um eine personenbezogene Größe. Damit entspricht der EBITDA- bzw. der Zinsvortrag eher dem gewerbesteuerlichen als dem einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. Bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften sind damit nicht die Mitunternehmer Träger des E...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ansatzwahlrecht bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Streitig ist, ob im Fall einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der die Entnahmen der im Rückwirkungszeitraum erwirtschafteten Gewinne das eingebrachte Buchvermögen übersteigen, eine Einschränkung des Ansatzwahlrechtes analog § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG für das zum Rückwirkungszeitpunkt vom Einzelunternehmen auf die GmbH übergehende Verm...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ausnahme vom Abflussprinzip für Kirchensteuern?

Der Kläger K war Gesellschafter der A-GmbH. 2014 brachte er Anteile im Weg eines qualifizierten Anteilstausches in die B-GmbH ein. Der Ansatz der Anteile erfolgte auf Antrag gem. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum Buchwert. Die B-GmbH veräußerte Anteile hiervon in den Jahren 2018 und 2019 innerhalb der Sperrfrist (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG) mit der Folge, dass K Einbringungsgewinne r...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anfechtungsrecht des Einbringenden

Im Fall der Einbringung nach § 20 UmwStG steht dem Einbringenden ein eigenes Anfechtungsrecht gegen die gegenüber dem aufnehmenden Unternehmen ergangene Steuerfestsetzung zu, wenn er geltend macht, die darin zugrunde gelegten Werte des eingebrachten BV seien zu hoch. Keine teleologische Extension: Aus dem zwischen § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG 2006 und § 20 Abs. 5 S. 3 UmwStG...mehr

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ESRS: Begriffsbestimmungen / Bodenverschmutzung

Das Einbringen in den Boden – unabhängig davon, ob diese Einbringung auf der Produktionsstätte eines Unternehmens oder außerhalb oder durch die Verwendung der Produkte und/oder Dienstleistungen des Unternehmens erfolgt – als Folge von menschlichem Handeln, von Stoffen, Erschütterungen, Hitze oder Lärm, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädlich sein können ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Invasive oder gebietsfremde Arten

Arten, deren durch menschliches Handeln verursachte Einbringung und/oder Ausbreitung außerhalb ihrer natürlichen Verbreitungsgebiete eine Bedrohung für die biologische Vielfalt, die Ernährungssicherheit sowie die menschliche Gesundheit und das menschliche Wohlbefinden darstellt. Der Begriff "gebietsfremd" bezieht sich auf eine Art, die in Gebiete außerhalb ihrer natürlichen ...mehr

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Die KGaA als Instrument zur... / I. Problemstellung

Die lebzeitige Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bietet gegenüber einer Übertragung im Wege einer Verfügung von Todes wegen eine ganze Reihe expliziter Vorteile (Lorz/Kirchdörfer, Unternehmensnachfolge, 2. Aufl. 2011, S. 61). Die vorweggenommene Erbfolge bietet die Möglichkeit und auch die Notwendigkeit die Nachfolgeplanung langfristig anzulegen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.1 Form der Ausübung

Rz. 16 Was die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts angeht, sind die Betriebspartner frei. Zweckmäßigerweise wird eine Betriebsvereinbarung abzuschließen sein, wenn durch die Regelung unmittelbare Rechte und Pflichten für die Belegschaft ausgelöst werden sollen. Damit macht man sich die normative Wirkung des § 77 Abs. 4 BetrVG zu eigen. Nach dieser Vorschrift gelten Be...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern

Rz. 105 Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Muster 8.6: Vertrag über die Einwilligung zur Einbringung von Unterfangungskörpern Vertrag Zwischen _________________________ (Nachbar) und _________________________ (Bauherr) kommt folgende Unterfangungsvereinbarung zustande: § 1 Gegenstand Der Bauherr plant die Errichtung eines Bauwerks, näm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (5) Beeinträchtigung durch wirtschaftlich zumutbare Abhilfemaßnahmen

Rz. 27 Das Tatbestandsmerkmal der Zumutbarkeit ist gegeben, wenn unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Verhältnisse, der Vor- und Nachteile, der technisch-organisatorischen Möglichkeiten sowie der Leistungsfähigkeit eines durchschnittlichen Emittierenden, die Einbringung besonderer und die Einwirkung verhindernder Maßnahmen möglich sind.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung nach § 5 ErbbauRG

Rz. 180 Die Veräußerung oder die Belastung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten und Reallasten kann von der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers abhängig gemacht werden. Anders als bei der Veräußerungsbeschränkung des § 12 WEG kann die Zustimmungspflicht auch für die Belastung des Erbbaurechts vereinbart werden, sie kann aber nicht von der Zustimmung eines Drit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV

Rz. 13 § 2 Abs. 3 SGB IV sieht vor, dass die Fälligkeitsregelungen der Abs. 1 und 2 nicht gelten, wenn Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV vorliegen. Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die Regelungen der §§ 7b, 7c SGB IV. Durch Wertguthabenvereinbarungen kann mit dem Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat in der Folge einen Anspruch auf A...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / V. Vertragliche Ansprüche des Nachbarn auf Ersatz von entstandenen Schäden

Rz. 64 Wenn ein Abwehr- oder Unterlassungsanspruch nicht mehr ausreicht, kommt neben den gesetzlichen Schadensersatzansprüchen auch ein vertraglicher Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Denkbar sind zum einen Verträge zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter,[33] insbesondere aber auch direkte Verträge mit den betroffenen Nachbarn, die in der Regel ber...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Güterrecht

Rz. 21 Weder die Zugewinngemeinschaft noch die Gütertrennung strahlen auf die Eigentumszuordnung aus. Güterrechtliche Fragen der Auflassung sind deshalb nur bei der Gütergemeinschaft als Gemeinschaft zur gesamten Hand oder ihr vergleichbaren Güterständen ausländischer Rechtsordnungen vorstellbar. Rz. 22 Auflassung ist erforderlich bei: Auseinandersetzung des Gesamtguts der Gü...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund

Rz. 107 Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Die Stadt _________________________, vertreten durch den (Ober-)bürgermeister, nachfolgend als "Stadt" bezeichnet, und _________________________ (Name, Adresse, vertreten durch _________________________) nachfolgend ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Abfindungsausschluss bei Personengesellschaften

Rz. 86 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters durch die übrigen Gesellschafter fortgeführt, steht dessen Erben grundsätzlich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB zu. Nach herrschender Meinung kann dieser Abfindungsanspruch im Gesellschaftsvertrag wirksam ausgeschlossen werden.[161] Wegen des aleatorischen Charakters ist eine solche Ges...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) und Genossenschaften

Rz. 31 Auflassung erforderlich bei: Grundstückseinbringung in Kapitalgesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter, auch wenn das Grundstück bisher in deren (Mit-)Eigentum oder Gesamthandseigentum gestanden hat;[56] Einbringung des Eigentums (nicht: aller Gesellschaftsanteile!) einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, auch wenn gleiche Gesellscha...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 732 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Als Folge der Option wird ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Da § 4 Abs. 3 EStG bei einer optierenden Gesellschaft nach § 1a Abs. 3 Satz 6 KStG nicht anwendbar ist, ist von Einnahmenüberschussrechnern im Rahmen...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 737 Im Zuge der Option kann grundsätzlich der Buchwertansatz nur gewählt werden, wenn neben dem Gesamthandsvermögen der PersG auch funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen (spätestens) durch eine separate zivilrechtliche Vereinbarung (z. B. Einbringungs- oder Übertragungsvertrag) in das Gesamthandvermögen der PersG übertragen wird. Sondervermögen bedeutet, dass die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand. Achtung Einbringung von Gesellschaftsanteilen § 5 GrEStG ist grundsätzlich auf alle steuerbaren Erwerbsvorgänge des § 1 GrEStG anwendbar, auch auf die fiktiven Erwerbsvorgänge nach § 1...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3.4 Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Bemessungsgrundlage linearer Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts (§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, ist der Einlagewert u.a. um Absetzungen für Abnutzung (AfA) zu mindern,...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.3 Verlustverrechnungsverbot auch bei Einbringungen

Bei Umwandlungen ist der Ausgleich von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum nicht möglich (Verlustverrechnungsverbot nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG). L...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.5.5 Entwurf des überarbeiteten UmwSt-Erlasses

Das BMF hat am 11.10.2023 einen Entwurf für die Aktualisierung des BMF-Schreibens v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314) zu den Grundsätzen der Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (sog. Umwandlungssteuererlass) an die Verbände übersandt. Der Entwurf beinhaltet u.a. Ausführungen zu den folgenden Bereichen des UmwStG: Persönlicher Anwendungsbereich (§ 1 UmwStG): Anpassungen ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 3.1 Verbesserungen beim Optionsmodell

Mit der Einführung des sog. "Optionsmodells" nach § 1a KStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 2050) wurde Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften ein (ertragsteuerliches und verfahrensrechtliches) Wahlrecht eingeräumt, sich wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönl...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.2 Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel bei Umwandlungen

Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel unterliegen nicht den erbschaftsteuerlichen Begünstigungsvorschriften. Junges Verwaltungsvermögen ist das Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb, der Gegenstand des Erwerbs ist, im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Junge Finanzmittel sind der positive Saldo der eingelegte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.7.1 Notwendigkeit der Liquidation und anwendbare Vorschriften

Nach Auflösung der GbR findet die Liquidation statt, sofern nicht über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist (§ 735 Abs. 1 Satz 1 BGB).[1] Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation eine andere Art der Abwicklung vereinbaren (§ 735 Abs. 2 BGB).[2] Eine "andere Art der Abwicklung" meint hier eine andere Art der Liquidation der aufgelösten, ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen

Leitsatz Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren. Normenkette § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG). Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 206...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 GrEStG regelt die Ausnahme vom Grundsatz des § 8 Abs. 1 GrEStG, dass Bemessungsgrundlage der Wert der Gegenleistung ist. Sie sieht in 3 bestimmten Fällen eine Bemessung der Steuer nach den Werten i. S. d. § 138 Abs. 2 bis 4 BewG vor. Diese Werte sind maßgebend, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist (§ 8 Abs. 2...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Sonderfälle

Rz. 37 Der Gesetzgeber hat dem Ertragswertverfahren gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen vereinfachten Sachwertverfahren den Vorzug eingeräumt. Da aber typische Gewerbegrundstücke in aller Regel eigengenutzt sind und folglich weder Jahresmieten vorhanden noch übliche Mieten ermittelbar sind, musste für diese Grundstücke ein eigenständiges Bewertungsverfahren gefunden w...mehr

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Verwendung einer ausländisc... / 2 Entscheidungen der Gerichte zur Verwendung ausländischer Rechtsformen

Durch die Überseering-Entscheidung des EuGH [1] sowie die nachfolgenden Entscheidungen des BGH wurde klargestellt, dass sowohl im EU-Ausland wirksam gegründete Kapitalgesellschaften als auch US-amerikanischen Kapitalgesellschaften die Rechtsfähigkeit im Inland nicht deswegen versagt werden kann, weil sie trotz effektiven Sitzes im Inland dort nicht wirksam errichtet worden si...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 8 Sonstige Umwandlungsfälle

Rz. 123 Gesetzlich nicht geregelt sind die Fälle der Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung) einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft.[1] Diese Fälle sind steuerlich als Einbringung nach § 20 UmwStG zu behandeln. In diesen Fällen ist das ganze Eigenkapital der (umgewandelten) Personengesellschaft bei der Kapitalgesellschaft in das steuerliche Einlagekonto einzuste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 29 KStG ergänzt die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto im Hinblick auf Umwandlungsvorgänge. Da es bei derartigen Maßnahmen zur Übertragung von Einlagen kommen kann, beinhaltet die Regelung die Fortschreibung des Einlagekontos in derartigen Fällen. Rz. 2 In § 29 Abs. 1 KStG wird angeordnet, dass die Regelung in Umwandlungsfällen gem. § 1 UmwG grundsätzlich Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 28 Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Nennkapital des übertragenden Rechtsträgers als herabgesetzt. Bereits durch die Wortwahl ist ersichtlich, dass es sich bei dieser Kapitalherabsetzung um eine rein steuerliche Fiktion handelt, die unabhängig von der handelsrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Fortentwicklung des Nenn- oder Stammkapitals erfolgt. Di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.3 Umwandlung

Rz. 23 Da die Kapitalherabsetzungsfiktion nach Abs. 1 in allen Fällen des § 1 UmwG gilt, bezieht sich diese auf Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen), Vermögensübertragungen, Formwewchsel, also bei allen Formen der Umwandlung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sowie zahlreicher Stimmen in der Literatur[2] ist die Vorschrift nicht auf die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.3 Keine Einbringung mit sonstigen Gegenleistung über den gesetzlichen Wertgrenzen

Tz. 41d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Gewährung sonstiger Gegenleistungen bei einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG steht einer Bw-Fortführung nicht entgegen, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden. Ist demnach der Erwerb dieser Zusatzleistungen für die Bw-Einbringung unschädlich, stellt der Vorgang auch keine sperrfristverletzende Anteilsveräußerung i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.2 "Originäre" Anteile bei Einbringung

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Grundsätze Der Tatbestand und auch Rechtsfolgen des § 22 Abs 1 bis 3 UmwStG beziehen sich gegenständlich auf die "erhaltenen" bzw die "eingebrachten" Anteile (s Tz 5; Ausnahme bei Energieunternehmen s Tz 3a). Da § 22 UmwStG in das Regelungssystem des Sechsten Teils des UmwStG eingebunden ist, sind mit diesen Anteilen in erster Linie diejenigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.4 Sach- oder Bargründung einer Kapitalgesellschaft sowie Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 20 UmwStG

Tz. 119 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wie im früheren Anrechnungsverfahren ist der EK-Zugang in Folge der Sach- oder Bargründung bzw der Einbringung, soweit er das Nenn-Kap übersteigt, als Zugang beim stlichen Einlagekto zu erfassen (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 6 und 27). Das bedeutet zB für den Fall der Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges , dass das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Anforderungen an den Bewertungsansatz bei Einbringung

Tz. 16 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nur wenn bei der Sacheinlage (s § 20 Abs 1 UmwStG, ggf iVm § 25 S 1 UmwStG) oder dem (qualifizierten) Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG), der zum Erwerb der erhaltenen Anteile geführt hat, nicht sämtliche stille Reserven aufgedeckt worden sind, ist § 22 UmwStG für die weitere Besteuerung der Anteile anwendbar (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Veräußerungsvorgänge und Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27 aE). Beim Tausch besteht das Entgelt für die Übertr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.1 Beteiligter bei einer Einbringung oder einem Formwechsel (originärer Einbringender)

§ 22 Abs 1 UmwStG regelt die Besteuerungsebene des Einbringenden, der als Gegenleistung Anteile aus einer st-begünstigten Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG, aus dem Formwechsel einer Pers-Ges iSd § 25 UmwStG oder der Option gem § 1a KStG an der übernehmenden Gesellschaft erhalten hat und nunmehr AE (iSd wirtsch Eigentums) dieser sperrfristverhafteten Anteile ist. Der Tatbest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik)

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm ist die Besteuerung der AE mit den aus der Einbringu...mehr