Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Einkünfte aus Umwandlungen

Rz. 361 [Autor/Stand] "aus". Der von uns in der früheren Kommentierung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 gerügte Fehler der doppelten Verwendung des Wortes "aus" (vgl. Anm. 316.1 der Vorkommentierung) wurde in Art. 24 Nr. 3 Buchst. a bb JStG 2008[2] durch Streichung des Wortes innerhalb des § 8 Abs. 1 Nr. 10 beseitigt. Rz. 362 [Autor/Stand] Einkünfte, die aus Umwan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.3 Passive Sperrfristverletzung

Tz. 50g Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Fraglich ist, ob auch ohne aktives Tun des Einbringenden oder der übernehmenden Gesellschaft der Tatbestand des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG erfüllt werden kann. Der Wortlaut der Regelung fordert jedenfalls keine Handlung der maßgebenden Pers; nur den (voraussetzungslosen) Wegfall der Anwendungserfordernisse des § 1 Abs 4 UmwStG. Auch der Sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.2 Ergänzungsbilanz bei der erstmaligen Erbringung einer Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG

Tz. 61 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage zur Bildung einer Erg-Bil in Fällen, in denen die Vermögenseinlage des phG erstmals erbracht wird, wurde in erster Linie in Zusammenhang mit dem sog "KGaA-Modell" diskutiert. Diesem Modell (s Bruski, FR 2002, 181, 187; s Beinert/van Lishaut, FR 2001, 1137, 1150; s Kusterer, DStR 1999, 1681; und s Bock, GmbHR 2004, 554) liegen im Ke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 6 UmwStG regelt die Besteuerung von sog Übernahmefolgegewinnen in den Fällen des Vermögensübergangs von einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Im Kern sieht § 6 UmwStG die Möglichkeit einer Rücklagenbildung vor, die im Ergebnis zu einer zeitlich gestreckten Besteuerung des Übernahmefolgegewinns führt. Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 "Veräußerung" der Anteile (vollentgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger)

Tz. 27 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Begriff der Veräußerung ist weder in speziell in § 22 UmwStG noch allg im UmwStG definiert. Nach allg Grundsätzen zur Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges (s § 21 UmwStG aF) und der Anteilsveräußerung im BV oder PV gem §§ 16 Abs 1 S 1, 17 Abs 1 S 1; 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) wird unter "Veräußerung" jegliche (voll-)entgeltl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bestehen zwischen der übernehmenden Pers-Ges bzw natürlichen Person und der übertragenden Kö Forderungen und Verbindlichkeiten, erlöschen diese bei der Umw durch Vereinigung, da eine Person nicht gleichzeitig eine Forderung und eine Verbindlichkeit gegen sich selbst haben kann. Hierzu s Tz 7 ff. Neben diesem Grundfall des Übernahmefolgegewinns...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Negatives Eigenkapital des Mitunternehmeranteils (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 53 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen kann nicht zum Bw erfolgen, soweit die stlichen Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten zum stlichen Übertragungsstichtag übersteigen und demnach ein negatives Kap-Konto in der stlichen Übertragungsbil ausgewiesen wird (s § 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG; einhellige Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.9 Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 328 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 iVm § 43 Abs 1 Nr 7c EStG führt die Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA zu einem kapstpfl Gewinn iSd Vorschrift. Aus dem Wortlaut und der Systematik des Ges folgt, dass sich der Begriff der Rücklage in § 20 Abs 1 Nr 20 Buchst b S 2 EStG nur auf Rücklagen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Der Anteilsveräußerung gleichgestellte Ereignisse (§ 22 Abs 2 S 6 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 In § 22 Abs 2 S 6 UmwStG werden Vorgänge genannt, die neben der Veräußerung iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ebenfalls zu einer Sperrfristverletzung mit denselben Rechtsfolgen (s Tz 71 ff) und der Möglichkeit der Suspendierung (s Tz 75 ff) führen. Die Aufzählung in § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ist abschließend (ebenso s Hess FG v 05.11.2024, 8 K 339/15, n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.1 Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Abs 2 S 5 UmwStG ist, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö veräußert werden, die mehr als 20 % der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Kö bestehenden Anteile ausmachen, davon auszugehen, dass durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 84 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Ges enthält in § 22 Abs 3 UmwStG eine besondere jährliche Nachwpfl für den Zeitraum der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19), die sich gegen den AE der aus einer Sacheinlage unterhalb des gW erhaltenen Anteile richtet. Dies ist der originäre Einbringende, dessen Rechtsnachfolger als fiktiver Einbringender (s Tz 106) oder der AE von nach § 22 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Übertragung durch Allein- oder Bruchteilseigentümer

Tz. 101 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fall der Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern (als Bruchteilsgemeinschaft) oder von einem Alleineigentümer auf eine Pers-Ges, wird keine GrESt erhoben, soweit der übertragende Allein-/Miteigentümer seine (Mit-)Berechtigung am Grundstück im Gesamthandsvermögen der Pers-Ges fortführt (s § 5 Abs 1 und 2 GrESt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschafter als Schuldner

Rn. 32 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Erlässt ein Mitunternehmer gegenüber seiner Mitunternehmerschaft (zB GmbH & Co KG) eine Schuld, die in der Gesamthandsbilanz mit korrespondierender Forderung in dem Sonder-BV erfasst wird, ist auch bei der (Mit-)Unternehmerschaft danach zu differenzieren, ob der Forderungsverzicht aus betrieblichen Gründen oder aufgrund einer gesellschaftsre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Folgen des Auslandsvermögensbegriffs

Rz. 100 Die Definition des Auslandsvermögensbegriffs führt in verschiedenen Fallkonstellationen zu einer Doppelbesteuerung, da zwar mehrere Staaten einen Vermögensgegenstand beim Übergang der Steuer unterwerfen, eine Anrechnung jedoch dennoch nicht möglich ist. Die Definition des Auslandsvermögens erscheint in diesem Fall als zu eng. Der Gesetzgeber ist offenbar davon ausgeg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.1.3. Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 1)

Rz. 144 Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 Alt. 1 mit Wirkung für die Vergangenheit auch dann weg, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetriebs veräußert oder in das Privatvermögen überführt oder anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt werden. Hiervon ausgenommen sind wesentliche Betriebsgrundlagen, soweit dies...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.3 Einbringungsgeborene Anteile als Einbringungsgegenstand

Tz. 24b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Einbringungsgeborene Anteile konnten ihrerseits Gegenstand einer Sacheinlage oder eines Anteilstauschs nach den §§ 20, 21 oder 25 UmwStG idF ab SEStEG sein. Erfolgten eine solche Einbringung durch eine natürliche Pers (oder andere nicht von § 8b Abs 2 KStG erfasste Pers) auf Antrag mit dem Bw oder einem Zwischenwert, waren die eingebrachten...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.4.1. Grundtatbestand

Rz. 193 Hat der Erwerber Anteile an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt erworben, so fallen der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit die Anteile an der Kapitalgesellschaft ganz oder teilweise veräußert oder verdeckt in eine andere Kapitalgesellschaft eingelegt werden (Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 13 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die dadurch entsteht, dass die betriebliche Schuld durch die jeweiligen Gläubiger...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Umwandlungen von Gesellschaften

Rz. 5 Wird nach dem Stichtag eine Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder umgekehrt mit steuerlicher Rückwirkung auf einen Übertragungszeitpunkt beschlossen, der vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung liegt, berührt diese ertragsteuerliche Rückwirkung nicht die nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu entscheidende Frage, welches Vermögen zum Nachl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 "Beruhende Anteile" auf Antrag (UmwSt-Erlass 2025 Rn 22.23)

Tz. 15b Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Gleiches gilt für einen (fiktiven) Formwechsel gem § 25 UmwStG bzw § 1a KStG zum Bw (s Tz 16, 41b). Diese Vorgänge werden nämlich für Zweck...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 76 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. Die §§ 7 bis 12 werden wie folgt gefasst: [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 78 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bun desrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Zurechnungsbe... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über das Vorliegen der Voraussetzungen der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 des Außensteuergesetzes in der in den Streitjahren 2012 bis 2016 jeweils gültigen Fassung (AStG) sowie darüber, ob hiervon zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit Abstand zu nehmen ist. Frau … (Stifterin) ordnete testamentarisch die Errichtung einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] „Vierter Teil. Hinzurechnungsbesteuerung [...] § 8...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 79 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] [...] „§ 8 Einkünfte von Zwischengesellschaften (1) Eine ausländische Gesellschaft ist Zw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regelungszweck und -inhalt

Tz. 114 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (s § 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für den Einbringenden oder die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen iSd ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Folgen eines rückbezogenen Formwechsels und Ausnahmen von der Rückwirkung

Tz. 64 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Mit Ablauf des rückbezogenen stlichen Übertragungsstichtag gilt die formwechselnde Pers-Ges als beendet und die "übernehmende" Kap-Ges oder Gen mit dem übernommenen Vermögen der Pers-Ges (mit Ausnahme der Entnahmen und Einlagen im Rückbezugszeitraum) als existent. Dies gilt für Zwecke der ESt/KSt wie für die GewSt gleichermaßen. Diese Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.6 Konkurrenz von Einbringungsgewinn I und II

Tz. 83 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Zu einer konkurrierenden Rechtsfolge von § 22 Abs 1 und Abs 2 UmwStG kann es in Fällen der Weitereinbringung von erhaltenen Anteilen und Ketteneinbringungen kommen, zum Bsp wenn die aus einer (Teil-)Betriebseinbringung (s § 20 Abs 1 UmwStG) durch eine nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigte Pers erhaltenen Anteile wiederum zum Bw oder Zwischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die formwechselnde Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf diese Pers-Ges, erfüllt die Umw (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristverletzung der "Kö-Klausel"). Danach ist rückwirkend zum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Fünfjahreszeitraum

Tz. 41 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der rückwirkende Wegfall der Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG setzt nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG voraus, dass der übergegangene Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag eingebracht bzw veräußert oder aufgegeben wird. Veräußerungszeitpunkt ist der Tag, ab dem die zum übergehenden Betrieb gehörenden WG (wes ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 29 KStG ergänzt die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto im Hinblick auf Umwandlungsvorgänge. Da es bei derartigen Maßnahmen zur Übertragung von Einlagen kommen kann, beinhaltet die Regelung die Fortschreibung des Einlagekontos in derartigen Fällen. Rz. 2 In § 29 Abs. 1 KStG wird angeordnet, dass die Regelung in Umwandlungsfällen gem. § 1 UmwG grundsätzlich Anwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 8 Sonstige Umwandlungsfälle

Rz. 123 Gesetzlich nicht geregelt sind die Fälle der Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung) einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft.[1] Diese Fälle sind steuerlich als Einbringung nach § 20 UmwStG zu behandeln. In diesen Fällen ist das ganze Eigenkapital der (umgewandelten) Personengesellschaft bei der Kapitalgesellschaft in das steuerliche Einlagekonto einzuste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 28 Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, gilt das Nennkapital des übertragenden Rechtsträgers als herabgesetzt. Bereits durch die Wortwahl ist ersichtlich, dass es sich bei dieser Kapitalherabsetzung um eine rein steuerliche Fiktion handelt, die unabhängig von der handelsrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Fortentwicklung des Nenn- oder Stammkapitals erfolgt. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.3 Umwandlung

Rz. 23 Da die Kapitalherabsetzungsfiktion nach Abs. 1 in allen Fällen des § 1 UmwG gilt, bezieht sich diese auf Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen), Vermögensübertragungen, Formwechsel, also bei allen Formen der Umwandlung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sowie zahlreicher Stimmen in der Literatur[2] ist die Vorschrift nicht auf die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 3. Stehenlassen von Gesellschafterforderungen i.R.d. § 20 UmwStG

Bei der Einbringung vom Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG muss geklärt werden, was mit den Forderungen des einbringenden Mitunternehmers gegen die Mitunternehmerschaft (z.B. GmbH & Co. KG) passieren soll. Dabei bestehen in der Regel drei Optionen: Verzicht auf die Forderung Stehenlassen der Forderung Kombination von Verzicht und Stehenlassen Bei einem Verzicht ist die steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Gesamtplan-Rechtsprechung i.R.d. §§ 20,24 UmwStG

Die in §§ 20, 24 UmwStG geregelten Bewertungswahlrechte sind nur anwendbar, wenn alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Betriebes, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils mit eingebracht werden. Beachten Sie: Werden in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einer solchen Einbringung funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in ein anderes BV überführt, ist di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Umwandlungssteuere... / 1. Organschaft und Umwandlung

Wie im UmwSt-E 2011 wird diese Thematik auch im UmwSt-E 2025 in gesonderten Textziffern recht ausführlich behandelt, nämlich in den Org. 01 bis Org. 35[1]. Die in den letzten Jahren ergangene BFH-Rechtsprechung wird dabei von der Finanzverwaltung übernommen. Dazu im Einzelnen: Nach der Org. 02 UmwSt-E 2025 tritt der übernehmende Rechtsträger hinsichtlich der finanziellen Eingl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Zertifizierung nach DIN 77700 / 2 Bedeutung der DIN 77700 aus der Sicht des DIN

Die Dienstleistungsnorm DIN 77700 "Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine" enthält die Anforderungen an Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, an deren interne Abläufe und Ausstattung und vor allem an die dort tätigen Beratungsstellenleiter. Am 14.1.2003 konstituierte sich der Arbeitsausschuss 039-04-18 AA "Lohnsteuerhilfe-Dienstleistungen" im Normenausschuss Geb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 8 Notes, insbesondere Anlagespiegel

Die IFRS-Vorschriften betreffend die Erläuterung des Anlagevermögens in den notes verwirren zunächst dadurch, dass sie über verschiedene Standards verstreut sind. Im Einzelnen finden sich Regelungen in: IAS 16.73 ff. allgemein zu Sachanlagen, IAS 38.118 ff. allgemein zum immateriellen Anlagevermögen, IAS 40.74 ff. allgemein zu investment properties, IAS 36.126 ff. speziell für a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6 Zeitpunkt der Einbringung (§ 24 Abs. 4 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 256 Gem. § 24 Abs. 4 Hs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG kann der steuerliche Übertragungszeitpunkt (Einbringungszeitpunkt) um bis zu acht Monate rückbezogen werden, sofern die Einbringung in eine Personengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erfolgt. Daher wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 257 Bei sog. erw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3 Gegenstand der Einbringung

2.2.3.1 Gesamthandsvermögen Rz. 26 Wenn eine gewerblich tätige, gewerblich geprägte oder eine gewerblich infizierte Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft formgewechselt wird, stellen jeweils die Mitunternehmeranteile den Einbringungsgegenstand dar. § 20 UmwStG findet hierbei entsprechend Anwendung. Einbringende sind grundsätzlich die Gesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4 Gegenleistung der Einbringung

2.2.4.1 Neue Gesellschaftsanteile Rz. 39 Sowohl § 20 UmwStG als auch § 21 UmwStG setzen als Gegenleistung für den Einbringenden neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft voraus. Die Personengesellschaft als Ausgangsrechtsträger geht durch den Formwechsel für steuerliche Zwecke fiktiv unter. Die Gesellschafter sind unstrittig als Einbringende i. S. d. §§ 20 und 21 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2 Gegenstand der Einbringung

2.3.2.1 Allgemeines Rz. 18 Gegenstand der Einbringung kann ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Einbringungsgegenstand des § 24 UmwStG ist begriffs- und auch inhaltsidentisch mit dem Einbringungsgegenstand des § 20 UmwStG, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 19 einstweilen frei Rz. 20 Soweit Anteile an einer Kapital...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2 Möglichkeiten der Einbringung

2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgenden Übertragungen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG: die Verschmelzung i. S. d. § 2 UmwG sowie die Aufspaltung und Abspaltung i. S. d. § 123 Abs. 1, 2 UmwG von Persone...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 24 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft

1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 70 § 24 Abs. 1 UmwStG bestimmt, dass der Einbringende Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft werden muss. § 24 UmwStG unterscheidet sich daher vom Wortlaut der §§ 20, 21 UmwStG. Es ist dennoch unstreitig, dass dieser abweichende Wortlaut keine Bedeutung haben soll und es auch für § 24 UmwStG darauf ankommt, dass dem Einbringenden neue Gesellschaftsrechte g...mehr