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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4.3 Fünfjahreszeitraum

Alexandra Pung, Torsten Werner
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Tz. 41

Stand: EL 120 – ET: 10/2025

Der rückwirkende Wegfall der Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG setzt nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG voraus, dass der übergegangene Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag eingebracht bzw veräußert oder aufgegeben wird.

Veräußerungszeitpunkt ist der Tag, ab dem die zum übergehenden Betrieb gehörenden WG (wes Betriebsgrundlagen) der Übernehmerin stlich nicht mehr zugerechnet werden können (s Martini, in W/M, § 6 UmwStG Rn 255 und s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 6 UmwStG Rn 39). Maßgebend ist der Übergang des wirtsch Eigentums (hierzu s § 17 EStG Tz 64 ff). Ebenso s UmwSt-Erl 2025, Rn 06.10; s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 6 UmwStG Rn 105), s Pitzal (in H/M/B, 6. Aufl, § 6 UmwStG Rn 42) und s Schnitter (in F/D, § 6 UmwStG Rn 69). Wegen des Falls, in dem die Aufgabe oder Veräußerung in mehreren Schritten erfolgt, s § 18 UmwStG Tz 44.

In Einbringungsfällen ist uE auf den stlichen Übertragungsstichtag abzustellen (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG), da der Einbringende zu diesem Zeitpunkt auch den Einbringungsgewinn realisiert. GlA s UmwSt-Erl 2025, Rn 06.10; s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 6 UmwStG Rn 107) und s Schnitter (in F/D, § 6 UmwStG Rn 69).

Bei einer Betriebsaufgabe ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Betrieb nicht mehr als selbständiger Organismus weiterbesteht (s Martini, in W/M, § 6 UmwStG Rn 256 und s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 6 UmwStG Rn 39). Ebenso s Schnitter (in F/D, § 6 UmwStG Rn 69), s Birkemeier (in R/H/vL, 3. Aufl, § 6 UmwStG Rn 106), s Cordes/Dremel/Carstens (in FGS/BDI, UmwSt-Erl 2011, 214) und s Bron (DStZ 2012, 609, 616). AA wohl die Fin-Verw (s UmwSt-Erl 2025, Rn 06.10), die auf die erste Handlung abstellen will, die nach dem Aufgabeentschluss objektiv auf die Auflösung des Betri...

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