Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 24 Einbringung von Betriebsver ... / 7.1 Allgemeines
Rz. 265 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG wohl zur entsprechenden Anwendung des § 22 Abs. 2, 3, 5 bis 7 UmwStG kommen, soweit Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter dem gemeinen Wert in die Personengesellschaft (mit) eingebracht werden, beim Einbringenden der Gewinn ...mehr