Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 2 Zur Form der Kündigung, Zugang und dgl. wird zunächst auf die Erläuterungen zu § 542 Bezug genommen. Die notwendig von allen Vermietern oder Mietern gemeinsam getragene Kündigungserklärung muss der Schriftform genügen. Der Begriff ist in § 126 Abs. 1 legal definiert, danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Begriff der sachlichen Zuständigkeit

Rz. 5 Die sachliche Zuständigkeit grenzt den Aufgabenbereich einer Behörde nach dem Gegenstand der jeweiligen Sachaufgabe ab.[1] Sie bestimmt Gegenstand, Inhalt und Umfang der zugewiesenen Aufgabe. Dabei kann es sich um die Zuordnung einer bestimmten Aufgabe oder eines beschränkten oder umfassenden Aufgabenbereichs an eine Behördenart oder an eine einzelne Behörde handeln.[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Durch eine Vereinbarung nach § 27 AO wird die Zuständigkeit einer an sich nicht zuständigen Finanzbehörde begründet. Hierdurch unterscheidet sich die Regelung von § 25 AO, der nur eine Vereinbarung zwischen mehreren nach dem Gesetz zuständigen Finanzbehörden erlaubt. Im Unterschied zu § 26 S. 2 AO ist die Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO nicht auf den Abschluss e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 17 Auswertungsbefugnis von Daten durch das BZSt (Abs. 15)

Rz. 18 Durch § 7 Abs. 15 EUAHiG wird dem BZSt als zentralem Verbindungsbüro eine Auswertungsbefugnis der im Wege des systematischen Informationsaustauschs erlangten Daten anderer Mitgliedstaaten sowie der an diese übermittelten Daten eingeräumt. Dieses Recht besteht neben der Auswertungsbefugnis der Landesfinanzbehörden. Damit bestehen parallele Auswertungsbefugnisse. Durch ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Verfahren

Rz. 29 Zuständig für die Feststellung ist die Aufsichtsbehörde. Praxis-Beispiel Zuständige Behörde in Baden-Württemberg § 1 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem ArbZG (Arbeitszeitzuständigkeitsverordnung – ArbZZuVO) vom 8.2.1999[1]: Zuständige Behörden nach dem ArbZG vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung und nach...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Rz. 70 Für den öffentlichen Dienst gelten Besonderheiten, wenn im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers eine tarifvertragliche Abweichungsregelung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden soll. Dies ist nach Satz 3 nur zulässig, wenn die Geltung eines Tarifvertrags für den öffentli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.4 Einzelfälle zur Abgrenzung von echtem Zuschuss und Leistungsaustausch

Rz. 129 Abrissverpflichtung: Übernimmt ein Erwerber eines Grundstücks eine Abrissverpflichtung, aufgrund derer sich der Kaufpreis für das Grundstück um die nachgewiesenen Abrisskosten mindert, liegt ein gegenseitiger Vertrag vor, der zu einem Leistungsaustausch führt, es liegt kein echter Zuschuss vor.[1] Zahlt eine Gemeinde hingegen einem Eigentümer eines bebauten Grundstüc...mehr

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Kündigung / 11.7.2 Sonderkündigungsschutz

Ein weiterer Anwendungsfall können Beschäftigte mit Sonderkündigungsschutz sein, z. B. Personalratsmitglieder, Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen[1], Datenschutzbeauftragter. Die Beschäftigten, die in den Mitbestimmungsorganen tätig sind, genießen Sonderkündigungsschutz während der Amtszeit, i. d. R. auch noch für eine gewisse Dauer danach. Die Regelungen sind bei Bu...mehr

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Kündigung / 9.3 Zweite Voraussetzung: Unternehmerentscheidung

Ausgangspunkt der betrieblichen Maßnahmen, die kausal zu einem Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses führen, ist stets eine Unternehmerentscheidung. Der Unternehmer darf grundsätzlich frei über die Zielsetzung sowie die organisatorische und technische Ausgestaltung seines Betriebs entscheiden. Insbesondere steht es ihm frei, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, ...mehr

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Kündigung / 5.7 Wehrdienst, Zivildienst, Eignungsübung

Da der Wehr- und Zivildienst nur ausgesetzt, aber nicht aufgehoben ist, behalten die gesetzlichen Regelungen über den besonderen Schutz der Arbeitnehmer weiterhin Gültigkeit. Die Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung von mehr als 3 Tagen oder zum Zivildienst führt nicht zum Erlöschen, sondern zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (§ 1 Abs. 1 ArbP/SchG, § 78 ZDG). N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Amtliche Wertzeichen

Rz. 4 Die Vorschrift begünstigt Umsätze mit amtlichen Wertzeichen, die im Inland gültig sind. Unter amtliche Wertzeichen sind Wertzeichen zu verstehen, die von einem Hoheitsträger (Bund, Länder, Gemeinden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts) im Rahmen seiner hoheitlichen Befugnisse ausgestellt werden. Es handelt sich um Marken, Karten, Stempel, Scheine oder s...mehr

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Kündigung / 13.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

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Kündigung / 11.7.1 Tarifliche Unkündbarkeit

Für den öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 2 TVöD Tarifgebiet West) ist dieser Bereich immer noch einer der wichtigsten Anwendungsfälle der sozialen Auslauffrist. Dabei wiederum wird dem Bereich der personenbedingten, krankheitsbedingten Kündigung die größte Relevanz zukommen. Bejaht vom LAG Rheinland-Pfalz für den Fall einer Alkoholkrankheit (ordentlich unkündbar + 70 MdE).[1] Nu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungsstrecke beträgt nicht mehr als 50 Kilometer

Rz. 110 Erstreckt sich eine Beförderung über das Gebiet einer Gemeinde hinweg, unterliegt die jeweilige Verkehrsart (ab 1.1.2020 gilt dies nicht mehr für den Schienenbahn-Verkehr) nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Rz. 111 Beförderungsstrecke [1] ist die Strecke, auf der der Beförderungsunternehmer einen Fahrgast oder...mehr

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Kündigung / 24 Beteiligung des Sprecherausschusses bei leitenden Angestellten

Für leitende Angestellte ist nach § 31 Abs. 2 des Sprecherausschussgesetzes vor der Kündigung der Sprecherausschuss zu hören. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass gemäß § 1 Abs. 3 SprAuG das Gesetz keine Anwendung auf Betriebe und Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts findet. Etwas an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der politischen Partei

Rz. 9 Die Steuerbefreiung ist subjektiv davon abhängig, dass es sich um Leistungen zwischen den selbstständigen Gliederungen einer politischen Partei handelt. Der Parteienbegriff ist in § 2 des Gesetzes über die politischen Parteien [1] definiert. Danach sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen (ab 1.1.2012)

Rz. 101 MWv 1.1.2012 hatte § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG wieder die Fassung erhalten, die die Vorschrift bereits zum 1.1.1980 hatte. Steuerermäßigt ist seither auch der Linienverkehr mit Schiffen unter der Bedingung, dass die Beförderung innerhalb einer Gemeinde oder bis zu einer Beförderungsstrecke von 50 km durchgeführt wird. Rz. 102 Für den Linienverkehr mit Schiffen sollen nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Abtretung des Vergütungsanspruchs

Rz. 189 Der Vergütungsanspruch kann – sowohl bei Anträgen von EU-Unternehmern als auch von Drittlandsunternehmern – nach Ablauf des Vergütungszeitraums abgetreten werden. Die Abtretung muss der zuständigen Finanzbehörde auf amtl. Vordruck[1] angezeigt werden.[2] Tritt der ausländische Unternehmer seinen Anspruch im Einzelfall an den im Inland ansässigen leistenden Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.4 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 49 Dieselben Anpassungen, wie sie auch für Betriebe, die der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dienen, zugelassen sind, können nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.3 Aufkommen (Ertragshoheit)

Rz. 76 Art. 106 GG regelt die Ertragshoheit, d. h. die Verteilung der steuerlichen Erträge auf Bund, Länder und Gemeinden. Dabei ist derzeit nicht von allen nach dem GG möglichen Steuern Gebrauch gemacht: Bundessteuern [1]: Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern ohne BierSt, StraßengüterverkehrSt (gesetzliche Regelung ist ausgelaufen), KapitalverkehrSt (wurde aus g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 8 Aufkommensberechtigung bei steuerlichen Nebenleistungen (Abs. 5)

Rz. 86 Abs. 5 regelt die Aufkommensberechtigung für die in Abs. 4 aufgeführten steuerlichen Nebenleistungen. § 3 Abs. 5 S. 4 AO wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] angepasst. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2 Einzelne Rechtsnormen

Rz. 4 Rechtsnormen und damit Gesetz i. S. d. AO und der Einzelsteuergesetze sind zunächst als geschriebene Rechtsnormen: das GG, völkerrechtliche Normen, das EU-Recht, die Steuergesetze und andere Gesetze im formellen Sinn des Bundes und der Länder, die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern, die Landesverfassungen, die autonomen Satzungen. Daneben sind ungeschriebene Rechtsnormen:...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz veröffentlicht! Inkrafttreten am 2. Juli 2023!

Zusammenfassung Die EU-Whistleblower-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bundestag hatte eine erste Fassung am 16.12.2022 beschlossen, zu der allerdings am 10.2.2023 der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte. Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss Eine überarbeitete Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde a...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 2. Einbezug des nach § 5a EStG pauschal ermittelten Gewinns in die Ertragsbesteuerung

Einzelunternehmer/Personengesellschaft: Bei einem Einzelunternehmer fließt der so errechnete Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Berechnung seiner individuellen Einkommensteuerschuld ein. Bei einer Personengesellschaft wird der errechnete Gewinn hingegen den Gesellschaftern entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen zugerechnet und anschließend der Einkomm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 1 Steuerbegriff, Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 definiert den Begriff der Steuer in enger Anlehnung an § 1 Abs. 1 RAO, ohne die Zölle zu nennen. Abs. 2 nennt die beiden Realsteuern. Nach dem durch das SteuerändG 2001 v. 20.12.2001[1] eingefügten Abs. 3 wurden die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 4 Nr. 10 und 11 des ZKes (ZK) zu Steuern i. S. d. AO. Aufgrund der Änderung des Abs. 3 durch das ZKAnpG[2] bez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.2 Von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt

Rz. 6 Die Geldleistung muss von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt worden sein. Dies sind nicht nur die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände)[1], sondern nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 AO sämtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Verfassungsrechtlich ist die Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 4 Rangordnung der Rechtsnormen; Normenkollisionen

Rz. 104 Die Rechtsnormen stehen als Teil einer Gesamtrechtsordnung, die sich zu einer widerspruchslosen Einheit zusammenfügen muss, in einer Rangordnung. Aus dieser ergeben sich wegen der erforderlichen Klarheit über das im Einzelfall anzuwendende Recht Rangordnungsregeln (dazu Rz. 105ff.) Die Geltung einer vorrangigen Norm schließt die Geltung der nachrangigen Norm aus. Fer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 5.2 Rechtsgrundlagen

Rz. 110 Verwaltungsvorschriften kommen unter zahlreichen Bezeichnungen und mit sehr unterschiedlicher Bedeutung vor. Die Bezeichnung lässt dabei meist die Stelle erkennen, die die Anordnung erlassen hat oder sie kennzeichnet eine besondere Bedeutung der Verwaltungsvorschrift. Die normalen Anweisungen oberster Bundes- oder Landesbehörden ergehen regelmäßig als Erlass, allgeme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.6 Landesverfassungen

Rz. 23 Landesverfassungsrecht geht im Bereich des jeweiligen Landes den einfachen Landesgesetzen vor. Es ist jedoch nach Art. 31 GG gegenüber jeder Art von Bundesrecht nachrangig, also auch gegenüber einer Rechtsverordnung des Bundes.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.5 Rechtsverordnungen

Rz. 19 Rechtsverordnungen sind sog. Gesetze im materiellen Sinn. Sie können nach Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, wenn diese dazu durch ein förmliches Gesetz ermächtigt worden sind. Eine solche von einem Organ der Exekutive erlassene Rechtsverordnung setzt, obwohl sie nicht unmittelbar vom Gesetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.3 Unionsrecht

Rz. 9 Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO ist auch das EU-Recht. Diesem kommt ein Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht zu, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Bundes-, Landes- oder gemeindliches Satzungsrecht handelt.[1] Grundsätzlich gilt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht aufgrund Art. 23 Abs. 1 GG auch für entgegenstehendes deutsches Verfassungs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.2.1 Bund

Der Geltungsbereich erfasst die Personalvertretungen der bundeseigenen Verwaltungen. Hierzu gehören die obersten Bundesbehörden und die Bundesoberbehörden, wie beispielsweise das Bundeskriminalamt. Auch die Beschäftigten der Bundesgerichte bilden Personalvertretungen nach dem BPersVG. Die Richter selbst bilden eigene Vertretungen.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 3.9 Können Gebietskörperschaften (Bund/Länder/Landkreise/Kommunen) Obergesellschaften i. S. d. LkSG für unternehmerisch tätige juristische Personen sein, an denen sie beteiligt sind?

Nein, die Gebietskörperschaften fungieren nicht als Obergesellschaften.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1.2 Bund oder eine bundesunmittelbare Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts als Rechtsträger

1.1.2.1 Bund Der Geltungsbereich erfasst die Personalvertretungen der bundeseigenen Verwaltungen. Hierzu gehören die obersten Bundesbehörden und die Bundesoberbehörden, wie beispielsweise das Bundeskriminalamt. Auch die Beschäftigten der Bundesgerichte bilden Personalvertretungen nach dem BPersVG. Die Richter selbst bilden eigene Vertretungen. 1.1.2.2 Bundesunmittelbare Körpers...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1 Grundlagen

1.1 Absolute Revisionsgründe Rz. 1 Liegt ein Verfahrensfehler vor, führt dies regelmäßig nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, wenn die Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht, d. h., der Verfahrensfehler muss für die Entscheidung in dem Sinn ursächlich (kausal) sein, dass die Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders (für den Revisionskläger günstiger) a...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7 Fehlen der Entscheidungsgründe, Nr. 6

7.1 Fehlen von Entscheidungsgründen Rz. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das FG, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (sog. Beachtenspflicht). Ein Fehlen der Entscheidungsgründe i. S. d. § 119 Nr. 6 FGO liegt daher nur vor, wenn den Be...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5 Mangel in der Vertretung, Nr. 4

5.1 Gegenstand Rz. 33 Ein Mangel in der Vertretung liegt vor, wenn ein Beteiligter im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war, außer wenn er der Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat.[1] Von einer stillschweigenden Zustimmung zur Prozessführung ist auszugehen, wenn der Beteiligte den seiner Meinung nach bestehenden Mangel nic...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 2 Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, Nr. 1

2.1 Allgemeines Rz. 4 Die Vorschrift dient dem in Art. 101 Abs. 1 GG normierten Verbot, jemanden seinem gesetzlichen Richter zu entziehen. Damit soll im Interesse der Unabhängigkeit der Rspr. und des Vertrauens in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Justiz durch eine Manipulation der Recht sprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausg...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4 Versagung des rechtlichen Gehörs, Nr. 3

4.1 Allgemeines Rz. 16 Die Rechtsschutzgarantie[1] sichert den Zugang zum Verfahren. Das Recht auf Gehör gewährleistet den angemessenen Ablauf des Verfahrens. Wer bei Gericht formell ankommt, soll auch substanziell ankommen, also wirklich gehört werden. Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.5 Rechtsfolge

Rz. 30a Betrifft die Gehörsverletzung das Gesamtergebnis des Verfahrens und gilt daher die Kausalitätsvermutung uneingeschränkt, ist das FG-Urteil aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.[1] Es fehlt an einer verfahrensrechtlichen Grundlage für eine Revisionsentscheidung. Bezieht sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs dagegen nur auf einzelne Feststellungen o...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 7.3 Verfahren

Rz. 53 Neben der Verletzung des rechtlichen Gehörs[1] ist die Rüge mangelnder Begründung der Entscheidung[2] der am häufigsten vorgebrachte Revisionsgrund. Das Fehlen der Entscheidungsgründe ist ein absoluter Revisionsgrund. Das angefochtene FG-Urteil ist daher grundsätzlich aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen. [3] Betrifft der Begründungsmangel bei einem teil...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1.2 Verhältnis zu § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

Rz. 3 Die absoluten Revisionsgründe stellen gleichzeitig auch Verfahrensmängel i. S. v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, die die Zulassung der Revision begründen. In der Praxis dürfte aber der Fall, dass sich das FG selbst einen Verfahrensmangel bescheinigt und aus diesem Grund die Revision zulässt, kaum vorkommen. Absolute Revisionsgründe sind daher, wenn das FG die Revision nic...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.1 Gegenstand

Rz. 33 Ein Mangel in der Vertretung liegt vor, wenn ein Beteiligter im Verfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten war, außer wenn er der Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat.[1] Von einer stillschweigenden Zustimmung zur Prozessführung ist auszugehen, wenn der Beteiligte den seiner Meinung nach bestehenden Mangel nicht spätestens ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 2.3 Besetzungsrüge

Rz. 10 Die unvorschriftsmäßige Besetzung wird nur auf Rüge beachtet. Die Rüge muss schlüssig sein, d. h., es müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die eine fehlerhafte Besetzung als möglich erscheinen lassen.[1] Der bloße Vortrag, das Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, reicht deshalb nicht aus; ebenso eine bloße Vermutung.[2] Vielmehr müssen konkrete...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1.1 Absolute Revisionsgründe

Rz. 1 Liegt ein Verfahrensfehler vor, führt dies regelmäßig nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, wenn die Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht, d. h., der Verfahrensfehler muss für die Entscheidung in dem Sinn ursächlich (kausal) sein, dass die Entscheidung ohne den Verfahrensmangel anders (für den Revisionskläger günstiger) ausgefallen wäre. Dementsprec...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.3 Entscheidungserheblichkeit

Rz. 23 Hat das FG einem Beteiligten die Möglichkeit verwehrt, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt überhaupt – dem Gesamtergebnis des Verfahrens[1] – zu äußern, besteht die unwiderlegliche Vermutung nach Nr. 3, dass die Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht, z. B. wenn der Kläger versehentlich zur mündlichen Verhandlung nicht geladen war oder ein begründet...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.2 Einzelfälle

Rz. 36 Dem Schutzzweck entsprechend ist § 119 Nr. 4 FGO weit auszulegen. Ein Mangel in der Vertretung liegt z. B. vor, wenn der Beteiligte deshalb nicht zu Wort kommen konnte, weil er z. B. keinen gesetzlichen Vertreter hatte oder zu Unrecht als prozessfähig angesehen worden ist.[1] Das gilt auch für die Fälle mangelnder Prozessführungsbefugnis oder mangelnder Beteiligungsfäh...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 6 Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens, Nr. 5

Rz. 39 Die Öffentlichkeit des Verfahrens ist geregelt in § 52 FGO i. V. m. §§ 169ff. GVG. [1] Danach ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht öffentlich, d. h., dass beliebige Zuhörer die Möglichkeit des Zutritts haben. Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens soll gewährleisten, dass sich die Rspr. der Gerichte grundsätzlich "in aller Öffentlichkeit", also nich...mehr