Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 659 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben Vorschläge aus der Belegschaft einen wese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / hh) Tendenzbetrieb

Rz. 630 In einem Tendenzbetrieb (§ 118 Abs. 1 BetrVG: Presse, karitative Unternehmen u.a.) besteht für den Arbeitgeber nach herrschender Meinung keine Verpflichtung, sich beim Betriebsrat um den Abschluss eines Interessenausgleichs zu bemühen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dem Betriebsrat keinerlei Informations- oder Beratungsrechte zustehen. Diese sind lediglich eingeschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / a) Rolle des Wahlvorstands

Rz. 699 Die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl ist kompliziert. Es gibt eine Reihe von Formvorschriften, schwierige Rechtsfragen und Ermessensspielräume. Die Entscheidungen trifft der Wahlvorstand in eigener Verantwortung und unter besonderer Berücksichtigung seiner Neutralitätspflichten.[1576] Arbeitgeber, Gewerkschaften oder kundige Arbeitnehmer können al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / (1) Reichweite des Unterlassungsanspruchs

Rz. 506 Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nach h.M. nur auf die mitbestimmungswidrige Auswahlrichtlinie, nicht auf die Kündigungen selbst. Diese kann der Betriebsrat nicht durch einen Unterlassungsantrag verhindern.[1218] Auch sollen die Kündigungen selbst nicht unwirksam sein wegen des Verstoßes gegen die Mitbestimmung bei der Auswahlrichtlinie.[1219]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, § 11

Rz. 601 Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind bei der Arbeitnehmerüberlassung von besonderer Bedeutung, da die Leiharbeitnehmer bei wechselnden Entleihern mit unterschiedlichen Gefahrenquellen tätig werden. Insoweit werden dem Entleiher von § 11 Abs. 6 AÜG besondere Verpflichtungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes auferlegt. Diese Verpflichtungen werden unter § 11...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 1002 Vor Aufnahme der Sozialplanverhandlungen ist zu klären, welche Arbeitnehmervertretung für die Verhandlungen zuständig ist.[2477] Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Interessenausgleichsverhandlungen folgt nicht ohne weiteres auch dessen Zuständigkeit für den Abschluss des Sozialplans.[2478] Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Betriebs(teil)stilllegung

Rz. 933 Eine Betriebsstilllegung bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des BAG die Aufgabe des Betriebszwecks unter gleichzeitiger Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft für unbestimmte, nicht nur vorübergehende Zeit. Eine Betriebsstilllegung findet ihren Ausdruck darin, dass der Arbeitgeber seine wirtschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Präambel und Geltungsbereich, § 1

Rz. 322 Als Voraussetzung der Gewähr eines Zielbonus kann der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens festgelegt werden. Nach der Rechtsprechung kann hierfür geeigneter Maßstab z.B. die Ausschüttung einer Dividende an die Eigentümer der Gesellschaft sein.[990] Allein aus der Anknüpfung an den Unternehmenserfolg ist allerdings noch nicht auf die originäre Zuständigkeit des Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / ee) Rechtsbeschwerdeantrag

Rz. 550 Die Begründung muss bestimmte Anträge enthalten, die erkennen lassen, in welchem Umfang der landesarbeitsgerichtliche Beschluss angefochten wird, § 94 Abs. 2 S. 2 ArbGG. Ausreichend ist es aber, wenn aus der Rechtsbeschwerdebegründung erkennbar wird, inwieweit die bisherigen Anträge weiterverfolgt werden.[1263] Rz. 551 Eine Antragsänderung ist in der Rechtsbeschwerdei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / IV. Sonstiger Normkontext

Rz. 28 Der Anspruch nach § 9 TzBfG ist zwingend. Er kann weder durch individualvertragliche Vereinbarung noch durch Kollektivarbeitsrecht, insbesondere auch nicht durch einen Tarifvertrag abbedungen werden, § 22 TzBfG. Rz. 29 § 9 TzBfG überlagert eventuelle Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG . Ergibt sich aus diesen, dass eine andere Bevorzugung stattzufinden hätte, so ist gl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit, § 2

Rz. 224 Den Betriebsparteien fehlt die Kompetenz, Arbeitszeitdauer und Lohnhöhe zu regeln, § 77 Abs. 3 BetrVG. Fehlt eine tarifliche Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit, wird die Dauer einzelvertraglich vereinbart. § 2 Abs. 1 hat lediglich deklaratorische Bedeutung. In der Anlage zu den verschiedenen Arbeitszeitvarianten können verschiedene Verteilungsvarianten oder rolli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 309 Aufhebungsverträge sind im Grundsatz ohne besondere Voraussetzungen für beide Seiten verbindlich. Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden. Allerdings können sich bei der Nichteinhaltung der Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen ergeben (hierzu im Einzelnen vgl. Rdn 46...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Laufzeit

Rz. 1009 Der Sozialplan endet, wenn der mit ihm verfolgte Zweck, also der Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile der von ihm erfassten Arbeitnehmer, erreicht ist, die Leistungen also gewährt worden sind. Häufig enthalten Sozialpläne allerdings auch ausdrückliche Klauseln zur Laufzeit.[2491]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1022 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und _________________________ § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / (2) Arbeitnehmer kein Beteiligter

Rz. 402 Die eingestellte Arbeitnehmerin ist nicht Beteiligte des Verfahrens. Nach Ansicht des BAG sind die betroffenen Arbeitnehmer durch ein solches Beschlussverfahren nicht unmittelbar in ihren individualrechtlichen Rechtsbeziehungen betroffen. Soweit das Beschlussverfahren individualrechtliche Auswirkungen hat, sind diese nicht Gegenstand des Beschlussverfahrens.[963]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1429 Die Beherrschung einer Sprache kann in unterschiedlichen Zusammenhängen arbeitsrechtliche Relevanz erlangen.[3325] Anlass für Streitigkeiten kann bereits die Vertragssprache bieten. Gemeint ist die Sprache, in der die Parteien ihr Arbeitsverhältnis begründen, gestalten und beenden. Die Vertragssprache ist relevant zur Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bewertung der Wegzeiten

Rz. 1037 Bei der Errichtung eines Home-Office stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit Wegzeiten als vergütungsrechtliche Arbeitszeit zu bewerten sind.[2419] Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Wegzeiten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zum Arbeitsort und zurück in der Regel keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig.[2420] Hingegen können...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 306 Dauer und Lage der individuellen Arbeitszeit legen die Mitarbeiter im Job-Sharing-Arbeitsverhältnis untereinander selbstständig fest. Der Arbeitgeber begibt sich insofern seines Direktionsrechts. In Streitfällen hat der Arbeitgeber zunächst zu versuchen zu vermitteln. Im Falle der Nichteinigung kann er jedoch die jeweilige Arbeitszeit einseitig anweisen.[803] Ein Mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung und Bestand... / C. Kündigungsschutz vor außerordentlichen Kündigungen

Rz. 80 Jeglicher allgemeine wie besonderer Kündigungsschutz schützt genau wie tarifliche Unkündbarkeitsvorschriften (§ 37 Abs. 2 TVöD) stets nur vor ordentlichen Kündigungen. Eine außerordentliche Kündbarkeit bleibt hiervon unbenommen. Zustimmungserfordernisse (§ 9 Abs. 1 MuSchG, § 18 BEEG, § 174 SGB IX) gelten ebenfalls sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 636 Abgesehen davon, dass die Betriebsparteien oft unterschiedlicher Meinung darüber sind, ob ein Vorgang als Betriebsänderung zu werten ist, gibt es zwei häufig vorkommende Gründe für den Arbeitgeber, mit der Betriebsänderung vor Abschluss des Interessenausgleichsverfahrens zu beginnen: zum einen wirtschaftliche Gründe,[1469] zum anderen Unkenntnis der Rechtslage. So mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Vertragsgestaltung

Rz. 659 In der Vertragsgestaltung für den Bereitschaftsdienst ist zunächst die grundlegende Verpflichtung des Arbeitnehmers, diese Sonderform der Arbeit zu leisten, zu vereinbaren. Hinsichtlich der konkreten Heranziehung sind dann allerdings ggf. die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten.[1584] Beim Bereitschaftsdienst geregelt werden sollte auch die Frage der Vergü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Fehler auf Seiten des Arbeitgebers

Rz. 771 Eine aus Sicht des Arbeitgebers unvollständige oder bewusst unrichtige und damit irreführende Darstellung stellt keine ordnungsgemäße Anhörung dar.[2021] Dabei kann die Fehlerhaftigkeit sowohl aus der Aufbereitung der mitgeteilten Tatsachen, als auch aus dem Weglassen von gegen die Kündigung sprechenden, den Arbeitnehmer entlastenden Informationen resultieren.[2022] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (e) Ende der Amtszeit

Rz. 98 § 6 des Musters zählt die Möglichkeiten der Beendigung des Amts als SE-Betriebsratsmitglied auf. Über die gesetzliche Auffanglösung hinaus findet sich in § 6 Abs. 2 eine Regelung zum Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern kraft arbeitsgerichtlicher Entscheidung entsprechend § 23 Abs. 1 BetrVG. § 6 Abs. 3 regelt die Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines SE-Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Muster Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung

Rz. 442 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.41: Betriebsvereinbarung zu Internet-, E-Mail- und Social-Media-Nutzung Zwischen der _________________________ (Firma, gesetzliche Vertretung und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat des Betriebs der _________________________ (Firma des Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 809 In einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt, in der sich Arbeitgeber häufig nicht mehr ausschließlich an einem Ort ansiedeln oder zumindest aufgrund der durch das Internet verbreiteten Vertriebswege ihre Kunden auch überregional bedienen, sind die meisten Arbeitgeber darauf angewiesen, dass die Arbeitnehmer Dienstreisen unternehmen. Von der Dienstreise zu unterscheiden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (4) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 320 Auch geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer. Das gilt unabhängig von der Höhe ihrer Vergütung. Beispiel Der A hat bei der X-GmbH einen Vertrag als geringfügig Beschäftigter. Er soll stundenweise die Presse nach Meldungen über die X-GmbH auswerten. Er erhält hierfür eine Vergütung von 50 EUR pro Monat. Rz. 321 Dabei sind insbesondere folgende gesetzliche Regelungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / I. Stellenausschreibung

Rz. 1 Der Arbeitgeber, der im Zuge seiner Personalplanung eine Stelle schaffen oder besetzen will, hat sowohl im Vorfeld als auch im Auswahl- und Besetzungsverfahren vielfältige Gesichtspunkte zu bedenken. Schon bei den Vorüberlegungen einer Stellenausschreibung unterliegt der Arbeitgeber bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen (z.B.: §§ 11, 7 AGG; § 7 Abs. 1 TzBfG; §§ 164 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 240 Zum "Ob" und "Wie" der Einführung eines Arbeitszeitmodells, welches das Verschieben der Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages[769] und unterschiedlich lange Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen der Arbeitswoche[770] ermöglicht (Gleitzeit), steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Die wesentlichen Entscheidungen, die bei Einf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / yy) Checkliste: BR-Anhörung zur personenbedingten Kündigung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ergänzende Hinweise

Rz. 192 Wird die Zulässigkeitserklärung rechtskräftig aufgehoben, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam. Für den Arbeitgeber besteht dadurch ein erhebliches Annahmeverzugsrisiko, § 615 BGB. Annahmeverzug liegt aber nicht vor, wenn ohnehin ein Beschäftigungsverbot nach §§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3, 16 MuSchG mit der Folge der Pflicht zur Zahlung des Mutter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 1151 Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt innerhalb von drei Wochen ein Interessenausgleich nach § 125 InsO nicht zustande, steht dem Insolvenzverwalter das Verfahren nach § 126 InsO offen, um spätere Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Danach kann er beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung der im Antrag benannten Arbeitnehmer sozial...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Verhältnismäßigkeit

Rz. 634 § 3 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zu "erforderlichen" Maßnahmen. Die Regelungen müssen bestimmt, tauglich, notwendig und verhältnismäßig sein. Zu Verhältnismäßigkeitserwägungen gehören auch Zeitschienen und Kostenüberlegungen.[1642] Beispielsweise kann sich eine kleine Tischlerei eine neue Absauganlage unter Umständen in absehbarer Zeit (ein bis zwei Jahre) fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / bb) Beschwerdeantrag

Rz. 529 Die Beschwerdebegründung muss durch einen Antrag,[1246] zumindest aber durch die Ausführungen in der Begründung erkennen lassen, in welchem Umfang eine Abänderung des angegriffenen Beschlusses begehrt wird.[1247] Die Beschwerde ist unzulässig, wenn sie nicht zumindest auf die teilweise Beseitigung der Beschwer des Beschwerdeführers gerichtet ist. Um Zweifel zu vermei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typische Sachverhalte

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 407 Um den oben unter Rdn 403 f. geschilderten Nachteilen bei der Vollstreckung durch Zwangsgeld zu entgehen und um für den Arbeitgeber eine spürbarere Sanktion zu schaffen, kann auch nachfolgender Unterlassungsantrag gestellt werden, der ein Ordnungsgeld zur Folge hat. Die Begründung unterscheidet sich nicht von derjenigen im vorstehenden Muster. Zusätzlich sollte jedoc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Abschließende Regelungen

Rz. 914 Auswahlrichtlinien zu Kündigungen dürfen seit der Einführung des § 1 Abs. 4 KSchG so detailliert sein, dass sie zu einem eindeutigen Ergebnis führen, ohne Raum für abschließende Einzelfallentscheidungen zu lassen.[2316]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Überstunden

Rz. 253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.32: Betriebsvereinbarung Überstunden Der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens, des Betriebs, Adresse) – nachfolgend: Arbeitgeber – und der Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / d) Glaubhaftmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 650 Auch im Beschlussverfahren besteht eine prozessuale Pflicht, die Tatsachen glaubhaft zu machen, die den Verfügungsanspruch begründen sollen (§ 85 Abs. 2 S. 1 ArbGG i.V.m. §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO). Schriftstücke sind deshalb grds. im Original, in beglaubigter Abschrift oder in beglaubigter Fotokopie beizufügen. Die Beifügung unbeglaubigter Schriftstücke oder die b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Beispiel Lärm (1)

Rz. 636 Anschaulich wird dieser Grundsatz in der LärmVibrationsArbSchV normativ umgesetzt: Deren § 6 unterscheidet zwischen den oberen Auslösewerten 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) und dem unteren Auslösewert 80 dB(A) bzw. 135 dB(C). Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. Der § 7 Abs. 1 reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / aa) Anzahl der Arbeitnehmer

Rz. 621 Gem. § 111 S. 1 BetrVG muss es sich um ein Unternehmen (nicht: Betrieb) mit i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern handeln. Die Behandlung von Gemeinschaftsbetrieben ist umstritten; teilweise wird nach dem Gegenstand des Beteiligungsrechts differenziert (Interessenausgleich/Sozialplan).[1448]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Grenzen des Direktionsrechts

Rz. 536 Auch hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, wie etwa in Bezug auf Pausenregelungen, sind etwaige Vorgaben aus einschlägigen Tarifverträgen zu beachten. Auch das Arbeitszeitgesetz enthält einige Vorgaben, wie etwa in § 4 ArbZG über notwendige Pausen und in § 5 ArbZG über Ruhezeiten. Insofern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers also beschränkt. Rz. 537 Zudem hat de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich, § 1

Rz. 312 Die (Gesamt)Betriebsvereinbarung muss nicht zwangsläufig alle Mitarbeiter erfassen. Vielmehr können – innerhalb der Vorgaben des Gleichbehandlungsgrundsatzes – gesonderte Regelungen für einzelne Personengruppen – hier insbesondere für den Vertrieb/Außendienst, Key Account Manager u.Ä. – getroffen werden. Bereits kraft Gesetzes gilt die Betriebsvereinbarung nicht für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 8. Stellenanzeige

Rz. 37 Das Anforderungsprofil ist Grundlage der weiteren Personalsuche, sei es per Stellenanzeige, die der Arbeitgeber selbst oder mit Hilfe Dritter entwirft, produziert und platziert, oder sei es mit Hilfe von Personalberatern ("Headhuntern"). Im gesamten Ausschreibungsverfahren sind die Verbote des AGG (§ 11 AGG), ferner die Beteiligungsrechte des Betriebsrats/Personalrats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Wöchentliche Arbeitszeit/Pausen, § 2

Rz. 258 Es empfiehlt sich, die Arbeitszeit und Pausen nach den betrieblichen Besonderheiten nochmals zu definieren, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze z.B. zu Umkleide[831]- und Reisezeiten[832] ebenso zu beachten wie die Einordnung der Arbeits- und Rufbereitschaft sowie des Bereitschaftsdienstes als A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Beteiligung bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 2 KSchG

Rz. 991 Auch die Beteiligung des Betriebsrats i.R.v. Massenentlassungen gem. § 17 Abs. 2 KSchG muss grds. gesondert erfolgen. Immer dann, wenn der Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmern[2451] mehr als die in § 17 Abs. 1 KSchG angegebene und nach Betriebsgröße gestaffelte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt, muss der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitgeberpflichten

Rz. 794 Arbeitgeber der bei der Gesellschaft beschäftigten Arbeitnehmer ist die GmbH als juristische Person. Zu den Geschäftsführungsaufgaben des Geschäftsführers gehört es deshalb, die der Gesellschaft obliegenden Arbeitgeberpflichten gegenüber den Arbeitnehmern auszuüben. In gleicher Weise ist der Geschäftsführer Ansprechpartner von eventuell in den Betrieben der Gesellsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei Gleitzeit

Rz. 541 Der Arbeitsvertrag kann auch eine Gleitzeit vorsehen.[1248] Üblicherweise wird eine Kernarbeitszeit, in welcher der Arbeitnehmer auf jeden Fall anwesend sein muss, und eine Gleitzeit vereinbart. Um eine solche arbeitsvertragliche Regelung abändern zu können, sollte der Arbeitsvertrag einen entsprechenden Vorbehalt enthalten. Rz. 542 Gleitzeitregelungen unterliegen der...mehr