Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsverfassungsgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gründe für die Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat

Rz. 112 Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG 3 Reaktionsmöglichkeiten: Er kann ausdrücklich seine Zustimmung erklären. Er braucht sich nicht zu äußern, sodass seine Zustimmung nach Fristablauf als erteilt gilt (ebenso, wenn er sich verspätet oder nicht ordnungsgemäß äußert). Er kann seine Zustimmung verweigern. Rz. 113 Der Betriebsrat ist in...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.7 3.2.7 Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD

Rz. 47a Bei der Überleitung von Beschäftigten zu den Entgeltgruppen und den Stufen der Entgelttabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach den Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) ist der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Die Einordnu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Antrag des Arbeitgebers

Rz. 49 Wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert bzw. sich innerhalb der 3-Tages-Frist bzw. Wochenfrist nicht äußert, kann der Arbeitgeber gem. § 103 Abs. 2 BetrVG beim Arbeitsgericht Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung stellen. Dieser Antrag darf aber nicht vor Ablauf dieser Fristen bzw. der Zustimmungsverweigerung gestellt werden, er wird auch nicht aufgrund ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Amtsausübung durch das Betriebsratsmitglied

Rz. 53 Der betriebsverfassungsrechtliche Funktionsträger ist während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens nach § 103 BetrVG nicht gehindert, sein Amt auszuüben, da eine Kündigung oder Versetzung noch nicht ausgesprochen ist; er ist deshalb auch im Fall eines Hausverbots berechtigt, den Betrieb jedenfalls zum Zweck der Ausübung seines Amtes zu betreten.[1] Anders als im Fal...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.5 Begründung der Zustimmungsverweigerung

Rz. 152 Die Gründe müssen aus konkreten Tatsachen bestehen, eine reine Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt – zumindest für die Tatbestände der Nrn. 3 und 6 (BAG, Beschluss v. 18.10.1988, 1 ABR 33/87 [1]) – nicht. Ansonsten lässt das BAG die Möglichkeit genügen, dass mit der vom Betriebsrat vorgebrachten Begründung ein gesetzlicher Tatbestand geltend gemacht wird (BAG, B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Ordentliche Kündigung bei Betriebsstillegungen und Stillegung einer Betriebsabteilung

Rz. 65 Ausnahmsweise ist nach § 15 Abs. 4, 5 KSchG eine ordentliche Kündigung von in § 15 Abs. 1–3 KSchG genannten Personen im Fall der Stilllegung des ganzen Betriebs oder einer Betriebsabteilung zulässig. Die Kündigung bedarf in diesen Fällen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG, es ist aber nach allgemeiner Auffassung ein Anhörungsverfahren nach § 102 A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.12 Keine Vertragsstrafe bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

Rz. 111b Die Betriebsparteien können keine Vereinbarung treffen, durch die sich der Arbeitgeber verpflichtet, an den Betriebsrat im Falle der Verletzung von Mitbestimmungsrechen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Für eine solche Vereinbarung fehlt dem Betriebsrat die Vermögensfähigkeit. Soweit er nicht vermögensfähig ist, besitzt er auch keine Rechtsfähigkeit zum Abschluss von V...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.6 Arbeitskampf

Rz. 15 Eingeschränkt ist das Beteiligungsrecht gem. § 99 BetrVG im Arbeitskampf, soweit seine Ausübung unmittelbar und zwangsläufig zur Folge hätte, dass die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder Folgen eines Arbeitskampfs zu begegnen, in ihrem Kernbereich beeinträchtigt würde (BVerfG, Beschluss v. 7.4.1997, 1 BvL 1/96). Daher gilt, dass der Betr...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Form der Unterrichtung

Rz. 99 Für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer der in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezeichneten personellen Maßnahme sieht das Gesetz keine besondere Form vor, die Unterrichtung kann also mündlich oder schriftlich erfolgen, zu Nachweis- und Beweiszwecken ist die Schriftform vorzuziehen. Fehlt es an einem ausdrücklichen Zustimmungsersuchen, ist es ausreichend, we...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Versetzung

Rz. 21 Nach § 103 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 BetrVG bedarf die Versetzung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, der Zustimmung des Betriebsrats, es sei denn, der betroffene Arbeitnehm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.10 Verstöße gegen untergesetzliche Vorschriften

Rz. 125 Die Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass der Inhalt der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers Streitgegenstand gewesen wäre (BAG, Beschluss v. 26.10.2004, 1 AB...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Ereignisse während des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 55 Erteilt der Betriebsrat im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens die zunächst verweigerte Zustimmung, ist das Beschlussverfahren in der Hauptsache erledigt. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Kündigung unverzüglich aussprechen, nachdem er von der nachträglichen Zustimmung Kenntnis erlangt hat. Endet in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis des zu kündigend...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6.3 Funktionale Versetzung

Rz. 89 Hierunter ist die Zuweisung eines neuen Tätigkeitsbereichs zu verstehen. Erforderlich ist, dass die eingetretene Änderung über solche Änderungen hinausgeht, die sich im normalen Schwankungsbereich halten. Qualitativ muss die Änderung zur Folge haben, dass die Arbeitsaufgabe eine andere wird. Unerheblich ist, ob dies für den Arbeitnehmer vorteilhaft oder nachteilig ode...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Unternehmens- und konzernbezogene Maßnahmen

Rz. 13 Werden – wie vielfach üblich – Personalentscheidungen auf Unternehmens- oder Konzernebene getroffen, bleibt für die betriebsverfassungsrechtliche Beteiligung gleichwohl der für den einzelnen Betrieb gewählte Betriebsrat zuständig. Wird ein Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens oder auch – soweit dies arbeitsvertraglich möglich ist – des Konzerns versetzt, bedarf es ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.9 Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Die Wiederaufnahme eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, etwa die Rückkehr nach der Elternzeit (§ 15 BEEG) ist keine Einstellung (BAG, Urteil v. 5.4.2001, 2 AZR 580/99 [1]). Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis beendet, ist die erneute Arbeitsaufnahme beteiligungspflichtig. Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt vor, wenn mit einem Arbeitnehmer während der Elternze...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Verstoß gegen Rechtsnormen (Nr. 1)

Rz. 114 Die Zustimmung des Betriebsrats kann gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert werden, wenn die personelle Einzelmaßnahme gegen ein Gesetz, eine sonstige Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung verstößt. Entscheidende Voraussetzung für das Zustimmungsve...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Betroffene Personen

Rz. 12 Dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats unterliegen nicht nur Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmer stehen. Es besteht auch bei Personen, die keine Arbeitnehmer sind, wenn die betreffenden Mitarbeiter in den Betrieb eingegliedert werden. Hierfür ist maßgebend, dass sie zusammen mit den Arbeitnehmern des Betriebs eine Arbeit zu verrichten haben, die i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Außerordentliche Kündigung

Rz. 16 Jede außerordentliche Kündigung von Funktionsträgern, mit Ausnahme der in § 15 Abs. 3a KSchG genannten Personen, also auch eine außerordentliche Änderungskündigung, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 Abs. 1 KSchG). In § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG sind ohne eigenständige Definition die in § 626 Abs. 1 BGB verwandten Formulierungen übernommen worden. Da der Geset...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Überprüfung durch das Arbeitsgericht

Rz. 50 Das Arbeitsgericht hat in vollem Umfang nachzuprüfen, ob die beantragte Kündigung oder Versetzung wirksam bzw. dringend notwendig ist oder nicht, es hat von Amts wegen alle maßgebenden Umstände aufzuklären, soweit sich der Arbeitgeber auf einen bestimmten Sachverhalt beruft. Das Arbeitsgericht überprüft nicht lediglich die Ermessensentscheidung des Betriebsrats, sonde...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 6 Eine vorläufige Einstellung oder Versetzung kann nur vorgenommen werden, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist (§ 100 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn es mit einem ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf nicht vereinbar ist, dass ein Arbeitsplatz für längere nicht vorhersehbare Zeit unbesetzt bleibt[1], wenn also ein v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.9 Verstöße gegen das AGG

Rz. 123 Ein Verweigerungsrecht des Betriebsrats kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig u...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 51 Der Arbeitgeber kann während des Zustimmungsersetzungsverfahrens grundsätzlich noch neue Gründe vorbringen. Anders als beim Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG, können nicht nur solche Tatsachen nachgeschoben werden, die bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens bereits vorlagen, sondern vielmehr auch solche Umstände, die erst im Laufe des Verfahrens bis zu ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6.2 Räumliche Versetzung

Rz. 88 Eine räumliche Versetzung liegt regelmäßig in einem Ortswechsel. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts ist mit Ausnahme von Bagatellfällen stets die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs. Ein Ortswechsel liegt immer vor, wenn die Arbeitsleistung in einer anderen geografischen Gemeinde erbracht werden soll oder ein Wechsel von einem Betriebsteil zu einem anderen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.5 "Eingruppierung" von außertariflichen Arbeitnehmern

Rz. 46 Eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer nicht in eine der Gehaltsgruppen der maßgeblichen Vergütungsordnung einzugruppieren ist, weil die vorgesehene Tätigkeit höherwertige Qualifikationsmerkmale als die höchste Vergütungsgruppe aufweist (BAG, Besc...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.2 Zuweisung einer anderen Tätigkeit

Rz. 61 Dem Arbeitnehmer wird aufgrund Direktionsrechts, einer einvernehmlichen Regelung oder einer Änderungskündigung eine andere Tätigkeit zugewiesen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen Vergütungsgruppe entspricht (h. M). Hinweis Ist die Umgruppierung mit einer Versetzung verbunden, hat der Betriebsrat bezüglich beider Tatbestände ein Beteiligungsrecht. Wird eine Änder...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Maßnahmen mit Auslandsberührung

Rz. 14 Dem Betriebsrat eines inländischen Betriebs stehen bei personellen Maßnahmen grundsätzlich auch gegenüber im Ausland tätigen Arbeitnehmern die Beteiligungsrechte der §§ 99 ff. BetrVG zu. Erfasst werden solche Mitarbeiter, bei deren Tätigkeit es sich um eine "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebs handelt. Erforderlich ist eine Beziehung zum Inlandsbetrieb, die es rechtfert...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.11 Informationspflichten bei Umgruppierungen

Rz. 111a Bei Umgruppierungen gehört zu einer vollständigen Unterrichtung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Angabe der bisherigen und der vorgesehenen Vergütungs- oder Entgeltgruppe sowie die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher einzureihen ist. Die konkrete Informationspflicht des Arbeitgebers richtet sich nach der Ausgestaltung der Vergütu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Recht zur Arbeitsverweigerung bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 71 Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einer ohne Beteiligung des Betriebsrats ausgesprochenen Versetzung Folge zu leisten. Das Mitbestimmungsrecht bei der Versetzung dient auch dem Schutz des von der Versetzung betroffenen Arbeitnehmers (vgl. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG). Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat daher zur Folge, dass die Versetzung auch individual...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Bestehen eines Betriebsrats

Rz. 10 Voraussetzung für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des § 99 BetrVG ist das Vorhandensein eines Betriebsrats. In einem betriebsratslosen Betrieb bestehen keine Beteiligungsrechte. Der Arbeitgeber kann jede personelle Einzelmaßnahme alleine treffen, er ist in seinen Entscheidungen betriebsverfassungsrechtlich frei. Ein erstmals gewählter Betriebsrat kann erst nach...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.4 Arbeitszeitverlängerung

Rz. 117 Der Betriebsrat kann einer Eingruppierung seine Zustimmung nicht deshalb verweigern, weil der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine längere als die bisher im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit oder gesetzes- und/oder tarifwidrige – individuelle Arbeitszeitverlängerungen vereinbart hat (BAG, Beschluss v. 27.10.2010, 7 ABR 36/09 [1]). Die Festlegung der Dauer der Wochena...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9 Vertragsstrafe zugunsten Dritter

Rz. 37 Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten eine Vertragsstrafe an einen Dritten zu zahlen hat, ist unwirksam.[1] Das BAG begründet dies damit, dass zum einen das Vertragsstrafeversprechen nicht auf die Wiederherstellung eines betriebsverfassungsgemäßen Zustands ziele, sondern reinen Straf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Personelle Maßnahmen

Rz. 16 Nach der abschließenden Aufzählung des § 99 BetrVG sind unter personellen Einzelmaßnahmen die Einstellung, Ein- und Umgruppierung sowie die Versetzung zu verstehen. Hinweis Da sich die arbeitsvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine personelle Maßnahme nicht immer decken, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sie jeweils vorliegen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Unterrichtung über Dauer der Maßnahme

Rz. 106b Bei vorübergehender Versetzung ist dem Betriebsrat der Zeitraum mitzuteilen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen und bei der "Einstellung" von Leiharbeitnehmern (vgl. § 7 Satz 2 BetrVG) ist die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung mitzuteilen[1], bei Teilzeitkräften Lage und Dauer der Arbeitszeit (BAG, Beschluss v. 20.12.1988, 1 ABR 68/87 [2]).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.9 Vorlagepflicht für Bewerber und Einsichtsrecht des Betriebsrats

Rz. 110 Ein Bewerber kann vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass seine Bewerbungsunterlagen nicht dem Betriebsrat vorgelegt werden (BAG, Beschluss v. 19.5.1981, 1 ABR 109/78 [1]), da der Betriebsrat einer Schweigepflicht unterliegt (§ 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Ein Recht des Betriebsrats auf Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag oder – bei innerbetrieblichen Bewerbern – in die Pe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.9 Rechte des betroffenen Arbeitnehmers

Rz. 54 Ist der Arbeitnehmer mit der im Einvernehmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder im gerichtlichen Beschlussverfahren gefundenen Eingruppierungsentscheidung nicht einverstanden, kann er Klage auf Feststellung erheben, dass er in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingruppiert ist (h. M.). Ein Beschlussverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Nachschieben von Gründen

Rz. 149 Ein Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen nach Ablauf der Wochenfrist ist im Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG grundsätzlich unzulässig (BAG, Beschluss v. 23.01.2019, 4 ABR 56/17 [1]). Der Betriebsrat ist jedoch nicht gehindert, nachträglich ergänzend rechtliche Argumente vorzubringen, die er im Verweigerungsschreiben nicht angeführt hatte (BAG, Beschluss v...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Verfahrensweise

Rz. 25 Das Arbeitsgericht hat sowohl über den Feststellungsantrag als auch über den Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage (BAG, Beschluss v. 25.1.2005, 1 ABR 61/03) zu entscheiden. Gesetzlich ist nicht geregelt, in welcher zeitlichen Reihenfolge das Arbeitsgericht über die Anträge zu entscheiden...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.5 Gewährung oder Wegfall einer Zulage

Rz. 64 Sieht eine Vergütungsordnung eine Zulage vor, für die neben den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen weitere Merkmale vorliegen müssen, stellt die Zulage also eine Zwischenstufe zwischen den einzelnen Vergütungsgruppen dar, ist die Gewährung oder der Wegfall dieser Zulage eine nach § 99 BetrVG zustimmungspflichtige Umgruppierung (BAG, Beschluss v. 2.4.1996, 1 ABR 50/95 [1]).mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6 Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs

Rz. 82 Nach § 95 Abs. 3 BetrVG muss, soll der Versetzungsbegriff erfüllt sein, ein anderer Arbeitsbereich "zugewiesen" werden. Hiervon kann nur ausgegangen werden, wenn die geänderte Tätigkeit auf die Initiative des Arbeitgebers zurückgeht (BAG, Beschluss v. 19.2.1991, 1 ABR 21/90 [1]). Es ist also nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber einseitig von seinem Direktionsrecht ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.4 Individualrechtliche Versetzungsmöglichkeit

Rz. 27 Weitere Voraussetzung für die Versetzung eines Funktionsträgers ist, dass der Arbeitgeber hierzu kraft seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) berechtigt ist.[1] Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Arbeitsvertrag des betroffenen Arbeitnehmers eine unternehmensbezogene Versetzungsklausel enthält. Rz. 28 Ist vertraglich keine Versetzungsmöglichkeit vorgesehen, bedarf ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.8 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 48 Wird ein Arbeitnehmer von einer für den Betrieb geltenden Vergütungsordnung erfasst, ist der Arbeitgeber zur Eingruppierung des Arbeitnehmers und zur Beteiligung des Betriebsrats verpflichtet (BAG, Beschluss v. 23.11.1993, 1 ABR 34/93 [1]). Der Betriebsrat hat ein Beteiligungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierungsentscheidung entweder trifft oder unterlässt, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.4 Fremdfirmeneinsatz

Rz. 21 Der Einsatz von Fremdarbeitnehmern, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags ihres Vertragsarbeitgebers auf dem Betriebsgelände eines anderen Arbeitgebers tätig sind, führt allein noch nicht zu ihrer Eingliederung und damit zu einer Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, selbst wenn die von ihnen zu erbringende Dienst- oder Werkleistung hinsichtlich Art, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zustimmungsverfahren

3.1 Allgemeines Rz. 38 Will der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied oder einer weiteren in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Person eine außerordentliche Kündigung aussprechen oder versetzen, bedarf er hierzu der ausdrücklichen (mündlichen oder schriftlichen) vorherigen Zustimmung des Betriebsrats gem. § 103 Abs. 2 BetrVG. Besteht noch kein Betriebsrat oder ist der Betriebsrat...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Zustimmungsersetzungsverfahren

4.1 Antrag des Arbeitgebers Rz. 49 Wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert bzw. sich innerhalb der 3-Tages-Frist bzw. Wochenfrist nicht äußert, kann der Arbeitgeber gem. § 103 Abs. 2 BetrVG beim Arbeitsgericht Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung stellen. Dieser Antrag darf aber nicht vor Ablauf dieser Fristen bzw. der Zustimmungsverweigerung gestellt werden, e...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2 Anlässe für Umgruppierung

Rz. 57 Eine zustimmungsbedürftige Umgruppierung kann auf verschiedenen Sachverhalten beruhen: 3.3.2.1 Änderung einer Vergütungsordnung Rz. 58 Eine Vergütungsordnung ändert sich, weshalb alle Arbeitnehmer ohne Änderung der tatsächlichen Tätigkeit neu eingruppiert werden müssen (BAG, Beschluss v. 9.3.1993, 1 ABR 48/92; BAG, Beschluss v. 18.1.1994, 1 ABR 42/93 [1]; BAG, Beschluss ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Umgruppierung

3.3.1 Begriff Rz. 55 Umgruppierung i. S. v. § 95 Abs. 1, § 99 Abs. 1 BetrVG ist die Änderung der Einreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung (BAG, Beschluss v. 19.4.2012, 7 ABR 52/10 [1]). Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher ein...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Gerichtliches Verfahren

6.1 Verfahrensweise Rz. 25 Das Arbeitsgericht hat sowohl über den Feststellungsantrag als auch über den Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage (BAG, Beschluss v. 25.1.2005, 1 ABR 61/03) zu entscheiden. Gesetzlich ist nicht geregelt, in welcher zeitlichen Reihenfolge das Arbeitsgericht über die Ant...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Gerichtliches Verfahren

Rz. 153 Verweigert der Betriebsrat fristgemäß, schriftlich unter Angabe von Gründen seine Zustimmung und erkennt der Arbeitgeber dies an, darf er die geplante Maßnahme nicht durchführen. 7.1 Antrag auf Zustimmungsersetzung Rz. 154 Will er die Zustimmungsverweigerung nicht hinnehmen, muss er gem. § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung des Betriebsrats...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Versetzung

3.4.1 Begriff Rz. 68 Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erhe...mehr