Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3.1 Entsendung (insbesondere) von Beamtinnen und Beamten

Rz. 69 Vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 werden nur deutsche Staatsangehörige i. S. d. §§ 1 ff. StAG erfasst. Während § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 nur von nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubten Beamtinnen und Beamten spricht, erfasst die Entsenderichtlinie (EntsR)[1] nach § 1 Abs. 1 EntsR darüber hinaus Richterinnen und Richter sowie Tar...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Der Kreis der Berechtigten nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

Rz. 68 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 hat Anspruch auf Elterngeld auch, wer ohne über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu verfügen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig ist, insbesondere nach den Entsenderichtlinien des Bundes beurlaubte Beamte und Beamtinnen (Alt. 1)...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1.1 Bürger von Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Rz. 129 Die größte Gruppe von Ausländern, die sich in Deutschland auf ein Freizügigkeitsrecht berufen können, ergibt sich aus den Bürgern der Europäischen Union. Unionsbürger ist nach Art. 20 Abs. 1 Satz 2 AEUV, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt. Art. 21 Abs. 1 AEUV bestimmt das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgeb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1.2 Abordnung, Versetzung, Kommandierung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2)

Rz. 61 Die vorgenannten Grundsätze gelten für die Fälle des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 entsprechend.[1] Voraussetzung ist insoweit das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses. Nach der Legaldefinition des § 27 Abs. 1 Satz 1 BBG ist eine Abordnung die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkei...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Bewirtungskosten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen

Bewirtungsaufwendungen können im Einzelfall Werbungskosten sein, im Wesentlichen ist auf den Anlass der Bewirtung abzustellen. Dabei ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls (u. a. Ort der Veranstaltung, Veranstalter, Teilnehmer, Modalitäten bei der Durchführung) zu ermitteln, ob die Veranstaltung eher einen beruflichen oder privaten Charakter hat. Für eine berufliche...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 4.1 Regelungsinhalt

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gemäß § 5 ist der zweite Schritt der Überleitung in den TV-L. Absatz 1 (Vergleichsentgelt) Gemäß Absatz 1 war für alle überzuleitenden Beschäftigten ein Vergleichsentgelt auf der Grundlage der im Oktober 2006 erhaltenen Bezüge zu ermitteln. Das Vergleichsentgelt war die Basis für die Stufenzuordnung (§§ 6 und 7). Absatz 2 (Ermittlung des Ver...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 25 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst (§ 26)

Wegen der weiteren Fortgeltung des § 33 Abs. 1 Buchst. b BAT/BAT-O haben Beschäftigten im Vollstreckungsdienst weiterhin Anspruch auf eine Zulage, wenn dem entsprechenden Beamten seines Arbeitgebers im Vollstreckungsdienst eine Entschädigung zu gewähren ist. Dabei wird die Zulage bei der Berechnung der Krankenbezüge, des Urlaubsentgelts und der Jahressonderzahlung nur insowe...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 20 Jahressonderzahlung für die Jahre 2006 und 2007 (§ 21)

Die Vorschrift erfasst 3 Fallgruppen Beschäftigte die der tariflichen Nachwirkung unterliegen (§ 21 Abs. 1) § 21 Abs. 1 regelt die Jahressonderzahlung für Beschäftigte, die der tariflichen Nachwirkung unterliegen Die TdL hatte zum 30.6.2003 bzw. 31.7.2003 die Zuwendungs- und Urlaubsgeldtarifverträge gekündigt. Dadurch entstand nachfolgende Situation: Beschäftigte deren Arbeitsve...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 14.2.3 § 15 Absatz 3 TVÜ-L

Nach § 15 Abs. 3 gilt der Tarifvertrag über Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Arbeiten für Arbeiter der Länder vom 17.12.1959 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 und 2 MTArb/MTArb-O bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden landesbezirklichen Regelung fort. § 15 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz stellt klar, dass die bisherigen Zusatzurlaubsvorschriften nur hinsichtlich Dauer, ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 28.1.3 Die Konkurrenzregelung des § 29 Abschn. B Abs. 6 BAT

Für jedes unter die Kindergeldberechtigung fallende Kind wird der kinderbezogene Teil des Ortszuschlags nur einmal gezahlt. Steht neben dem Angestellten "einer anderen Person" im öffentlichen Dienst für dasselbe Kind bei Beamten: der Familienzuschlag der Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen, bei Angestellten: der Ortszuschlag nach Stufe 3, bei Arbeitern: der Sozialzuschlag od...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 9 Fortführung vorübergehender übertragener höherwertiger Tätigkeit (§ 10)

Grundregelung (Abs. 1) Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-L erhalten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und welche die entsprechende Zulage am 31.10. bereits erhalten, auch nach dem 1.11.2006 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1.1 Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel

Rz. 27 Gleichmäßige Leistungen und damit eine Leibrente liegen auch dann vor, wenn die Parteien im Vertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbaren. Sie dient dazu, den Wertverlust, der anlässlich lang laufender Verträge eintritt, auszugleichen. Die Gleichmäßigkeit der Zahlungen wird durch die Wertsicherungsklausel gerade sichergestellt, da ihr wirtschaftlicher Wert erhalten b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 27 § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wurde durch G. v. 11.10.1995[1] m. W. ab dem Vz 1996 eingefügt. Die Regelung bezieht ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG in bestimmten Fällen in die Ermittlung des Steuersatzes ein. Zu Ausnahmen von der Einbeziehung s. Rz. 28. S. a. Rz. 47 wegen der Behandlung des von Organen der EU an Beamte gezahlten Tagegelds. Die Frage, ob bei zeitweis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen

Rz. 16 In den Progressionsvorbehalt werden nach der aktuellen Gesetzeslage folgende Lohnersatzleistungen einbezogen: Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG [1] Arbeitslosengeld (§§ 136ff. SGB III): Es beträgt 60 %, bei Vorhandensein von Kindern 67 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Arbeitsentgelts (§ 149 SGB III). Als...mehr

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Steuerhinterziehung: Strafb... / 1 Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein entsprechender Verdacht zulasten des Steuerberaters kann entstehen, wenn gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurde und die Ermittlungsbeamten annehmen, dass der Steuerberater hiervon gewusst und den Mandanten unterstützt hat. Da das Wissen des Beraters die entscheidende Komponente des Vorsatzes ist, lautet ein verbreiteter Rat, da...mehr

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Bildungsurlaub / 14 Schleswig-Holstein

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein vom 6.3.2012[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Beamte und Richter Zweck Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder...mehr

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Bildungsurlaub / 12 Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz vom 10.2.2010[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten und allen offen stehenden Einrichtungen. Integrati...mehr

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Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Leitung der Mittelbehörden

Rz. 2 Der Präsident bzw. die Präsidentin leitet die Mittelbehörde, für die er oder sie bestellt worden ist. Sie bzw. er ist Dienstvorgesetzter aller in der Mittelbehörde tätigen Verwaltungsangehörigen. Dies sind die in dieser Mittelbehörde tätigen Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landes. Nach § 9a S. 2 FVG kann ihr bzw. ihm auch die Leitung einer Abteilung übertragen w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG (§ 10 Abs. 4 EStG)

Rz. 268 Für sonstige Versicherungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 3 und 3a wird gem. § 10 Abs. 4 EStG ein zusätzlicher Höchstbetrag von 2.800 EUR jährlich gewährt. Der Betrag ist ab Vz 2005 in voller Höhe abziehbar, anders als nach § 10 Abs. 3 EStG erfolgt also kein Anwachsen von 60 % auf 100 %. Der Höchstbetrag ermäßigt sich auf 1.900 EUR, wenn der Stpfl. ganz oder teilweise ohne eig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG a. F.

Rz. 226 Der Vorwegabzug gilt noch bis einschl. Vz 2004. Ab Vz 2005 ist er – wie der Grundhöchstbetrag und der hälftige Grundhöchstbetrag – durch einen einheitlichen Höchstbetrag ersetzt worden, sodass nachfolgende Ausführungen nur noch bis Vz 2004 gelten, sofern keine Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG erfolgt. Er beträgt ab Vz 2002 3.068/6.136 EUR. Rz. 227 Es soll aber e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.3 Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung

Rz. 55a Der BFH[1] hat die Neuregelung als verfassungsgemäß angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, was der BFH in dem zugrunde liegenden Streitfall verneinte. Diese Auffassung hat der BFH durch weitere Entscheidungen bestätigt. Es bestehen weder wegen der beschränkten Abziehbarkeit im Rahmen der Höchstbeträge,[2] der Aufwendungen i. H....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 4 Kinderzulage der EG-Bediensteten (S. 3)

Rz. 12 Der Kindergeldanspruch eines Elternteils wird nach § 65 S. 3 EStG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der andere Elternteil[1] als Bediensteter der EU einen Anspruch auf Kinderzulagen nach § 65 S. 1 Nr. 2 EStG hat, solange der berechtigte, im Inland lebende Elternteil, in einem Versicherungspflichtverhältnis gem. §§ 24ff. SGB III steht oder nur aufgrund von § 28 Abs. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.2 Leistungen einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung (S. 1 Nr. 2)

Rz. 10 Der Ausschluss nach § 65 S. 1 Nr. 2 EStG betrifft dem Kindergeld vergleichbare Zahlungen einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung (s. aber Rz. 13ff.). Auch hier müssen die Leistungen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld vergleichbar sein. Die Höhe ist nicht entscheidend.[1] Betroffen davon sind insbes. die Beschäftigten der UNO, der EU und der NATO, denen...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 3 Um sich vor einer Einstellung Kenntnisse über die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers zu verschaffen, kann der Arbeitgeber ihn im Rahmen des Einstellungsgesprächs mündlich befragen. Häufig muss der Bewerber auch bereits zur Vorbereitung eines Einstellungsgesprächs einen Personalfragebogen des Arbeitgebers ausfüllen. Der Personalfragebogen ist die formularmäßige Zus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen (§ 3 Nr. 3 Buchst. d) EStG)

Rz. 5 Nach § 3 Nr. 3 Buchst. d) EStG ist schließlich die Zahlung eines Nachteilsausgleichs an Vollzugsbeamte, an Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und an Beamte im Flugkontrolldienst, die wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze für diese Berufe vor Vollendung des 67. Lebensjahrs in den Ruhestand treten (§ 48 BeamtVG), steuerfrei. Gleiches gilt für Ausgleichszahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Gleichgestellte Personen (§ 3 Nr. 6 S. 2 EStG)

Rz. 8 Steuerfrei sind gem. § 3 Nr. 6 S. 2 EStG im Interesse der Gleichbehandlung auch Unfallentschädigungen an Beamte, die im zivilen Dienst einen gefährlichen Beruf ausüben (Rz. 1). Begünstigt ist somit auch ein Personenkreis, der nicht in § 3 Nr. 6 S. 1 EStG genannt ist. Dies setzt voraus, dass der Anspruch sich auf das BVG stützt oder es sich um Unfallfürsorgeleistungen g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 6 EStG sind die gesetzlichen Bezüge steuerfrei, die Wehrdienst-, Zivildienst-, Bundesfreiwilligendienstbeschädigte einschließlich deren Hinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene und gleichgestellte Personen erhalten. Bezüge infolge von Beschädigungen im freiwilligen Wehrdienst oder im Bundesfreiwilligendienst sind ab Vz 2014 erfasst. Die E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Wehrdienst-, Zivildienst-, Bundesfreiwilligendienst- und Kriegsbeschädigte (§ 3 Nr. 6 S. 1 EStG)

Rz. 4 Der Versorgungsanspruch und damit auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 S. 1 EStG setzt zum einen die Verrichtung eines militärischen oder – wegen der Gleichstellung von Zivil- und Wehrdienst – eines diesen, ersetzenden Dienstes voraus. Diesen Personen sind daneben solche gleichgestellt, die in sonstiger Weise durch Krieg oder kriegsähnliche Umstände zu Schaden gekom...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Voraussetzungen

Rz. 2 Die Norm fordert die Ermächtigung des Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter. Die Ermächtigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige und formfreie Willenserklärung, die an den Minderjährigen zu richten ist. Zwar kann sie konkludent erteilt werden, jedoch muss erkennbar sein, dass der gesetzliche Vertreter die Arbeitsaufnahme in einem Dienst- oder Arbeitsverh...mehr

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Entgelt / 5.3.1.1 Zur regionalen Differenzierung und zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten

Das Merkmal "zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten" kann unkompliziert unter das Schlagwort "Ballungsraumzulage" subsumiert werden. Bezogen auf das Merkmal "Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten" hat das BAG[1] festgestellt, dass zur Beurteilung, ob "höhere" Lebenshaltungskosten gegeben sind, eine vergleichende Betrachtung vorzunehmen ist, denn "höhere" Lebenshaltungsko...mehr

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Entgelt / 1.3 Keine Alimentation

Mit dem Inkrafttreten des TV-L sind auch alle Entgeltbestandteile, die an die persönliche (familiäre) Situation der Beschäftigten anknüpfen, entfallen. Verheiratetenzuschläge oder Kinderzuschläge kennt der TV-L nicht. Bisher nach dem BAT gezahlte Kinderzuschläge werden jedoch als Besitzstand weitergezahlt (vgl. z. B. § 11 TVÜ-Länder und Stichwort Überleitung). Der TV-L löst s...mehr

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Entgelt / 5.7.2 Leistungsbewertung und Leistungsfeststellungsverfahren

Die Tarifvertragsparteien haben auf eine nähere Ausgestaltung der Norm verzichtet: Es wird nicht definiert, was unter einer erheblich über- bzw. unterdurchschnittlichen Leistung zu verstehen ist. Es werden keine Regelungen zum Leistungsfeststellungs- und -bewertungsverfahren getroffen. Die Anwendung des § 17 Abs. 2 TV-L setzt nach hier vertretener Auffassung ein regelmäßiges un...mehr

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Entgelt / 5.2.1.3 Grundbegriff: vorheriges Arbeitsverhältnis

Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. Arbeitnehmer ist derjenige, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 1)

Rn. 247 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen sind alle so bezeichneten Rechtsnachteile, die von einem Gericht im Geltungsbereich des Gesetzes nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts verhängt werden (so die Definition in der Gesetzesbegründung, BT-Drs 10/1314, 6). Eine "Strafe" ist die schärfste staatliche Reaktion auf e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / II. Versorgungsbezüge

Rz. 5 Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insbesondere:[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Amtsträger

Rz. 5 Die Haftungsbeschränkung gilt nur für die Haftung von Amtsträgern. Der Begriff des Amtsträgers ist in § 7 AO definiert. Darunter fallen nicht nur Beamte, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und theoretisch auch Arbeiter. Im Gegensatz zu den Beamten ist bei den anderen Personen allerdings die Eigenschaft des Amtsträgers nicht stets ohne Weiteres ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Seelotse / Zusammenfassung

Begriff Der Seelotse ist eine hauptberuflich selbstständige Person, die nach behördlicher Zulassung berufsmäßig Schiffe auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet.[1] Es besteht keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Anders verhält es sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung; hie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 111 Persönlic... / 2.3 § 111 Abs. 3

Rz. 13 Ebenso wie Abs. 1 ist Abs. 3 als Kann-Vorschrift ausgestaltet und legt die Entscheidung in das Ermessen des Vorsitzenden. Keine materielle Bedeutung hatte dabei die Unterscheidung zwischen dem "Vorsitzenden" in Abs. 1 und dem "Gericht" in Abs. 3. Die Änderung von Abs. 3 zum 19.7.2024 stellt nunmehr klar, dass der Vorsitzende zuständig ist, da es sich auch hier um eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden Personenbeförderungen (§ 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 145 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 4 UStG wird verwirklicht, wenn entgegen § 18 Abs. 12 S. 3 UStG die dort bezeichnete Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Rz. 146 Mit dem StÄndG 2003 (Rz. 6f.) ist u. a. die Regelung des § 18 Abs. 12 UStG geschaffen worden. Mit dieser Vorschrift sollte eine effektivere Erfassung der grenzüberschreitend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / a) Meldepflichten Dritter nach § 18 GrEStG und § 34 ErbStG

Nach § 18 GrEStG sind auch Gerichte, Behörden und Notare verpflichtet, gegenüber den Finanzbehörden alle Rechtsvorgänge, die unmittelbar oder mittelbar das Eigentum an einem inländischen Grundstück betreffen (unabhängig von einer Grunderwerbsteuerpflicht), anzuzeigen. Diese Anzeigepflichten sollen dem Finanzamt Kenntnis von den anzeigepflichtigen Vorgängen verschaffen und ih...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats

Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.[2] Nach...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 1 Zie... / 2 Anwendungsbereich des Gesetzes

Rz. 7 Ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf gilt das Gesetz für alle Arbeitsverhältnisse bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Die hierarchische Einordnung des Arbeitnehmers ist irrelevant, d. h. das TzBfG gilt auch für Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern in leitenden Positionen. Das TzBfG gilt auch für (befristete) Arbeitsverträge zwischen Verleihern und ...mehr