Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Kosten – Begründung von Wohnungseigentum und Übertragung von Miteigentumsanteilen in einem Akt

1 Leitsatz Erfolgt die Übertragung von Miteigentumsanteilen "uno actu" mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gem. § 3 WEG, handelt es sich um denselben Beurkundungsgegenstand im Sinne von § 109 Abs. 1 GNotKG. 2 Normenkette §§ 3, 4 Abs. 2 Satz 1 WEG; §§ 86, 109 Abs. 1 GNotKG 3 Das Problem Die Miteigentümer A bis D (Miteigentümer zu je ¼) schließen einen Teilungsvertrag...mehr

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Kosten – Begründung von Woh... / 2 Normenkette

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Kosten – Begründung von Woh... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 92 BNotO steht dem Präsidenten des Landgerichts das Recht zur Aufsicht über die Notare und Notarassessoren des Landgerichtsbezirks zu. Dieses Recht ist auch eine Pflicht. Im Rahmen seiner Pflichtausübung hat der Landgerichtspräsident im Fall die Gebührenrechnung eines Notars beanstandet. In der Sache geht es um die Begründung von Wohnungseigentum durch...mehr

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Kosten – Begründung von Woh... / 1 Leitsatz

Erfolgt die Übertragung von Miteigentumsanteilen "uno actu" mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum gem. § 3 WEG, handelt es sich um denselben Beurkundungsgegenstand im Sinne von § 109 Abs. 1 GNotKG.mehr

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Kosten – Begründung von Woh... / 3 Das Problem

Die Miteigentümer A bis D (Miteigentümer zu je ¼) schließen einen Teilungsvertrag und begründen 3 Wohnungseigentumsrechte. Im Teilungsvertrag werden 963/10.000 Miteigentumsanteile (MEA) von Miteigentümer D auf Miteigentümer A übertragen. Nach Auffassung des Präsidenten des Landgerichts handelt es sich beim Teilungsvertrag und der Übertragung der Miteigentumsanteile um gegens...mehr

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Kosten – Begründung von Woh... / 4 Die Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage im Ergebnis wie der Notar. Sowohl die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 3 WEG als auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen sei allerdings jederzeit gesondert möglich. Auch gebe es keine gesetzliche Regelung, wonach es sich bei dem einen Beurkundungsgegenstand um eine gesetzliche Folge des anderen handele. Ein einheitliches Rechtsverhä...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebührenstreitwert für eine Beschlussklage, mit der ein Wohnungseigentümer gegen die Nachschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgeht (eine Klage nur gegen den Nachschuss, den ein Wohnungseigentümer zahlen soll, wäre nicht möglich). Dieser ist nach § 49 GKG zu bestimmen. Der Gebührenstreitwert ist danach auf das Interesse aller Wohnungse...mehr

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wir stellen diesen zum Mietrecht entschiedenen Fall an dieser Stelle dar, da das Ergebnis im Wohnungseigentumsrecht teilweise identisch ist. Nach § 4 Abs. 1 HeizkostenV hat der Gebäudeeigentümer den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen. In der Regel geschieht dies durch die getrennte Erfassung des Verbrauchs von Wärme und Warmwas...mehr

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WEG-Streitigkeit: Vollzug e... / 4 Die Entscheidung

Das LG Potsdam meint, das Amtsgericht sei zuständig! Es liege eine WEG-Streitigkeit vor. Denn zu den Wohnungseigentumssachen gehörten gem. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG u. a. Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Diese Bestimmung sei weit auszulegen. Ausschlaggebend für die Zustä...mehr

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, die Mieter hätten ordnungsmäßig gehandelt! Gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV habe der Nutzer nämlich das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen, wenn die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften der Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet würden. Eine Abrechnung sei i. S. d. § 12 Abs. 1 Satz 1 Heizko...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert sei nach § 49 Satz 2 GKG auf die 7,5-fachen Kosten des K und damit auf 27.246 EUR (Kosten des Gesamtjahres 3.632,80 EUR x 7,5) festzusetzen. Zwar werde vertreten, es seien die Beträge der Nachforderungen und die Beträge der Anpassungen für das Gesamtinteresse zu addieren, wobei die Parteien zur Vorlage entsprechender Aufstellungen aufzufor...mehr

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Jahresabrechnung: Heizkoste... / 3 Das Problem

In einem Mietshaus werden die Heizungswärme und das Warmwasser zentral durch Bezug von Fernwärme mittels einer Anlage bereitgestellt, bei der die Versorgung mit Wärme mit der Warmwasserversorgungsanlage verbunden ist (verbundene Anlage). Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge wird entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV nicht mit einem Wärmezä...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 1 Leitsatz

Greift ein Wohnungseigentümer den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG an, ist sein Interesse nicht anhand des Nachschusses, sondern anhand der Kosten zu ermitteln, die er für das Gesamtjahr tragen soll.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es keinen Verwalter. Aus diesem Grund lädt einer von 4 Wohnungseigentümern die anderen Wohnungseigentümer zu einer Versammlung ein. Wohnungseigentümer K hält dies nicht für richtig. Im Wege der einstweiligen Verfügung beantragt er beim AG, den anderen 3 Wohnungseigentümern die Durchführung einer Eigentümerversammlung zu untersagen. Das A...mehr

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Gebührenstreitwert: Beseiti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel nach dem 30.11.2020 eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden nach § 71 ...mehr

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Versicherung des Gebäudes: ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer X schließt mit der B-AG einen Gebäudeversicherungsvertrag. Nach einem Brand verlangt nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern Wohnungseigentümer K von der B-AG für die Dauer von 36 Monaten den Ersatz der ihm entgangenen Miete und weiterer Schäden. Der Verwalter hatte der B-AG insoweit mitgeteilt, K sei ermächtigt, den Mie...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Elek... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss sei allerdings nicht mangels Beschlusskompetenz nichtig. Denn die Wohnungseigentümer seien berechtigt, Benutzungsbestimmungen für das gemeinschaftliche Eigentum und das Sondereigentum zu treffen, wobei eine Nutzungsregelung nicht so gefasst sein dürfe, dass sie das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers aushöhle. Der Besc...mehr

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Das 9-Euro-Ticket und seine steuerlichen Folgen

Kommentar Im Zusammenhang mit den Entlastungen für die hohen Energiepreise hat die Verwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-EUR-Tickets Stellung genommen. 9-EUR-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufw...mehr

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Grundlagen des Human-Resour... / 2.7 Wertschöpfungsrechnung

Wertbeitrag von Personalleistungen in Euro ermitteln Bei den bisherigen Ausführungen zum HR-Controlling stand meist die Betrachtung der Input-Seite im Vordergrund, weniger die des Outputs. Dies liegt daran, dass der Nutzen von Personalarbeit in Euro nur schwer und häufig nur sehr langfristig zurechenbar ist. Einige erste Ansätze, wie der Erfolg (Output) von Personalarbeit doc...mehr

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Grundlagen des Human-Resour... / 1.2 Aufgaben des HR-Controllings

Vom Berichtswesen bis hin zur Wertsteigerung Die Aufgaben des HR-Controllings sind je nach Unternehmen unterschiedlich gestaltet und davon vor allem davon abhängig, wie HR-Controlling im Unternehmen angesehen wird. Als Minimalfunktion ist die Sicherstellung der Berichterstattung zu nennen. Wobei genau genommen, ein Reporting noch kein HR-Controlling darstellt. Hinzu kommt im...mehr

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Grundlagen des Human-Resour... / 2.5 Benchmarking

Interner oder externer Vergleich, um besser zu werden und zu lernen "Benchmarking ist eine Methode, bei der sich Unternehmen untereinander austauschen, um vom besseren Unternehmen zu lernen. Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Defizite im eigenen Haus aufzuzeigen, sondern vorrangig um die Verbesserung von Vorgehensweisen. Inhalt des Austausches können Prozessabläufe u...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 2 Tätigkeit als Zahnarzt

Steuerfrei ist auch die freiberufliche Tätigkeit bei der Ausübung der Zahnheilkunde unter der Berufsbezeichnung "Zahnarzt" oder "Zahnärztin" (bzw. der Dentisten). Auch hier ist die Rechtsform, unter der die Tätigkeit ausgeübt wird, unerheblich.[1] "Ausübung der Zahnheilkunde" ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Kenntnisse gegründete Feststellung und Beha...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 6.2 Andere Einrichtungen als Betreiber

Außerdem sind die Leistungen von den in § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. aa-gg UStG genannten Einrichtungen steuerfrei, wenn es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die im Folgenden genannte Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach SGB jeweils bezieht.Der Begriff "Einrichtungen" umfasst auch natürliche Personen. Die vor dem 1.1.2009 erforderl...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 5 Praxis- und Apparategemeinschaften

Bevor hier die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG geprüft wird, ist im Einzelfall zu klären, ob die Gemeinschaft überhaupt Unternehmer nach § 2 UStG ist. Seit 1.1.2020 ist die dem Grunde nach unveränderte Steuerbefreiung in § 4 Nr. 29 UStG zu finden.[1] Soweit eine Kostengemeinschaft sich auf die Funktion beschränkt, für den gemeinschaftlichen Bezug der Leistungen...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 7.1 Begünstigte Einrichtungen

§ 4 Nr. 16 UStG befreit die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbundenen Leistungen[1], die erbracht werden von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 SGB V besteht; Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 a SGB V, § 72 oder § 77 SGB XI besteht oder die...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.2 Gutachten, Sachverständigen/Zeugentätigkeit, Betriebsärzte

Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens ist nur steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.[1] Nicht steuerfrei sind u. a. Gutachten für rechtliche Verfahren bzw. für Verfahren der Sozialversicherungen[2] (weil nicht die medizinische Betreuung der Patienten im Vordergrund steht)[3]: Alkohol-Gutachten; Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage fü...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / 2. Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn: § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG eröffnet die Möglichkeit der Pauschalierung für Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.5 Isolierte Aktivierung von Konfigurations- bzw. Customizing-Aufwendungen

Rz. 108 Die Aufwendungen, die oftmals anlässlich von Softwareeinführungsprojekten anfallen, um bspw. die Software betrieblich zweckgerecht nutzen zu können bzw. um die Software in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen, können beträchtlich sein. Dies betrifft vor allem die Aufwendungen für die Konfiguration bzw. das Customizing der Software. Sofern für eine Software bzw. ...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.4 Softwareinstallation und -anpassung

Rz. 72 Ein weiteres Problem hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung besteht dann, wenn Software erworben und anschließend von Mitarbeitern des Erwerbers bzw. mit Unterstützung von Dritten auf Basis eines Dienstvertrags installiert bzw. angepasst wird. In diesem Zusammenhang ist daher auch die Thematik der "nachträglichen Herstellungskosten" zu betrac...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.3.1 Erstbewertung

Rz. 78 Software ist im Falle des Erwerbs mit den Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusetzen. Dazu zählen der Kaufpreis bzw. die Lizenzkosten, die (internen und externen) Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. An...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.2 Bewertung

Rz. 126 Erstbewertung Sofern eine Trennung der beiden Phasen möglich ist oder nur eine Entwicklung vorliegt, dürfen bei selbst geschaffener Software des Anlagevermögens handelsrechtlich nur die Entwicklungskosten, nicht jedoch die Forschungskosten angesetzt werden. Folglich markiert der identifizierbare finale Übergangszeitpunkt von der Forschungs- zur Entwicklungsphase den f...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.2 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand infolge Softwareaktualisierung

Rz. 95 Während sich die Anpassung von Standardsoftware an geänderte technische oder inhaltliche Rahmenbedingungen regelmäßig in Form fertiger Updates und Upgrades vollzieht, erfordert die Umgestaltung von Individualsoftware häufig erheblichen, durch eigene Mitarbeiter oder Dritte ausgelösten Aufwand für Programmierarbeiten. Solche Maßnahmen sind jedoch auch bei angeschaffter...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.1 Ansatz und Ausweis

Rz. 110 Vorbemerkungen Die Entwicklung von Software ist im Regelfall mit hohen Kosten verbunden. Für den Hersteller stellt sich die Frage, wie diese Kosten bilanziell zu behandeln sind, insbesondere, ob es sich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens oder um steuerrechtlich nicht aktivierungsfähige bzw. handelsrec...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 5.4 Bewertung

Rz. 157 Sind die Netzseiten nach den vorstehenden Kriterien aktivierungsfähig, stellt sich die Frage nach deren Bewertung. Im Rahmen der Erstbewertung sind die Anschaffungskosten oder – bei der Ansatzmöglichkeit selbst erstellter Netzseiten – die Herstellungskosten relevant.[1] Diesbezüglich gelten grundsätzlich die zur Software gemachten Aussagen (vgl. Rz. 78 ff.). Hierzu g...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.2 Vertragliche Einordnung der Anschaffung

Rz. 70 Erfolgt die vollständige Erstellung einer Individualsoftware auf der Basis eines Werkvertrags mit einem Dritten, liegt regelmäßig ein Fall der aktivierungspflichtigen Anschaffung vor, weil das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten liegt.[1] Die Einbindung von Mitarbeitern des Auftraggebers in ein derartiges Projekt ändert an diesem Ergebnis nichts, solange das wirtsch...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.3.1 Abgrenzung

Rz. 62 Ein immaterielles Wirtschaftsgut, wie Software, darf gem. § 5 Abs. 2 EStG vom Anwender steuerrechtlich nur dann im Anlagevermögen aktiviert werden, wenn dieser es entgeltlich erworben hat. Dieses Bilanzierungsverbot betrifft sowohl selbst geschaffene als auch unentgeltlich von Dritten beschaffte immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Shareware[1] bzw. Freeware.[2] Diese...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.1.2.1 Software als selbstständige Bilanzierungseinheit

Rz. 51 Voraussetzung für das Vorliegen eines Wirtschaftsgutes ist nach der Rechtsprechung des BFH, dass es sich um eine Sache, ein Recht oder einen vermögenswerten Vorteil handelt, dem ein eigenständiger Wert beigelegt werden kann, der einen Nutzen über mehrere Wirtschaftsjahre abgibt und der allein oder zusammen mit dem Betrieb verkehrsfähig ist, also auf einen Dritten über...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / 1. Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Sachbezüge: § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG eröffnet die Möglichkeit der Pauschalierung für Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG. Hierzu gehören insbesondere Transportmöglichkeiten im Rahmen eines Werkverkehrs, sofern die...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / 2. Nutzung anderer motorisierter Fahrzeuge

Höchstbetrag 4.500 EUR: Bei ausschließlicher Benutzung anderer motorisierter Fahrzeuge (wie z.B. Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa, Pedelec, E-Bike) sind die pauschal besteuerbaren Sachbezüge und Zuschüsse des Arbeitgebers auf die Höhe der nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG als WK abziehbaren Entfernungspauschale – begrenzt auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR – beschränkt. Verei...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.3.1 Erstbewertung

Rz. 16 Gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die erworbene Hardware mit den Anschaffungskosten [1] inklusive der Anschaffungsnebenkosten bzw. nachträglichen Anschaffungskosten zu aktivieren. Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen. Als Anschaffungsnebenkosten kommen insbesondere Frachten, Installations- und Vernetzungskosten in Betracht. Nicht zu den Ansch...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 5.2 Ansatz

Rz. 150 Auch bei einem solchen Webauftritt, der seinem "Charakter nach zwischen Anwenderprogrammen und Datensammlungen"[1] steht, stellt sich die Frage, ob die entspr. Aufwendungen aktivierungsfähig sind.[2] Dies setzt voraus, dass mit dem Webauftritt ein selbstständig verwertbarer und bewertungsfähiger Vermögensgegenstand geschaffen wird, dessen Aktivierung nicht verbotsbew...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / I. Regelungsinhalt

Überblick: Unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a und b EStG können Arbeitgeber die Lohnsteuer (LSt) für Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG (d.h. Fahrten zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sa...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / IV. Pauschale Besteuerung von Sachbezügen und Zuschüssen i.S.d. § 3 Nr. 15 EStG (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG)

Wahlrecht: Anstelle der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG kann der Arbeitgeber die LSt für alle dort genannten Bezüge eines Kalenderjahres mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben. Beachten Sie: Der Arbeitgeber kann auch dann die Pauschalbesteuerung wählen, wenn die Bezüge dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Mit Ausnah...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.1.1 Behandlung von Updates und Upgrades

Rz. 92 Während Upgrades grundsätzlich als neuer Vermögensgegenstand zu aktivieren sind, wobei die Ursprungsversion des Programms vollständig außerplanmäßig abgeschrieben und ausgebucht wird, hat sich bzgl. der Bilanzierung von Updates bisher noch keine herrschende Meinung herausgebildet. Unter einem Update ist eine verbesserte, aktualisierte oder technisch veränderte Version ...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 3.4.1 Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand

Rz. 37 Insbesondere Defekte von Einzelteilen oder die Anpassung an den fortgeschrittenen technischen Standard können Ursachen dafür sein, dass Teile einer EDV-Anlage ausgetauscht werden oder eine EDV-Anlage um bestimmte Komponenten, z. B. eine zweite Festplatte oder ein zusätzliches Laufwerk, erweitert wird. Im Zusammenhang mit einer solchen Aufrüstung von Hardware stellt si...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.2 Rückstellungen für unterlassene Softwarewartung

Rz. 101 Unterbleibt die eigentlich erforderliche Wartung bzw. Aktualisierung von Software, ist zu prüfen, ob hierfür die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gem. § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB [1] in der Handels- und – über das Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG – auch in der Steuerbilanz erforderlich ist.[2] Eine solche Rückstellung darf jedoch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Berechnung

Rz. 5 Ausschlaggebend für die Berechnung des Vergütungsanspruchs sind die bisher erbrachten Leistungen des Dienstverpflichteten. Für den im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Teil der Dienstleistung stehen ihm – anders als im Werkvertragsrecht (§ 648 Satz 2 und 3 BGB) – weder Vergütungs- noch Entschädigungsansprüche zu.[1] Die bislang erbrachten Leistungen sind zur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pauschalbesteuerung nach § ... / b) Pauschale Besteuerung von Zuschüssen

Der Arbeitgeber kann die LSt für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlte Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerbefreit sind, pauschal mit 15 % erheben, soweit die Zuschüsse den Betrag nicht übersteigen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.2 Ausweis

Rz. 75 Software muss in der Bilanz eines Unternehmens in Abhängigkeit von der Zweckbestimmung ausgewiesen werden[1] im Anlagevermögen, wenn diese zum dauernden Einsatz im Unternehmen bestimmt ist, unter "selbst geschaffene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" gem. § 266 Abs. 2 A. I. 1. HGB, soweit handelsrechtlich das Aktivierungswahlrecht ents...mehr