Fachbeiträge & Kommentare zu Asylrecht

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§ 6 Asylrecht / F. Familienasyl

I. Typische Sachverhalte Rz. 50 Die Mandantin wurde in Afghanistan wegen des Betriebs einer Schule für Mädchen von den Taliban verfolgt; sie befindet sich im Asylverfahren und fragt nach den Auswirkungen ihres Asylverfahrens für die rechtliche Situation ihres Ehemannes und ihrer Kinder. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 51 Gem. § 26 AsylG können Familienangehörige von Personen, die...mehr

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§ 6 Asylrecht / G. Beendigung und Aufhebung des Schutzstatus

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§ 6 Asylrecht / B. Asylverfahren und Entscheidung

I. Typische Sachverhalte Rz. 4 II. Rechtliche Grundlagen Rz. 5 Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens nach...mehr

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§ 6 Asylrecht / D. Asyl, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 6 Asylrecht / I. Typische Sachverhalte

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§ 6 Asylrecht / I. Typische Sachverhalte

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§ 6 Asylrecht / I. Typische Sachverhalte

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 6 Asylrecht / I. Typische Sachverhalte

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 6 Asylrecht / I. Typische Sachverhalte

Rz. 50 Die Mandantin wurde in Afghanistan wegen des Betriebs einer Schule für Mädchen von den Taliban verfolgt; sie befindet sich im Asylverfahren und fragt nach den Auswirkungen ihres Asylverfahrens für die rechtliche Situation ihres Ehemannes und ihrer Kinder.mehr

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 6 Asylrecht / I. Typische Sachverhalte

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Die rechtliche Grundlage für das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft ist § 3 AsylG. Die Definition beruht zum einen auf Art. 1A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention und ist zum anderen an den Vorgaben der unionsrechtlichen Qualifikationsrichtlinie [9] orientiert.[10] Demnach unterliegt die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sechs Voraussetzungen:mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.3: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz 50667 Köln per beA Klage des _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesrepublik De...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage gegen die Ablehnung von Familienasyl

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.5: Klage gegen die Ablehnung von Familienasyl Verwaltungsgericht Münster Manfred-von-Richthofen-Straße 8 48145 Münster per beA Klage des _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesrepublik ...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.6: Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung Verwaltungsgericht Hamburg Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesrepublik D...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.4: Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots Verwaltungsgericht Karlsruhe Nördliche Hildapromenade 1 76133 Karlsruhe per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesre...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung Verwaltungsgericht Bremen Am Wall 198 28195 Bremen per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesrepublik Deuts...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Gem. § 26 AsylG können Familienangehörige von Personen, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte (§ 26 Abs. 5 AsylG) anerkannt sind, den gleichen Schutzstatus erhalten. Die Norm ist damit von den Regelungen des Familiennachzugs zu unterscheiden, die Familienangehörigen von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis außerhalb des Asylverfahren...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Asylverfahrens ist zu berücksichtigen: Der Schutzstatus von Asyl, internationalem Schutz und durch ein Abschiebungsverbot muss nicht für alle Ewigkeiten gelten. Vielmehr können Änderungen im Herkunftsland oder in der persönlichen und gesundheitlichen Situation des Antragstellers oder bestimmte Verhaltensweisen des Mandanten dazu ...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Das sog. Dublin-Verfahren fußt auf der unionsrechtlichen Dublin III-VO,[4] die festlegt, welcher der insgesamt 31 Mitgliedstaaten – neben den Staaten der Europäischen Union nehmen die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen an dem System teil – für die materielle Prüfung eines Asylverfahrens zuständig ist. Es handelt sich damit um eine dem BAMF obliegende und dem ...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 27 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.2: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Verwaltungsgericht München Bayerstr. 30 80335 München per beA In der Verwaltungsstreitsache _________________________./. BRD Az. _________________________ beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers, die aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs. 7 VwGO anzuordnen. Dan...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 43 Die vom BAMF in jedem Asylverfahren (§ 24 Abs. 2 AsylG) ggf. nachrangig oder kraft eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 3 AufenthG zu prüfenden Abschiebungsverbote werden als nationale Abschiebungsverbote bezeichnet, da sie – im Gegensatz zur Flüchtlingsanerkennung und zum subsidiären Schutz – keinen unmittelbaren Ursprung im Unionsrec...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 5 Zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens nach dem AsylG ist nicht die Ausländerbehörde, sondern gem. § 5 Abs. 1 AsylG das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Allein für den Fall, dass eine Person nur Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 S. 1 AufenthG geltend macht, ist der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufent...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Aufenthaltsrecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und wird – ausweislich seines historischen Ursprungs im Polizeirecht – gemeinhin als Gefahrenabwehrrecht klassifiziert. Tatsächlich dient das Aufenthaltsrecht nicht (allein) der Gefahrenabwehr im Sinne eines Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern stellt sich kraft seiner Anknüpf...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 20 Das Recht auf Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ist in Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Es handelt sich hierbei um ein Bündel an unterschiedlichen Regelungsaspekten, das aufgrund der Verquickung mit dem Asylgesetz und dem Ergebnis eines Asylverfahrens und dem damit einhergehenden Zusammenspiel zwischen Ausländerbehörde...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 4 KSÜ

Zusammenfassung Art 4 KSÜ0 Dieses Übereinkommen ist nicht anzuwendenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ehemündigkeit nach ausländischem Recht (Abs 3).

Rn 11 Während sich die Ehemündigkeit grds nach I richtet (Rn 4) trifft III eine Sonderregelung für Minderjährigenehen (›Kinderehen‹). Er korrigiert die Anwendung ausl Rechts und greift dann ein, wenn die Ehemündigkeit eines Verlobten nach I ausl Recht unterliegt. Für gleichgeschlechtliche Ehen gilt die Vorschrift entspr (Art 17b V 1). Die Anwendung dieser schon bei ihrer Ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HKÜ Art 3 HKÜ

Zusammenfassung Art 3 HKÜ0 Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes gilt als widerrechtlich, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 6 Literatur

Rz. 16 Deibel, Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht durch die Asylpakete II und III, ZFSH/SGB 2016, 520. Dietz, "Spurwechsel" für abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer, NVwZ – Extra 15/2019, 1. ders., Kriegsvertriebene aus der Ukraine, NVwZ 2022, 505. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberlei...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / [Ohne Titel]

Mit ihren Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023[1] haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) einen gemeinsamen Katalog mit ihren Vorschlägen zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vorgelegt. Der Stellungnahme ist ein Eckpunktepapier von BRAK und DAV...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / V. § 30 RVG

Diese Vorschrift regelt den Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylgesetz. Das zum 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (AsylVfBG) vom 21.12.2022 (BGBl I, 2817) hat das asylrechtliche Verfahren zum Zwecke der Entlastung der Verwaltungsgerichte geändert. Eine dieser Änderungen, die in § 77 Abs. 4 As...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / IV. Humanität ohne Rechtsbruch – wir schaffen das!

Beide Entscheidungen zeigen, dass das Recht der Vaterschaftsanerkennung und das Abstammungsrecht insgesamt im Hinblick auf die neuen Familienformen, die Ehe für alle und die Zulässigkeit der Stiefkindadoption unabhängig vom Vorliegen einer Ehe (§ 1766a BGB) dringend reformbedürftig sind. Hinsichtlich eines aufenthaltsrechtlichen Missbrauchs wird allerdings auch eine Reform d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 394 Entsprechende Maßregeln des Kinderschutzes können nach Art. 3 KSÜ (mit seiner im Unterschied zu Art. 1 MSA beispielhaften und nicht abschließenden Aufzählung)[542] insbesondere (klarstellend) Folgendes umfassen (sachlicher Anwendungsbereich; "Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens des Kindes"[543]):mehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Das Personalstatut von Flüchtlingen und Asylberechtigten

Rz. 88 Bei Flüchtlingen wird die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit gem. Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention)[127] durch die Anknüpfung an den Wohnsitz ersetzt. Wie bei der Staatenlosenkonvention (siehe Rdn 85) wird auch hier der Begriff "Wohnsitz" als "gewöhnlicher Aufenthalt" i.S.d. des de...mehr

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Deutschland / 2. Bleiberecht

Rz. 51 Ist der ausländische Ehegatte eines Deutschen EG-Unionsbürger, stehen ihm regelmäßig europarechtlich vermittelte Aufenthaltsrechte zu. Anderenfalls kommen Aufenthaltsrechte nach Maßgabe des zum 1.1.2005 in Kraft getretenen AufenthG [58] in Betracht. Dabei unterscheidet das AufenthG – abhängig u.a. von der Stärke des gewährten Aufenthaltsrechts – zwischen dem Visum (§ 6...mehr

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AGS 03/2020, Abrechnung bei... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht legt die vom Kläger erhobene Beschwerde sachgerecht (§ 88 VwGO) als Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss aus. Das Gericht entscheidet über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss in der Besetzung, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde, somit vorliegend durch den Einzelrichter. Die erhobene Erinnerung ist zulässig (...mehr

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AGS 02/2020, Kein Mengenrab... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Klägerin, über die die Berichterstatterin nach §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 GKG als Einzelrichterin entscheidet (vgl. zur Einzelrichterzuständigkeit im Beschwerdeverfahren, wenn erstinstanzlich – wie hier – eine Entscheidung durch den Berichterstatter ergangen ist: OVG NRW, Beschl. v. 26.10.2018 – 17 E 668/18, Abdruck S. 2), ist unbegr...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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AGS 07/2019, Fiktive Termin... / 1 Aus den Gründen

Die Entscheidung ergeht durch den Kammervorsitzenden als Berichterstatter anstelle der Kammer, nachdem dieser bereits im vorangegangenen Urteil die Kostengrundentscheidung getroffen hat. Die gem. den §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung gegen den in der Beschlussformel genannten Kostenfestsetzungsbeschluss ist unbegründet. Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers steht die vo...mehr

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AGS 02/2019, Verfassungswid... / 2 Aus den Gründen

III. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt. Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das BVerfG bereits geklärt (vgl. BVerfG...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr