Fachbeiträge & Kommentare zu Asylrecht

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AGS 02/2019, Verfassungswid... / 2 Aus den Gründen

III. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG angezeigt. Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das BVerfG bereits geklärt (vgl. BVerfG...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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FF 6/2018, FF 6/2018 / Asylrecht

EuGH, Urt. v. 12.4.2018 – C-550/16 (Rechtssache A und S/Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie) Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familienzusammenführung. Der Antrag auf Familienzusammenführung muss jedoch innerhalb einer angemessenen Frist gestellt werden, d.h. grundsätzlich innerhalb von drei Monaten...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / b) "Verfassungswandel" ohne klaren Ankerpunkt

Selbst wenn man – anders als hier – einen Verfassungswandel für möglich hielte, stellt sich die Frage, woran sich dieser eigentlich objektivieren soll. Diffuse gesellschaftliche Stimmungen sind schon aufgrund ihrer Informalität, Instabilität und Unbestimmtheit keine taugliche Grundlage für verfassungsnormative Schlussfolgerungen. Was für die einen eine konsequente Fortschrei...mehr

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AGS 10/2017, Gegenstandswert einer Untätigkeitsklage im Asylrecht

RVG § 30; GKG § 52; VwGO § 75 Leitsatz Der Ansatz des Regelwerts bei einer reinen Untätigkeitsklage nach dem AsylG ist unbillig. VG Köln, Beschl. v. 24. 4. 2017 – 4 K 9487/16.A 1 Sachverhalt Der Kläger hatte Untätigkeitsklage erhoben, mit der er die Fortsetzung des Asylverfahrens in Form der Bestimmung eines Termins zur Anhörung des Klägers durch das Bundesamt für Migration und F...mehr

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AGS 10/2017, Editorial

Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen hat in der Praxis bislang keine große Bedeutung gewonnen. Angeregt wird derzeit, den Anwendungsbereich dieses Gebührentatbestands zu erweitern, um einen Ausgleich für die Verfahren zu schaffen, in denen der Anwalt an umfangreichen Beweisaufnahmen teilzunehmen hat und die Verfahrens- und Terminsgebühr keine ausreiche...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 8. Antragserfordernis

Rz. 172 Innerhalb der Monatsfrist muss der Beschwerdeführer einen bestimmten Antrag stellen. Mit diesem Antrag legt der Beschwerdeführer nicht zuletzt vor dem Hintergrund des § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO fest, inwieweit eine Überprüfung der VG-Entscheidung erfolgen soll und darf. Das OVG prüft nämlich gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO nur die dargelegten Gründe.[176] Rz. 173 Enthält wed...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / C. Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit bezüglich der elterlichen Verantwortung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kinderschutzübereinkommen – KSÜ)

Rz. 3 Die Unterzeichnerstaaten[3] dieses Übereinkommens – in der Erwägung, dass der Schutz von Kindern im internationalen Bereich verbessert werden muss; in dem Wunsch, Konflikte zwischen ihren Rechtssystemen in bezug auf die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern zu vermeiden; eingedenk der Bedeutung der in...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / A. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO)

Rz. 1 (Amtsblatt Nr. L 338 vom 23.12.2003, S. 1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in E...mehr

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ZAP 9/2017, Rechtsprechungs... / I. Asylrecht

1. Zuständigkeit für die Durchführung eines Asylverfahrens im Dublin-Verfahren In der Praxis erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nicht selten über einen Eurodac-Treffer (ein Treffer in der europäischen Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) Kenntnis davon, dass der Asylsuchende in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat....mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / II. Ausländer- und Asylrecht

1. Ausnahme zu ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache bei Niederlassungserlaubnis Nach § 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG ist u.a. Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, dass der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AufenthG) sowie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverh...mehr

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ZAP 13/2017, Asylrecht: Anhörung bis kurz vor Erlass des Dublin-Bescheides möglich

(VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2.5.2017 – A 4 S 1001/17) • Das gesamte Unionsrecht ist in allen 24 Amtssprachen gleichermaßen verbindlich, somit auch Art. 5 Abs. 3 Dublin III-VO. Insofern ist die Vorgabe der „Zeitnähe“ („in a timely manner“, „en temps utile“) in Art. 5 Abs. 3 Dublin III-Verordnung 604/2013/EU nicht als starre Ausschlussfrist zu verstehen, deren Verletzun...mehr

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ZAP 2/2016, Asylrecht: Fristen im Dublin-Verfahren nicht individualschützend

(BVerwG, Urt. v. 27.10.2015 – 1 C 32.14) • Begehrt ein Asylbewerber die Aufhebung einer Entscheidung über die Unzuständigkeit Deutschlands für die Prüfung seines Asylantrags nach den unionsrechtlichen Regelungen der Dublin II-Verordnung, ist die Anfechtungsklage die allein statthafte Klageart. Jedenfalls im Fall der Zustimmung des ersuchten Mitgliedstaats zur Aufnahme begrün...mehr

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ZAP 7/2015, Asylrecht: Deserteure der US-Streitkräfte

(EuGH, Urt. v. 26.2.2015 – C-472/13) • Gemäß der europäischen Richtlinie über den Flüchtlingsstatus (Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004, ABl. L 304, S. 12, ber. ABl. 2005, L 204, S. 24) kann als "Verfolgung" auch eine drohende Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes gelten, wenn dieser Verbrechen umfassen würde. Hierfür ist nicht erforderlich, ...mehr

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ZAP 5/2017, Asylrecht: Asylanträge von Terrorismus-Unterstützern

(EuGH, Urt. v. 31.1.2017 – C-573/14) • Nach der Richtlinie 2004/83/EG vom 29.4.2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen (ABl. 2004, L 304, S.12, ber. ABl. 2005, L 204, S. 24), ist die Anwendung des Ausschlusses von der Anerkennung...mehr

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ZAP 11/2017, Asylrecht: Belehrung von Asylbewerbern

(VG Düsseldorf, Beschl. v. 13.2.2017 – 22 L 4485/16.A) • Aus § 24 Abs. 1 S. 2 AsylG und Art. 12 Abs. 1 Buchst. a) der Asylverfahrensrichtlinie ergibt sich, dass eine Belehrung in einer Sprache erfolgen muss, die der Betroffene versteht oder von der vernünftigerweise angenommen werden darf, dass er sie versteht. Daher gilt ein Asylantrag nicht als nach § 33 Abs. 1 AsylG zurüc...mehr

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ZAP 3/2016, Asylrecht: Unterbringung in Wohncontainern grundsätzlich zumutbar

(LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 2.10.2015 – L 8 AY 40/15 B ER) • Aufgrund der bestehenden staatlichen Unterbringungspflicht während des Asylverfahrens hat der Asylsuchende einen Anspruch auf Unterbringung in adäquatem Wohnraum, die – ermessensfehlerfrei – durch eine Sach- oder eine Geldleistung (Auswahlermessen) zu erfolgen hat. Hierbei kann auch die Unterbringung in e...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / II. Ausländer- und Asylrecht (Modifizierte Anforderungen an die Ausweisung bei besonderem Ausweisungsschutz)

Nach § 56 Abs. 1 S. 1 AufenthG genießt ein Ausländer, der einen gesicherten Aufenthaltsstatus nach Nrn. 1 bis 5 besitzt, besonderen Ausweisungsschutz. Er wird nach S. 2 nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegen i.d.R. in den Fällen der §§ 53 und 54 Nr. 5 bis 5b und...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / I. Entwicklung des Ausländer- und Asylrechts

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht, Art. 16a Abs. 1 GG. Das Grundrecht auf Asyl ist seit 1949 im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert, früher: Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG. 1. Flüchtlingszahlen Die Industriestaaten haben im vergangenen Jahr nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) die höchste Zahl von Asylanträgen seit 22 Jahren verzeichnet. Von ...mehr

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ZAP 6/2016, Anwaltsmagazin / Bundesrat billigt Neuregelungen im Asylrecht

Ende Februar hat der Bundesrat das sog. Asylpaket II sowie ein Gesetzesvorhaben zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer gebilligt. Das "Asylpaket II”" bestimmt Gruppen von Asylbewerbern, bei denen das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden kann: Dazu gehören Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Antragsteller, die beim...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltsmagazin / Scharfe Zurückweisung der Kritik an Asylrechts-Anwälten

Nachdem sie sich erst kürzlich entschieden gegen die Kritik des Bundesinnenministers de Maizière an Asylrechts-Anwälten gewehrt haben (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 15/2016, S. 765), sahen sich Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) nun erneut herausgefordert, die Arbeit derjenigen Kollegen zu verteidigen, die Zuwanderer rechtlich beraten. Anlass daz...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Der bisherige Münchener Generalstaatsanwalt Peter Frank wird neuer Generalbundesanwalt. Der Bundesrat stimmte Ende September einer entsprechenden Empfehlung von Bundesjustizminister Heiko Maas zu. Frank folgt damit Harald Range nach, der wegen seines öffentlich geäußerten Vorwurfs eines "unerträglichen Eingriffs in die Unabhängigkeit der Justiz" im Zusammenhang mit der sog. ...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / a) Ausnahme-Regel-Verhältnis

Art. 16a Abs. 1 GG erhält das Asylrecht einschließlich der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG als Individualgrundrecht verfassungsrechtlich aufrecht. Allerdings kommt Abs. 1 nur zur Anwendung, soweit sich aus Abs. 2–5 nichts anderes ergibt. Das rechtliche Regel-Ausnahme-Verhältnis hat sich – wie beabsichtigt – in ein praktisches Ausnahme-Regel-Verhältnis umgewandelt (Sa...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 1. Flüchtlingszahlen

Die Industriestaaten haben im vergangenen Jahr nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) die höchste Zahl von Asylanträgen seit 22 Jahren verzeichnet. Von den insgesamt etwa 866.000 Erstanträgen auf Asyl seien danach die meisten in Deutschland registriert worden. Mit 173.000 Erstanträgen entfalle rund ein Fünftel der Anträge auf Deutschland. Die Za...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 3. Richtlinienumsetzungsgesetze

Das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 28.8.2007, das im August 2007 in Kraft trat, setzte elf EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Von wesentlicher Bedeutung ist die Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (QualfRL) und der Verfahrensrichtlinie (VRL). Verfahrensrechte der Asylbewerber wurden gestärkt. Mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz vom 28.8.2013 wurden Flüchtlinge und subs...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Grünes Licht für Asyl-Reformpaket

Nach einem beispiellos kurzen Gesetzgebungsverfahren winkten Mitte Oktober sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das umfangreiche Gesetzespaket zum neuen Asylrecht durch, mit dem die Bundesregierung die rasant ansteigenden Flüchtlingszahlen in den Griff bekommen möchte (s. zum Regierungsentwurf ZAP Anwaltsmagazin 20/2015, S. 1055 f.). Bundesinnenminister de Maizière be...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Umfangreiches Maßnahmenpaket zu Asylverfahren verabschiedet

Als Reaktion auf den anhaltend hohen Flüchtlingsstrom hat die Bundesregierung ein umfangreiches Paket mit Gesetzesänderungen im Asylrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen, die Länder bei der Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte zu unterstützen und abgelehnte Antragsteller schneller in ihre Heimat abzuschieben. Sie setzt damit die Besc...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 2. Asyl, Art. 16a Abs. 1 GG

Das Asylrecht beruht in seinen in die Antike zurückreichenden Wurzeln auf dem Zufluchtgedanken und dient in seinem Kernbereich und Wesensgehalt der Beseitigung einer im Heimatstaat bestehenden ausweglosen Lage (Sachs, Kommentar zum GG, 7. Aufl. 2014, Art. 16a Rn. 1). a) Ausnahme-Regel-Verhältnis Art. 16a Abs. 1 GG erhält das Asylrecht einschließlich der Rechtsweggarantie des A...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 7 Bundestag billigt mehrere Gesetzesvorhaben

Der Bundestag hat Mitte Mai einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung zugestimmt, die damit in Kürze in Kraft treten können. Insbesondere beschlossen die Abgeordneten eine weitere Verschärfung des Asylrechts, eine Reform des Waffenrechts sowie mehr Rechte für durch Samenspende gezeugte Kinder. Im Einzelnen: Änderungen im Asylrecht Durch die geplante Neuregelung wird ...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / Verfassungsklage gegen ungebremste Zuwanderung?

In dem derzeitigen Streit um die Begrenzung der Flüchtlingszahlen droht die bayerische CSU mit einer Klage vor dem BVerfG. Sie stützt sich hierbei auf ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters und jetzigen Bonner Rechtsprofessors Udo di Fabio, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Bund zu wirksamen Grenzkontrollen verpflichtet ist, wenn das gemeinsame europäische ...mehr

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ZAP 19/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Im August hat Frau Dr. Silke Wittkopp ihr Amt als Richterin am BVerwG angetreten. Sie kommt vom OVG Münster und war dort auch mehrere Jahre an den VGH NRW abgeordnet. Sie wurde dem 1. Revisionssenat zugewiesen, der u.a. für das Ausländerrecht, das Asylrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht und das Vereinsrecht zuständig ist. Am Bundessozialgericht (BSG) gibt es fünf neue Besetz...mehr

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ZAP 23/2015, Anwaltsmagazin / Neue Fachanwaltschaft fürMigrationsrecht beschlossen

Die Satzungsversammlung hat am 9. November in der ersten Sitzung ihrer neuen Legislaturperiode die Einführung eines neuen Fachanwaltstitels für Migrationsrecht beschlossen. Damit war eine Initiative aus der Mitte der Satzungsversammlung erfolgreich, die angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms nach Deutschland dafür gesorgt hatte, dass das Thema kurzfristig auf die Tageso...mehr

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ZAP 9/2017, Rechtsprechungs... / 3. Sperre für Aufenthaltstitel während des Asylverfahrens

Nach § 10 Abs. 1 AufenthG kann einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern. Nach dem Urteil des BVerw...mehr

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ZAP 9/2017, Rechtsprechungs... / 1. Zuständigkeit für die Durchführung eines Asylverfahrens im Dublin-Verfahren

In der Praxis erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) nicht selten über einen Eurodac-Treffer (ein Treffer in der europäischen Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) Kenntnis davon, dass der Asylsuchende in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat. In diesem Fall richtet es regelmäßig ein Wiederaufnahmeersuchen an den jeweil...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / II. Flüchtlingsschutz, Asyl, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot

Nach Art. 16a GG genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht und setzt einen Antrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge voraus. Der Antrag ist regelmäßig persönlich durch den Asylsuchenden zu stellen. Auf der Grundlage eines Asylantrags wird – in dieser Reihenfolge –...mehr

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ZAP 9/2017, Rechtsprechungs... / 2. Klageart bei Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens

Die Ablehnung der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens gem. § 71 Abs. 1 AsylG bzw. § 71a AsylG stellt sich nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes der Sache nach als Entscheidung über die Unzulässigkeit eines Asylantrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG dar. Mit dem Integrationsgesetz hat der Gesetzgeber zur besseren Übersichtlichkeit und Vereinfachung der Rechtsanwendu...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 2. Prüfungsumfang bei Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung

Für den Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (§ 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG) ist in der Rechtsprechung des BVerwG entschieden, dass der Widerrufsbescheid umfassend auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen ist und das Gericht auch vom Kläger nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe sowie von der Behörde nicht angeführte Widerrufsgründe einzubeziehen hat (BVerwGE 146, 31, Rn. 9)...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 1. Ausnahme zu ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache bei Niederlassungserlaubnis

Nach § 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG ist u.a. Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, dass der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AufenthG) sowie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (§ 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AufenthG) verfügt. Ausreichende Kenntnisse ...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / c) Nachfluchtgründe

Sog. Nachfluchtgründe werden nur unter engen Voraussetzungen anerkannt. Ein Ausländer wird i.d.R. nicht als Asylberechtigter anerkannt, wenn die Gefahr politischer Verfolgung auf Umständen beruht, die er nach Verlassen seines Herkunftslandes aus eigenem Entschluss geschaffen hat, es sei denn, dieser Entschluss entspricht einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betäti...mehr

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Anwaltsmagazin / Neuregelungen im April

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend das Asylrecht, das Energierecht sowie den Verbraucherschutz. Im Einzelnen: Asylpaket II und Ausweisungsrecht Das am 17. März in Kraft getretene Asylpaket II beschleunigt Verfahren für bestimmte Gruppen von Asylbewerbern, setzt den Familiennachzug für einen Teil der Flü...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 2. Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz vom 30.7.2004 trat im Januar 2005 in Kraft und brachte eine grundlegende Reform des deutschen Ausländerrechts. Der Abschiebungsschutz wurde wesentlich erweitert; auch eine politische Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure wurde anerkannt. Die Verfolgung allein aufgrund des Geschlechts konnte nunmehr eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer so...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 4. Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten

Am 6.11.2014 trat in Deutschland das Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten in Kraft. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ghana, Senegal, Serbien, die EJR Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina werden als sog. sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Anträge von Personen aus den betroffenen Ländern können schneller bearbeitet und abgelehnt werden. Eine Rückführung ist innerha...mehr

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ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Asyl- und Flüchtlingsrecht, Asylantrag [Rdn 167]

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AGS 12/2013, Streitwertkata... / Streitwertkatalog

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AGS 12/2011, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Notar Joachim Teubel und Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Seminarleiterin Karin Scheungrab. Verlag C. H. Beck, 2. Aufl. München 2011 XXXIX, 1055 S. 109,00 EUR.

In neuer Herausgeberschaft erscheint nach kurzer Zeit bereits die zweite Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Vergütungsrecht. Durch den Tod des leider viel zu früh verstorbenen Mitbegründers und Herausgebers dieses Werkes, Dr. Rembert Brieske, hat sich die Herausgeberschaft geändert. Ebenso hat das Autorenteam geringfügige Änderungen erfahren. Auch inhaltlich ist der ...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 13. Anpassung des Gegenstandswertes in Asylsachen auf 5.000,00 EUR

Es wird angeregt, § 30 RVG wie folgt zu fassen: "In Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz beträgt der Gegenstandswert in Klageverfahren 5.000 EUR. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach dem Asylverfahrensgesetz beträgt der Gegenstandswert 2.500 EUR, im Übrigen die Hälfte des Wertes der Hauptsache. Sind mehrere natürliche ...mehr

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AGS 02/2009, Editorial

Erhöhung des Gegenstandswertes für Asylsachen Kurz vor Weihnachten erreichte den Deutschen Anwaltverein (DAV) eine erfreuliche Nachricht: Der Deutsche Caritasverband unterstützt mit seinem Schreiben an verschiedene Politiker (Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Staatsministerin im Bundeskanzleramt Dr. Maria Böhmer, an die Frakti...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großteil der zivilrec...mehr

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FF 02/2011, Bestellung eine... / 1 Gründe:

I. [1] Der Beschwerdeführer ist ein am … 1993 geborener afghanischer Staatsangehöriger, dessen Eltern in Afghanistan verstorben sind. Am 23.2.2010 meldete sich der Beschwerdeführer in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge als unbegleiteter Minderjähriger. Am 25.2.2010 nahm ihn die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe in Obhut und beantragte die Einrichtung einer ...mehr