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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 7 Bundestag billigt mehrere Gesetzesvorhaben

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Der Bundestag hat Mitte Mai einer Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung zugestimmt, die damit in Kürze in Kraft treten können. Insbesondere beschlossen die Abgeordneten eine weitere Verschärfung des Asylrechts, eine Reform des Waffenrechts sowie mehr Rechte für durch Samenspende gezeugte Kinder. Im Einzelnen:

  • Änderungen im Asylrecht

Durch die geplante Neuregelung wird die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtert. Unter anderem können Asylbewerber ohne Bleibeperspektive verpflichtet werden, länger als bisher in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen; bei Abschiebung werden sie dann direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt. Auch werden die Regeln für sog. Gefährder geändert. Diese können nun verpflichtet werden, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Zudem erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitere Befugnisse zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden. Können diese keine gültigen Ausweispapiere vorlegen, soll das Bundesamt die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten dürfen.

  • Reform des Waffenrechts

Mit der Neuregelung soll die Zahl der illegalen Waffen und Munition reduziert werden. Das Gesetz sieht eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen. Gleichzeitig soll das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition anheben. Durch eine im Gesetz enthaltene Besitzstandsregelung dürfen Waffenbesitzer allerdings ihre bereits vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.

  • Rechte für Kinder von Samenspendern

Wer vermutet, dass er mittels einer Samenspende ...

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