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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Umfangreiches Maßnahmenpaket zu Asylverfahren verabschiedet

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Als Reaktion auf den anhaltend hohen Flüchtlingsstrom hat die Bundesregierung ein umfangreiches Paket mit Gesetzesänderungen im Asylrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen, die Länder bei der Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte zu unterstützen und abgelehnte Antragsteller schneller in ihre Heimat abzuschieben. Sie setzt damit die Beschlüsse eines Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik um, das am 24. September stattgefunden und auf dem die Bundeskanzlerin sich mit den Ministerpräsidenten der Länder auf folgende Maßnahmen geeinigt hat:

  • Finanzielle Unterstützung der Länder

Der Bund entlastet die Länder erheblich und übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 EUR pro Monat. Diese Kostenübernahme beginnt mit dem Tag der Erstregistrierung und endet bei Abschluss des Verfahrens. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zurzeit bei rund fünf Monaten. Angestrebt wird die Beschleunigung der Verfahren.

  • Abschaffung von Fehlanreizen

Bei Bewerbern ohne Bleibeperspektive sollen "Fehlanreize" künftig vermieden werden. Bei ihnen soll der persönliche Bedarf, der bislang mit dem sog. Taschengeld abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt werden. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.

  • Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten

Zu sicheren Herkunftsstaaten sollen künftig auch Albanien, Kosovo und Montenegro erklärt werden, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die seit dem 1. September einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.

  • Integrationskurse u...

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