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ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / Verfassungsklage gegen ungebremste Zuwanderung?

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In dem derzeitigen Streit um die Begrenzung der Flüchtlingszahlen droht die bayerische CSU mit einer Klage vor dem BVerfG. Sie stützt sich hierbei auf ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters und jetzigen Bonner Rechtsprofessors Udo di Fabio, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Bund zu wirksamen Grenzkontrollen verpflichtet ist, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist. Di Fabio führt in seiner 126-seitigen Untersuchung aus, dass die Staatlichkeit eines Bundeslandes als Voraussetzung der demokratischen Selbstbestimmung des Volkes in Gefahr sei, wenn ein Staat die massenhafte Einreise von Menschen in sein Territorium nicht mehr kontrollieren könne.

Der Bonner Staatsrechtslehrer sieht den Bund in der Pflicht, ein "folgerichtiges Asylkonzept" zu verfolgen: Entweder bleibe es beim individuellen Recht auf Asyl; dann müssten Flüchtlinge, die über sichere Drittstaaten einreisten, dorthin zurückgeschoben werden. Oder man orientiere sich an einem weiter gefassten Flüchtlingsbegriff; dieser erfordere dann aber klare Kontingente, Verteilung und Kapazitätsgrenzen.

Zwar unternimmt der Bund aus Sicht di Fabios derzeit zu wenig, gleichzeitig räumt er aber auch ein, dass Berlin hier durchaus einen nur begrenzt justiziablen politischen Gestaltungsspielraum hat, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um ein gemeinsames europäisches Einwanderungs- und Asylrecht wiederherzustellen oder neu zu justieren. Gleichwohl kommt er zu dem Schluss: Sollten die derzeitigen Bemühungen der Bundesregierung um eine europäische Lösung fruchtlos bleiben, dann könnte Bayern mit Aussicht auf Erfolg klagen.

[Red.]

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